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Eilmeldung: Bundesagentur für Arbeit warnt vor gefälschten E-Mails

Eilmeldung: Bundesagentur für Arbeit warnt vor gefälschten E-Mails

Nürnberg. (pm) 19. Februar 2015. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg warnt vor gefälschten E-Mails, die wegen eines angeblichen Serverausfalls persönliche Daten abfragen.

Derzeit erhalten Internet-Nutzer angebliche E-Mails von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Empfänger werden gebeten, persönliche Daten an eine gefälschte BA-Mailadresse zu senden. Die Absender sind nicht zu identifizieren. Bei diesen E-Mails handelt es sich mit aller Wahrscheinlichkeit um Spams, vermutlich mit dem Ziel, an reale Nutzerdaten zu gelangen. Möglicherweise enthalten die E-Mails auch Viren oder Trojaner.

Die BA weist ausdrücklich darauf hin, dass sie in keinerlei Zusammenhang mit derartigen E-Mails steht. Die BA rät daher, verdächtige unaufgefordert erhaltene E-Mails ungelesen zu löschen. Das gilt auch für Mails, die eine Arbeit versprechen, und deren Absender-Adresse und Adresse für Bewerbungen nicht übereinstimmen.

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Polizei sucht vermissten Mann in Kaiserslautern

Polizei sucht vermissten Mann in Kaiserslautern

Kaiserslautern. 2. September 2014. (pm). Die Polizei in Kaiserslautern bittet um Hilfe bei der Suche nach einem seit 29. August 2014 vermissten Mann. Der 46jährige kranke Mann ist 1,70 Meter groß, schlank und hat eine Halbglatze. Nach einem Schlaganfall ist der vermisste Mann linksseitig gelähmt. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Der Mann ist auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen.

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Der vermisste Alexander H. wurde zuletzt am 29. August 2014 gesehen. Foto: pol

Alexander Heimann ist seit Freitag, 29. August 2014, verschwunden. Er wurde an diesem Tag zuletzt morgens gegen 8 Uhr gesehen. Der Vermisste trägt blaue Nike-Turnschuhe, einen schwarzen Jogginganzug mit roten Streifen sowie ein graues T-Shirt. Trotz umfangreicher Suchmaßnahmen konnte der Mann bislang nicht gefunden werden. Es ist nicht auszuschließen, dass ihm etwas zugestoßen ist, da er dringend auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist.

Zeugen, die Alexander Heimann seit dem 29.8.2014 gesehen haben, oder wissen, wo er sich aufhält, werden gebeten, sich umgehend mit der Kriminalpolizei Kaiserslautern, Telefon 06 31 / 3 69 – 26 20, in Verbindung zu setzen.

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Richtigstellung: Notlage eines deutrugschen Touristen war kein Spendenbet

Richtigstellung: Notlage eines deutschen Touristen war kein Spendenbetrug

Rechtsanwalt war kein Treuhänder – Falsche Zitate und Informationen

Köln. 20. Dezember 2013. Im Zusammenhang einer Notlage eines deutschen Touristen in Thailand wurde unter anderem über einen Rechtsanwalt aus Lindlar und einem Spendenbetrug im Dezember 2011 falsch zitiert und berichtet. In die Vorgänge wurden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet, welche Ermittlungen durchgeführt haben.

Richtig ist, dass der Tourist Michael H. sich nach einem Raubüberfall und Verkehrsunfall in Thailand unverschuldet in Notlage befunden hat. Ein Spendenbetrug hat nicht stattgefunden. In den Berichten wurde zum Teil falsch zitiert und berichtet. Mehrere Krankenhäuser in Thailand und Deutschland bestätigten die Informationen des damals verunglückten Touristen, der zudem durch die Folgen eines Raubüberfalls traumatisiert wurde.

Der in den Berichten genannte Rechtsanwalt Dietmar Klein aus Lindlar bei Köln war nicht, wie im Bericht falsch beschrieben und zitiert, „Treuhänder“, „Bevollmächtigter“, „Anstifter eines vermeintlichen und nicht stattgefundenen Spendenbetrugs“ und hat auch keine Hilfe- und Rettungsmassnahmen koordiniert. Die hierzu übermittelten Informationen waren falsch berichtet und zitiert.

Michael H. war in anderen und früheren Gerichtsverfahren beim Sozialgericht lediglich ein Mandant des Rechtsanwaltes. Der Rechtsanwalt war ausdrücklich nicht, wie im Bericht falsch zitiert und berichtet, als Treuhänder tätig, noch für Hilfe- und Rettungsmassnahmen in der Koordnination aktiv. Der Rechtsanwalt war ausdrücklich nicht an Spendenaktionen beteiligt und hat in keiner Weise an einem nicht stattgefundenen Spenden-Betrug mitgewirkt. Für den in Not geratenen Michael H. gab es keine Spenden.

Der Tourist konnte nach seiner Rückkehr aus Thailand in Krankenhäusern in Deutschland versorgt werden.

Journalisten sind leider nicht unfehlbar. Die Wiedergabe in öffentlichen Publikationen von falschen Informationen und falscher Zitate kommt selten vor, umso mehr bitte ich die Fehler, die im Zusammenhang meiner Arbeit, Berichte und Reportagen über die Notlage des in Thailand verunglückten Michael H. im Jahr 2011 entstanden sind zu entschuldigen. In den knapp 30 Jahren Berufserfahrung als Journalist seit 1984 musste ich bislang erfreulicherweise insgesamt nur drei Richtigstellungen schreiben und veröffentlichen. An dieser Stelle bitte ich den betroffenen Rechtsanwalt Dietmar Klein aus Lindlar ganz besonders öffentlich um Entschuldigung und kann versichern, dass falsche Informationen und Zitate in der Berichterstattung im Zusammenhang zur Notlage von Michael H. keine Absicht waren. Andreas Klamm, Journalist, Dezember 2013.

Hintergrund-Informationen: Original-Bericht aus dem Jahr 2011 und 2012 (Dezember / Januar), http://sar4thailand.wordpress.com/2012/01/06/tourist-aus-deutschland-in-not-in-thailand-weiterer-unfall-und-weitere-verletzung-am-5-januar-2012/

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Ein glückliches Jahr 2013

Ein glückliches Jahr 2013

Zu Beginn des Neuen Jahres 2013 die Sendung der Wünsche für ein gutes, glückliches Jahr 2013 erfüllt mit Frieden, Freude, Liebe, Hoffnung und Zuversicht

wünscht

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Schriftsteller, Redaktionsleitung, Sendeleitung, Verleger, Herausgeber und Gründer von
Grace MedCare Ltd., London, Groß Britannien
3mnews.org
IFN International Family Network d734
British Newsflash Magazine
Radio TV IBS Liberty / IBS Television Liberty
IBS Independent Broadcasting Service Liberty
vorderpfalz aktuell, Radio- und Fernseh-Magazin
Stadtmagazin Ludwigshafen, Radio- und Fernseh-Magazin
Regionalhilfe.de
oterapro – Medien, Nachrichten, Radio, Fernsehen und Informationen
radiotvinfo.org – Radio, Fernsehen, Nachrichten, Medien und Informationen
RPF Rundfunk- und Programmarbeitsgemeinschaft für Film, Funk und Fernsehen
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Notfall-Sonder-Dienst: Bestätigung schwerwiegender Notfall mit Todesfolge

Notfall-Sonder-Dienst: Bestätigung schwerwiegender Notfall mit Todesfolge

Ludwigshafen am Rhein / Neuhofen. 18. Dezember 2012. ISMOT International Social And Medical Outreach Team bestätigt hiermit den Eintritt eines schwerwiegenden NOTFALLS der 15jährigen Labrador-Hündin, Ayla von Alt Medenheim, mit Todesfolge in Neuhofen in der Pfalz bei Speyer am Rhein.

Die Rettungshündin Ayla von Alt Medenheim erkrankte aus noch nicht eindeutiger geklärter Ursache bereits einige Tage zuvor an sehr hohem Fieber mit Temperaturen von 40,6 Grad. Nach der Gabe eines Medikamentes subcutan am Montag, 10. Dezember 2012, ist wenige Stunden später die 15 Jahre und 7 Monate alte Labrador-RETTUNGS-Hündin Ayla von Alt Medenheim aus bislang nicht eindeutig geklärten Umständen im Laufe des Tages am 11. Dezember 2012, überraschend, plötzlich und unerwartet gestorben.

Angefordert wurden andere Medikamente, die zur Fieber-Senkung, Entzündungshemmung und Schmerzlinderung eingesetzt werden sollten. Das gelieferte Medikament war NICHT das angeorderte Medikament. Die sonst funktionierenden Kontroll- und Schutz-Massnahmen versagten aus bislang nicht eindeutig geklärten Gründen.

Für die Rettungs-Hündin Ayla von Alt Medenheim liefen die Planungen, Vorbereitungen und Organisation der Massnahmen für eine Langzeit-Pflege und Hilfe bereits bis in das Ende des Jahres 2013 hinein.

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Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger

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Abschreckungspolitik statt unvoreingenommene Prüfung von Asylanträgen

Abschreckungspolitik statt unvoreingenommene Prüfung von Asylanträgen

Entwicklung der Asylanträge im November 2012:

BAMF setzt politische Vorgaben in Entscheidungspraxis um

Berlin. 14. Dezember 2012. (red / and). Roma, Sinti und weitere Angehörige von Minderheiten sind auch in Deutschland des besonderen Schutzes in Asyl-Angelegenheiten bedürftig. Nach Berichten von Pro Asyl können Roma und Angehörige von anderen Minderheiten diesen besondere Schutz in Deutschland in Asyl-Verfahren leider nicht immer finden.

Zahlreiche internationale Berichte dokumentieren, dass Roma und Angehörige anderer Minderheiten in Serbien und Mazedonien umfassender rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sind. In scharfem Kontrast dazu steht die Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das asylsuchende Roma aus diesen Staaten hastigen Schnellverfahren unterzieht und ihre Anträge rigoros als unbegründet ablehnt.

Mit der Situation der Betroffenen in den Herkunftsstaaten hat diese Entscheidungspraxis wenig zu tun: Das BAMF vollzieht an den Schutzsuchenden den politischen Willen von Bundesinnenminister Friedrich. PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, das BAMF seine Aufgabe machen zu lassen: Asylgesuche unvoreingenommen und sorgfältig zu prüfen.

Roma werden in Serbien und Mazedonien häufig so stark diskriminiert, dass ihnen grundlegende Rechte verweigert werden. Viele Roma werden im Gesundheitssystem mit Diskriminierung konfrontiert, was ihren Zugang zu medizinischen Dienstleistungen beeinträchtigt. Ihre Kinder werden häufig in Sonderschulen oder Sonderschulklassen gesteckt, nur weil sie Roma sind. Die Erwachsenen haben meist keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, viele müssen sich mit Tätigkeiten wie dem Sammeln von Altmetall durchs Leben schlagen. In Serbien leben etwa 60 Prozent der geschätzten 450 000 Roma in unsicheren und unhygienischen Lebensverhältnissen, 30 Prozent der Roma in Serbien haben noch nicht mal Zugang zu sauberem Trinkwasser.

Friedrichs Behauptung, dass bei den Schnellverfahren, die nach Angaben des BMI in weniger als zehn Tagen über Asylgesuche von Menschen aus Serbien und Mazedonien entscheiden, „unter Wahrung sämtlicher Verfahrensgarantien und Qualitätskriterien“ stattfänden, ist höchst zweifelhaft. Wenn Asylsuchende Schnellverfahren unterzogen werden, weil ihnen von vornherein pauschal Asylmissbrauch unterstellt wird, zeigt dies bereits, dass eine unvoreingenommene Prüfung nicht stattfindet. Zudem ist die Vorstellung, eine niedrige Anerkennungsquote dokumentiere, dass in dem betreffenden Staat keine relevanten Fluchtgründe vorlägen, eine selbsterfüllende Prophezeiung, die eine individuelle Prüfung von Asylgesuchen verhindert.

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Merry Christmas !

Merry Christmas !

Merry Christmas And Best Wishes For The New Year !

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Producer And Founder of
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Frohe Weihnachten !

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Frohe Weihnachten und kommen Sie gut in das Neue Jahr !

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist und Redaktionsleitung,
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Folter und Todesstrafe drohen: Geplante Abschiebung des politisch Oppositionellen Francis Ddumba löst Entsetzen aus

Folter und Todesstrafe drohen:

Geplante Abschiebung des politisch Oppositionellen Francis Ddumba löst Entsetzen aus

Von Andreas Klamm, Nachrichten-Korrespondent

Nürnberg / Ansbach. 5. Mai 2009. Die geplante Abschiebung des politischen Flüchtlings Francis Ddumba aus Uganda, der sich zur Zeit in Deutschland befindet um Schutz und Asyl aufgrund politischer Verfolgung zu finden, sorgt für Entsetzen nicht nur im Unterstützerkreis für Francis Ddumba.

Informationen des Flüchtling- und Migrations-Hilfswerkes Caravane zufolge, wurde der politische Flüchtling Francis Ddumba aus Uganda in der Nacht vom 27. April zum 28. April in der Gemeinschafts-Unterkunft Dietenhofen bei Ansbach von deutschen Behörden verhaftet und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in Abschiebe-Haft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Nürnberg.

Zuvor soll sich der Mann mit einem weiteren politischen Angehörigen der Opposition in Uganda in den Gefängnissen von Stuttgart-Stammheim und in Berlin in Deutschland befunden haben und sei nach internationalen Medien-Berichten während der Haft in deutschen Gefängnissen Opfer psychologischer Folter in Deutschland geworden.

Francis Ddumba wird zum Vorwurf gemacht, er gehöre der Opposition in Uganda der People Redemption Army (PRA) an. Das Gericht, das die Verhaftung des Mannes in Deutschland anordnete verweigere, so die Informationen des Flüchtlings- und Migrations-Hilfswerkes Caravane, dem Mann und dessen Anwalt die Akten-Einsichtnahme zur Klärung der Umstände über seinen Folgeantrag zur Gewährung des politischen Asyls in Deutschland.

Der oppositionelle politische Aktivist solle vermutlich am Freitag, 8. Mai 2009 nach dem Willen der deutschen Behörden nach Uganda abgeschoben werden. Dort droht Francis Ddumba die Folter und die Todesstrafe wegen angeblichem Hochverrat.

Obgleich ein beglaubigter Haftbefehl wegen Hochverrat aus Uganda für Francis Ddumba, mehrere eidesstattliche Versicherungen seiner Schwester und mehrere Zeitungs-Berichte auch aus Uganda vorliegen, behaupte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörde in Ansbach bei Nürnberg, dass keine Beweise für die Echtheit der Dokumente vorliegen würden, so die Flüchtlings-Hilfe-Organisation.

Man habe Unterstützern, Unterstützerinnen und dem Anwalt von Fracis Ddumba den Zutritt zur JVA in Nürnberg und die Kontaktaufnahme mit dem politischen Aktivisten der Opposition in Uganda verwehrt.

Die Flüchtlings- und Migranten-Hilfs-Organisation Caravane hat daher zur Unterstützung für den oppositionellen politischen Aktivisten Francis Ddumba öffentlich aufgerufen und bittet nun auch Menschen in Deutschland sich für den Schutz des Lebens des Mannes mittels Fax und email an das Gericht und die Behörden in Ansbach bei Nürnberg zu engagieren, damit die drohende Folter und die Hinrichtung des Mannes bei drohender Todesstrafe nach einer Abschiebung aus Deutschland verhindert werden können.

In einer Pressemitteilung veröffentlichte die Hilfs-Organisationen folgenden Text-Vorschlag und bittet diesen an die Behörden und Gerichte in Deutschland zu schicken.

„AbsenderIn:
Name ____________________
Straße____________________
Ort ____________________

An das
Landratsamt Ansbach, Faxnr. : (0981) 468662
Ausländeramt Ansbach, Tel.: (09814) 68332
Verwaltungsgericht Ansbach, Richter Weingarten
Tel: 0981 / 1804-0 Fax: 0981 / 1804-271 E-
mail:poststelle@vg-an.bayern.de
JVA Aschaffenburg, Tel: (06021) 364-0, Fax: (06021) 364-110,
poststelle@jva-ab.bayern.de

Protest gegen die Abschiebung von Francis Ddumba

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben setze ich mich für Francis Ddumba ein, er ist politischer Flüchtling aus Uganda und sitzt seit Ende April in Abschiebehaft.

Er gehört zur Opposition in Uganda, ihm werden dort Kontakte zur PRA (Peoples Redemption Army) nachgesagt. Sein Asylantrag wurde jedoch abgelehnt, wie jetzt auch sein Folgeantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge behauptet, es gäbe keine Beweise für die Echtheit der Dokumente, die seine Verfolgung belegen sollen. Er hat um diese Beweise zu beschaffen u.a. einen Anwalt in Uganda beauftragt.

Es gibt mehrere Zeitungsartikel aus Uganda über ihn, die allerdings momentan nur als Kopien oder online vorliegen. Des weiteren liegt ein beglaubigter Haftbefehl gegen ihn wegen Hochverrats vor, samt eidesstattlicher Erklärungen seiner Schwester.

Berichte von Human Rights Watch bestätigen Folter an politischen Gefangenen durch die Anti-Terror-Einheit JATT bis zum heutigen Tag.

(http://www.hrw.org/en/news/2009/04/28/brutality-name-security)

Davon unbeeindruckt zeigen sich das BAMF und das zuständige Ausländeramt in Ansbach. Bevor er oder sein Rechtsanwalt von der Ablehnung seines Folgeantrages unterrichtet wurden, wurde er in der Nacht vom 27. auf den 28. April in der Gemeinschaftsunterkunft in Dietenhofen bei Ansbach festgenommen.

Selbst das Gericht, das seine Inhaftierung genehmigte, verweigerte ihm die Einsicht in seinen eigenen Ablehnungsbescheid. Der Anwalt hat am 30. April einen Eilantrag und Klage eingereicht.

Francis wurde in die JVA in Nürnberg direkt in den “Schub”, die letzte Abteilung für Abschiebegefangene mit erhöhten Sicherheitsbedingungen verlegt und soll am 5. Mai nach Aschaffenburg gebracht werden. Von dort aus soll er nach dem Willen der Behörden vermutlich am Freitag, den 8. Mai von Frankfurt aus nach Uganda abgeschoben werden. UnterstützerInnen wurde der Besuch verwehrt, selbst der Anwalt durfte nicht zu ihm und niemand hat bisher den genauen Abschiebetermin erfahren.

Francis Ddumba wäre im Falle einer Abschiebung in akuter Gefahr, wegen Hochverrat angeklagt und gefoltert zu werden. Auf Hochverrat steht in Uganda die Todesstrafe.

Der Versuch ihn abzuschieben, ist nicht zu akzeptieren.

Es ist ein zynisches Spiel und nicht hinzunehmen, wenn so mit politischen Flüchtlingen umgegangen wird. Ich trete deshalb ausdrücklich dafür ein, dass Francis Ddumba aus der Abschiebehaft entlassen wird und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhält.

Mit freundlichen Grüßen,“

Empfehlung des Textes der Flüchtlings- und Migranten-Hilfsorganisation Caravane, die sich für die Unterstützung und ein Bleiberecht des politischen Aktivisten Francis Ddumba einsetzt.

Weitere nationale und internationale Medien-Berichte:

Human Rights Watch, United States of America and Africa Research: http://www.hrw.org/en/news/2009/04/28/brutality-name-security
Daily Monitor Uganda: http://www.monitor.co.ug/artman/publish/news/Germany_frees_PRA_suspects_81840.shtml
The Voice Refugee Forum: http://thevoiceforum.org/node/499

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
www.libertyandpeacenow-online.de.be
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com

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