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Loveparade-Opfer und Angehörige wollen gemeinsam handeln

Loveparade-Opfer und Angehörige wollen gemeinsam handeln

Vater einer 16jährigen Schülerin empfiehlt für geschädigte Menschen und betroffene Angehörige: Solidarisches Handeln – „Gemeinsam sind wir stark“ – möglicherweise sehr lange Gerichts-Prozesse und Ermittlungen

Von Andreas Klamm-Sabaot

Duisburg. 5. August 2010. Nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg in deren Folge am 24. Juli 2010, 21 junge Menschen getötet und mehr als 500 Menschen schwer verletzt wurden, initiierte Jürgen Hagemann mit seiner Ehefrau die Aktion des solidarischen Handelns der angehörigen und betroffenen Menschen, die bei der Katastrophe zu Schaden gekommen sind oder noch schlimmer: Geliebte Menschen verloren haben.

Die Eheleute sind Eltern einer 16jährigen Tochter, die bei der Loveparade verletzt wurde. Die 16jährige Schülerin musste eine Woche im Krankenhaus verbringen. In Deutschland gibt es gesetzlich zwar nicht, wie in den Vereinigten Staaten von Amerika, die Möglichkeit einer Sammelklage, doch der Vater glaubt dennoch, dass ein Sammel-Verfahren und das gemeinsame Handeln für die berechtigten Interessen der Angehörigen, betroffenen und geschädigten Menschen helfen kann, Ansprüche auf Schadens-Ersatz und Schmerzensgeld in den komplexen Verfahren vor den deutschen Gerichten, einzuklagen und zu fordern.

Denkbar wäre auch eine außergerichtliche Einigung oder ein Vergleich. Die Katastrophen der Flugabstürze von Ramstein und die Zug-Katastrophe von Eschede haben leider gezeigt, dass die Hinterbliebenen und betroffenen Menschen oft in mehreren Jahre dauernden Gerichts-Prozessen um die Entschädigungen doch auch um die Erstattung von Kosten für Ärzte, Krankenhäuser, Rettungsdienste und Anschluss-Heilbehandlungen Klagen müssen, um wenigstens etwas Recht und Gerechtigkeit in Deutschland nach Katastrophen zu finden. Mindestens 15 bis 20 Teilnehmer sind für ein Sammel-Verfahren erforderlich. Die konnte der Vater jetzt finden, doch er sucht weiterhin weitere geschädigte und betroffene Menschen, die gemeinsam helfen wollen, Schadens-Ersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche einzufordern und zu erhalten.

Der ehemalige Bundes-Innenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum von der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen hat in einer Pressemitteilung (wir berichteten) seine Unterstützung für die Hinterbliebenen und betroffenen Menschen zugesagt. Der Jurist ist ein Voll-Profi auf dem komplexen Gebiet der Vertretung von Opfern nach Katastrophen und Großschadens-Ereignissen. Er setzte sich bereits für die Interessen der Ramstein-Opfer und die Opfer des Concorde-Flugzeug-Absturzes ein. Ein Sammelverfahren bietet die Möglichkeit die Belastungen, Risiken und Kosten für eine Klage auf mehrere Schultern zu verteilen, auch dann wenn alle betroffene Menschen individuell und einzeln ihre Rechte und Ansprüche bei den Gerichten einklagen müssen.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Gerhart Baum werden sich die Ermittlungen zur Klärung der Haftungsfragen und der damit verbundenen Eintrittspflicht der Haftpflicht-Versicherungen aus seinen gewonnenen Erfahrungen über Jahre hinziehen. Der Jurist rät daher den Betroffenen sich zur Geltendmachung und der Durchsetzung von Ansprüchen des Schadensersatzes zusammenzuschließen. Mit dem Kollektiv sei es möglich den notwendigen Druck auf die möglicherweise Verantwortlichen und die Ermittlungs-Behörden aufrecht zu erhalten. Gemeinsam sei es möglich mehr zu erreichen.

Die Geschädigten sollten dringend ein ausführliches Gedächtnis-Protokoll schreiben, in dem wichtige Angaben enthalten sein sollten, etwa zu welcher Zeit an welchem Punkt des Geschehens diese sich befunden haben und die Namen eventueller Zeugen notieren. Wichtig sei auch eine genaue Dokumentation in Berichten, Arzt-Berichten, Befunden und Fotos über die erlittenen Verletzten, Schmerzen, Ängste.

Für körperliche und psychische Schäden und Beeinträchtigung aller Arzt sollten sich die betroffenen und geschädigten Menschen auch ärztliche Bescheinigungen geben lassen. Genauer empfiehlt sich sogar auch ein Tage-Buch oder eine Art Krankheits- Gesundheits- und Heilungs-Protokoll zu führen. Ein Ereignis-Tagebuch oder Protokoll könne auch helfen, Spät-Folgeschäden zu belegen.

Für die Verwandten der 21 getöteten Menschen seien diese Protokolle ebenso wichtig, da im Zuge von Trauer, Schock und Verdrängung die Erinnerungen an die Ereignisse oft verblassen, genaue und wichtige Details in Gerichts-Prozessen dann oft nicht mehr von den Angehörigen beschrieben werden können.

Die Hinterbliebenen sollten auch die entstehenden Kosten etwa für Überführung verstorbener Menschen, Bestattung oder Einkommens-Ausfälle dokumentieren. Die Dokumentation sollte möglichst frühzeitig begonnen werden, damit wichtige Beweise und Details nicht verloren gehen oder vergessen werden.

Ausführliche Informationen zur Initiative eines Sammel-Verfahren betroffener und geschädigter Menschen der Loveparade-Katastrophe sind im Internet bei http://www.loveparade-sammelverfahren.de zu finden.

Weitere ausführliche Hinweise und Informationen:

1. Bundes-Innenminister a. D. Gerhart Baum, http://www.gerhart-baum.de
2. Regionalhilfe.de – Blog, http://www.regionalhilfe.wordpress.com
3. Regionalhilfe.de , http://www.regionalhilfe.de

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Experte empfiehlt Angehörige der Loveparade-Katastrophe sollten sich gemeinsam helfen

Experte empfiehlt Angehörige der Loveparade-Katastrophe sollten sich gemeinsam helfen

Loveparade – Katastrophe: 21 getötete Menschen – mehr als 500 verletzte Menschen – ehemaliger Bundesminister des Innern und Experte Gerhart Baum empfiehlt: Schadens-Ersatz-Ansprüche jetzt melden und vom Veranstalter fordern – Nothilfe-Fonds für die Opfer der Katastrophe gewünscht

Von Andreas Klamm-Sabaot

Duisburg. 29. Juli 2010. Nach dem Tod einer 25jährigen Mutter eines 4jährigen Kindes aus Heiligenhaus bei Essen, die in der Nacht zum Mittwoch als 21. Opfer der Loveparade Katastrophe von Duisburg verstoben ist, wird das Ausmaß der Katastrophe von Duisburg noch deutlicher. Bei der Katastrophe in Folge einer Massenpanik wurden insgesamt 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen verletzt.

In einer Pressekonferenz am gestrigen Mittwoch erhob der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger (SPD), schwere Vorwürfe gegenüber dem Veranstalter der Loveparade, dem in Berlin ansässigen Unternehmen Lopavent GmbH, dessen Geschäftsführer der Millionär und Inhaber weiterer Firmen, Rainer Schaller, ist. Der Veranstalter habe möglicherweise weniger Ordner eingesetzt als zugesagt. Das Leit-System für Besucher der Loveparade habe möglicherweise versagt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei in Köln dauern noch an. Die Ermittlungen finden gegen Unbekannt wegen des Verdachts der 21-fachen fahrlässigen Tötung und der 511-fachen fahrlässigen Körperverletzung statt. Nicht selten werden allerdings Ermittlungs-Verfahren gegen Unbekannt, früher oder später ohne ein konkretes Ergebnis auf einen oder mehrere mögliche Verantwortliche eingestellt, weil diese trotz intensiver Bemühungen häufig nicht von der Polizei ermittelt werden können. Zumindest ist der Erfahrungswert aus einer Vielzahl von Ermittlungs-Verfahren gegen Unbekannt öffentlich bekannt.

Mitten in der Zeit des Schocks und der Trauer über den schlimmst möglichen Verlust von Ehefrauen, Kindern, Ehemänner, Freunden und Verwandten müssen die Hinterbliebenen der 21 getöteten Menschen sich auch noch den Herausforderungen stellen, die mit solchen Katastrophen verbunden sind. Etwa der Frage: Wer zahlt für die Überführungskosten der verstorbenen Menschen ? Wer zahlt für die Beerdigungskosten und wer zahlt für die Hinterbliebenen, sprich auch für Eheleute und die Kinder, die jetzt zu Halb-Waisen oder gar Voll-Waisen geworden sind. In einer Situation der getöteten Menschen bei der Loveparade in Duisburg fällt sogar der Inhaber einer Rechtsanwalts-Kanzlei komplett aus, der bei der Loveparade Katastrophe getötet wurde. Elmar L. war Inhaber einer Rechtsanwalts-Kanzlei. Da er getötet wurde, kann er nicht mehr seine ehemaligen Mandanten vertreten, die in der Folge der Katastrophe auch indirekt und möglicherweise zusätzlich direkt geschädigt werden.

Angehörige der Loveparade-Katastrophe sollten sich gemeinsam helfen

Der Experte, Rechtsanwalt und ehemalige Bundes-Innenminister Gerhart Baum (FDP) rät den Hinterbliebenen der 21 getöteten Menschen und den mehr als 500 verletzten Menschen der Katastrophe der Loveparade in Duisburg sich möglichst bald und rasch in einer Interessengruppe zur Wahrnehmung berechtigter Schadensersatz-Ansprüche zusammenzuschließen. Der ehemalige Bundesminister a. D., Rechtsanwalt und Experte hat bereits die Interessen der Hinterbliebenen des Concorde-Flugzeug-Absturzes vertreten.

Für die angehörigen Menschen sei es schon jetzt wichtig, klare Zusagen auf Schadensersatz von den Verantwortlichen einzufordern, so der FDP-Politiker, meldet der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Wie bereits mehrere weitere Opfer-Rechte-Anwälte und auch Experten zur Behandlung von Traumata oder Posttraumatischen Belastungs-Störungen (PTBS), empfiehlt auch Gerhart Baum, dass der Staat, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Duisburg einen Nothilfe-Opfer-Fonds schaffen sollten, der eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters des Unternehmens, Lopavent GmbH, ausgleichen könnte.

Nach Berichten in der Financial Times Deutschland ist der Veranstalter Lopavent GmbH mit nur 7,5 Millionen Euro versichert für eventuelle Schäden bei der Loveparade. Nachdem der worst case, das meint die Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg am Samstag geschehen ist, in deren Folge 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen verletzt wurden, befürchten Opfer-Rechte-Anwälte, dass die geringe Versicherungssumme für Ausgleichs-Zahlungen und Entschädigungen für die Hinterbliebenen der 21 getöteten Menschen und zur Deckung der Rettungs- Arzt- Krankenhaus- und Reha-Kosten der mehr als 500 verletzten Menschen sowie zur Versorgung der Familien der Hinterbliebenen nicht ausreicht.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) könne zwischen 25.000 Euro bis 50.000 Euro finanziell mit einer so genannten Stammeinlage ausgestattet sein. Die Gesellschafter einer GmbH können im Rahmen von Gesellschafter-Verträgen auch höhere Stammeinlagen vereinbaren, was in der Regel jedoch nicht die gängige Praxis ist. Normalerweise haften Firmen-Inhaber einer GmbH nicht mit ihrem Privat-Vermögen. Sollten die finanziellen Forderungen über diesen Betrag hinaus gehen und dies ist nach dem Großschadens-Ereignis nach der Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg zu erwarten, wäre der Veranstalter, die Lopavent GmbH, faktisch betrachtet finanziell zahlungsunfähig. Sollten die Angehörigen nicht rechtzeitig versuchen, berechtigte Schadensersatz-Ansprüche zu sichern, könnte dies dazu führen, dass die Hinterbliebenen in der Folge der Katastrophe in schwerste wirtschaftliche und finanzielle Nöte geraten, neben dem Schock und der Trauer über den Verlust von Familien-Angehörigen, Kindern und Freunden.

Weitere und ausführliche Informationen:

Gerhart R. Baum, Bundesminister. a. D. Jurist, http://www.gerhart-baum.de

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