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2021: Grundfreiheiten für alle Menschen gleichermaßen wiederherstellen

2021: Grundfreiheiten für alle Menschen gleichermaßen wiederherstellen

Heiko Maas bringt „Sonder-Privilegien für Menschen nach Corona-Impfung“ in die Diskussion – Kritik von Patientenschützern und Politikern – Andreas Klamm: „Solidarische Hilfe und Grundfreiheiten gelten alle Menschen gleichermaßen“ – Tonia Merz erreicht mit Petition für das Bedingungslose Grundeinkommen mehr als 490.000 Menschen, die das Anliegen unterstützen

Andreas Klamm (DIE LINKE) erklärt “Solidarische Hilfe und Grundfreiheiten gelten für alle Menschen gleichermaßen”. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) machte einen Vorstoß für Sonder-Privilegien für Geimpfte.  Foto: Andrew P. Harrod

Berlin / Mainz / Ludwigshafen (18. Januar 2021). Zum Vorstoß von Bundesaußenminister Heiko Maas in der Zeitung Bild am Sonntag, erklärt Andreas Klamm (52) aus Ludwigshafen am Rhein, Landtagskandidat für die Landesliste DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Wahlkreis-Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt und Kandidat als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE (Bundesvorstand): „Solidarische Hilfe und Grundfreiheiten gelten für alle Menschen gleichermaßen. Bei allen geplanten Maßnahmen in der Bewältigung der Corona Krise müssen Ausgrenzung, Diskriminierung und Benachteiligung jeder Art für chronisch kranke, behinderte, arme Menschen und für alle Menschen ohne Ausnahmen, grundsätzlich ausgeschlossen werden.“ Allgemeine Menschenrechte, Grundrechte, elementarste Grundfreiheiten und die U.N. Behindertenrechte für Menschen mit Behinderung gelte es, so frühzeitig wie denkbar möglich, für alle Menschen ohne Einschränkungen wieder herzustellen und zugänglich zu machen.

Heiko Maas (SPD) sagte der Bild am Sonntag „Geimpfte sollten ihre Grundrechte wieder ausüben dürfen“. Er begründete die überraschende Initiative mit dem Argument, „Ein Geimpfter nimmt niemanden mehr ein Beatmungsgerät weg. Damit fällt mindestens ein zentraler Grund für die Einschränkung der Grundrechte weg.“


Die Bundesregierung hatte vor wenigen Tagen noch bekräftigt, dass es keine „Sonderrechte für Menschen nach einer Corona-Impfung“ geben solle.

Kritik von von Patientenschützern

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, übte an dem Vorstoß von Heiko Maas scharfe Kritik. Man brauche jetzt keine „Gespenster-Diskussion über Impf-Privilegien“. Der Bundesminister füge mit solchen Beiträgen der Impfkampagne „schweren Schaden“ zu, erklärte Eugen Brysch dem RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Der Vorstand ergänzte: „Zusammenhalten ist jetzt wichtiger als Polarisieren“.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) warnte unterdessen vor einer drohenden Spaltung der Gesellschaft.

Widerspruch von Vizekanzler Olaf Scholz

Den Vorstoß seines Parteikollegen Heiko Maas für mehr Freiheit für Geimpfte, hat Vizekanzler Olaf Scholz (62, SPD) zurückgewiesen. In der Fernseh-Sendung „Bild Talk. Die richtigen Fragen“, sagte der Vizekanzler am Sonntag-Abend: Ich persönlich bin da sehr zurückhaltend. Ich glaube, dass das jetzt nicht ansteht!“

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte zum Vorstoß von Heiko Maas: „Solange nicht klar ist, ob ein Geimpfter das Virus übertragen kann, kann es keine Ausnahmen geben.“

„Die Sorgen von Bundesminister Heiko Maas, der auch an die Inhaber von Gaststätten, Kinos, Theater und weiteren Betrieben der Veranstaltungswirtschaft denkt, sind zum Teil, menschlich betrachtet verstehbar. Der SPD-Spitzenpolitiker weiß, dass mittel- und kleinständische Unternehmer, Freiberufler und Solo-Selbständige, die Veranstaltungs-Wirtschaft im Gesamten, dringend der besonderen Hilfen bedürfen, wie auch Rentnerinnen, Rentner, chronisch kranke, behinderte Menschen sowie Sozialleistungs- und Grundsicherungs-Bezieher. Laut Mitteilungen der Veranstaltungs- und Kreativ-Branche sind weit mehr als 1,3 Millionen Jobs in Deutschland in Gefahr“, ergänzte Andreas Klamm. Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben keinen leichten Stand in der Corona Krise.

Es gelte einerseits alle Menschen vor einer Ansteckung mit Corona, schwere und tödliche Krankheitsverläufe zu verhindern und zur gleichen Zeit dürften „Allgemeine Menschenrechte, Grundrechte, Grundfreiheiten und die U.N. Behindertenrechte für behinderte Menschen“, so wenig wie möglich und so kurzzeitig wie möglich eingeschränkt oder „besser nicht eingeschränkt werden, so es denn möglich sein wird“.

Sozial und solidarisch durch die Krise

Mit dem „Corona Winterfahrplan habe seine Partei, DIE LINKE, unter anderem Dank Katja Kipping und Bernd Riexinger, Ideen und Konzepte vorgestellt, die helfen können, dass wir alle sozial, sicher und solidarisch die Corona Krise“ bewältigen könnten.

Mitten in der Krise könne es ab und an auch wichtig sein, über eigene „Parteigrenzen hinaus zu blicken“, da alle Menschen gleichermaßen ohne Ausnahme, Anspruch auf angemessenen Schutz und geeignete, alle erforderlichen Hilfen hätten. Denkbar sei es auch, über die Einführung eines zeitlichen befristeten Bedingungslosen Grundeinkommens nachzudenken, um bestmögliche, soziale Sicherheit für alle Menschen ohne Ausnahmen in der Corona Krise zu gewährleisten.

Die selbstständige Mode-Designerin, Tonia Merz, habe eine Petition mit Titel „Mit dem Grundeinkommen solidarisch durch die Corona Krise“ gestartet. Die öffentliche Petition werde von mehr als 490.000 Menschen unterstützt. Die Stimmen von mehr als 490.000 Menschen, die sich für eine soziale und solidarische Hilfe in der Corona Krise aussprechen, müssten auch im Deutschen Bundestag und selbstverständlich auch in den Landesparlamenten, auch im Landtag von Rheinland-Pfalz gehört und geprüft werden. Die Petition kann bei https://www.change.org/p/finanzminister-olaf-scholz-und-wirtschaftsminister-peter-altmaier-mit-dem-bedingungslosen-grundeinkommen-durch-die-coronakrise-coronavirusde-olafscholz-peteraltmaier-bmas-bund-hubertus-heil mitgezeichnet werden.

„Das Anliegen von weit mehr als 490.000 Menschen, die mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen sozial und solidarisch durch die Corona Krise kommen wollen, unterstütze ich gerne“, so Andreas Klamm. Der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Gründer des internationalen Medienprojektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org), nach seinen gleichnamigen Büchern, hatte bereits vor rund 11 Jahren eine Petition für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens an alle 16 Landtage und an den Deutschen Bundestag gesendet. Die Einführung einer sozialen Mindestsicherung werde von DIE LINKE schon seit vielen Jahren gefordert. Andere Parteien hätten auch bereits über die Einführung eines Bürgergeldes diskutiert.

Deutschland könnte „einen wichtigen Teil der kulturellen Identität verlieren.“

Bei der Schließung von Kinos, Theatern, Museen, Kreativ- und Veranstaltungs-Institutionen gelte zu bedenken, dass es nicht um das Geld gehe, das alle Menschen für ein Leben in Würde und Sicherheit in Deutschland bräuchten. Mit der mittel- bis langfristigen Schließung von Kinos, Theatern, Museen- und Veranstaltungs-Einrichtungen unterschiedlichster Art, „drohe Deutschland im Gesamten einen wichtigen Teil der kulturellen Identität zu verlieren.“.

Der Menschenrechte-Aktivist, der vier seiner insgesamt 12 veröffentlichten Büchen den Themen Menschenrechte, Verständigung, Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit gewidmet hat, beschäftigt sich in der Folge mehrerer Unfälle intensiv mit Grundrechten, Grundfreiheiten, Menschenrechten, Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und mit der U.N. Behindertenrechtskonvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung. In einem Vorstellungs-Video für seine Kandidatur als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE, erklärte Andreas Klamm so wörtlich, dass er „sich gegen alle Formen von Ausgrenzung, Diskriminierung, Benachteiligung, Rassismus und Klassismus engagiere“. Der Menschenrechte-Reporter ist schwerbehindert und auf die Hilfe von Gehhilfen, Rollstuhl und einer Assistenzhündin als Folge mehrerer Unfälle angewiesen.

Andreas Klamm ist der Überzeugung: „Es ist wichtig, dass die allgemeinen Menschenrechte, Grundrechte, Grundfreiheiten und die U.N. Behindertenrechte so frühzeitig wie möglich, für alle Menschen ohne Ausnahme wieder zugänglich werden. Da auch alle Menschen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und Schutz hätten, sollten alle Maßnahmen so sorgsam wie möglich abgewogen, geplant und durchgeführt werden.“ Ideen sicher, sozial und solidarisch durch die Corona Krise zu kommen, gäbe es reichlich. Es läge nunmehr in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass möglichst alle Menschen gut und ohne größeren Schaden die Corona Krise zusammen überwinden könnten, ergänzte der Krankenpfleger, Journalist und Kandidat als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE.

Der ursprünglich für Oktober 2020 in Erfurt geplante Parteitag von DIE LINKE musste wegen der Corona Krise auf Ende Februar 2021 verschoben werden. Voraussichtlich am 26. und 27. Februar 2021 werde die Wahl des neuen Parteivorstandes von DIE LINKE hybrid und dezentral in Berlin und 15 weiteren Bundesländern stattfinden.

Andreas Klamm, geboren in Ludwigshafen am Rhein, kandidiert im Wahljahr 2021 erstmals auch als Landtagskandidat auf der Landesliste für DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und für den Wahlkreis 38, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip und Rheinauen. Andrew P. Harrod

Hintergrund-Informationen

Kandidatur von Andreas Klamm als Mitglied des Parteivorstandes in DIE LINKE (Bundesvorstand), https://www.die-linke.de/partei/parteistruktur/parteitag/siebenter-parteitag/kandidaturen/mitglied-des-parteivorstandes/klamm-andreas

Andreas Klamm, Landtagskandidat für DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und als Direkt-Kandidat für Wahlkreis 38, Mutterstadt, https://www.dielinke-rhlp.de/landtagswahl/kandidatinnen/landesliste

Video: Kurz-Vorstellung von Andreas Klamm als Kandidat als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE: https://www.youtube.com/watch?v=0ShqYyyCrjs

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Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

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Frank Luttmann (SPD) spricht sich gegen eine Verfolgung von Correctiv Chefredakteur Oliver Schröm aus

„Journalisten in Deutschland, die sich für Demokratie und Gesellschaft engagieren brauchen Schutz, Anerkennung und Respekt.“ Journalismus erfüllt auch eine Kontroll-Funktion zum Wohl für Demokratie und Gesellschaft

 

Berlin / Teterow. 14. Dezember 2018 (and). Der SPD-Politiker Frank Luttmann (SPD), Gründungs-Mitglied von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand, aus Teterow hat sich in einer Erklärung zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Correctiv Chefredakteur Oliver Schröm gegen strafrechtliche Ermittlungen und gegen die Verfolgung des Journalisten, des Recherche-Zentrums und der Redaktion von Correctiv ausgesprochen.

 

Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat strafrechtliche Ermittlungen gegen den Chefredakteur Oliver Schröm und gegen das Recherche-Zentrum und die Redaktion von Correctiv aufgenommen wegen des Verdachts der Anstiftung des Verrats Geheimnissen nach Paragraph § 17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb). Die Redaktion von Correctiv und Chefredakteur Oliver Schröm, haben durch ihre öffentlichen Berichte mit dazu beigetragen, dass mit dem Skandal um Cum-Ex einer der größten Finanz-Skandale mit geschätzt rund 55 Milliarden Euro  in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden ist, berichtete das Nachrichten-Magazin Der Spiegel (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/correctiv-staatsanwaltschaft-ermittelt-nach-cum-ex-recherche-gegen-chef-oliver-schroem-a-1243113.html.  Dem Chefredakteur und der Redaktion werde die Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen.

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Der SPD-Politiker und Gründungsmitglied von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand, Frank Luttmann positioniert sich eindeutig: „Die Arbeit von Journalisten, die sich für Gesellschaft und Demokratie engagieren verdient Respekt und Anerkennung. Journalisten sollten in Deutschand nicht verfolgt und bedroht werden.“ Foto: oterapro

 

Der SPD-Politiker Frank Luttmann (53), Gründungs-Mitglied von Aufstand der SPD Basis- basisaufstand (www.basisaufstand.org) erklärte zu den Ereignissen: „Es ist für mich unverständlich , wie Journalisten bedroht und jetzt Ermittlungen eingeleitet werden, die den Cum- Ex Milliarden-Steuerbetrug aufdeckten.“

 

Dabei gehe es um mehr als 50 Milliarden Euro, mit denen man fast jede Schule sanieren könnte, mit denen es möglich wäre flächendeckend Highspeed-Internet in ganz Deutschland auszubauen und viele weitere wichtige Projekte in Deutschland zu finanzieren.

 

Der SPD-Politiker Frank Luttmann frägt weiter: „Was wird unternommen, um das Geld zurück zu fordern? Was wird bitte gegen die Personen unternommen, die in verantwortlicher Position von den Betrugs-Ereignissen wussten, doch nicht rechtzeitig gehandelt haben, um Schaden von Menschen und der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden? Freier Journalismus ist auch ein Mechanismus zur Kontrolle im Dienste für unsere Demokratie und muss geschützt bleiben. Viele Journalisten begeben sich bei ihrer Arbeit in ernste Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit. Den Mut und die Courage über Wahrheit und auch über komplexe Themen zu berichten, verdient großen Respekt und Anerkennung. Journalisten, die helfen, Gesellschaft und Demokratie zu schützen sollten ganz sicher nicht die Gefahr von Verfolgung in Deutschland fürchten müssen“.

 

Weitere und ausführliche Informationen zu Aufstand der SPD Basis – basisaufstand sind im Internet bei www.basisaufstand.org zu finden. Die Gruppe von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand kann bei www.facebook.com/groups/aufstandderspdbasis erreicht werden.

 

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