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Andreas Klamm: “Die natürlichen Bedürfnisse von Menschen, Tieren, Natur müssen Vorrang haben vor den Interessen der Verwaltung”

Andreas Klamm: “Die natürlichen Bedürfnisse von Menschen, Tieren, Natur müssen Vorrang haben vor den Interessen der Verwaltung”

Friedens- und Sozial-Aktivist ist Spitzenkandidat für DIE LINKE Vorderpfalz, Listenplatz 1 für den Kreistag im Rhein-Pfalz-Kreis – Kommunalwahl am 9. Juni 2024 

Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis sollten sich aktiv für die Bedürfnisse von Menschen, Tieren und Natur solidarisch verbinden und an Politik für Frieden, soziale Gerechtigkeit und Demokratie aktiv teilhaben. Foto: limete

Ludwigshafen am Rhein/Rhein-Pfalz-Kreis/Neuhofen. (limete). Der neu strukturierte Bezirksverband und Kreisverband DIE LINKE Vorderpfalz (früher DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis)  hat bereits am Dienstag, 12. März 2024 im ver.di-Gewerkschaftshaus in Ludwigshafen am Rhein, Andreas Klamm (56) aus Neuhofen (Verbandsgemeinde Rheinauen) als Spitzenkandidat für die Wahl für den Kreisrat im Rhein-Pfalz-Kreis für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 gewählt. 

Da Frauen im Spitzen-Team bei DIE LINKE Vorderpfalz für die Wahl des Kreisrat im Rhein-Pfalz-Kreis nicht fehlen dürfen, wurde in das Spitzenkandidatinnen-  und Spitzenkandidaten-Team, Claudia Kocabalkan aus Neuhofen (Verbandsgemeinde Rheinau) und als weiterer Spitzenkandidat auf Listenplatz 2 der Vollblut-Gewerkschafter, Özcan Acar (52), gewählt. 

Für das Team der Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten von DIE LINKE Vorderpfalz gilt auch im Rhein-Pfalz-Kreis , dass die Team-Arbeit und die Vernetzung von Menschen für Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, Solidarität, Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz sowie das Engagement und der Dienst für Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist. 

Ein Kurz-Portrait zu Andreas Klamm

Andreas Klamm ist als Friedens- und Sozialaktivist international bekannt. Er ist Journalist, Autor, Schriftsteller, Moderator, Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern in deutscher und englischer Sprache, Komponist, Musik-Produzent, Textdichter, Sänger, Video-Produzent sowie staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter mit langjähriger Berufserfahrung. Der Künstler und Autor produziert seit 1984 Fernseh- Radio- und Video-Produktionen und hat die ersten Auszeichnungen für Fernseh-Dokumentationen von der Landeszentrale für politische Bildung in Mainz (Rheinland-Pfalz) bereits in den Jahren 1986, 1987 und 1988 im Alter von 18 Jahren und in folgenden Jahren erhalten. 

Der Komponist und Autor hat darüber hinaus 16 komplette Musik-Alben produziert, geschrieben und veröffentlicht, das meint, mehr als 100 Lieder und Songs getextet, arrangiert, produziert und veröffentlicht. Ein Teil der Bücher von Andreas Klamm wie Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporter und Liberty, Peace And Media: Amy Goodman Excellent Journalists in Extraordinary Times sind Themen wie Demokratie, Grundrechte, Grundfreiheiten, Menschenrechte und soziale Sicherheit gewidmet. 

Der Friedens- und Sozial-Aktivist konnte in Deutschland den mittleren Bildungsabschluss erreichen. In den U.S.A. hat er den College-Abschluss absolviert und erworben. Klamm ist seit vielen Jahren für Frieden, Verständigung und für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit im Ehrenamt engagiert und hat im Jahr 2006 die freie Arbeitsgemeinschaft Regionalhilfe.de ISMOT International Social And Medical Outreach Team (www.regionalhilfe.de) und Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Medienprojekt Menschenrechts-Reporter (www.libertyandpeacenow.org) und das interkulturelle Friedensprojekt LovePeacePeople (www.lovepeacepeople.org) gegründet. In den Jahren 2003 und 2004 studierte Andreas Klamm für zwei Jahre in der Fachrichtung Pflegeleitung / Pflegemanagement an der Evangelischen Fachhochschule für Sozial- und Gesundheitswesen in Ludwigshafen am Rhein, jedoch ohne einen Abschluss. 

Andreas Klamm glaubt: “Die natürlichen Bedürfnisse von Menschen, Tieren und Natur müssen Vorrang haben vor den Interessen von Verwaltung, Politik und Parteien. Für die Menschen im Rhein-Pfalz ist es wichtig, sich für Frieden, soziale Gerechtigkeit, Tier- Natur- und Umweltschutz solidarisch aktiv zu verbinden und am politischen Leben und Wirken teilzuhaben. Politik, Verwaltungen und Parteien sollten in erster Linie im Dienst  für die Menschen wirken und Bürgerinnen und Bürger nicht bevormunden oder von oben herab gering schätzen. Wer nicht aktiv, selbst Politik und Demokratie für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit gestaltet und bereit ist Verantwortung und Engagement zu übernehmen, läuft in die Gefahr verwaltet und nur den Diktaten von Politik und Verwaltungen folgen zu müssen. Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit leben von der aktiven Teilhabe und dem Engagement möglichst vieler Menschen unterschiedlicher Herkunft.”

Engagement für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit

“Ich engagiere mich seit vielen Jahren für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit, weil ich dieses Engagement im Ehrenamt auch als Teil des sozialen Friedensdienstes betrachte. Soziale Sicherheit ist überlebenswichtig für alle Menschen, ungeachtet dessen ob Mitglied in einer Partei, Gewerkschaft oder auch Nicht-Mitglied.” erklärt Andreas Klamm. In der Folge von drei schweren Unfällen habe er erlebt, dass man in Deutschland in der Folge von Unfällen und deren Folgen und schweren Erkrankungen innerhalb weniger Wochen auch im Rhein-Pfalz-Kreis und in Deutschland nahezu durch alle sozialen Netze  hindurchfallen könne. 

Die Folgen von drei schweren Unfällen habe er bis heute noch nicht überwunden. “Immerhin kann ich jetzt wieder einige Meter freier laufen und bin nicht vollständig in der Hilfe von Rollstuhl, Gehstöcken und die Begleitung meines Assistenz-Hundes abhängig. Ich bin dankbar Gott dem Herrn, ich bin dankbar den Ärzte-Teams, dem Pflegepersonal, den Arzt-Helferinnen und Therapeuten und Menschen, die auch Hilfe in der Tat und Wahrheit leisten.”, bemerkt Andreas Klamm. Dennoch sei sein Alltag auch von schweren Rückschlägen, Schmerzen und auch von erheblichen Einschränkungen geprägt. Themen von zentraler und wichtiger Bedeutung seien für ihn: Frieden, inter-kultureller Dialog, Verständigung, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, Teilhabe, Selbstbestimmtes Leben, Assistenz und Inklusion in allen politischen, öffentlichen, sozialen und gesellschaftlichen Bereichen. 

Zudem wolle er sich auch aktiv für Tierschutz, Natur- und Umweltschutz engagieren, weil er glaube, dass es wichtig sei natürliche Lebensräume für Menschen und Tieren zu schützen, zu erhalten und zu bewahren. 

Seinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter, könne er wegen schwerer Erkrankungs- und Unfall-Folgen leider in dieser Zeit nicht aktiv im Stationsalltag ausüben. Dennoch schreibe er für Patienten phasenweise noch Pflegeplanungen und besuche Patientinnen und Patienten, um ab und an etwas Hilfe zu leisten. Es sei ungewiss, ob ein aktives Arbeiten in der Pflege je wieder möglich sein könne. Die Einschränkungen seien leider laut Ärzten und Kliniken massiv und es stünden noch mehrere Untersuchungen, Gott sei Dank, nach der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 bevor.  

“Aufgeben und Nichtstun ist für mich keine Option, auch wenn ich lernen musste, dass man  als chronisch schwer kranker Mensch und Mensch mit Schwerbehinderung mehr Ruhe- und Erholungsphasen braucht und die Belastungsphasen an einigen Tagen sehr gering sind.”, so Andreas Klamm. 

Hochzeit im vergangenen Jahr 2023

Ein kleines Wunder habe er im vergangenen Jahr am 3. März 2023 trotz schlechter, gesundheitlicher Prognosen und schlechter, sozialer Konditionen erleben dürfen mit der Heirat seiner geliebten Frau und Ehefrau Ina in Mannheim, eine Altenpflegerin, die in Folge schwerer Erkrankungen nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf in der Altenpflege auszuüben. Meine wunderbare Ehefrau Ina hat mir in extrem herausfordernden Lebensphasen viel Hilfe, Liebe, Unterstützung und Kraft geschenkt, für die ich sehr dankbar bin. 

Soziale Wohnungen müssen auch im Rhein-Pfalz-Kreis bezahlbar sein

Aufgrund der besonderen Lebenssituation habe er lernen müssen eine doppelte Haushaltsführung in Neuhofen und Mannheim zu bewerkstelligen. Das mache Freundschaft und ein glückliches Eheleben kompliziert.  Andreas Klamm: “Soziale, bezahlbare Wohnungen müssen auch im Rhein-Pfalz-Kreis und in der Metropolregion Rhein-Neckar möglich sein. Das gilt auch für chronisch kranke Ehepaare, Menschen und speziell  auch dann, wenn diese Hilfe-Mittel, wie Rollstuhl, Gehstöcke und einen in die Jahre gekommenen Assistenz-Hund brauchen. Schwerbehinderte, alte und kranke Menschen und auch Studierende sollten auch ohne Ängste und Verzweiflung in der Lage sein, Energie- und Stromkosten bezahlen zu können.” Es fehlen, soziale und bezahlbare Wohnungen im Rhein-Pfalz-Kreis und in der Metropolregion Rhein-Neckar. Daher sei es auch wichtig, neue und alternative Wohnprojekte Generationen-übergreifend zu testen.

Pastor und Seelsorger im Ehrenamt

Für die U.S.-amerikanischen Kirchen und Online-Kirchen Church of Faith (Kirche des Glaubens) und IFN International Family Network d734 engagiert sich der Friedens- und Sozialaktivist, Andreas Klamm, bereits seit April 2010 nach mehreren Fernlehrgängen als Pastor und Seelsorger im Ehrenamt für Menschen in Lebenskrisen und sozialen Notlagen. Der Glauben an Gott den Herrn und den Herrn Jesus Christus und das politische Engagement in DIE LINKE für sozial benachteiligte Menschen schließe einander nicht aus, sondern können in Einzelfällen sogar für Menschen in Lebenskrisen und Notlagen, eine sinnvolle Ergänzung sein. 

Vorträge für Frieden, Gerechtigkeit und Pflege

Gute Bildung für alle Menschen sei ihm ebenso ein Herzensanliegen. Wer bettelarm sei, müsse auch das Abitur machen und studieren können, auch dann wenn keine reichen Verwandte das Studium finanzieren können. Für ihn gelte auch, nicht nur zu fordern, sondern wenn möglich auch aktive Hilfe  anzubieten. Daher hält Andreas Klamm, seit mehreren Jahren beim Institut of Global Professionals (IGP) Online-Vorträge unter anderem zu Themen wie Frieden, Gerechtigkeit und Pflege in englischer Sprache. Das Institut für Global Professionals (IGP) bietet täglich Online-Video-Lektionen als Bildungs-Angebot kostenfrei und ist weltweit tätig.

Landtags-Kandidat im Jahr 2021

Für die Landtagswahl im Jahr 2021 kandidierte Andreas Klamm als Direkt-Kandidat für den Wahlkreis 38 für seine Partei DIE LINKE und in der Landesliste von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz auf Listenplatz 20. 

Mitgliedschaften

Andreas Klamm ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, Mitglied im Sozialverband VdK, Mitglied im Vorstand des Sozialverband VdK Neuhofen, Mitglied der Protestantischen Kirche der Pfalz, Mitglied der Evangelischen Kirche (EKD), Mitglied der LAG Landesarbeitsgemeinschaft Christinnen und Christen in DIE LINKE, Mitglied in DIE LINKE hilft (Neuhofen), Mitglied bei der dju ver.di Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union, GEMA, GVL, VG Wort, Mitglied im Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Mitglied im DPV Deutschen Pflegeverband e. V., Mitglied im Netzwerk Grundeinkommen, Mitglied in der BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik DIE LINKE, Gründer und Initiator der LAG Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik DIE LINKE Rheinland-Pfalz und weiteren Organisationen, Verbänden und Vereinen

Nachweise und Links: 

1.Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Buch von Andreas Klamm, BOD Verlag Norderstedt, https://buchshop.bod.de/liberty-and-peace-now-human-rights-reporters-andreas-klamm-9783837072433

2. Andreas Klamm bei Apple Music, https://music.apple.com/de/artist/andreas-klamm/1489562947 

3. Andreas Klamm bei Spotify, https://open.spotify.com/intl-de/artist/10YeHyuDs0p1bJOPR69Z2j 

4. Andreas Klamm bei Deezer, https://www.deezer.com/de/artist/79930042 

5. Church of Faith, U.S.A., Winchester, MA 01890  International Service, Andreas Klamm, Pastor / Reverend, https://cwelliver.wixsite.com/church-of-faith/minister-listings 

6. Nursing And Medical Assistance, Institut of Global Professionals, IGP, Vortag von Andreas Klamm, Video: https://www.youtube.com/watch?v=i0z0Fxj6Hqw 

7. Journalism For Peace And Justice, Institut of Global Professionals, IGP, Vortrag von Andreas Klamm, Video: https://www.youtube.com/live/9jzhTVI1oe0?si=E5bxgmeWQl4DD-Tl

8.LAG Landesarbeitsgemeinschaft Christinnen und Christen in DIE LINKE, https://dielinke.berlin/zusammenschluesse/lag-christinnen 

9. Netzwerk Grundeinkommen, https://www.grundeinkommen.de/netzwerk/mitglieder 

10. Journalist ID, Global, Andreas Klamm, https://journalistid.com/index.html?id=1549&name=andreas_klamm 

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2021: Grundfreiheiten für alle Menschen gleichermaßen wiederherstellen

2021: Grundfreiheiten für alle Menschen gleichermaßen wiederherstellen

Heiko Maas bringt „Sonder-Privilegien für Menschen nach Corona-Impfung“ in die Diskussion – Kritik von Patientenschützern und Politikern – Andreas Klamm: „Solidarische Hilfe und Grundfreiheiten gelten alle Menschen gleichermaßen“ – Tonia Merz erreicht mit Petition für das Bedingungslose Grundeinkommen mehr als 490.000 Menschen, die das Anliegen unterstützen

Andreas Klamm (DIE LINKE) erklärt “Solidarische Hilfe und Grundfreiheiten gelten für alle Menschen gleichermaßen”. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) machte einen Vorstoß für Sonder-Privilegien für Geimpfte.  Foto: Andrew P. Harrod

Berlin / Mainz / Ludwigshafen (18. Januar 2021). Zum Vorstoß von Bundesaußenminister Heiko Maas in der Zeitung Bild am Sonntag, erklärt Andreas Klamm (52) aus Ludwigshafen am Rhein, Landtagskandidat für die Landesliste DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Wahlkreis-Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt und Kandidat als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE (Bundesvorstand): „Solidarische Hilfe und Grundfreiheiten gelten für alle Menschen gleichermaßen. Bei allen geplanten Maßnahmen in der Bewältigung der Corona Krise müssen Ausgrenzung, Diskriminierung und Benachteiligung jeder Art für chronisch kranke, behinderte, arme Menschen und für alle Menschen ohne Ausnahmen, grundsätzlich ausgeschlossen werden.“ Allgemeine Menschenrechte, Grundrechte, elementarste Grundfreiheiten und die U.N. Behindertenrechte für Menschen mit Behinderung gelte es, so frühzeitig wie denkbar möglich, für alle Menschen ohne Einschränkungen wieder herzustellen und zugänglich zu machen.

Heiko Maas (SPD) sagte der Bild am Sonntag „Geimpfte sollten ihre Grundrechte wieder ausüben dürfen“. Er begründete die überraschende Initiative mit dem Argument, „Ein Geimpfter nimmt niemanden mehr ein Beatmungsgerät weg. Damit fällt mindestens ein zentraler Grund für die Einschränkung der Grundrechte weg.“


Die Bundesregierung hatte vor wenigen Tagen noch bekräftigt, dass es keine „Sonderrechte für Menschen nach einer Corona-Impfung“ geben solle.

Kritik von von Patientenschützern

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, übte an dem Vorstoß von Heiko Maas scharfe Kritik. Man brauche jetzt keine „Gespenster-Diskussion über Impf-Privilegien“. Der Bundesminister füge mit solchen Beiträgen der Impfkampagne „schweren Schaden“ zu, erklärte Eugen Brysch dem RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Der Vorstand ergänzte: „Zusammenhalten ist jetzt wichtiger als Polarisieren“.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) warnte unterdessen vor einer drohenden Spaltung der Gesellschaft.

Widerspruch von Vizekanzler Olaf Scholz

Den Vorstoß seines Parteikollegen Heiko Maas für mehr Freiheit für Geimpfte, hat Vizekanzler Olaf Scholz (62, SPD) zurückgewiesen. In der Fernseh-Sendung „Bild Talk. Die richtigen Fragen“, sagte der Vizekanzler am Sonntag-Abend: Ich persönlich bin da sehr zurückhaltend. Ich glaube, dass das jetzt nicht ansteht!“

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte zum Vorstoß von Heiko Maas: „Solange nicht klar ist, ob ein Geimpfter das Virus übertragen kann, kann es keine Ausnahmen geben.“

„Die Sorgen von Bundesminister Heiko Maas, der auch an die Inhaber von Gaststätten, Kinos, Theater und weiteren Betrieben der Veranstaltungswirtschaft denkt, sind zum Teil, menschlich betrachtet verstehbar. Der SPD-Spitzenpolitiker weiß, dass mittel- und kleinständische Unternehmer, Freiberufler und Solo-Selbständige, die Veranstaltungs-Wirtschaft im Gesamten, dringend der besonderen Hilfen bedürfen, wie auch Rentnerinnen, Rentner, chronisch kranke, behinderte Menschen sowie Sozialleistungs- und Grundsicherungs-Bezieher. Laut Mitteilungen der Veranstaltungs- und Kreativ-Branche sind weit mehr als 1,3 Millionen Jobs in Deutschland in Gefahr“, ergänzte Andreas Klamm. Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben keinen leichten Stand in der Corona Krise.

Es gelte einerseits alle Menschen vor einer Ansteckung mit Corona, schwere und tödliche Krankheitsverläufe zu verhindern und zur gleichen Zeit dürften „Allgemeine Menschenrechte, Grundrechte, Grundfreiheiten und die U.N. Behindertenrechte für behinderte Menschen“, so wenig wie möglich und so kurzzeitig wie möglich eingeschränkt oder „besser nicht eingeschränkt werden, so es denn möglich sein wird“.

Sozial und solidarisch durch die Krise

Mit dem „Corona Winterfahrplan habe seine Partei, DIE LINKE, unter anderem Dank Katja Kipping und Bernd Riexinger, Ideen und Konzepte vorgestellt, die helfen können, dass wir alle sozial, sicher und solidarisch die Corona Krise“ bewältigen könnten.

Mitten in der Krise könne es ab und an auch wichtig sein, über eigene „Parteigrenzen hinaus zu blicken“, da alle Menschen gleichermaßen ohne Ausnahme, Anspruch auf angemessenen Schutz und geeignete, alle erforderlichen Hilfen hätten. Denkbar sei es auch, über die Einführung eines zeitlichen befristeten Bedingungslosen Grundeinkommens nachzudenken, um bestmögliche, soziale Sicherheit für alle Menschen ohne Ausnahmen in der Corona Krise zu gewährleisten.

Die selbstständige Mode-Designerin, Tonia Merz, habe eine Petition mit Titel „Mit dem Grundeinkommen solidarisch durch die Corona Krise“ gestartet. Die öffentliche Petition werde von mehr als 490.000 Menschen unterstützt. Die Stimmen von mehr als 490.000 Menschen, die sich für eine soziale und solidarische Hilfe in der Corona Krise aussprechen, müssten auch im Deutschen Bundestag und selbstverständlich auch in den Landesparlamenten, auch im Landtag von Rheinland-Pfalz gehört und geprüft werden. Die Petition kann bei https://www.change.org/p/finanzminister-olaf-scholz-und-wirtschaftsminister-peter-altmaier-mit-dem-bedingungslosen-grundeinkommen-durch-die-coronakrise-coronavirusde-olafscholz-peteraltmaier-bmas-bund-hubertus-heil mitgezeichnet werden.

„Das Anliegen von weit mehr als 490.000 Menschen, die mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen sozial und solidarisch durch die Corona Krise kommen wollen, unterstütze ich gerne“, so Andreas Klamm. Der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Gründer des internationalen Medienprojektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org), nach seinen gleichnamigen Büchern, hatte bereits vor rund 11 Jahren eine Petition für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens an alle 16 Landtage und an den Deutschen Bundestag gesendet. Die Einführung einer sozialen Mindestsicherung werde von DIE LINKE schon seit vielen Jahren gefordert. Andere Parteien hätten auch bereits über die Einführung eines Bürgergeldes diskutiert.

Deutschland könnte „einen wichtigen Teil der kulturellen Identität verlieren.“

Bei der Schließung von Kinos, Theatern, Museen, Kreativ- und Veranstaltungs-Institutionen gelte zu bedenken, dass es nicht um das Geld gehe, das alle Menschen für ein Leben in Würde und Sicherheit in Deutschland bräuchten. Mit der mittel- bis langfristigen Schließung von Kinos, Theatern, Museen- und Veranstaltungs-Einrichtungen unterschiedlichster Art, „drohe Deutschland im Gesamten einen wichtigen Teil der kulturellen Identität zu verlieren.“.

Der Menschenrechte-Aktivist, der vier seiner insgesamt 12 veröffentlichten Büchen den Themen Menschenrechte, Verständigung, Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit gewidmet hat, beschäftigt sich in der Folge mehrerer Unfälle intensiv mit Grundrechten, Grundfreiheiten, Menschenrechten, Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und mit der U.N. Behindertenrechtskonvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung. In einem Vorstellungs-Video für seine Kandidatur als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE, erklärte Andreas Klamm so wörtlich, dass er „sich gegen alle Formen von Ausgrenzung, Diskriminierung, Benachteiligung, Rassismus und Klassismus engagiere“. Der Menschenrechte-Reporter ist schwerbehindert und auf die Hilfe von Gehhilfen, Rollstuhl und einer Assistenzhündin als Folge mehrerer Unfälle angewiesen.

Andreas Klamm ist der Überzeugung: „Es ist wichtig, dass die allgemeinen Menschenrechte, Grundrechte, Grundfreiheiten und die U.N. Behindertenrechte so frühzeitig wie möglich, für alle Menschen ohne Ausnahme wieder zugänglich werden. Da auch alle Menschen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und Schutz hätten, sollten alle Maßnahmen so sorgsam wie möglich abgewogen, geplant und durchgeführt werden.“ Ideen sicher, sozial und solidarisch durch die Corona Krise zu kommen, gäbe es reichlich. Es läge nunmehr in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass möglichst alle Menschen gut und ohne größeren Schaden die Corona Krise zusammen überwinden könnten, ergänzte der Krankenpfleger, Journalist und Kandidat als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE.

Der ursprünglich für Oktober 2020 in Erfurt geplante Parteitag von DIE LINKE musste wegen der Corona Krise auf Ende Februar 2021 verschoben werden. Voraussichtlich am 26. und 27. Februar 2021 werde die Wahl des neuen Parteivorstandes von DIE LINKE hybrid und dezentral in Berlin und 15 weiteren Bundesländern stattfinden.

Andreas Klamm, geboren in Ludwigshafen am Rhein, kandidiert im Wahljahr 2021 erstmals auch als Landtagskandidat auf der Landesliste für DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und für den Wahlkreis 38, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip und Rheinauen. Andrew P. Harrod

Hintergrund-Informationen

Kandidatur von Andreas Klamm als Mitglied des Parteivorstandes in DIE LINKE (Bundesvorstand), https://www.die-linke.de/partei/parteistruktur/parteitag/siebenter-parteitag/kandidaturen/mitglied-des-parteivorstandes/klamm-andreas

Andreas Klamm, Landtagskandidat für DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und als Direkt-Kandidat für Wahlkreis 38, Mutterstadt, https://www.dielinke-rhlp.de/landtagswahl/kandidatinnen/landesliste

Video: Kurz-Vorstellung von Andreas Klamm als Kandidat als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE: https://www.youtube.com/watch?v=0ShqYyyCrjs

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DIE LINKE: Hilfebedürftige Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis dürfen nicht Opfer von Zwangsarbeit werden

DIE LINKE: Hilfebedürftige Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis dürfen nicht Opfer von Zwangsarbeit werden

Pläne der CDU zur möglichen Abschaffung von Bürgergeld können den sozialen Frieden in Deutschland gefährden

Ludwigshafen/Rhein-Pfalz-Kreis. Zu den zum Teil in den Medien bekannt gewordenen Plänen, wonach CDU/CSU die Abschaffung des Bürgergelds und eine so genannte “Neue Grundsicherung” mit massiven Verschärfungen zum Nachteil von Hilfe-bedürftigen Menschen planen, erklärt der Spitzenkandidat von DIE LINKE Vorderpfalz für die Kommunalwahl für den Rhein-Pfalz-Kreis, Andreas Klamm (56):Man kann nur ernstlich hoffen, dass die Pläne der Einführung einer sogenannten Neuen Grundsicherung von CDU/CSU nicht zutreffend sind und nicht umgesetzt werden. Solche Vorhaben lassen befürchten, dass eine weitere “Demontage sozial-staatlicher Grundprinzipien 3.0 und Hartz 5.0” mit massiven Verschärfungen für Hilfe-bedürftige, besonders vulnerable Gruppen und Menschen auch im Rhein-Pfalz-Kreis und deutschlandweit politisch, gewollt, gesteuert und geplant sein könnten.”

Andreas Klamm (56) ist Spitzenkandidat für DIE LINKE Vorderpfalz, Listenplatz 1 zusammen mit Özcan Acar, Listenplatz 2, für die Kommunalwahl, Kreistag im Rhein-Pfalz-Kreis am 9. Juni 2024. Der ehrenamtlich, engagierte Friedens- und Sozial-Aktivist beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Themen aus den Bereichen, Gesundheit, Pflege, Soziales, Integration und Migration. Foto: DIE LINKE

Andreas Klamm: “Menschen, die der sozialen Hilfe bedürftig sind, dürfen nicht Opfer von “politisch verordneter Zwangsarbeit und von Null-Sanktionierungen werden. Insbesondere nicht in Anbetracht explodierender Energie-Kosten-Preise, steigender Lebenshaltungskosten und steigender Inflation.”

Bereits mit Einführung der Hartz 4-Reformen und Null-Sanktionen wurden die Lebensgrundlagen von sozial Hilfe-bedürftigen Menschen erheblich gefährdet und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe musste sich mehrfach mit den Hartz 4-Reformen und mit Fragen zur Zulässigkeit von Null-Sanktionierungen und Existenz-Minimum beschäftigen.

“Laut Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist Deutschland laut Artikel 20 des Grundgesetzes ein sozialer und demokratischer Bundesstaat.”, gibt Klamm zu bedenken.

Der Referent für Sozialrecht, Harald Thomé, betrachtet die Diskussionen zur geplanten Abschaffung des Bürgergeld sorgenvoll: “In plakativen Stichworten geht es um Zwangsarbeit, Verfolgungsbetreuung bis zu 100 Prozent, Sanktionen und Abschaffung jeglicher Karenzzeiten”.

Harald Thomé, Sozialrechts-Referent warnt deutlich: “Die geplanten Regeln werden in Teilen verfassungswidrig sein. Sie stellen Bezieher von Grundsicherung unter Generalverdacht und würden die Gesellschaft spalten und entsolidarisieren.

Die fortschrittlichen Teile der Gesellschaft werden sich mit aller Kraft gegen die Pläne der rückschrittlichen Teile der Politik stellen müssen. Erschreckend ist auch, dass sich die Programme von CDU/CSU zunehmend dem der AfD annähern.”

Den mehr als deutlichen Warnungen von Harald Thomé kann ich mich leider nur anschließen und ich ergänze die Warnungen. Sollte das Bürgergeld abgeschafft werden, droht innenpolitisch betrachtet, die Gefährdung des sozialen Friedens in Deutschland.

“Das Oberhaupt der Römischen Katholischen Kirche, Papst Franziskus, hat Recht”, so glaube ich, ergänzt Andreas Klamm, Spitzenkandidat für DIE LINKE Vorderpfalz: Deutschland muss auf das militärische Hochrüsten verzichten, weil die Kosten kaum noch kontrollierbar sind und es ist Zeit “Mut zum Zeigen der weißen Fahne” zu entwickeln für politische, juristische, und diplomatische Verhandlungen für Waffenstillstands-Abkommen und für Dialoge und Verträge für Frieden in allen Kriegen und kriegs-ähnlichen Konflikten, auch in Bezug zur Ukraine und Russland. Die Menschen in Deutschland sollten lernen friedenstüchtig zu werden.

Der möglicherweise, politisch, geplante Entzug von überlebenswichtigen, sozialstaatlichen Grundsicherungs-Leistungen und Bürgergeld können dazu führen, dass die Zahl der Menschen mit Angststörungen und psychischen Erkrankungen ähnlich wie in der Hartz-4-Leidenszeit massiv ansteigen könne. “Ich glaube nicht, dass sich das Deutschland und das Gesundheits-System in Deutschland leisten kann, well die finanzielle Bedarfe in Bezug zur Therapie bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und Angststörungen extrem hoch sind.” gibt Klamm zu bedenken.

Man dürfe nicht vergessen, dass die Corona-Infektions-Virus Krise und die damit verbundenen Maßnahmen (massive Einschränkungen von elementaren Grundrechten in Deutschland) zu einer kollektiven, schweren, psychischen Traumatisierung aller Menschen, leider auch besonders vieler Kinder und Jugendlicher in Deutschland, geführt habe. Es fehlen in allen Bereichen Psychiater, Psychologen und für Trauma-Therapie spezialisierte Fachärzte. Die Folgen der kollektiven, psychischen Massen-Traumatisierung in der Folge der Corona Pandemie seien bis heute noch nicht aufgearbeitet, führt Andreas Klamm weiter aus, der auch staatlich, geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter ist.

Wenn die Finanz-Haushaltslage im Land, in vielen Kommunen und im Bund angespannt und schlecht sei, dann dürfe das nicht dazu führen, dass in zerbrechlichen Bereichen wie Gesundheit, Soziales, Bildung, Integration, Migration, Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz, Infrastruktur die finanziellen Mittel massiv gekürzt werden.

Die statistischen Informationen liefern keinen Anhalt für einen Zuwachs steigender Zahlen im Bereich des Bezugs von Bürgergeld. Nach Informationen des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB, Nürnberg) ist trotz Einführung des Bürgergeld die Zahl der Übergänge aus Beschäftigung und Erwerbsarbeit in den Leistungsbezug 2023 in das Bürgergeld nicht gestiegen. Auf der Grundlage dieser und weiterer Informationen wird deutlich, dass die aktuellen, öffentlichen Debatten um das Bürgergeld und Befürchtungen eines Leistungsmissbrauchs nicht die richtigen Schwerpunkte setzen und vielerorts zudem auch noch falsch sind.

Wären die Einschätzungen zum einen Anstieg in den Leistungsbezug von Beschäftigung und prekärer Beschäftigung in den Leistungsbezug von Bürgergeld korrekt, hätte es mit der Reform aus dem Jahr 2023, statistisch betrachtet, einen Anstieg der Übergänge aus aktiver Erwerbstätigkeit in den “sozialen” Leistungsbezug geben müssen. Genau dies war nach bisherigen Erkenntnissen nicht der Fall.

Andreas Klamm mahnt: “Sollten die CDU/CSU Pläne zur Abschaffung des Bürgergeld umgesetzt werden, kann ein einzelner, kranker und Hilfe-bedürftiger Mensch den sozialen Kämpfen und Spaltungen in der Gesellschaft kaum alleine widerstehen. Kostbare Leute, bitte solidarisieren sie sich für Frieden und soziale Gerechtigkeit. Gehen sie zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024, wählen sie bitte und werden sie, wenn möglich, Mitglied in der Partei DIE LINKE, im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Gewerkschaft ver.di, beim Sozialverband VdK und in weiteren Initiativen und Gruppen zur Verteidigung von sozialen Rechten und Frieden.”

Quellen, Hinweise und Vergleiche:

Forum Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, IAB, Nürnberg, https://www.iab-forum.de/warum-die-aktuelle-buergergelddebatte-nicht-die-richtigen-schwerpunkte-setzt

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Tagesspiegel: CDU will Totalverweigerern Bürgergeld streichen, Klingbeil wirf Merz “Angriffe auf den Sozialstaat” vor, https://www.tagesspiegel.de/politik/neue-grundsicherung-statt-burgergeld-cdu-will-totalverweigerern-geld-streichen-11375218.html

Spiegel: Neue Grundsicherung, Mit diesem Plan will die CDU das Bürgergeld abschaffen, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-neue-grundsicherung-als-ersatz-fuer-das-buergergeld-a-1c08e59e-c479-463c-9bbd-2f8facae3d39?giftToken=272df09a-de31-4abb-817a-713941b5592a

Harald Thomé, Referent für Sozialrecht, www.harald-thome.de

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Özcan Acar: Ein Vollblut-Gewerkschafter will im Rhein-Pfalz-Kreis den Mensch in den Mittelpunkt bringen

Özcan Acar: Ein Vollblut-Gewerkschafter will im Rhein-Pfalz-Kreis den Mensch in den Mittelpunkt bringen

Spitzenkandidat für DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis, Özcan Acar (52): “Der Mensch muss im Mittelpunkt vor der Verwaltung stehen.” Foto: and

Ludwigshafen am Rhein/Rhein-Pfalz-Kreis/Mutterstadt. (and). Özcan Acar aus Mutterstadt (Listenplatz 2), ist einer der beiden Spitzenkandidaten von DIE LINKE Vorderpfalz, die von der Mitgliederversammlung am Dienstag, 12. März 2024 im ver.di-Gewerkschaftshaus in Ludwigshafen am Rhein als Spitzenkandidaten für die Kommunalwahl für den Kreistag im Rhein-Pfalz-Kreis am 9. Juni 2024 gewählt wurden. Auf Listenplatz 1 wurde Andreas Klamm aus Neuhofen gewählt. Für beide Spitzenkandidaten ist Team-Arbeit und die Vernetzung für Menschen, für Frieden, soziale Gerechtigkeit und für den Dienst für Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig.

Ein Kurz-Portrait zu Özcan Acar

Özcan Acar ist bei Menschen in der Gewerkschaft und in der Arbeitswelt in der Vorderpfalz und Südpfalz kein Unbekannter. Der Gewerkschafter und Politiker im Ehrenamt wurde am 16. März 1971 in Düzce in der Türkei geboren. Als er zwei Jahre jung war, kamen die Eltern des engagierten Mannes von der Türkei nach Deutschland. Özcan Acar ist in Deutschland aufgewachsen und machte 1990 in Ludwigshafen am Rhein sein Abitur. Der Spitzenkandidat von Die Linke arbeitet seit fast 30 Jahren Jahren in der Sparkasse Südpfalz als Berater.

Mit der Gewerkschaft ver.di ist der Gewerkschafter und DIE LINKE Politiker Özcan Acar eng verbunden. Seit fast 25 Jahren ist er im Personalrat und in der Gewerkschaft ver.di aktiv.

Er ist desweiteren auch im Präsidium der Landesfachgruppe Sparkassen und Spielbanken und im Bezirksvorstand hier in der ver.di Pfalz engagiert.

Zudem ist Özcan Acar auch als Schöffe im Arbeitsgericht in Landau tätig. Für den DGB ist darüberhinaus er als Vertreter im Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes Landau engagiert.

Özcan Acar liebt den Humor: “Ich bin noch noch Single und habe keine Millionen in Steueroasen.”

Ein zentrales Anliegen, so erklärt, Özcan Acar, Sptizenkandidat für Die Linke im Rhein-Pfalz-Kreis ist es den Menschen vor der Verwaltung in den Mittelpunkt zu bringen: “Der Kreistag beschäftigt sich hauptsächlich mit der Verwaltung. Insbesondere diese hat unmittelbare Auswirkung auf die Menschen vor Ort. Deswegen sollte nicht vergessen werden, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Seit Jahrzehnten scheint die Verwaltung insbesondere den Millionären zu nutzen. Ich möchte mich dafür einsetzen, dass die Verwaltung allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt und nicht nur den oberen Zehntausend! Die Sicherung der Würde aller BürgerInnen sollte wieder die Maxime des Handelns der Verwaltung sein. Dafür will ich mich einsetzen.”

Weiterer Bericht folgt.

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Die Linke: Alleinerziehende brauchen Entlastung

Berlin/Ludwigshafen/Rhein-Pfalz-Kreis. Viele alleinerziehende Frauen und Männer sind in Deutschland von Armut bedroht. Das betrifft auch eine Vielzahl alleinerziehender Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis. 1,6 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern gibt es in Deutschland, davon 85% Frauen. Keine gesellschaftliche Gruppe ist stärker von Armut bedroht. Über die Entlastung von Unternehmen wird im Bundestag viel debattiert – aber wer entlastet die Alleinerziehenden? Noch immer ignoriert die Politik ihre Sorgen und Nöte! Das will Die Linke ändern.

Symbol-Foto: Eine alleinerziehende Mutter kümmert sich liebevoll um ihr Baby.

Die Linke will die Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern konkret verbessern: von einer echten Kitaplatz-Garantie über Rentensicherheit bis zur wöchentlichen Haushaltshilfe. Mehr steht im neuen 6-Punkte-Plan, den Janine Wissler am Montag (11. März 2024) in einer Pressekonferenz (YouTube) von Die Linke vorgestellt hat.

Außerdem konnten Die Linke bei der Pressekonferenz Delia Keller vom Verein “Fair für Kinder” begrüßen. Sie stellte ihre Petition „Kindergeld für alle“ an den Bundestag vor. Denn Alleinerziehende, deren anderes Elternteil keinen Unterhalt zahlt, bekommen aufgrund einer Sparmaßnahme von 2008 kein Kindergeld mehr. Diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben.

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Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

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Andreas Klamm: Engagement für Teilhabe, Inklusion und soziale Sicherheit

„Mein Name ist Andreas Klamm. Ich möchte mich, auch aus persönlicher Betroffenheit heraus, in der Folge mehrerer Unfälle, für Teilhabe, Inklusion und natürlich auch politische Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen in Politik, Gesellschaft und in allen Lebensbereichen engagieren. Als Gesundheits- und Krankenpfleger, Journalist, Autor, Künstler und Musiker kenne ich die zwei Welten, Patienten zu pflegen und in der Folge mehrerer Unfälle kenne ich auch die Rolle von Patienten, die der Pflege bedürftig sind. Daher sind mir neben Teilhabe und Inklusion auch soziale Sicherheit und Gerechtigkeit, die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens, die soziale Mindestsicherung von 1050,– Euro, würdige, sichere ärztliche Versorgung, Medizin und Pflege auch in ländlichen Regionen wichtig. Darüber hinaus engagiere ich mich seit vielen Jahren für Dialog, Frieden, Freiheit, Grundrechte und Menschenrechte. Von Mittwoch bis Freitag, biete ich aufgrund der Corona-Krise, Tele-Konferenzen und Gespräche via Tel. 0621 5867 8054 an und lade hierzu herzlich ein.“ Andreas Klamm

Andreas Klamm wurde in Andernach auf der Landesvertreterinnenversammlung auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt. Foto: md

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Linker Besuch bei der Kanzlerin und ein Friedensplan

Linker Besuch bei der Kanzlerin und ein Friedensplan

Gründe für die Unterbringung in der Psychiatrie eines ehemaligen Medien-politischen Sprechers der Die Linke weiterhin unklar – Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde nicht gefährdet

Von Andreas Klamm-Sabaot


Neurupin / Berlin. 28. Oktober 2010. Ein politischer Friedens-Aktivist und ehemaliger Medien-Politischer Sprecher der Partei Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern besuchte zu Beginn der Woche zum zweiten Mal Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) auf deren Wochenend-Grundstück. Christian J. hat Angela Merkel einen Brief und einen Friedensplan für den Nahen Osten übergeben und nach der außergewöhnlichen Visite das Privatanwesen der Regierungschefin friedlich verlassen. Die Polizei beobachtete die Ereignisse und ließ es zu, dass der Mann friedlich ohne Zwischenfälle das Grundstück der Regierungschefin verlassen konnte.

Beim Landeskriminalamt (LKA) wurde der ehemalige Politiker (bis September 2009), der im Sommer 2009 noch für die Kommunal-Wahlen in Nordvorpommern auf Listen-Platz 11 kandidierte, zur Fahndung ausgeschrieben und im Anschluss an die Aktion für Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten und in der Welt in eine Einrichtung der offenen Psychiatrie gebracht. Der ehemalige Medien-politische Sprecher wird nach Berichten mehrerer Zeitungen in der Einrichtung mit Medikamenten behandelt.

Die genauen Hintergründe für die Unterbringung in einer Einrichtung der offenen Psychiatrie eines ehemaligen Medien-politischen Sprechers der Partei Die Linke sind weiterhin nicht näher bekannt. Christian J., ein politischer Friedens-Aktivist, ehemaliges Mitglied im Landesvorstand der Partei Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern und ehemalige Medien-politische Sprecher seiner Partei hatte insgesamt viermal versucht Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel einen Brief und einen Friedens-Plan für den Nahen Osten zu überreichen. Dies ist ihm zu Beginn der Woche gelungen.

Daraufhin wurde Christian J., der als wissenschaftlicher Bibliothekar in Stralsund und freier Journalist tätig war, von Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) im Rahmen einer Fahndung festgenommen und in einer Einrichtung der offenen Psychiatrie untergebracht. Medien-Berichten zufolge, wird der politische Friedens-Aktivist mit Psychopharmaka behandelt, da er angeblich einen „verwirrten Eindruck“ gemacht habe. Deutschland ist der drittgrößte Waffen-Exporteur der Welt. Daher wird das Engagement des ehemaligen Linken-Politiker für Frieden in der Welt und im Nahen Osten als „ungewöhnlich“ wahrgenommen und beschrieben. Weshalb der ehemalige Medien-politische Sprecher der Partei Die Linke darauf hoffte, dass sich die deutsche Kanzlerin Dr. Angela Merkel für einen Friedensplan für den Nahen Osten interessieren könnte, ist zur Zeit nicht bekannt. Eine Umsetzung eines Friedensplanes im Nahen Osten könnte immerhin den wirtschaftlichen Interessen deutscher Waffen-Lobbyisten entgehen stehen. Bekanntlich lassen sich nachhaltige und effiziente Waffengeschäfte nur in Krisen- und Kriegs-Regionen mit Erfolg realisieren. Es ist kein Geheimnis, dass daher die Devise für internationale Waffengeschäfte in der logischen Schlussfolgerung lautet: Ja, keinen Frieden zulassen, weil sonst die Waffen-Industrie mit Umsatz-Einbußen rechnen müsste.

Mit der Überbringung eines Briefes und eines Friedensplanes für den Nahen Osten, der für die Krisen-erschütterte Region eine Zwei-Staaten-Regelung, mitunter als ein Teil des Konzepts vorsieht, hat sich der ehemalige Medien-politische Sprecher der Partei die Linke, Christian J., nach deutscher Rechtsprechung normalerweise keiner Straftat schuldig gemacht. Allerdings fand in den Berichten am Dienstag und Mittwoch einiger Boulevard Zeitungen eine „mediale Vorverurteilung“ des ehemaligen Politikers der Partei Die Linke, statt. In den Titeln einiger Boulevard Zeitungen wurde der langjährige aktive Friedensaktivist als so wörtlich „Irrer Stalker dargestellt, der mit der Übergabe der Briefe und des Friedensplanes Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verfolgt habe“. Während das Schreiben und Überbringen von Briefen und Friedens-Plänen an eine deutsche Bundeskanzlerin normalerweise in Deutschland nicht unter Strafe steht, handelt es sich bei Stalking oder „Nachstellung“ um eine Straftat, die eine Verurteilung mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten bis zu zehn Jahren in Deutschland zur Folge haben kann. Die sogenannte „Nachstellung“, geregelt im Paragraph 238 des Strafgesetzbuches, stellt in Deutschland seit dem Jahr 2007 ein Straftatbestand dar.

Wenn ein Politiker der Partei Die Linke eine Politikerin der CDU, in der konkreten Situation, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, besucht und ihr Briefe überreicht, wurde dies bislang in Deutschland nicht als Straftat im öffentlichen Meinungs-Verständnis wahrgenommen. Kaum eine Redaktion würde einem solchem Ereignis normalerweise Aufmerksamkeit schenken. Doch die Schlagzeilen um einen angeblichen „irren Stalker, der die Bundeskanzlerin verfolgt“, haben sich innerhalb von Stunden wie ein Lauffeuer weltweit verbreitet. Über die politische Tätigkeit des ehemaligen Kommunal-Politikers der Partei Die Linke wurde unterdessen nicht oder nur sehr wenig berichtet. Der Mann war Medien-politischer Sprecher seiner Partei bis Herbst 2009 und ist seit Jahren als Friedens-politischer Aktivist öffentlich für sein friedfertiges Engagement bekannt. Dass die Kandidatur des ehemaligen Politikers für die Partei Die Linke den deutschen Staatssicherheits-Kräften entgangen sein könnte ist wenig wahrscheinlich. Bei den Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2009 handelte es sich um öffentlich und ordnungsgemäß angemeldete Wahlen und nicht um ein geheimes Event. Die Fotos und Informationen zur politischen, Medien- und Friedens-Politischen Tätigkeit des ehemaligen Politikers sind noch heute vielerorts im Internet und auch in Berichten von Tageszeitungen zu finden.

Vermutlich hätte eine Kurz-Recherche der Staatssicherheits-Kräfte und von Journalisten im Internet und in Tageszeitungen den Ermittlern aufschlussreiche und umfassende Erkenntnisse über das Engagement des Medien-politischen Sprechers schnell, unbürokratisch und unkompliziert liefern können.

Christian J. kandidierte bei den Kommunal-Wahlen im Jahr 2009 in Nordvorpommern auf Listen-Platz 11 für die Partei Die Linke. Er war Mitglied im Landesvorstand der Partei Die Linke und zudem Medien-politischer Sprecher seiner Partei. Seit dem Jugoslawien-Konflikt wirke Christian J. als politischer Friedens-Aktivist und sei zudem auch bei der internationalen Organisation Attac aktiv. Auf Anfrage der Redaktion der internationalen Nachrichtenagentur 3mnews.org bestätigte ein Sprecher des Landesverbandes der Partei Die Linke, am Mittwoch, dass Christian J., weiterhin Mitglied der Partei ist und seit „vielen Jahren friedlich voller Idealismus für den Frieden in dieser Welt erfüllt“ engagiert sei.

Christian J. setze sich seit mehreren Jahren vor allem für den Frieden zwischen den drei großen Welt-Religionen und für den Frieden im Nahen Osten „immer friedlich ein.“, ergänzte der Politiker der Partei Die Linke. “Das Eindringen in die Privatsphäre der Kanzlerin“, bewertete der Sprecher als „wenig geeignetes Mittel zur Überbringung von Friedensplänen“. Seine politische Karriere habe der politische Friedens-Aktivist als Mitglied der WASG intensiviert. Mit der Fusion der unterschiedlichen Strömungen und Parteien aus WASG und PDS im Jahr 2007 wurde Christian J. Mitglied der Partei Die Linke. Aus privaten Gründen und wegen „unterschiedlicher Auffassungen in der Führung des Wahlkampfes“ sei der ehemalige Linke-Politiker im Herbst 2009 von seinen Ämtern im Landesvorstand der Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern zurückgetreten. Als Mitglied blieb Christian J. seiner Partei Die Linke weiterhin treu. Der Politiker der Die Linke, der das friedliche Engagement seines Partei-Genossen bestätigte, bezeichnete sich selbst als gläubigen Atheisten, der jedoch auch weiß, dass es für das Engagement des politischen Friedensaktivisten Christian J. auch Glaubensgründe gibt.

Der ehemalige Medien-politische Sprecher Christian J. ist öffentlich auch für das Bekenntnis seines christlichen Glaubens bekannt, der auch seine Verpflichtung für den Frieden in der Welt zu wirken, als bekennender Protestant sehe. Der Berliner Zeitung in einem Bericht in der Mittwochs-Ausgabe sagte Christian J. aus Mecklenburg: „Da auf mein Klingeln an der Tür niemand geöffnet hat, bin ich in den Garten gegangen, wo ich die Kanzlerin antraf, die gerade ein Telefonat führte. Ich habe ihr einen Brief übergeben und bin dann wieder gegangen.“ Es ist dem Mann zweimal gelungen, auf das Wochenendgrundstück von Bundeskanzlerin Merkel in der brandenburgischen Uckermark zu gelangen. Bei einem Versuch die Kanzlerin persönlich in Berlin zu sprechen, wurde der ehemalige Medien-politische Sprecher der Die Linke von der Polizei in Berlin abgewiesen. Nach seiner Visite bei der Bundeskanzlerin auf deren Wochenend-Domizil habe ihn die Polizei beobachtet und ihn nicht aufgehalten, das Anwesen der Kanzlerin zu verlassen. Er habe die Kanzlerin ein zweites Mal besucht, nachdem diese auf seinen Brief nicht geantwortet habe.

Der politische Friedensaktivist der Die Linke habe noch vor seinem Besuch, am Dienstag vor einer Woche mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter auch Ruprecht Polenz (CDU), den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, in Kenntnis gesetzt, dass er plane Angela Merkel ein zweites Mal persönlich zu besuchen. Die Neuruppiner Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper bestätigte unterdessen am Mittwoch, dass gegen den ehemaligen Medien-politischen Sprecher der Die Linke Mecklenburg-Vorpommern nicht ermittelt werde. Den Vorwurf „ein Stalker zu sein“, hat der politische Friedens-Aktivist als falsch und nicht zutreffend zurückgewiesen. Nicht bekannt ist derzeit, für welchen Zeitraum sich der ehemalige Medien-politische Sprecher in der Psychiatrie aufgrund seines Friedens-politischen Engagements „behandeln lassen muss“ – als gläubiger und bekennender Mensch des christlichen Glaubens bleibt ihm die Hoffnung auf die Erfüllung der Zusagen im Psalm 85, Verse 9 bis 13: “Doch ist ja seine Hilfe nahe denen, die ihn fürchten, daß in unserm Lande Ehre wohne; daß Güte und Treue einander begegnen, Gerechtigkeit und Friede sich küssen; daß Treue auf der Erde wachse und Gerechtigkeit vom Himmel schaue; daß uns auch der HERR Gutes tue und unser Land sein Gewächs gebe; daß Gerechtigkeit weiter vor ihm bleibe und im Schwange gehe.“

Juristisch betrachtet gilt zunächst die Unschulds-Vermutung für den ehemaligen Die Linke-Politiker Christian J. aus Mecklenburg auf der Grundlage internationaler und nationaler Rechte, auch nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im Artikel 11 wird garantiert

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Die Chance auf ein faires, ordentliches und öffentliches Gerichts-Verfahren wurde dem Frieden-Aktivisten allerdings bereits durch die „mediale Vorverurteilung als angeblich irrer Stalker“ in Deutschland genommen.

Der Mann ist zwar kein Mitglied der CDU, weil er immer noch Mitglied der Partei Die Linke ist, doch nach internationalem Recht, dürfen sich auch Mitglieder der Partei Die Linke oder weiterer Parteien in Deutschland in Politik und für Frieden engagieren. Im Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird garantiert:

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Ein Mitgliedschaft in einer Partei zur Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes ist für die Menschen eines Landes nicht zwingend erforderlich, garantiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die komplette Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist bei www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm im Internet zu lesen.

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Linker Besuch bei der Kanzlerin und ein Friedensplan

Linker Besuch bei der Kanzlerin und ein Friedensplan

Gründe für die Unterbringung in der Psychiatrie eines ehemaligen Medien-politischen Sprechers der Die Linke weiterhin unklar – Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde nicht gefährdet

Von Andreas Klamm-Sabaot


Neurupin / Berlin. 28. Oktober 2010. Ein politischer Friedens-Aktivist und ehemaliger Medien-Politischer Sprecher der Partei Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern besuchte zu Beginn der Woche zum zweiten Mal Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) auf deren Wochenend-Grundstück. Christian J. hat Angela Merkel einen Brief und einen Friedensplan für den Nahen Osten übergeben und nach der außergewöhnlichen Visite das Privatanwesen der Regierungschefin friedlich verlassen. Die Polizei beobachtete die Ereignisse und ließ es zu, dass der Mann friedlich ohne Zwischenfälle das Grundstück der Regierungschefin verlassen konnte.

Beim Landeskriminalamt (LKA) wurde der ehemalige Politiker (bis September 2009), der im Sommer 2009 noch für die Kommunal-Wahlen in Nordvorpommern auf Listen-Platz 11 kandidierte, zur Fahndung ausgeschrieben und im Anschluss an die Aktion für Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten und in der Welt in eine Einrichtung der offenen Psychiatrie gebracht. Der ehemalige Medien-politische Sprecher wird nach Berichten mehrerer Zeitungen in der Einrichtung mit Medikamenten behandelt.

Die genauen Hintergründe für die Unterbringung in einer Einrichtung der offenen Psychiatrie eines ehemaligen Medien-politischen Sprechers der Partei Die Linke sind weiterhin nicht näher bekannt. Christian J., ein politischer Friedens-Aktivist, ehemaliges Mitglied im Landesvorstand der Partei Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern und ehemalige Medien-politische Sprecher seiner Partei hatte insgesamt viermal versucht Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel einen Brief und einen Friedens-Plan für den Nahen Osten zu überreichen. Dies ist ihm zu Beginn der Woche gelungen.

Daraufhin wurde Christian J., der als wissenschaftlicher Bibliothekar in Stralsund und freier Journalist tätig war, von Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) im Rahmen einer Fahndung festgenommen und in einer Einrichtung der offenen Psychiatrie untergebracht. Medien-Berichten zufolge, wird der politische Friedens-Aktivist mit Psychopharmaka behandelt, da er angeblich einen „verwirrten Eindruck“ gemacht habe. Deutschland ist der drittgrößte Waffen-Exporteur der Welt. Daher wird das Engagement des ehemaligen Linken-Politiker für Frieden in der Welt und im Nahen Osten als „ungewöhnlich“ wahrgenommen und beschrieben. Weshalb der ehemalige Medien-politische Sprecher der Partei Die Linke darauf hoffte, dass sich die deutsche Kanzlerin Dr. Angela Merkel für einen Friedensplan für den Nahen Osten interessieren könnte, ist zur Zeit nicht bekannt. Eine Umsetzung eines Friedensplanes im Nahen Osten könnte immerhin den wirtschaftlichen Interessen deutscher Waffen-Lobbyisten entgehen stehen. Bekanntlich lassen sich nachhaltige und effiziente Waffengeschäfte nur in Krisen- und Kriegs-Regionen mit Erfolg realisieren. Es ist kein Geheimnis, dass daher die Devise für internationale Waffengeschäfte in der logischen Schlussfolgerung lautet: Ja, keinen Frieden zulassen, weil sonst die Waffen-Industrie mit Umsatz-Einbußen rechnen müsste.

Mit der Überbringung eines Briefes und eines Friedensplanes für den Nahen Osten, der für die Krisen-erschütterte Region eine Zwei-Staaten-Regelung, mitunter als ein Teil des Konzepts vorsieht, hat sich der ehemalige Medien-politische Sprecher der Partei die Linke, Christian J., nach deutscher Rechtsprechung normalerweise keiner Straftat schuldig gemacht. Allerdings fand in den Berichten am Dienstag und Mittwoch einiger Boulevard Zeitungen eine „mediale Vorverurteilung“ des ehemaligen Politikers der Partei Die Linke, statt. In den Titeln einiger Boulevard Zeitungen wurde der langjährige aktive Friedensaktivist als so wörtlich „Irrer Stalker dargestellt, der mit der Übergabe der Briefe und des Friedensplanes Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verfolgt habe“. Während das Schreiben und Überbringen von Briefen und Friedens-Plänen an eine deutsche Bundeskanzlerin normalerweise in Deutschland nicht unter Strafe steht, handelt es sich bei Stalking oder „Nachstellung“ um eine Straftat, die eine Verurteilung mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten bis zu zehn Jahren in Deutschland zur Folge haben kann. Die sogenannte „Nachstellung“, geregelt im Paragraph 238 des Strafgesetzbuches, stellt in Deutschland seit dem Jahr 2007 ein Straftatbestand dar.

Wenn ein Politiker der Partei Die Linke eine Politikerin der CDU, in der konkreten Situation, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, besucht und ihr Briefe überreicht, wurde dies bislang in Deutschland nicht als Straftat im öffentlichen Meinungs-Verständnis wahrgenommen. Kaum eine Redaktion würde einem solchem Ereignis normalerweise Aufmerksamkeit schenken. Doch die Schlagzeilen um einen angeblichen „irren Stalker, der die Bundeskanzlerin verfolgt“, haben sich innerhalb von Stunden wie ein Lauffeuer weltweit verbreitet. Über die politische Tätigkeit des ehemaligen Kommunal-Politikers der Partei Die Linke wurde unterdessen nicht oder nur sehr wenig berichtet. Der Mann war Medien-politischer Sprecher seiner Partei bis Herbst 2009 und ist seit Jahren als Friedens-politischer Aktivist öffentlich für sein friedfertiges Engagement bekannt. Dass die Kandidatur des ehemaligen Politikers für die Partei Die Linke den deutschen Staatssicherheits-Kräften entgangen sein könnte ist wenig wahrscheinlich. Bei den Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2009 handelte es sich um öffentlich und ordnungsgemäß angemeldete Wahlen und nicht um ein geheimes Event. Die Fotos und Informationen zur politischen, Medien- und Friedens-Politischen Tätigkeit des ehemaligen Politikers sind noch heute vielerorts im Internet und auch in Berichten von Tageszeitungen zu finden.

Vermutlich hätte eine Kurz-Recherche der Staatssicherheits-Kräfte und von Journalisten im Internet und in Tageszeitungen den Ermittlern aufschlussreiche und umfassende Erkenntnisse über das Engagement des Medien-politischen Sprechers schnell, unbürokratisch und unkompliziert liefern können.

Christian J. kandidierte bei den Kommunal-Wahlen im Jahr 2009 in Nordvorpommern auf Listen-Platz 11 für die Partei Die Linke. Er war Mitglied im Landesvorstand der Partei Die Linke und zudem Medien-politischer Sprecher seiner Partei. Seit dem Jugoslawien-Konflikt wirke Christian J. als politischer Friedens-Aktivist und sei zudem auch bei der internationalen Organisation Attac aktiv. Auf Anfrage der Redaktion der internationalen Nachrichtenagentur 3mnews.org bestätigte ein Sprecher des Landesverbandes der Partei Die Linke, am Mittwoch, dass Christian J., weiterhin Mitglied der Partei ist und seit „vielen Jahren friedlich voller Idealismus für den Frieden in dieser Welt erfüllt“ engagiert sei.

Christian J. setze sich seit mehreren Jahren vor allem für den Frieden zwischen den drei großen Welt-Religionen und für den Frieden im Nahen Osten „immer friedlich ein.“, ergänzte der Politiker der Partei Die Linke. “Das Eindringen in die Privatsphäre der Kanzlerin“, bewertete der Sprecher als „wenig geeignetes Mittel zur Überbringung von Friedensplänen“. Seine politische Karriere habe der politische Friedens-Aktivist als Mitglied der WASG intensiviert. Mit der Fusion der unterschiedlichen Strömungen und Parteien aus WASG und PDS im Jahr 2007 wurde Christian J. Mitglied der Partei Die Linke. Aus privaten Gründen und wegen „unterschiedlicher Auffassungen in der Führung des Wahlkampfes“ sei der ehemalige Linke-Politiker im Herbst 2009 von seinen Ämtern im Landesvorstand der Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern zurückgetreten. Als Mitglied blieb Christian J. seiner Partei Die Linke weiterhin treu. Der Politiker der Die Linke, der das friedliche Engagement seines Partei-Genossen bestätigte, bezeichnete sich selbst als gläubigen Atheisten, der jedoch auch weiß, dass es für das Engagement des politischen Friedensaktivisten Christian J. auch Glaubensgründe gibt.

Der ehemalige Medien-politische Sprecher Christian J. ist öffentlich auch für das Bekenntnis seines christlichen Glaubens bekannt, der auch seine Verpflichtung für den Frieden in der Welt zu wirken, als bekennender Protestant sehe. Der Berliner Zeitung in einem Bericht in der Mittwochs-Ausgabe sagte Christian J. aus Mecklenburg: „Da auf mein Klingeln an der Tür niemand geöffnet hat, bin ich in den Garten gegangen, wo ich die Kanzlerin antraf, die gerade ein Telefonat führte. Ich habe ihr einen Brief übergeben und bin dann wieder gegangen.“ Es ist dem Mann zweimal gelungen, auf das Wochenendgrundstück von Bundeskanzlerin Merkel in der brandenburgischen Uckermark zu gelangen. Bei einem Versuch die Kanzlerin persönlich in Berlin zu sprechen, wurde der ehemalige Medien-politische Sprecher der Die Linke von der Polizei in Berlin abgewiesen. Nach seiner Visite bei der Bundeskanzlerin auf deren Wochenend-Domizil habe ihn die Polizei beobachtet und ihn nicht aufgehalten, das Anwesen der Kanzlerin zu verlassen. Er habe die Kanzlerin ein zweites Mal besucht, nachdem diese auf seinen Brief nicht geantwortet habe.

Der politische Friedensaktivist der Die Linke habe noch vor seinem Besuch, am Dienstag vor einer Woche mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter auch Ruprecht Polenz (CDU), den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, in Kenntnis gesetzt, dass er plane Angela Merkel ein zweites Mal persönlich zu besuchen. Die Neuruppiner Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper bestätigte unterdessen am Mittwoch, dass gegen den ehemaligen Medien-politischen Sprecher der Die Linke Mecklenburg-Vorpommern nicht ermittelt werde. Den Vorwurf „ein Stalker zu sein“, hat der politische Friedens-Aktivist als falsch und nicht zutreffend zurückgewiesen. Nicht bekannt ist derzeit, für welchen Zeitraum sich der ehemalige Medien-politische Sprecher in der Psychiatrie aufgrund seines Friedens-politischen Engagements „behandeln lassen muss“ – als gläubiger und bekennender Mensch des christlichen Glaubens bleibt ihm die Hoffnung auf die Erfüllung der Zusagen im Psalm 85, Verse 9 bis 13: “Doch ist ja seine Hilfe nahe denen, die ihn fürchten, daß in unserm Lande Ehre wohne; daß Güte und Treue einander begegnen, Gerechtigkeit und Friede sich küssen; daß Treue auf der Erde wachse und Gerechtigkeit vom Himmel schaue; daß uns auch der HERR Gutes tue und unser Land sein Gewächs gebe; daß Gerechtigkeit weiter vor ihm bleibe und im Schwange gehe.“

Juristisch betrachtet gilt zunächst die Unschulds-Vermutung für den ehemaligen Die Linke-Politiker Christian J. aus Mecklenburg auf der Grundlage internationaler und nationaler Rechte, auch nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im Artikel 11 wird garantiert

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Die Chance auf ein faires, ordentliches und öffentliches Gerichts-Verfahren wurde dem Frieden-Aktivisten allerdings bereits durch die „mediale Vorverurteilung als angeblich irrer Stalker“ in Deutschland genommen.

Der Mann ist zwar kein Mitglied der CDU, weil er immer noch Mitglied der Partei Die Linke ist, doch nach internationalem Recht, dürfen sich auch Mitglieder der Partei Die Linke oder weiterer Parteien in Deutschland in Politik und für Frieden engagieren. Im Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird garantiert:

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Ein Mitgliedschaft in einer Partei zur Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes ist für die Menschen eines Landes nicht zwingend erforderlich, garantiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die komplette Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist bei www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm im Internet zu lesen.

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Nach Hitze-Schaden: Geld zurück bei ICE-Sauna

Nach Hitze-Schaden: Geld zurück bei ICE-Sauna

Berlin. 14. Juli 2010. (red /and). Nachdem mehrere reisende Menschen bei einer Reise mit einem ICE der Deutschen Bahn durch den Ausfall von Klimaanlagen in zum Teil bis zu 50 Grad heißen Zugabteilen geschädigt wurden, forderte die Politikerin und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Caren Lay: „Die Bahn darf die Gesundheit ihrer Fahrgäste nicht aufs Spiel setzen. Unklimatisierte, überhitzte und überfüllte Züge sind unzumutbar. Die Bahn muss Fahrgäste entschädigen, die unter solchen Bedingungen reisen müssen“.

Anlässlich der miserablen Klimatisierung in Zügen der Deutschen Bahn sagte Caren Lay weiter: „Die Deutsche Bahn spart offenbar bei der Wartung und bei der technischen Ausstattung ihrer Züge. Die Ausfälle von ICE-Klimaanlagen am Wochenende sind keine Einzelfälle. Die Klimatisierung von IC- und Regional-Zügen lässt ohnehin sommers wie winters zu wünschen übrig.

Bahnreisende haben einen Anspruch auf zumutbare Beförderung. Deshalb muss es bei massiven Beeinträchtigungen des Reisestandards ähnlich wie bei Verspätungen Entschädigungen für Fahrgäste geben. Entsprechende Regelungen müssen schleunigst in die gesetzlichen Fahrgastrechte aufgenommen werden. Bis dies realisiert ist, muss der Bund als Eigentümer gegenüber der Bahn darauf drängen, dass es großzügige Kulanzregelungen gibt.“

Nach Informationen der Deutschen Bahn werden betroffene Fahrgäste mit 50 Prozent bis 150 Prozent der Fahrpreise nach den Ereignissen entschädigt.

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