Werbung: Studio 467 luma von Andreas Klamm Sabaot

andymusic2016a

Das neue Musik-Album von Andreas Klamm Sabaot Studio 467 luma ist erschienen. Weitere Informationen dazu bei www.andreasklammsabaot.com .

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Zum 1. Advent – Glück, Freude und Gesundheit

Zum 1. Advent – Glück, Freude und Gesundheit

Leider sind einige meiner Freunde bei Facebook und im Internet sehr schwer krank geworden und leider bin ich auch noch schwer krank.

Um so mehr wünsche ich nicht nur für den 1. Adent, sondern für den gesamten Monat Dezember und für die Zeit des Advents an alle, die krank geworden sind, baldige Genesung (zumindest soweit wie möglich, wenige Schmerzen), Glück und Gesundheit.

Andreas Klamm (Sabaot), Journalist, Radio TV IBS Liberty, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Tel. 0621 5867 8054. (Ludwigshafen am Rhein, 29. November 2015)

Erster_Advent

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Zum 1. Advent – Glück, Freude und Gesundheit

Zum 1. Advent – Glück, Freude und Gesundheit

Leider sind einige meiner Freunde bei Facebook und im Internet sehr schwer krank geworden und leider bin ich auch noch schwer krank.

Um so mehr wünsche ich nicht nur für den 1. Adent, sondern für den gesamten Monat Dezember und für die Zeit des Advents an alle, die krank geworden sind, baldige Genesung (zumindest soweit wie möglich, wenige Schmerzen), Glück und Gesundheit.

Andreas Klamm (Sabaot), Journalist, Radio TV IBS Liberty, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Tel. 0621 5867 8054. (Ludwigshafen am Rhein, 29. November 2015)Erster_Advent

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Petition für Änderung und Neufassung des Artikels 16 a Recht auf Asyl veröffentlicht

Petition für Änderung und Neufassung des Artikels 16 a Recht auf Asyl veröffentlicht

Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 8. November 2015. (oterapro). Aufgrund der aktuellen Probleme bei der Aufnahme und Versorgung von Menschen in Not und auf der Flucht vor Krieg, Terror, Gewalt, aus politischen Gründen und möglicherweise weiteren Fluchtgründen wurde am Samstag, 31. Oktober 2015 eine öffentliche Petition für die Änderung und Neufassung des Artikel 16 a, Recht auf Asyl des Grundgesetzes (Deutschland) veröffentlicht.

Die Petition kann öffentlich eingesehen und mitgezeichnet werden bei folgender web-Adresse im Internet: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deutschland

Die öffentliche Petition ist an den Deutschen Bundestag in Berlin adressiert.

Der Text der Petition lautet, wie folgt:

Der Deutsche Bundestag (Berlin, Deutschland) möge bitte die rechtliche Grundlagen schaffen und den Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz,  neu fassen in nachfolgendem, neuem Entwurf und Text-Vorschlag für eine neue Fassung des Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, in Deutschland.

Vorschlag für den Text und Entwurf für die Neufassung von Artikel 16 a, wie folgt:

Ergänzung des Grundgesetzes

Die neue Fassung des Artikels 16 a soll lauten (neuer Text und Ergänzung, Abschnitt 1 bis 4 / Abschnitt 5 bis 8 Übernahme des bestehenden Textes im Grundgesetz)

Artikel 16 a, Recht auf Asyl

(1) Menschen, die aus Gründen politischer Verfolgung, unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung und Behandlung sowie aufgrund von Krieg, Terrorismus, Gewalt, Seuchen, schweren Natur- und Umwelt-Katastrophen und sonstigen Katastrophen-Ereignissen flüchten, genießen in Deutschland das Recht auf permanentes Asyl oder zur Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit  das Recht auf ein zeitlich befristetes Asyl in Deutschland. Bei einem zu erwartenden Wegfall der Gründe für eine Flucht aus einem anderen Land, ist es den zuständigen Behörden des Bundes möglich einen zeitlichen befristeten Aufenthalt oder ein zeitliches befristetes Asyl in Deutschland zu gewähren. Beim Wegfall der Gründe, die zur berechtigten Flucht eines Menschen aus einem anderen Land führten, kann eine Rückreise in das Land der Herkunft von den zuständigen Behörden gefordert, durchgeführt und veranlasst werden, sofern keine Genehmigung für ein permanentes Asyl in Deutschland erfolgt ist. Bei einer drohenden Gefahr des Zusammenbruchs der öffentlichen und inneren Ordnung und Sicherheit in Deutschland in der Folge einer zu hohen Anzahl von Menschen die Asyl in Deutschland suchen, können die Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine Gesamtanzahl und Obergrenze der sicher aufzunehmenden Asyl suchenden Menschen in Deutschland festlegen und öffentlich proklamieren. Beim Erreichen der von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags festgelegten und beschlossenen Obergrenze und der Gesamtanzahl der Asyl suchenden Menschen in Deutschland kann ein beauftragter Sprecher des Deutschen Bundestags oder ein beauftragter Bundesminister der Bundesregierung den öffentlichen Aufnahme-Stopp für Asyl-suchende Menschen in Deutschland deklarieren um eine Gefährdung  und Eigen-Gefährdung durch Überlastung für die Menschen in Deutschland abzuwenden.

(2) Menschen, die aus Gründen schwerer humanitärer, sozialer und medizinischen Notfällen zur Rettung von Gesundheit und Leben flüchten können einen Antrag auf Asyl oder einen zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland für eine Nothilfe- und Hilfe-Leistung stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 2 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.

(3) Menschen, die aus rein wirtschaftlichen Gründen wünschen nach Deutschland einzureisen und einen zeitlich befristeten oder permanenten Aufenthalt in Deutschland begehren, können einen Antrag auf einen zeitlich befristeten oder permanenten Aufenthalt in Deutschland stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 3 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.

(4) Menschen, die zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen und Fachhochschulen einen Aufenthalt in Deutschland begehren, können einen Antrag auf einen zeitlich befristeten Aufenthalt rein zum Zwecke der Aufnahme eines Studiums und eines Studiums an einer Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 4 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.

(5) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(6) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(7) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 6 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(8) Die Absätze 1 bis 7 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Fußnote

Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)

Begründung:

Deutschland verpflichtet sich bereits in der Präambel des Grundgesetzes dem Frieden in der Welt zu dienen und aufgrund weiterer nationaler und internationaler Abkommen und Konventionen für Menschen, die Asyl und Schutz in Deutschland suchen, auch humanitäre Hilfe zu leisten, unter anderem auch auf der Grundlage des „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, welches umgangssprachlich auch als Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)  vom 28. Juli 1951 bezeichnet wird.

In der zur Zeit gültigen Fassung und des Textes des Artikels 16 a des Grundgesetzes wird ein Schwerpunkt auf Asyl suchende Menschen gelegt, die aus politischen Gründen oder aus Gründen unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung und Behandlung aus ihrem Land flüchten.

Die aktuelle und gegenwärtige Flüchtlingskrise beweist jedoch, dass es neben der rein politischen Verfolgung als Grund für die Flucht bzw. auch erniedrigende und unmenschliche Bestrafung und Behandlung weitere wichtige Gründe gibt, in denen Menschen keine andere Wahl bleibt, als aus ihrem Land zu flüchten um Leben und Gesundheit zu schützen. Die weiteren Gründe, die Menschen zwingen können aus ihrem Land zu flüchten werden in dem Entwurf und Text für die Neufassung des Artikels 16 a  des Grundgesetzes beschrieben. Die aktuelle Flüchtlingskrise zeigt jedoch auch in der öffentlichen Diskussion, dass Deutschland sehr wohl prüfen sollte, wie weit eine Hilfe-Leistung und Nothilfe-Leistung für Asyl-suchende Menschen in Deutschland möglich ist, ohne dabei die innere Ordnung und Sicherheit oder gar die Gesamtheit aller Menschen in Deutschland zu gefährden. Bei dem Wunsch und Bestreben der Menschen in Deutschland möglichst vielen Menschen, die Schutz, Schelter und Asyl in Deutschland suchen zu helfen, gilt es auch zu bedenken, dass eine Eigen-Gefährdung und Gefährdung von Menschen Deutschland zu vermeiden ist. Sofern im Bedarfs-Fall bei extrem vielen Anträgen auf Asyl eine Obergrenze und Gesamtanzahl von Menschen festgelegt werden sollte, die in Deutschland sicher und gut in Asyl versorgt werden können, bleibt meiner Überzeugung nach bei Anzeichen für eine Gefährdung von Deutschland nur die Option, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Gesamtanzahl und Obergrenze der sicher zu versorgenden Asyl-suchenden Menschen beschließen, festlegen und bei Bedarf wenn ein Aufnahme-Stopp verhängt werden müsste, auch öffentlich einen Aufnahme-Stopp und die Gesamtanzahl der sicher in Deutschland zu versorgenden Asyl-suchenden Menschen, proklamieren. Der Entwurf und Textvorschlag für eine Neufassung des Artikel 16 a Recht auf Asyl, Grundgesetz berücksichtigt auch, die Umstände, dass es auch Menschen gibt, die Asyl aus rein wirtschaftlichen Gründen in Deutschland begehren. Wissenschaft, Bildung, Studium Hochschulen und Fachhochschulen, der internationale Austausch und die globale Vernetzung in Deutschland und in der Welt sind sehr wichtig. In Abschnitt 4 des Entwurfes und des Textvorschlags für eine Neufassung von Artikel 16 a des Grundgesetzes wird die besondere Situation von Menschen und Studenten berücksichtigt, die meist nur einen zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland aufgrund eines Studiums in Deutschland begehren. In einer globalen vernetzten Welt sollte der Zugang von Menschen aus aller Welt auch an Fachhochschulen und Hochschulen in Deutschland bereits im Grundgesetz verankert sein und vereinfacht werden.

(Autor des Teils der Petition eines neuen Entwurfes für einen neuen Text und Neufassung, Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz: Andreas Klamm  Sabaot, Journalist, 31. Oktober 2015, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, Abschnitt 1 bis 4 neuer Text, Fassung und Entwurf / Abschnitt 5 bis 8 Übernahme des bestehenden Textes des Artikel 16a Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz)

Hintergrund und Information: Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, Deutschland in der derzeit gültigen Fassung im Grundgesetz / Grundreche / Deutschland. Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Pressetext zur Petition, Änderung und Neufassung, Artikel 16 a, Grundgesetz, Deutschland vom 31. Oktober 2015,

Pressetext_1_Neufassung_Artikel16a_311020151

Direkter Link, PDF, Pressetext vom 31. Oktober 2015, https://libertyandpeacenow.org/wp-content/uploads/2015/11/pressetext_1_neufassung_artikel16a_3110201512.pdf

PetitionAsyl16aGG2

Direkter Link zur öffentlichen Petition, Änderung und Neufassung, Artikel 16  a, Grundgesetz, Deutschland vom 31. Oktober 2015, https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deutschland

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Petition für Änderung und Neufassung des Artikels 16 a Recht auf Asyl veröffentlicht

Petition für Änderung und Neufassung des Artikels 16 a Recht auf Asyl veröffentlicht

Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 8. November 2015. (oterapro). Aufgrund der aktuellen Probleme bei der Aufnahme und Versorgung von Menschen in Not und auf der Flucht vor Krieg, Terror, Gewalt, aus politischen Gründen und möglicherweise weiteren Fluchtgründen wurde am Samstag, 31. Oktober 2015 eine öffentliche Petition für die Änderung und Neufassung des Artikel 16 a, Recht auf Asyl des Grundgesetzes (Deutschland) veröffentlicht.

Die Petition kann öffentlich eingesehen und mitgezeichnet werden bei folgender web-Adresse im Internet: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deutschland

Die öffentliche Petition ist an den Deutschen Bundestag in Berlin adressiert.

Der Text der Petition lautet, wie folgt:

Der Deutsche Bundestag (Berlin, Deutschland) möge bitte die rechtliche Grundlagen schaffen und den Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz,  neu fassen in nachfolgendem, neuem Entwurf und Text-Vorschlag für eine neue Fassung des Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, in Deutschland.

Vorschlag für den Text und Entwurf für die Neufassung von Artikel 16 a, wie folgt:

Ergänzung des Grundgesetzes

Die neue Fassung des Artikels 16 a soll lauten (neuer Text und Ergänzung, Abschnitt 1 bis 4 / Abschnitt 5 bis 8 Übernahme des bestehenden Textes im Grundgesetz)

Artikel 16 a, Recht auf Asyl

(1) Menschen, die aus Gründen politischer Verfolgung, unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung und Behandlung sowie aufgrund von Krieg, Terrorismus, Gewalt, Seuchen, schweren Natur- und Umwelt-Katastrophen und sonstigen Katastrophen-Ereignissen flüchten, genießen in Deutschland das Recht auf permanentes Asyl oder zur Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit  das Recht auf ein zeitlich befristetes Asyl in Deutschland. Bei einem zu erwartenden Wegfall der Gründe für eine Flucht aus einem anderen Land, ist es den zuständigen Behörden des Bundes möglich einen zeitlichen befristeten Aufenthalt oder ein zeitliches befristetes Asyl in Deutschland zu gewähren. Beim Wegfall der Gründe, die zur berechtigten Flucht eines Menschen aus einem anderen Land führten, kann eine Rückreise in das Land der Herkunft von den zuständigen Behörden gefordert, durchgeführt und veranlasst werden, sofern keine Genehmigung für ein permanentes Asyl in Deutschland erfolgt ist. Bei einer drohenden Gefahr des Zusammenbruchs der öffentlichen und inneren Ordnung und Sicherheit in Deutschland in der Folge einer zu hohen Anzahl von Menschen die Asyl in Deutschland suchen, können die Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine Gesamtanzahl und Obergrenze der sicher aufzunehmenden Asyl suchenden Menschen in Deutschland festlegen und öffentlich proklamieren. Beim Erreichen der von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags festgelegten und beschlossenen Obergrenze und der Gesamtanzahl der Asyl suchenden Menschen in Deutschland kann ein beauftragter Sprecher des Deutschen Bundestags oder ein beauftragter Bundesminister der Bundesregierung den öffentlichen Aufnahme-Stopp für Asyl-suchende Menschen in Deutschland deklarieren um eine Gefährdung  und Eigen-Gefährdung durch Überlastung für die Menschen in Deutschland abzuwenden.

(2) Menschen, die aus Gründen schwerer humanitärer, sozialer und medizinischen Notfällen zur Rettung von Gesundheit und Leben flüchten können einen Antrag auf Asyl oder einen zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland für eine Nothilfe- und Hilfe-Leistung stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 2 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.

(3) Menschen, die aus rein wirtschaftlichen Gründen wünschen nach Deutschland einzureisen und einen zeitlich befristeten oder permanenten Aufenthalt in Deutschland begehren, können einen Antrag auf einen zeitlich befristeten oder permanenten Aufenthalt in Deutschland stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 3 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.

(4) Menschen, die zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen und Fachhochschulen einen Aufenthalt in Deutschland begehren, können einen Antrag auf einen zeitlich befristeten Aufenthalt rein zum Zwecke der Aufnahme eines Studiums und eines Studiums an einer Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 4 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.

(5) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(6) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(7) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 6 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(8) Die Absätze 1 bis 7 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Fußnote

Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)

Begründung:

Deutschland verpflichtet sich bereits in der Präambel des Grundgesetzes dem Frieden in der Welt zu dienen und aufgrund weiterer nationaler und internationaler Abkommen und Konventionen für Menschen, die Asyl und Schutz in Deutschland suchen, auch humanitäre Hilfe zu leisten, unter anderem auch auf der Grundlage des „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, welches umgangssprachlich auch als Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)  vom 28. Juli 1951 bezeichnet wird.

In der zur Zeit gültigen Fassung und des Textes des Artikels 16 a des Grundgesetzes wird ein Schwerpunkt auf Asyl suchende Menschen gelegt, die aus politischen Gründen oder aus Gründen unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung und Behandlung aus ihrem Land flüchten.

Die aktuelle und gegenwärtige Flüchtlingskrise beweist jedoch, dass es neben der rein politischen Verfolgung als Grund für die Flucht bzw. auch erniedrigende und unmenschliche Bestrafung und Behandlung weitere wichtige Gründe gibt, in denen Menschen keine andere Wahl bleibt, als aus ihrem Land zu flüchten um Leben und Gesundheit zu schützen. Die weiteren Gründe, die Menschen zwingen können aus ihrem Land zu flüchten werden in dem Entwurf und Text für die Neufassung des Artikels 16 a  des Grundgesetzes beschrieben. Die aktuelle Flüchtlingskrise zeigt jedoch auch in der öffentlichen Diskussion, dass Deutschland sehr wohl prüfen sollte, wie weit eine Hilfe-Leistung und Nothilfe-Leistung für Asyl-suchende Menschen in Deutschland möglich ist, ohne dabei die innere Ordnung und Sicherheit oder gar die Gesamtheit aller Menschen in Deutschland zu gefährden. Bei dem Wunsch und Bestreben der Menschen in Deutschland möglichst vielen Menschen, die Schutz, Schelter und Asyl in Deutschland suchen zu helfen, gilt es auch zu bedenken, dass eine Eigen-Gefährdung und Gefährdung von Menschen Deutschland zu vermeiden ist. Sofern im Bedarfs-Fall bei extrem vielen Anträgen auf Asyl eine Obergrenze und Gesamtanzahl von Menschen festgelegt werden sollte, die in Deutschland sicher und gut in Asyl versorgt werden können, bleibt meiner Überzeugung nach bei Anzeichen für eine Gefährdung von Deutschland nur die Option, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Gesamtanzahl und Obergrenze der sicher zu versorgenden Asyl-suchenden Menschen beschließen, festlegen und bei Bedarf wenn ein Aufnahme-Stopp verhängt werden müsste, auch öffentlich einen Aufnahme-Stopp und die Gesamtanzahl der sicher in Deutschland zu versorgenden Asyl-suchenden Menschen, proklamieren. Der Entwurf und Textvorschlag für eine Neufassung des Artikel 16 a Recht auf Asyl, Grundgesetz berücksichtigt auch, die Umstände, dass es auch Menschen gibt, die Asyl aus rein wirtschaftlichen Gründen in Deutschland begehren. Wissenschaft, Bildung, Studium Hochschulen und Fachhochschulen, der internationale Austausch und die globale Vernetzung in Deutschland und in der Welt sind sehr wichtig. In Abschnitt 4 des Entwurfes und des Textvorschlags für eine Neufassung von Artikel 16 a des Grundgesetzes wird die besondere Situation von Menschen und Studenten berücksichtigt, die meist nur einen zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland aufgrund eines Studiums in Deutschland begehren. In einer globalen vernetzten Welt sollte der Zugang von Menschen aus aller Welt auch an Fachhochschulen und Hochschulen in Deutschland bereits im Grundgesetz verankert sein und vereinfacht werden.

(Autor des Teils der Petition eines neuen Entwurfes für einen neuen Text und Neufassung, Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz: Andreas Klamm  Sabaot, Journalist, 31. Oktober 2015, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, Abschnitt 1 bis 4 neuer Text, Fassung und Entwurf / Abschnitt 5 bis 8 Übernahme des bestehenden Textes des Artikel 16a Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz)

Hintergrund und Information: Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, Deutschland in der derzeit gültigen Fassung im Grundgesetz / Grundreche / Deutschland. Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Pressetext zur Petition, Änderung und Neufassung, Artikel 16 a, Grundgesetz, Deutschland vom 31. Oktober 2015,

Pressetext_1_Neufassung_Artikel16a_311020151

Direkter Link, PDF, Pressetext vom 31. Oktober 2015, https://libertyandpeacenow.org/wp-content/uploads/2015/11/pressetext_1_neufassung_artikel16a_3110201512.pdf

PetitionAsyl16aGG2

Direkter Link zur öffentlichen Petition, Änderung und Neufassung, Artikel 16  a, Grundgesetz, Deutschland vom 31. Oktober 2015, https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deutschland

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Offenes Konzept für Hilfe und Nothilfe für Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen in Deutschland und in allen weiteren Ländern der Welt

Offenes Konzept für Hilfe und Nothilfe für Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen in Deutschland und in allen weiteren Ländern der Welt

Konzept für die Einführung des Assistenz- und Hilfe-Systems

rara Refugee Assistance Registration App (lication)

Ludwigshafen am Rhein / Deutschland, 3. November 2015

Sehr geehrte Damen und Herren !

Mit Smartphones, Internet und Web-Seiten Flüchtlingen, Menschen und Behörden in Deutschland helfen.

Da wäre ein ganz einfaches Hilfe-Mittel verfügbar. Konzept für eine duale, mehrgleisige Hilfe- und Nothilfe für Flüchtlinge, Menschen die Asyl in Deutschland suchen und für Menschen in Deutschland. Idee und Konzept: Andreas Klamm.

Die sofortige oder zumindest schnellst mögliche Einführung der Online-Registrierung für Menschen die Asyl suchen in Deutschland und für Flüchtlinge. Deutschland ist technisch betrachtet ein High Tech Land ! Viele der Menschen, die Asyl suchen und viele Flüchtlinge haben ein Smartphone – richtig !!! – Smartphones werden bereits seit mehreren Jahren als Fingerabdruck-Scanner mit Erfolg genutzt.

Über jedes Smartphone kann ein Fingerabdruck gescannt werden. Es dürfte für das Bundesministerium des Auswärtigen , Auswärtiges Amt und für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wohl kaum ein Problem sein, die Web-Seiten für eine Online-Registrierung für Asyl suchende Menschen und Flüchtlinge noch in dieser Woche freizuschalten !

Die Menschen, die Asyl in Deutschland suchen, können sich im Irak, Syrien, Türkei und von jedem anderen Ort in der Welt bereits online vorab registrieren bei den deutschen Behörden und sogar via Smartphone ein vorläufiges Passfoto für eine International Refugee ID Card und Registrierung in Deutschland senden.

Die Ausgabe einer International Refugee ID Card dürfte wohl auch kaum ein Problem für Deutschland sein. Technische Voraussetzungen, wären: 1. stabile mobile Internet-Verbindungen, 2. stabile stationäre Internet-Verbindungen, mehrsprachige Web-Seiten (Arabisch, Englisch, Spanisch, Türkisch, ect.) bei den deutschen Bundesministerien, 3. Entwicklung einer Smartphone App, 4. Bundesdruckerei oder andere Druckerei die die Refugee ID Cards druckt, 5. Smartphone (ist schon bei vielen Flüchtlingen vorhanden), und soweit nicht vorhanden, kann UNHCR The UN Refguee Agency sicher auch die Smartphones als Willkommens-Geschenk und Hilfe, Nothilfe verteilen, vielleicht noch der Einsatz von Satelliten um alle Gebiete in Syrien, Afrika, Asien mit stabilen Internet-Verbindungen zu versorgen.

Die wichtigsten Bundes-politischen Entscheidungs-Träger in Deutschland können mit einer zustimmenden Entscheidung zu einem derartigen Konzept helfen, damit Menschen und Flüchtlingen schnell und effektiv geholfen werden kann, die Asyl in Deutschland suchen und die Flüchtlinge auch warnen vor Sprengfallen auf den Flucht-Routen und vor dem kalten Winter in Deutschland und Europa und die Mitarbeiter von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Verfassungsschutz, Staatsschutz, Polizei, Zoll, sonstige Bundes- und Landesbehörden wären dankbar, denn sie könnten schon einmal prüfen (bevor die Flüchtlinge in das Land Deutschland einreisen), wer nach Deutschland einreisen will und Schutz, Hilfe und Asyl in Deutschland suchen will.

Es wäre eine doppelte, duale oder sogar mehrgleisige Hilfe und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies für Deutschland ein Problem sein sollte. Vielleicht prüfen Sie mein Konzept für eine duale und mehrgleisige Hilfeleistung für Menschen und Flüchtlingen, die Asyl in Deutschland suchen und für die Menschen in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen, Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter. 3. November 2015

irscglobal International Refugee Support Community
https://irscglobal.wordpress.com
Facebook Groups, https://www.facebook.com/groups/irscglobal
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web link: https://irscglobal.wordpress.com/offenes-konzept-fur-hilfe-und-nothilfe-fur-fluchtlinge-und-asyl-suchende-menschen-in-deutschland-und-in-anderen-landern

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Offenes Konzept für Hilfe und Nothilfe für Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen in Deutschland und in allen weiteren Ländern der Welt

Offenes Konzept für Hilfe und Nothilfe für Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen in Deutschland und in allen weiteren Ländern der Welt

Konzept für die Einführung des Assistenz- und Hilfe-Systems

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Ludwigshafen am Rhein / Deutschland, 3. November 2015

Sehr geehrte Damen und Herren !

Mit Smartphones, Internet und Web-Seiten Flüchtlingen, Menschen und Behörden in Deutschland helfen.

Da wäre ein ganz einfaches Hilfe-Mittel verfügbar. Konzept für eine duale, mehrgleisige Hilfe- und Nothilfe für Flüchtlinge, Menschen die Asyl in Deutschland suchen und für Menschen in Deutschland. Idee und Konzept: Andreas Klamm.

Die sofortige oder zumindest schnellst mögliche Einführung der Online-Registrierung für Menschen die Asyl suchen in Deutschland und für Flüchtlinge. Deutschland ist technisch betrachtet ein High Tech Land ! Viele der Menschen, die Asyl suchen und viele Flüchtlinge haben ein Smartphone – richtig !!! – Smartphones werden bereits seit mehreren Jahren als Fingerabdruck-Scanner mit Erfolg genutzt.

Über jedes Smartphone kann ein Fingerabdruck gescannt werden. Es dürfte für das Bundesministerium des Auswärtigen , Auswärtiges Amt und für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wohl kaum ein Problem sein, die Web-Seiten für eine Online-Registrierung für Asyl suchende Menschen und Flüchtlinge noch in dieser Woche freizuschalten !

Die Menschen, die Asyl in Deutschland suchen, können sich im Irak, Syrien, Türkei und von jedem anderen Ort in der Welt bereits online vorab registrieren bei den deutschen Behörden und sogar via Smartphone ein vorläufiges Passfoto für eine International Refugee ID Card und Registrierung in Deutschland senden.

Die Ausgabe einer International Refugee ID Card dürfte wohl auch kaum ein Problem für Deutschland sein. Technische Voraussetzungen, wären: 1. stabile mobile Internet-Verbindungen, 2. stabile stationäre Internet-Verbindungen, mehrsprachige Web-Seiten (Arabisch, Englisch, Spanisch, Türkisch, ect.) bei den deutschen Bundesministerien, 3. Entwicklung einer Smartphone App, 4. Bundesdruckerei oder andere Druckerei die die Refugee ID Cards druckt, 5. Smartphone (ist schon bei vielen Flüchtlingen vorhanden), und soweit nicht vorhanden, kann UNHCR The UN Refguee Agency sicher auch die Smartphones als Willkommens-Geschenk und Hilfe, Nothilfe verteilen, vielleicht noch der Einsatz von Satelliten um alle Gebiete in Syrien, Afrika, Asien mit stabilen Internet-Verbindungen zu versorgen.

Die wichtigsten Bundes-politischen Entscheidungs-Träger in Deutschland können mit einer zustimmenden Entscheidung zu einem derartigen Konzept helfen, damit Menschen und Flüchtlingen schnell und effektiv geholfen werden kann, die Asyl in Deutschland suchen und die Flüchtlinge auch warnen vor Sprengfallen auf den Flucht-Routen und vor dem kalten Winter in Deutschland und Europa und die Mitarbeiter von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Verfassungsschutz, Staatsschutz, Polizei, Zoll, sonstige Bundes- und Landesbehörden wären dankbar, denn sie könnten schon einmal prüfen (bevor die Flüchtlinge in das Land Deutschland einreisen), wer nach Deutschland einreisen will und Schutz, Hilfe und Asyl in Deutschland suchen will.

Es wäre eine doppelte, duale oder sogar mehrgleisige Hilfe und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies für Deutschland ein Problem sein sollte. Vielleicht prüfen Sie mein Konzept für eine duale und mehrgleisige Hilfeleistung für Menschen und Flüchtlingen, die Asyl in Deutschland suchen und für die Menschen in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen, Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter. 3. November 2015

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Offenes Konzept für Hilfe und Nothilfe für Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen in Deutschland und in allen weiteren Ländern der Welt

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Konzept für die Einführung des Assistenz- und Hilfe-Systems

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Sehr geehrte Damen und Herren !

Mit Smartphones, Internet und Web-Seiten Flüchtlingen, Menschen und Behörden in Deutschland helfen.

Da wäre ein ganz einfaches Hilfe-Mittel verfügbar. Konzept für eine duale, mehrgleisige Hilfe- und Nothilfe für Flüchtlinge, Menschen die Asyl in Deutschland suchen und für Menschen in Deutschland. Idee und Konzept: Andreas Klamm.

Die sofortige oder zumindest schnellst mögliche Einführung der Online-Registrierung für Menschen die Asyl suchen in Deutschland und für Flüchtlinge. Deutschland ist technisch betrachtet ein High Tech Land ! Viele der Menschen, die Asyl suchen und viele Flüchtlinge haben ein Smartphone – richtig !!! – Smartphones werden bereits seit mehreren Jahren als Fingerabdruck-Scanner mit Erfolg genutzt.

Über jedes Smartphone kann ein Fingerabdruck gescannt werden. Es dürfte für das Bundesministerium des Auswärtigen , Auswärtiges Amt und für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wohl kaum ein Problem sein, die Web-Seiten für eine Online-Registrierung für Asyl suchende Menschen und Flüchtlinge noch in dieser Woche freizuschalten !

Die Menschen, die Asyl in Deutschland suchen, können sich im Irak, Syrien, Türkei und von jedem anderen Ort in der Welt bereits online vorab registrieren bei den deutschen Behörden und sogar via Smartphone ein vorläufiges Passfoto für eine International Refugee ID Card und Registrierung in Deutschland senden.

Die Ausgabe einer International Refugee ID Card dürfte wohl auch kaum ein Problem für Deutschland sein. Technische Voraussetzungen, wären: 1. stabile mobile Internet-Verbindungen, 2. stabile stationäre Internet-Verbindungen, mehrsprachige Web-Seiten (Arabisch, Englisch, Spanisch, Türkisch, ect.) bei den deutschen Bundesministerien, 3. Entwicklung einer Smartphone App, 4. Bundesdruckerei oder andere Druckerei die die Refugee ID Cards druckt, 5. Smartphone (ist schon bei vielen Flüchtlingen vorhanden), und soweit nicht vorhanden, kann UNHCR The UN Refguee Agency sicher auch die Smartphones als Willkommens-Geschenk und Hilfe, Nothilfe verteilen, vielleicht noch der Einsatz von Satelliten um alle Gebiete in Syrien, Afrika, Asien mit stabilen Internet-Verbindungen zu versorgen.

Die wichtigsten Bundes-politischen Entscheidungs-Träger in Deutschland können mit einer zustimmenden Entscheidung zu einem derartigen Konzept helfen, damit Menschen und Flüchtlingen schnell und effektiv geholfen werden kann, die Asyl in Deutschland suchen und die Flüchtlinge auch warnen vor Sprengfallen auf den Flucht-Routen und vor dem kalten Winter in Deutschland und Europa und die Mitarbeiter von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Verfassungsschutz, Staatsschutz, Polizei, Zoll, sonstige Bundes- und Landesbehörden wären dankbar, denn sie könnten schon einmal prüfen (bevor die Flüchtlinge in das Land Deutschland einreisen), wer nach Deutschland einreisen will und Schutz, Hilfe und Asyl in Deutschland suchen will.

Es wäre eine doppelte, duale oder sogar mehrgleisige Hilfe und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies für Deutschland ein Problem sein sollte. Vielleicht prüfen Sie mein Konzept für eine duale und mehrgleisige Hilfeleistung für Menschen und Flüchtlingen, die Asyl in Deutschland suchen und für die Menschen in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen, Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter. 3. November 2015

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Andauernder Flüchtlingszustrom erfordert dringend politische Lösungen

Andauernder Flüchtlingszustrom erfordert dringend politische Lösungen

Berlin. 2. November 2015. (prm). Der Deutsche Landkreistag hat nach dem ergebnislosen Treffen der Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD zur Flüchtlingspolitik am Sonntag seine Forderung nach einer wirksamen Zuzugsbegrenzung erneuert. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte nach dem gescheiterten Koalitionsgipfel am Sonntagmittag: „Jetzt ist die Zeit für Lösungen, nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen. Es müssen dringend Erleichterungen für die vor Ort jeden Tag schwerer zu beherrschende Situation her. Diese können nur darin bestehen, den weiteren Zuzug schnellstmöglich wirksam und deutlich zu begrenzen.“ Die Landkreise operierten bei der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung an der Grenze des Leistbaren, die ehrenamtlichen Helfer seien mittlerweile vielerorts ebenfalls an der Grenze ihrer Belastbarkeit.

Den unvermindert andauernden Flüchtlingsstrom betrachte der Deutsche Landkreistag mit größter Sorge. „Was wir brauchen, sind politische Entscheidungen, die nicht verschoben werden dürfen. Die Menschen vor Ort, die haupt- und ehrenamtlich die tagtäglichen Manager der Flüchtlingskrise sind, wollen aus Berlin Taten sehen und keinen kleinteiligen politischen Richtungsstreit. Dass es so nicht weitergehen kann, darüber herrscht in den Landkreisen, Städten und Gemeinden breite Einigkeit. Dringend warten die Akteure vor Ort auf Zeichen politischer Handlungsfähigkeit aus Berlin“, so Henneke weiter.

„Wir unterstützen den Gedanken, künftig bereits an den Landesgrenzen das Bleiberecht von Asylsuchenden überprüfen zu lassen. Wir haben bereits im Sommer den Vorschlag unterbreitet, das Flughafenverfahren sinngemäß auch bei Einreisen auf dem Landweg anzuwenden, und sehen darin einen weiteren Baustein zur notwendigen Eindämmung des ungesteuerten Flüchtlingsstroms.“ In den in Grenznähe zu schaffenden Einrichtungen könnten Personen aus sicheren Herkunftsstaaten ohne Bleibeperspektive bis zu ihrer freiwilligen Rückkehr bzw. Abschiebung untergebracht werden, so Henneke weiter. „Eine Verteilung dieser Asylbewerber auf die Landkreise und Städte fände nicht statt, was erhebliche Erleichterung für die Situation vor Ort bringen würde.“

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Flüchtlinge in Not: Droht bald die Abmeldung von Deutschland ?

Flüchtlinge in Not: Droht bald die Abmeldung von Deutschland ?

Helfen und Eigen-Schutz

Konzepte für inter-kontinentale Hilfen für Menschen in Not auf der Flucht und ein Konzept für duale, inter-kontinentale, nationale und internationale Hilfe und Nothilfe – Humanitäre Katastrophe – Flüchtlinge brauchen jetzt sofort unbürokratische, schnelle, sichere und angemessene Hilfe und Unterstützung

Von Andreas Klamm – Sabaot

Berlin. 1. November 2015. – Meinung – Es ist Anfang November und seit Wochen wird die öffentliche Diskussion über die Flüchtlingskrise, zeitweise sehr emotional, manchmal vielleicht auch populistisch in Deutschland und Europa geführt. Es ist bereits ungewöhnlich kalt und irgendwo an den Grenzen zu Deutschland warten schwer kranke Männer, Mütter, ihre Baby´s und Kinder auf eine unbürokratische, schnelle, sichere und kompetente Hilfe in Deutschland. Es gilt nicht zu vergessen, viele der Flüchtlinge, wenn auch nicht alle, flüchten aus einem Land, wie Syrien, das täglich von Terror-Anschlägen oder vom Bombenhagel der Luftstreitkräfte mehrerer Länder bedroht ist.

Während der Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz einen Schwerpunkt legt für Menschen, die aus Gründen der politischen Verfolgung, erniedrigenden und unmenschlichen Bestrafung oder Behandlung von Menschen legt, sollten wir nicht vergessen, dass es kaum eine unmenschlichere und die Würde des Menschen verachtenden Zustand und Bedrohungslage gibt, als Menschen in Not und Armut, mit Terror, Krieg, militärischer und terroristischer Verfolgung zu bedrohen. Daher glaube ich, sollten die Gründe für ein berechtigtes Interesse zur Flucht und die Gründe im Artikel 16 a im Recht auf Asyl im Grundgesetz um die Flucht-Gründe und Gründe für Asyl, Krieg, Terror, Terrorismus, Gewalt, Seuchen-Gefahr, Seuchen, Natur- und Umweltkatastrophen erweitert werden.

Die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist aufgrund ihrer Haltung in der akuten Flüchtlingskrise in das Kreuzfeuer der Kritik geraten. Rund 400 Menschen haben Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin erstattet, die in Deutschland die Richtlinien der Politik bestimmt. Diese Strafanzeigen dürften, meiner Meinung nach, kaum Aussicht auf Erfolg haben. Der Grund ist einfach. Deutschland hat im Jahr 1951 das Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen, welches umgangssprachlich auch als Genfer Flüchtlingskonvention bekannt ist, mitunterzeichnet. Das Abkommen oder die Genfer Flüchtlingskonvention sieht keine Obergrenze oder Limit in der Anzahl der Aufnahme von Flüchtlingen in einem Land oder Nation vor. Vermutlich handelt die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nicht mit einem Vorsatz den Menschen in Deutschland wissentlich Schaden zuzufügen, sondern versucht mutmaßlich mit allen Mitteln mehreren Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror, Gewalt und Not zu helfen. Die Bundeskanzlerin versucht in einem Notfall-Einsatz, internationalen, humanitären Katastrophen-Fall Hilfe und Nothilfe zu leisten. Als Nothelferin und Helferin kann sie im Einsatz normalerweise nicht für den Versuch der Rettung von Menschenleben, Hilfe-Leistung und Nothilfe-Leistung bestraft werden, auch dann nicht, wenn dabei vielleicht einige Dinge in Deutschland und in Europa „zu Bruch gehen könnten“. Gleichzeitig kann die deutsche Bundeskanzlerin jedoch nicht erwarten, dass 82 Millionen Menschen weit über ihre eigenen Grenzen hinausgehen bis zum Zusammenbruch, zur Selbstaufgabe und Selbstschädigung in einem internationalen humanitären Katastrophen- und Notfall-Einsatz. Jeder Mensch hat Anspruch auf körperliche Unversehrtheit, Leben und Schutz der Gesundheit. Das gilt für Menschen auf der Flucht und für Menschen in Deutschland.

Obergrenzen oder Limits sind natürlich vorhanden

Es ist richtig, dass es derzeit keine gesetzlichen Regelungen für Obergrenzen oder Limits in der Aufnahme der Anzahl von Flüchtlingen in Deutschland gibt. Dennoch weiß jeder Autofahrer, der den Erste Hilfe Kurs erfolgreich absolviert hat, dass er eine Wiederbelebung (Reanimation) eines schwer verletzten Patienten vielleicht mit Erfolg durchführen kann, während die gleichzeitige Wiederbelebung von drei schwer verletzten Unfallopfern vermutlich zum Scheitern verurteilt wäre, aufgrund der natürlichen Limits einzelner Menschen.

In Deutschland leben rund 82 Millionen Menschen, so dass vielleicht eine Zahl von rund sechs Millionen Menschen auf der Flucht, sogenannten Flüchtlingen vielleicht sogar verkraftbar wäre, solange nur sechs Millionen Menschen, Schutz, Hilfe und Schelter in Deutschland suchen würden. Rechnet man pro dauerhaft aufgenommenen Menschen auf der Flucht, jedoch mit einem Familien-Nachzug von 3 bis 4 Verwandten aus einer Familie nach Deutschland würde aus einer Zahl von sechs Millionen Flüchtlingen eine Zahl von 18 bis 24 Millionen Menschen und Flüchtlingen werden. Es ist leider zu befürchten, dass Deutschland dann sehr schnell an die natürlichen Limits und Grenzen der Gesamtheit aller Menschen in Deutschland stoßen würde und in die Gefahr eines kompletten Zusammenbruchs, nationaler Kollaps oder Burn-outs geraten kann.

Sollte Deutschland zusammenbrechen, einen Kollaps oder einen Burn-out erleiden, wäre Deutschland im Gesamten nicht mehr in der Lage, Flüchtlingen, angemessen, der Würde aller Menschen entsprechend, sicher und gut zu versorgen.

So sehr es schmerzt, ganz ohne Zweifel kann es daher erforderlich werden, dass in Deutschland und in vielen anderen Ländern die nationalen Parlamente möglichst bald die Limits oder auch Obergrenzen der Gesamtanzahl der sicher zu versorgenden Menschen und Flüchtlinge festlegen.

Meiner Überzeugung nach kann jedoch diese Last der Entscheidung wo ein natürliches Limit für Deutschland in der Anzahl der sicher zu versorgenden Flüchtlingen liegt, nicht alleine auf den Schultern der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) gelegt werden, sondern sollte auf die Schultern von rund 631 (583) Abgeordnete des Deutschen Bundestags verteilt werden, die in öffentlichen Sitzungen darüber beraten sollten und mit Hilfe von Experten aus Wissenschaft, Forschung, Medizin und Politik die Zahl des Limits bzw. die Zahl der Obergrenze der sicher zu versorgenden Gesamtanzahl von Flüchtlingen bestimmen, festlegen und im Anschluss öffentlich proklamieren sollten. Die Limits können so hoch angesetzt werden, dass es Deutschland sicher möglich sein kann, eine Vielzahl von Flüchtlingen und Hilfe suchenden Menschen gut, angemessen und sicher zeitlich befristet oder auf Dauer zu versorgen.

Nicht zu vergessen: Deutschland ist nicht das einzige Land in der Welt, das in der Lage ist, Flüchtlinge aufzunehmen und Menschen in Not zu helfen. Es gibt noch rund 193 weitere Nationen und Länder in dieser Welt, die verfolgte Menschen und Flüchtlinge im Rahmen der Hilfe- und Nothilfe-Leistung aufnehmen können. Wird die Last der in Not geratenen vielen Menschen, die Schutz, Hilfe und Asyl in unterschiedlichen Ländern suchen auf viele Schultern gerecht verteilt, dann ist die Gefahr wesentlich geringer, dass ein einzelnes Land oder eine Nation in der Folge einer Überlastung zusammenbrechen könnte.

 

Aufnahme-Stopp in der Praxis sind in Deutschland bekannt

Aufnahme-Stopps in der Praxis kennen die Menschen in Deutschland seit Jahren, im konkreten Beispiel in Notaufnahmen der Krankenhäuser und bei Kliniken, die nicht mit ausreichend ärztlichen und pflegerischen Personal ausgestattet sind oder durch Ausnahme-Zustände wie Viren- oder Bakterien-Alarm im Krankenhaus. Nahezu täglich melden Krankenhäuser sich von der Notaufnahme von kranken, schwer kranken und zum Teil auch schwer verletzten Patienten ab, obgleich es einerseits auch eine rechtliche Verpflichtung zur Notfall-Versorgung von Notfall-Patienten gibt. Jeder Arzt und jede Krankenschwester weiß jedoch, dass diese persönlich in Haftung genommen werden können, sollte ein Patient geschädigt werden, eine reale Gefahr bei personeller Unterbesetzung oder wenn ein Busunfall zu einem „Massenanfall von verletzten und schwer verletzten Menschen“ führt. Viele Ärzte, Pflegedienstleitungen, Krankenschwestern und Krankenpfleger versuchen sich dann auch aus rechtlichen Gründen mit einem Aufnahme-Stopp und einer so genannten „Überlastungsanzeige“ abzusichern – wobei auch diese Maßnahmen zum Schutz von Krankenhäusern, Ärzten und Pflegepersonal öffentlich auch als umstritten betrachtet werden.

Nahezu alle Menschen wissen jedoch, viele sogar aus eigener Erfahrung, dass es ein Leichtes ist, künstlich eine Überforderung durch Überlastung im Beispiel in der Arbeitswelt, Einsätzen oder bei Notfall-Einsätzen herbeizuführen. Solche Überlastungen die durch extreme Not- und Katastrophenfälle oder künstlich herbeigeführt wurden, können bei Ärzten, Soldaten, Pflegepersonal, Mitarbeiter der Rettungsdienste, Polizisten und Soldaten zu einem kompletten Zusammenbruch, Kollaps und zu schwersten Erkrankungen, im Beispiel PTDS, in deutscher Sprache einer Posttraumatischen Belastungsstörung mit der Folge der Handlungsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, lebenslangen chronischen Erkrankung oder auch lebenslangen Behinderung und Schwerbehinderung führen.

Hilfe leisten für Menschen, die in schwerer Not sind, ist eine Pflicht an der es nicht den geringsten Zweifel geben kann! Doch die Helfer und auch alle Menschen in Deutschland haben ein Recht darauf dass Gefahren von Leib, Seele, Gesundheit von Menschen, das meint auch der Einsatzkräfte und Helfer und Gefahren für die innere und öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland abgewendet werden und Maßnahmen des Eigenschutzes und Schutzes gewährleistet bleiben und werden. Der Zusammenbruch, das Burn-out und der Kollaps eines ganzes Landes wie Deutschland, Österreich, Frankreich, Groß Britannien oder auch anderer Nationen würde auch der internationalen Staaten- und Weltgemeinschaft und vor allem den Hilfe-suchenden Menschen auf der Flucht vor Krieg, Gewalt, Terror, Natur- und Umwelt-Katastrophen wenig hilfreich sein und auch nicht nützen.

Der Journalist, Autor, Geschäftsführer, Koordinator Erich Neumann (CMP Cooperation Mittelsständischer Partner) fordert in mehreren Beiträgen bei Facebook eine inter-kontinentale Kooperation in der Hilfe und Nothilfe für Menschen und Flüchtlinge auf der Flucht in dieser Welt. Die Idee von Erich Neumann ist genial und daher kann ich die Idee des Kollegen und Autor Erich Neumann öffentlich für eine inter-kontinentale Kooperation unterstützen.

Das Konzept und die Idee der inter-kontinentalen Kooperation und Hilfe für Menschen auf der Flucht ergänze ich um die Idee für die sofortige Einführung von Konzepten zur dualen, inter-kontinentalen, internationalen und nationalen Hilfe und Nothilfe für Menschen in Not und für Menschen auf der Flucht.

Die aktuelle Flüchtlings-Krise stellt eine humanitäre Katastrophe dar, bei der nationale Aktionen im Alleingang nicht mehr ausreichende Hilfe gewährleisten. Vielmehr sollten eine Vielzahl von Rettungsdiensten, Hilfeorganisationen, NGO´s, Regierungen, UN und UNHCR, Schnelle Humanitäre Eingreif- und Nothilfe-Gruppen auf dualer, inter-kontinentaler Ebene Afrika, Europa, Asien, Amerika, Australien die sichere, angemessene und der Würde des Menschen entsprechende Versorgung und Hilfe für Menschen auf der Flucht zu helfen gewährleisten, vor allem auch deshalb weil in Deutschland und Europa die Gefahr droht, dass Kinder und Menschen bei kalten Temperaturen um die 0 Grad Grenze bereits heute erfrieren könnten.

Eine inter-kontinentale Kooperation zur Hilfe und Nothilfe für mehrere Millionen Flüchtlinge schließt keinesfalls neue nationale Regeln aus, die jedoch nicht ausreichend zur Bewältigung der Krise sind. Neben einer dualen inter-kontinentalen, internationalen und nationalen Kooperation ist es möglich den Weg dualer Lösungen oder mehrgleisiger Lösungen und Hilfen zur gleichen Zeit zu wählen. In Deutschland ist im Beispiel auch der Begriff einer dualen Ausbildung bekannt. Aus welchem Grund sollte dies in der sicheren Versorgung von Menschen auf der Flucht in Not nicht möglich sein? Aus diesem Grund habe ich eine öffentliche Petition geschrieben und publiziert für eine Änderung und Neufassung des Artikels 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz in Deutschland, die bei change.org öffentlich gelesen und mitgezeichnet werden kann. In dem Text-Konzept und Entwurf für eine Neufassung von Artikel 16 a habe ich die Möglichket für ein noch festzulegendes Limit und Obergrenze eingeplant, weil es gilt mindestens zwei Gruppen von Menschen zu schützen – die Menschen auf der Flucht, die nach Deutschland wünschen zu reisen um Schutz, Hilfe und Asyl zu finden und die rund 82 Millionen Menschen in Deutschland, die alle gemeinsam, soweit wie möglich helfen können und sollten ohne dabei sich in die Gefahr eines nationalen Zusammenbruchs, Kollaps oder Burn-outs zu begeben. Die Petition ist erreichbar bei folgender Internet-Adresse: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deuschland

Mein heutiger Meinungsbeitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und noch nicht einmal den Anspruch frei von Fehlern sein, denn es gibt keine Menschen ohne Fehler in dieser Welt. Es gibt eine Vielzahl von Menschen in dieser Welt, die dringend unserer Hilfe bedürftig sind, daran besteht kein Zweifel mehr.

Hintergrund-Informationen:

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Staaten_der_Erde / Liste der Staaten der Erde,
  2. Artikel 16 a, Grundgesetz, Recht auf Asyl, Deutschland, Gesetze im Internet, http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
  3. Aufnahme-Stopp in Krankenhäusern, http://www.recht-im-rettungsdienst.de/de/im_einsatz/uebergabe_im_krankenhaus/verpflichtung_zur_aufnahme , Aufnahme-Stopp in der Notaufnahme , Tagesspiegel, http://www.tagesspiegel.de/berlin/serratien-alarm-aufnahmestopp-in-der-notaufnahme/7296478-2.html , Völlig überlastet – Notstand in der Notaufnahme, Bayern, Augsburger Allgemeine Zeitung, http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Voellig-ueberlastet-Notstand-in-der-Notaufnahme-id33019132.html
  4. Genfer Flüchtlingskonvention, Abkommen über die rechtliche Stellung von Flüchtlingen, 1951, UNHCR, http://www.unhcr.de/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html
  5. Beispiel duale Hilfen und Lösungen am Beispiel der dualen Ausbildung in Deutschland, vergleiche https://de.wikipedia.org/wiki/Duale_Ausbildung
  6. Öffentliche Petition zur Änderung und Neufassung von Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, Deutschland, https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deuschland
  7. Erich Neumann, Autor, Journalist, Geschäftsführer, Koordinator, cmp Medien, Cooperation Mittelständischer Partner, http://www.cmp-medien.de

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