Tag Archives: Menschenrechte

Landeskriminalamt schränkt Verbreitung rechtsextremer Musik ein

Landeskriminalamt schränkt Verbreitung rechtsextremer Musik ein

Jugendgefährdende Medien – Landeskriminalamt regte 51 Indizierungen an – Woidke: “Gegen Rechtextremismus auch mit Jugendschutzregeln vorgehen”

Potsdam. 30. Dezember 2010. (and). Das Landeskriminalamt (LKA) hat im Verlaufe des Jahres 2010 bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung von 51 Tonträgern extremistischer und/oder gewaltverherrlichender Inhalte angeregt, teilte das Innenministerium des Landes Brandenburg heute mit. Davon wurden bereits 28 Tonträger von der Prüfstelle auf den Index gesetzt. Die Tonträger wurden im Rahmen der Polizeiarbeit sichergestellt und durch die Polizeidienststellen dem LKA zur Prüfung übergeben.

Innenminister Dieter Woidke sagte: “Gerade die rechtsextremistische Szene bedient sich skrupellos jugendgemäßer Musik für den Transport ihrer nationalistischen, gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Hetze, um junge Leute für ihre verwerflichen Ziele zu ködern. Deshalb setzen wir auch die Instrumente des Jugendschutzes konsequent im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein.”
Von den auf Anregung des LKA im Jahr 2010 bisher indizierten 28 Tonträgern wurden 11 Titel in den Listenteil A und 17 Titel in den Listenteil B des Indizierungsverzeichnisses aufgenommen. Aus dem Verkehr gezogenen wurden dabei unter anderem rechtsextremistische Musik-CDs mit für sich sprechenden Titeln wie “Sonderzug nach Dachau”, “NS-Skins”, “White Youth, white Hate” oder “Negerdreck”.

Die in der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Darunter fallen auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk, Verteilaktionen sowie ein generelles Verbot der Bewerbung. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der BPjM sowohl jugendgefährdend sind, als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen daher einem allgemeinen, für alle geltenden Verbreitungsverbot. Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA machte davon seither mehr als 400 Mal Gebrauch. Schwerpunkt der Indizierungen blieben auch im Jahr 2010 Musik-CDs rechtsextremistischer Gruppen.

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Gysi: Hartz-IV-Parteien setzen demokratische Gepflogenheiten außer Kraft

Gysi: Hartz-IV-Parteien setzen demokratische Gepflogenheiten außer Kraft

Für bedürftige Menschen bleibt kaum eine Chance die Feiertage zu feiern – Die Not in Deutschland schränkt viele Menschen ein – Viele Menschen in Not in Deutschland fühlen sich ihrer menschlichen Würde durch die Politik beraubt – Streit um 5 Euro im Monat – Steigerung der Lebenshaltungskosten wird nicht berücksichtigt

Von Andreas Klamm – Sabaot

Berlin. 23. Dezember 2010. Die politischen Auseinandersetzungen über eine Erhöhung von nur fünf Euro im Monat für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II, bekannt auch als Hartz 4, werden in Berlin fortgeführt. Die Unions-liberale Koalition und die Opposition konnten sich nicht auf eine angemessene Erhöhung von Sozialleistungen für bedürftige Menschen in Deutschland einigen. Die Menschen in Not müssen jetzt möglicherweise warten, um auf eine Mini-Erhöhung im kommenden Jahr 2011 hoffen zu dürfen, die noch nicht einmal im Ansatz die Erhöhung der Lebenshaltungs-Kosten in Deutschland berücksichtigt. Sozial-Aktivisten aus Freiburg sind unterdessen weiterhin bemüht, die Einhaltung der elementarsten Menschenrechte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auch für behinderte Menschen in Deutschland einzufordern. Bislang führten die Initiativen und Beschwerden der Sozialaktivisten zu keinem Erfolg. Viele Menschen in Deutschland würden gerne die Feiertage feiern. Doch dazu bleibt für Menschen in schwerster Not in Deutschland kaum Zeit, denn sie sind damit beschäftigt, Wege zu finden um im winterlichen Deutschland wenigstens elementare Grundbedürfnisse befriedigen zu können. Zusätzliche Gelder, um Geschenke zu kaufen fehlen und so werden oft auch die Menschen geschädigt, die für politische Fehlentscheidungen in Deutschland normalerweise in keinster Weise in die Verantwortung genommen werden sollten: Kinder. So mancher Gaben-Tisch bleibt leer oder kann nur mittels der freundlichen Gaben edler Spender mit einem kleinen Geschenk für die Hoffnung gedeckt werden. Der Die Linke-Politiker Gregor Gysi beklagt unterdessen, die “Ausserkraftsetzung der demokratischen Gepflogenheiten in Deutschland.”.

“Es ist eine schwere Demokratieverletzung, dass die Hartz IV-Parteien CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne gemeinsam eine Vertretung der LINKEN in der Hartz IV-Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat verhindert haben. Das ist nicht hinnehmbar”, kritisierte der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi, nach den ersten Verhandlungen der Arbeitsgruppe. “Während sonst von den Parteien auf Stärkeverhältnisse in allen Gremien peinlich genau geachtet wird, werden bei den Hartz IV-Verhandlungen die demokratischen Gepflogenheiten außer Kraft gesetzt. Das spricht Bände. CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne wollen offenbar die Hartz IV-Reform genauso unter sich und hinter verschlossenen Türen auskungeln, wie sie das Gesetz vor sieben Jahren in die Welt gebracht haben.”

Gysi sagte weiter: “Es ist völlig klar, dass bei 18 Mitgliedern in der Arbeitsgruppe mit allen gängigen Zählverfahren der LINKEN in jedem Fall zwei Plätze zustehen. Union und SPD scheinen den Vermittlungsausschuss aber immer noch als Erbhof einstiger Volksparteienherrlichkeit zu betrachten, was nun wirklich nicht mehr in die Zeit des Fünf-Parteien-Systems passt. Es ist ein Unding, dass selbst bei den acht für den Bundestag in die Arbeitsgruppe entsandten Vertreterinnen und Vertretern das Wählervotum ignoriert wird. Es gibt im Bundestag keine A- und B-Seite, sondern Koalition und Opposition in ihrem von den Wählerinnen und Wählern bestimmten Stärkeverhältnis.

Dass dadurch die Grünen mit der kleinsten Bundestagsfraktion und drei Regierungsbeteiligungen in den Ländern zwei Mitglieder am Verhandlungstisch haben, DIE LINKE mit einer größeren Bundestagsfraktion und zwei Regierungsbeteiligungen hingegen gar keinen Vertreter in der Arbeitsgruppe hat, verbiegt die Stärkeverhältnisse extrem. Da kein Verlass darauf ist, dass sich CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne an ein Mindestmaß von demokratischer Kultur halten, muss umgehend eine Verfahrensvorschrift in Kraft gesetzt werden, die die Besetzung von durch den Vermittlungsausschuss eingesetzten Gremien nach demokratischen Prinzipien regelt. Die jetzige Vorgehensweise widerspricht dem Wählerwillen und delegitimiert die Verhandlungen von vornherein, weil die einzige parteipolitische Gegnerin von Hartz IV ausgeschlossen wird.”

Über eine mögliche Erhöhung von fünf Euro im Monat der Sozialleistungen für Hartz 4 – das meint für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr 2011 in Deutschland entschieden werden. Als sicher gilt bereits heute, dass eine monatliche Erhöhung von nur fünf Euro den Bedürfnissen von mehreren Millionen Menschen in Deutschland, die durch unverschuldete Umstände, wie politische Fehlentscheidungen, Weltwirtschaftskrise, Automatisierung in Unternehmen, Technisierung, Stellenabbau oder durch Insolvenzen von Unternehmen, einen Erwerbs-Arbeitsplatz mit Menschen-würdigem Einkommen verloren haben, in keinster Weise gerecht werden kann. Viele betroffene Menschen, die unter schwerster Not in Deutschland leiden, empfinden die Diskussion um eine geplante Erhöhung von nur fünf Euro im Monat als diskriminierend und Menschen-verachtend. Vor allem auch deshalb weil sich in den kommenden Wochen im Beispiel Politiker und Bürokraten der Europäischen Union die stolze Nachzahlung von mehr als 6800 Euro gönnen. Bedürftige Menschen in Deutschland fällt es schwer zu verstehen, weshalb eine kleine Gruppe bereits wohlhabender Menschen materiell und wirtschaftlich begünstigt werden, während Millionen von Menschen in Deutschland sozial und finanziell benachteiligt werden und um “jeden Cent” kämpfen sollen. Nicht wenige Menschen fühlen sich in Deutschland ihrer menschenlichen Würde beraubt. Möglicherweise bleibt erneut wieder nur der Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe, um politische Fehlentscheidungen zu korrigieren und zum im Ansatz noch etwas soziale Gerechtigkeit in Deutschland erwirken zu können.

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Tag der Menschenrechte: Frauen und Menschen haben keinen Grund zum Feiern

Tag der Menschenrechte:

Frauen und Menschen haben keinen Grund zum Feiern

Todes- und Mord-Drohungen gegen Frauen und Journalisten – Demontage der Allgemeinen Menschenrechte in nahezu allen Ländern, Friedens-Nobelpreis-Träger in Haft in dunkler Zelle ohne Licht – medica mondiale klagt: Frauen, die Schutz suchen werden verfolgt – Morddrohungen gegen Julian Assange, Wikileaks-Mitarbeiter und investigative Journalisten – Internationaler Trauertag über den Verlust von Menschenrechten am 10. Dezember 2010

Von Andreas Klamm-Sabaot

Washington, D. C. / London / Berlin. Am 10. Dezember 2010 sollte der internationale Tag der Menschenrechte gefeiert werden. Doch Grund zum Feiern gibt es nicht. In nahezu allen Ländern dieser Welt werden Menschenrechte täglich verletzt und es findet eine Besorgnis-auslösende Demontage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte statt. Die Vereinten Nationen beobachten die Entwicklungen der Menschen-Verachtung und der Zersetzung der Vereinten Nationen mit großer Sorge. Doch die Vereinten Nationen wirken in der Entwicklung von Tyrannei, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Barbarei gänzlich ohne Mittel zum Schutz der Vereinten Nationen und der Wahrung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In vielen Beobachter-Kreisen gilt es inzwischen als unwahrscheinlich, dass die Vereinten Nationen einen Aufstand der Völker gegen Tyrannei, Barbarei und Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch verhindern können. Damit gilt auch als sicher, dass alle Bemühungen für Frieden in dieser Welt keinen Erfolg haben können, denn schon die Erfahrungen in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 rufen auch bei Beobachtern innerhalb der Vereinten Nationen in Erinnerung: Mit Tyrannei, Barbarei und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie unter der 12jährigen Herrschaft der Nazi-Terror-Diktatur in Deutschland, ist Frieden in dieser Welt nicht möglich.

Angsichts der erschreckenden Bilder, wie etwa die Vorbereitungen, die auf Hochtouren laufen, der Vollziehung der Todesstrafe gegen den Wikileaks-Coordinator Julian Assange, der sich am Dienstag in London der Polizei stellte, gegen Wikileaks-Mitarbeiter und deren Unterstützer, der Forderung eines Anwaltes in Mannheim, zur Durchsuchung der Redaktionen des Burda-Verlags, der Magazine Focus und Bunte, der Inhaftierung des Friedens-Nobelpreis-Trägers Dr. Liu Xiaobo in China, den Mord-Drohungen gegen Journalisten in Europa, Deutschland und gegen Frauen in West-Afghanistan, wird vielen Menschen vor allem ein Fakt schnell bewußt: Grund zum Feiern am Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2010 gibt es nicht. In der Präambel der Resolution 217 A wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 proklamiert wurde, um einen Aufstand der Menschen gegen Tyrannei, Gewaltherrschaft, Barbarei und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern. Der Internationale Tag der Menschenrechte macht deutlich: In diesen Tagen ist dieser Tag kein Feiertag, wie dieser Tag es sein sollte, sondern vielmehr ein internationaler Trauer-Tag aufgrund der Vielzahl der Verbrechen gegen Frauen, Menschen und gegen die Menschlichkeit. Mehr als 150.000 geschädigte Menschen in aller Welt gibt es pro Jahr in der Folge der Verbrechen gegen Menschlichket und gegen die Menschenrechte. Die Dunkelziffer liegt vermutlich weit höher, denn Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben keine Lobby und keine Fürsprecher in Deutschland und dürfen in Deutschland nicht frei sprechen, da diese Menschen allzu oft in Heimen „weggesperrt“ werden – ohne Anwalt, ohne wahrnehmbare Rechte und ohne Verteidiger oder Verteidigerinnen für die Menschenrechte.

Die Frauenrechte- und Hilfs-Organisation medica mondiale weist zum Internationalen Tag der Menschenrechte auf die nächste Hiobs-Botschaft hin. Nach Informationen der Organisation werden Frauen in Afghanistan von Menschenrechten ausgeschlossen und dazu schränke Deutschland die Unterstützung für eine Arbeit für die Menschenrechte in West-Afghanistan ein. Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte (10. Dezember) und im Vorfeld des Fortschrittsberichts der Bundesregierung zu Afghanistan in der kommenden Woche (16. Dezember) weist die Frauenrechts- und Hilfsorganisation medica mondiale auf die unübersehbare Rückkehr der Rechtlosigkeit afghanischer Frauen hin. Die Frauen und junge Mädchen in Afghanistan treffen die Verbrechen und Entscheidungen gegen Menschenrechte und gegen die Menschlichkeit besonders hart.

Nachdem bereits in den letzten Jahren die Drohungen und Gewalt gegenüber Frauen zunehmen, schränken die konservativen Kräfte Afghanistans vor den Augen der Welt-Öffentlichkeit Zug um Zug die Menschenrechte von Frauen und Mädchen weiter ein. Jüngstes Beispiel ist ein Edikt des Obersten Gerichtshofes des Landes vom Oktober dieses Jahres.

Diese Rechtsverordnung (Nr. 1497/1054) besagt, dass Mädchen und Frauen, die von Zuhause weglaufen, keine Zuflucht bei Fremden suchen dürfen. In diesem Fall können sie wegen Ehebruchs oder Prostitution verurteilt werden. Das Edikt erlaubt lediglich eine Flucht in das Haus von Verwandten oder zu den Sicherheitskräften – in der Regel keine realistische Option für Frauen, die Gewalt in ihren Familien erleben, einer Zwangsverheiratung entfliehen wollen oder als „Entschädigung“ bei Konflikten an eine gegnerische Familie gegeben werden.

Verwandte weigern sich häufig, eine Frau in einer derartigen Lage zu unterstützen, weil sie Konflikte oder gesellschaftliche Ächtung befürchten. Von der Polizei ist keine Unterstützung zu erwarten; häufig bringt sie geflohene Frauen umstandslos in die Familien zurück, inhaftiert sie oder aber sie selbst bedroht die Frau oder das Mädchen.

„Mit einer derartigen Verordnung sind betroffene Frauen doppelt bestraft“, so das geschäftsführende Vorstandsmitglied von medica mondiale, Dr. Monika Hauser. „Sie fliehen vor zum Teil unsäglicher Gewalt aus ihren Häusern und haben dann vom Justizsystem eine Strafe dafür zu erwarten“. Ein System, das Menschen bestrafe, die Hilfe suchten und eine derartige Logik akzeptiere, verstoße eindeutig gegen die Menschenrechte. „Es ist schon erstaunlich: Es bedarf nicht einmal mehr der Machtübernahme durch die Taliban, dass derartig ultrakonservative Strömungen Oberhand gewinnen können. Wo bleibt der Aufschrei der internationalen Gemeinschaft? Wozu sind all die Resolutionen und Konventionen verabschiedet worden?“

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Missachtung der Menschenrechte verurteilt die Frauen-Ärztin Dr. Monika Hauser eine Wende in der Politik des Auswärtigen Amtes bei der Förderung von Projekten in Afghanistan. Das Auswärtige Amt hatte seit 2008 die Arbeit von medica mondiale in Herat im Westen Afghanistans im Bereich der Rechtsberatung von Frauen unterstützt. Immerhin 17 MitarbeiterInnen der Organisation sind hier (und mit administrativer Unterstützung in Kabul) im Rahmen der Rechtsberatung für rund 500 Frauen jährlich tätig und setzen sich beispielsweise dafür ein, dass inhaftierte Frauen ein faires Verfahren erhalten. In diesem Oktober, lediglich zwei Monate vor Ablauf der jetzigen Förderung, wurde jedoch eine weitere Förderung mit dem Hinweis auf die regionalen Schwerpunkte des deutschen Engagements im Norden des Landes abgelehnt. Eine spätere Revision dieser Entscheidung stellte lediglich ein weiteres Jahr Unterstützung in Aussicht, so dass medica mondiale es vorzog, sich um eine Alternativfinanzierung zu bemühen.

„Die Bundesregierung zeigt sich hier auf tragische Weise konsequent: Der zunehmenden Gleichgültigkeit gegenüber Menschenrechten in Afghanistan folgt die Entziehung der Unterstützung von Zivilgesellschaft, die sich dort für die Wahrung dieser allgemeingültigen Grundrechte von Menschen einsetzt, wo es am dringlichsten ist“, kommentierte Monika Hauser. Eine Aufforderung, die Arbeit doch einfach in den Norden – wo das deutsche Militär ist – zu verlagern, verletze alle Grundsätze der Nachhaltigkeit: „So verpuffen alle Erfolge bereits geflossener Entwicklungsgelder.“, ergänzte die Ärztin.

In einem heutigen Brief an Kanzleramt, Außenministerium und Ministerium für Entwicklungszusammenarbeit fordert medica mondiale, dass die Bundesregierung die Menschen- und Frauen-verachtenden Tendenzen in Afghanistan aufs Schärfste verurteilen und ihren Einfluss auf die afghanische Gesellschaft geltend machen solle.

Laut einer Studie von UNIFEM (Entwicklungsfond der UN für Frauen) aus dem Jahr 2008 sind rund 87 Prozent aller Frauen in Afghanistan Gewalt in der Familie ausgesetzt. Die UNAMA (Unterstützungsmission der UN in Afghanistan) erklärte 2009 in einem Bericht zu den Menschenrechten in Afghanistan: „Frauen werden ihre fundamentalsten Menschenrechte verweigert und sie riskieren weitere Gewalt, wenn sie versuchen, Gerechtigkeit für die Straftaten zu erreichen, die ihnen angetan wurden.“

Weitere und ausführliche Informationen zur Frauenrechte- und Hilfe-Organisation medica mondiale sind bei http://www.medicamondiale.org zu finden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kann bei www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm in deutscher Sprache, bei www.libertyandpeacenow.org/humanrights.htm in englischer Sprache gelesen und bei http://www.humanrightsreporters.wordpress.com zunächst auch in deutscher Sprache gehört werden. Bei dem Angebot des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte, Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters handelt es sich um einen Dienst im Rahmen der Arbeit für Menschenrechte, für Frieden, für internationale Völkerverständigung und für Seh-behinderte Menschen, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte statt nur lesen auch hören können, zunächst in deutscher Sprache. Die Veröffentlichung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der Hör-Version in englischer Sprache folgt in den nächsten Tagen.

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Artikel 18 – Menschenrechte, Sonderausgabe

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Artikel 30 – Menschenrechte

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