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Hartz IV-Regelsätze: “Gutscheine sind besser als Geld für deutsche Hartz 4-Kinder”

Hartz IV-Regelsätze: “Gutscheine sind besser als Geld für deutsche Hartz 4-Kinder”

Politiker und Bundes-Richter – unterschiedliche Interpretationen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Hartz 4 – Teilhabe und Bildung gewährleisten – Neubemessungen der Regelsätze muss nicht zwingend zu einer höheren Leistung führen – Hartz 4-Empfänger sollten nicht mit mehr Geld rechnen

Von Andreas Klamm-Sabaot

Berlin. 19. August 2010. Ein super-dickes Lob für Bundes-Familienministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) kommt von Hans-Jörg Duppré. Angesichts des bevorstehenden Treffen am Freitag mit der CDU-Spitzenpolitikerin, lobte der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Hans Jörg Duppré, die Konzepte der Familienministerin: „Die Überlegungen von Ministerin von der Leyen gehen daher in die richtige Richtung. Allerdings werden die Angebote vor Ort von den Landkreisen, Städten und Gemeinden vorgehalten und verantwortet. Eine Einflussnahme seitens des Bundes kann es hier nicht geben. Die Landkreise haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass dies bei Sachleistungen oder Gutscheinen in einer gut ausgebauten Infrastruktur leichter zu bewerkstelligen ist als bei monetären Leistungen (Geld).“

Wichtig für die Existenzsicherung von Kinder sei, dass die Leistungen bei den Kindern ankommen und dort ihren Bestimmungszweck erfüllen. Morgen treffen sich Dr. Ursula von der Leyen, Vertreter der Länder und von den kommunalen Spitzenverbänden.

Duppré sagte, der Bund müsse die bedürftigen Kinder finanziell so ausstatten, dass sie die vor Ort vielfältig vorhandene Angebote für soziale Teilhabe und für Bildung in Anspruch nehmen können. Das habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen gefordert. Die Angebote seien Sache von Ländern und Kommunen und vor allem nach den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich.

„Die Koordinierung kann hier nur durch die kommunalen Träger erfolgen. Für die Landkreise ist dies im ländlichen Raum mit einer nur dünn ausgebauten Infrastruktur eine besondere Herausforderung. Sofern dies Mehrkosten verursacht, sind die Kosten vom Bund zu erstatten. Eine Rolle der Bundesagentur für Arbeit, mit der die kommunalen Träger Hartz IV gemeinsam ausführen, kann es in diesem Bereich dagegen nicht geben.“, betonte der Verbands-Präsident des Deutschen Landkreistages.

Über die künftige Höhe der Hartz 4-Regelsätze sei noch nichts gesagt. Nach Ansicht von Duppré müsse die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neubemessung der Regelsätze nicht zwingend zu einer höheren Leistung führen. „Das Gericht hat betont, dass die Leistungen der Höhe nach nicht evident unzureichend sind. Vielmehr geht es vorrangig um eine transparente und nachvollziehbare Bemessung der Regelsätze für Erwachsene und insbesondere für Kinder.“, erinnerte Duppré.

Politiker und Bundes-Richter – unterschiedliche Interpretationen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Hartz 4

Nach der Urteilsverkündigung am 9. Feburar 2010 waren die Reaktionen unterschiedlichst: Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“ – ein kleiner Teil des Auszug von Reaktionen (wir berichteten).

Im Feburar 2010 meinten die höchsten deutschen Richter unter anderem (AUSZUG aus einer Zusammenfassung für das Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe zu den Regelsätzen Hartz 4 / ALG II – Arbeitslosengeld 2- : Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur weiteren Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruher Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.

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Hartz 4: Weniger Geld für Wohnungen von armen Menschen

Hartz 4: Weniger Geld für Wohnungen von armen Menschen

Regierung plant neue Kürzungen – arme Menschen sollen sich räumlich weiter einschränken müssen

Von Andreas Klamm-Sabaot

Berlin. 24. Juli 2010. Nach neuesten Plänen der Bundesregierung und des Bundesarbeitsministeriums und Informationen in Medien-Berichten, sind weitere Kürzungen im Bereich von Wohn- und Mietkosten für arme, alte, chronisch kranke und benachteiligte Menschen geplant. Von diesen Plänen sind auch betroffen Empfänger von Arbeitslosengeld II, bekannter als Hartz 4. Das meldet das christliche Medien-Portal evangelisch.de und weitere Medien in Deutschland.

Die Bundesregierung wolle jetzt „Ernst machen mit ihrem Vorhaben einer Wohnkosten-Pauschale” für die Bezieher von Hartz 4, der sogenannten finanziellen Sozial-Transfer-Zahlungen. Die Pläne wurden von dem Sprecher des Bundesarbeitsministeriums Jens Flosdorff gegenüber der Zeitung „Financial Times Deutschland“ bereits bestätigt. Die individuellen Berechnungen der Miete, die erstattet werden könne, sollte künftig nicht mir individuell berechnet werden, sondern durch regional einheitliche Berechnungs-Modelle und Kriterien ersetzt werden, empfehle eine Arbeitsgruppe. Eine solche Regelung sei in den Satzungen von Kommunen der Städte und Gemeinden möglich.

Beschränkung des Wohnraums

Der Wohnraum für arme und alleinstehende Menschen soll nach den neuesten und geplanten Regelungen auf nur 25 Quadratmeter beschränkt werden. Das sei jedoch noch nicht der offizielle Maßstab der Bundesregierung oder des Bundesarbeitsministeriums. Der Richtwert für die Größe einer Wohnung liegt bei alleinstehenden Menschen nach offiziellen Informationen zur Zeit bei 45 Quadratmeter.

Die CDU-CSU-Union und die FDP hatten bislang in ihrem Koalitions-Vertrag um eine Vereinfachung in der Verwaltung zu erreichen, regionale Pauschal-Zahlungen für Miet-Kosten für Menschen vereinbart, die finanzielle Sozialleistungen aufgrund von Erwerbslosigkeit, Krankheit oder Alter beziehen. Dies solle, so das Arbeitsministerium, eine umfangreiche Prüfung im Einzelfall über die Angemessenheit einer Wohnung, die von Menschen bewohnt wird und die finanzielle Hilfen erhalten, überflüssig machen. Bei Wohnkosten, die unterhalb der vorgesehenen Finanz- und Ausgabe-Grenzen liegen, solle deren Angemessenheit „nicht pauschal geprüft“ werden. Mit der neuen Regelung solle erreicht werden, dass die Obergrenzen für Wohnkosten von den Kommunen, das meint Städte und Gemeinden, „auf Basis valider, transparenter und nachzuprüfender Kriterien“ festgelegt werden könnten. Regional wolle das Arbeitsministerium mit den Überlegungen „mehr Differenzierungs-Möglichkeiten“ erreichen.

Sozial-Verbände und Sozial-Aktivisten üben Kritik an den neuen geplanten Kürzungen für arme Menschen in Deutschland in Bezug auf die Wohnkosten. Es werde zunehmende die Kompetenz und Verantwortung aus dem Grundgesetz vermisst, wonach Deutschland ein sozialer und demokratischer Bundesstaat sei.

Andere Menschen, lassen die Pläne kalt, denn „behinderte, kranke, arme, chronisch kranke und alte Menschen“, betreffen uns nicht, sagen viele Menschen in Deutschland, denen es zur Zeit finanziell betrachtet noch etwas besser geht, als Menschen, die bei allen Anstrengungen, keine Sozialversicherungs-pflichtige Erwerbs-Arbeit in Deutschland finden können. Inzwischen verstehen mehr und mehr Menschen, dass es bei den neuen geplanten Kürzungen der Bundesregierung und des Bundesarbeitministeriums nicht nur um arme, behinderte, chronisch kranke und alte Menschen geht, die keine Erwerbs-Arbeit mit Bezahlung mehr finden können

Die ersten Vermieter beginnen auch darüber nachzudenken, was wohl mit ihren Wohnungen geschehen könnte, die die Vermieter und Hauseigentümer gerne vermieten wollen, natürlich zu Mieten, die die Hauseigentümer und Vermieter zuvor festlegen und nicht das Bundesarbeitsministerium.

Hier beginnt sich der Wirtschaftskreislauf in Deutschland zu schließen. Das Bundesarbeitsministerium und die Regierung wollen die Kosten für Wohnungen kürzen und Sozialleistungs-bedürftige Menschen werden nicht mehr, sondern weniger Geld für den Lebensunterhalt und Miete erhalten. Folge: Häusle-Bauer, die darauf bisher gehofft haben, dass diese die Kosten über Mieter refinanzieren und verteilen können, müssen sich in naher Zukunft mit dem Fakt und der Tatsache vertraut machen, dass entweder die Wohnungen in Deutschland leer stehen bleiben, weil es kaum noch Menschen gibt, die die Mietkosten bezahlen können oder Vermieter von Wohnungen müssen die viel geringeren, von der Bundesregierung und dem Bundesarbeitsministerium vorgegebenen Zahlungen für die Miete von Wohnungen akzeptieren, um wenigstens noch einige Cent für Erträge aus Vermietungen auf ihren Konten verbuchen zu können.

Die Liste der Verlierer in Deutschland wächst damit kontinuierlich und ständig: Nicht nur arme, chronische kranke, behinderte, alte Menschen und Menschen ohne bezahlte Erwerbs-Arbeit verlieren oder werden benachteiligt in Deutschland, sondern auch Eigentümer von Wohnanlagen, Häusern und Miet-Wohnungen. So ungewöhnlich diese Konstellation sein mag: Sicher ist, dass wenn die neuen Pläne realisiert werden die Gruppe der Verlierer in Deutschland und der benachteiligten Menschen stark zunehmen wird. Bleibt nur der Tipp, sich einen Abgeordneten des Landtags von Niedersachsen als neuen Mieter zu suchen, denn die Politiker und Politikerinnen haben sich erst vor kurzem ihre monatlichen Diäten auf stolze 6.000 Euro im Monat erhöht und künftig steigen die Diäten ab dem Jahr 2011 automatisch an. Der automatische Anstieg der Diäten von Politikern und Politikerinnen wurde neu geregelt um künftig, so die offizielle Begründung, „öffentliche Debatten über die Diäten von Politikern“ zu vermeiden. Der Bund der Steuerzahler und andere Verbände kritisierten die Erhöhung der Diäten der Politiker unter anderem wegen der fehlenden Transparenz in Zeiten der wirtschaftlichen Krise in Deutschland.

Kritik an den neuen Kürzungs-Plänen für Wohn- und Mietkosten

Während der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Flosdorff, die Größe einer Wohnung von 25 bis 45 Quadratmeter für alleinstehende Menschen, die auf finanzielle Sozial-Zahlungen angewiesen sind, als „sachgerecht“ bezeichnete, warnte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB): „Der Wohnungsmarkt in vielen Städten ist so eng, dass günstigere Wohnungen für Langzeitarbeitslose (…) kaum vorhanden sind und deshalb Umzüge in größerem Umfang gar nicht stattfinden können. Es wird nicht funktionieren, dass die Bundesregierung ein soziales Streitthema auf die Kommunen abwälzt.”, sagte Uwe Zimmermann vom DStGB der WAZ-Mediengruppe.

Die Kritik von Bündnis 90 / Die-Grünen-Chef, Cem Özedmir, in einem Beitrag der WAZ-Gruppe ist noch deutlicher, der Bund entziehe sich mit der Übertragung der Bestimmung der Höhe der Mietkosten „seiner Verantwortung und setzt den Kommunen die Pistole auf die Brust: Entweder sie werden ihrer sozialen Verantwortung wirklich gerecht und kommen damit in große Haushaltsnöte oder sie gehen den sozial Schwächsten drastisch an die Gurgel.“

Mit den neuen geplanten Kürzungen für Miet- und Wohnkosten könnten soziale Kämpfe „neue Dimensionen in Deutschland finden, die bisher nur mit Zeiten schwerster Krisen und von Krieg oder von Nachkriegs-Jahren vergleichbar sein könnten“, befürchten Beobachter von sozialen Initiativen und Gruppen. Für Vermieter müsse man auch als soziale Initiative „Verständnis und Mitgefühl empfinden, denn wer lässt sich schon gerne als Vermieter, die Mietkosten vom Bundesarbeitsministerium oder der Bundesregierung diktieren und wer lasse sich in Bezug auf Wohnungen schon gerne gewissermaßen Zwangs-enteignen?“ Die neuen Regelungen verschlechtern nicht nur die Lebens-Situation bedürftiger, chronisch, kranker, armer und alter Menschen, sondern diese Pläne führen zu einer Verschlechterung der Lebens-Situation aller Menschen in Deutschland, seien es die Vermieter, die Mieter oder die Vertreter auch ehrenamtlich tätiger Menschen in politischen Gremien in Städten, Kreisen und in Gemeinden.

Die Zahl der Menschen, die solche Pläne der Bundesregierung als sozial ungerecht und als deutliche Benachteiligung empfinden, wächst. Auf der einen Seite erhöhen sich Politiker die Diäten in Zeiten wirtschaftlicher und finanzieller Krisen, die auch noch dazu jetzt automatisch erhöht werden und auf der anderen Seite, sollen die Menschen und Bürger in Deutschland finanzielle Kürzungen stetig hinnehmen, höhere Steuern und Sozialabgaben bezahlen? Für wen, wozu und zu wessen Vorteil ? – so die Frage vieler Menschen, die in klassischen Main-Stream-Medien nicht gesendet und auch nicht gedruckt wird. Es gibt inzwischen mehr und mehr Menschen in Deutschland, die laut und offen fragen: „Kann sich Deutschland das bisherige und mit sehr hohen Kosten (Diäten) verbundene politische System noch leisten, das wenige Menschen finanziell begünstigt und Millionen von Menschen in Deutschland bettelarm macht.“

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