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NOTSTAND und das RECHT AUF VERTEIDIGUNG

NOTSTAND und das RECHT AUF VERTEIDIGUNG

in Deutschland und in anderen Ländern dieser Welt sind im Gesetz national und international geregelt:

Artikel 20, Grundgesetz (GG)

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen:

Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

http://www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm

http://www.libertyandpeacenow.org/humanrights.htm

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Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein

Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein

Von Andreas Klamm Sabaot

Drohungen, Einschüchterungs-Versuche und Terror eines privaten Unternehmens gehen weiter  –  Informant: Menschen in Deutschland seien “dümmer als die Polizei erlaubt…” ? – Abzocke und Kosten-Falle im Internet – Sind die Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe “System-relevant”?  Unternehmen sammelt und speichert trotz Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe fleißig alle Daten auch von Menschen, die nachweisbar nicht Kunden der Firma sind – Darf eine Firma das Grundgesetz und Gerichts-Urteile der höchsten deutschen Richter missachten ?

Ober-Roden / Frankfurt / München. 16. Mai 2010. Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt wird vermutlich ein groß angelegtes Ermittlungs-Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug gegen die Firma Premium Content GmbH aus der Carl-Zeistrasse in Rödermark und aus der Quirinsstraße 8 in 60599 Frankfurt am Main einstellen. Das meldete die Tageszeitung Offenbach Post bereits am 11. März 2010.

Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt habe mehr als 600 Straf-Anzeigen und Anzeigen von angeblichen Kunden der Firma Premium Content aus ganz Deutschland erhalten.

Eine Vielzahl der Menschen, die bereits geschädigt wurden oder werden sollen, nach dem Willen der Firma und der Rechtsanwältin Katja Günther aus München, verbindet die Gemeinsamkeit, dass die Menschen auf der Suche nach einem kostenlosen Programm im Internet in eine Abo-Falle getappt seien und Rechnungen des Anbieters erhalten. Er fordert 96 Euro pro Jahr, aus denen dann nach Androhungen und Drohungen von Inkasso-Büros und Rechtsanwälten auch innerhalb weniger Wochen 140 bis 150 Euro oder mehr werden können.

Den nicht zahlenden Kunden wird mit Strafverfahren, mit gerichtlichen Mahnverfahren und NEGATIVEN Einträgen in die bundesweite Datei von Schuldnern, konkret der SCHUFA oder anderer öffentlicher Schuldner-Verzeichnisse mittels Rechtsanwälten gedroht.

Weshalb die Firma Premium Content GmbH, schriftliche Widerrufe am gleichen Tag, nach Bemerken des irrtümlichen “Vertrags-Abschluss” nachweisbar übersendet und zugestellt sowie schriftliche Widersprüche auf ein angegeblich bestehende Vertrags-Verhältnis nicht anerkennen muss und statt dessen auch nach den Straf-Anzeigen weiterhin mit GERICHTLICHEN Mahn- und Strafverfahren die angeblichen Kunden bedroht, dazu war von den Behörden in Hessen und in Bayern keine Information zu erhalten.

Die Staatsanwaltschaft scheint es nicht zu interessieren, dass mit den NEGATIV-Einträgen in die Schufa oder in anderen öffentlichen Schuldner-Verzeichnis, von dem Unternehmen in Auftrag gegeben, der wirtschaftliche Ruf von Menschen, Klein-Unternehmen und freiberuflich tätigen Menschen vernichtet wird.

Seit dem Urteil Anfang März droht die Rechtsanwältin Katja Günther aus München und zahlreiche Inkasso-Unternehmen im Auftrag der Firma Premium Content GmbH weiterhin mit Straf- und Mahn-Verfahren, angeblichen Kunden  der Firma, auch dann, wenn offensichtlich erkennbar ist, dass ein rechtsgültiger Vertrag ohne Unterschrift mit der Firma Premium Content GmbH und bei Widerruf am gleichen Tag einer Fehl-Registrierung in der Kosten- oder Abo-Falle und bei nachträglich zweiten Widerspruch, offenkundig NICHT bestehen kann.

Für die sonderbaren Ereignisse in Hessen und in Bayern gibt es bislang keine logischen oder verstehbaren Erklärungen.

Weshalb schriftliche Widerrufe und Widersprüche nachweisbar an die Firma Premium Content GmbH gesendet und durch Zeugen zu bestätigen nicht von den Behörden in Deutschland möglicherweise anerkannt werden sollen ist bislang nicht bekannt.

Ob mehr als 600 Menschen Recht und Gerechtigkeit finden können in Deutschland bleibt abzuwarten.  In  nicht offiziellen Kreisen wurde bekannt, dass die Behörden über die 600 Menschen und deren Strafanzeigen angeblich lachen sollen: “Die dummen Sklaven, Idoten und Schwachmaten seien dümmer als die Polizei erlaubt. Die werden zahlen, wenn nur oft genug und lang  genug gedroht wird. ” – will ein Informant gehört haben, dessen juristische Vergangenheit allerdings dubios ist, womit die Beobachtung oder Wahrnehmung als “nicht zuverlässig oder als nicht sicher gelten muss.”, zumindest in den Kreisen unserer Redaktion.

Sicher ist nur eines zur Zeit: Der Terror, die Drohungen und Einschüchterungs-Versuche eines privaten Unternehmens aus dem Raum Offenbach und Frankfurt gehen unvermindert mit dem besten Wissen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, Öffentlichkeit, Presse und Medien und einer Vielzahl von geschädigten Menschen in Deutschland  weiter.

Kritische nationale und internationale Menschenrechts- und Medien-Beobachter erlaubten sich daher die Frage zu stellen: “Ist die deutsche Jusitz blind auf dem Auge, wenn es um Drohungen, Terror und Einschüchterungs-Versuche privater Unternehmen gegenüber Menschen in Deutschland geht. Weshalb darf ein privates Unternehmen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts mißachten, Grundgesetz und Menschenrechte verletzten und die Grundrechte und Menschenrechte von Menschen verhöhnen?”

Die Berichte über die Kosten- und Abzock-Falle des Unternehmens aus dem Offenbacher und Frankfurter Raum im deutschen Internet werden sorgfältig von Menschenrechts-Beobachtern und Journalisten in Neuseeland, Süd-Afrika,  Groß Britannien (London), den Vereinigten Staaten von Amerika ( New York) in Deutschland (  München, Berlin, Frankurt, Köln )  und in der Schweiz ( Genf ) geprüft.

Nicht geklärt werden konnte die Frage, weshalb die Firma Premium Content GmbH Daten und IP-Adressen von Menschen speichert, die NACHWEISBAR nicht die Kunden dieser Firma sind. Damit handelt das Unternehmen gegen ein Gerichts-Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 2010.

Doch damit nicht genug: Die Firma Premium Content GmbH scheint wohl gegenüber den Richtern des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe einen übergeordneten Sonder-Status zu besitzen und in Deutschland ganz sicher mehr zu sagen zu haben als die Richter des höchsten deutschen Gerichtes, dem Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe.

Denn das Unternehmen verbreitet und gibt die möglicherweise RECHTSWIRDIG und gegen das Gesetz gesammelte Daten an eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Behörden weiter, etwa Inkasso-Büros und Mahn-Abteilungen der Gerichte in Deutschland, so als seien die öffentlichen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe für die Firma Premium Content GmbH und Freunde “nicht System-relevant”.

In einem Urteil fällten die Richter des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 201o die Entscheidung: “Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

Der ausführliche Bericht zur Daten-Speicherung und Vorrats-Daten-Speicherung und der Entscheidung des Bundesverfassungs-Gerichts (März 2010)  ist bei http://humanrightsreporters.wordpress.com/2010/03/02/bundesverfassung-gericht-vorratsdaten-speicherung-nicht-mit-dem-grundgesetz-vereinbar zu lesen.

Die Beobachter der außergewöhnlichen und sonderbaren Ereignisse wollen jetzt wissen: “Gelten Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe in Deutschland auch für privat-wirtschaftliche und kommerzielle Unternehmen in Deutschland oder haben private Unternehmen den Freischein zum Brechen und Missachten von Grundgesetz und Verfassung in Deutschland ?”

Weitere Informationen dazu auch bei http://www.lawrightsjustice.wordpress.com und bei  der Tageszeitung Offenbach Post, http://www.op-online.de/nachrichten/roedermark/nicht-jede-abo-falle-betrug-665987.html

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Menschenrechts-Reporter, www.libertyandpeacenow.org, www.radiotvinfo.org.


Hinweis: NOTSTAND bei Beseitung von Ordnungen

Artikel 2, Grundgesetz (GG), Bundesrepublik Deutschland

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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Kopf an Kopf-Wahl: Rüttgers oder Kraft ? – Es liegt in der Hand des Volkes

Kopf an Kopf-Wahl: Rüttgers oder Kraft ?  – Es liegt in der Hand des Volkes

Wahlen in Nordrhein-Westfalen – 13,5 Millionen Menschen können bis 18 Uhr wählen – Kommt die Wende in NRW ? Heute gestalten die Wähler und Wählerinnen Politik der Zukunft mit der Wahl

Von Andreas Klamm Sabaot

Düsseldorf. 9. Mai 2010. Bis zu 13,5 Millionen Menschen können heute noch bis 18 Uhr wählen und damit aktiv Politik gestalten. In der Landtags-Wahl von Nordrhein-Westfalen liefern sich der noch amtierende Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und die Herausforderin Hannelore Kraft (SPD) ein spannendes Rennen um das Amt als Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin.

Die Landtags-Wahl in Nordrhein-Westfalen wird von Wahl-Beobachtern auch als „Trend-Wahl“ oder „Richtungs-Wahl“ bezeichnet, in der ein Signal für die Ablehnung oder Zustimmung zum politischen Gesamt-Kurs der Regierungs-Koalition im Bund und in Berlin aus CDU-CSU und FDP zu bewerten sein könnte.

Ende 2009 galt die Wiederwahl von Jürgen Rüttgers (58) als Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen noch als sicher. Im Laufe der Wahl-Kampf-Monate ist es der SPD-Landesvorsitzenden und Herausforderin Hannelore Kraft (SPD, 48)  um das Amt der Ministerpräsidentin mit Erfolg gelungen in den Umfrage-Werten verschiedener Fernseh-Sender und Umfrage-Institute mindestens einen Gleichstand zwischen CDU und SPD in den Umfragen und Prognosen zur Wahl zu erreichen.

Die Tageszeitung TAZ brachte in einem Bericht am Samstag, 8. Mai 2010 sogar eine Spekulation um eine mögliche große Koalition aus CDU und SPD in die Wahl-Diskussion mit ein, in der Frage welche der großen Parteien möglicherweise mit den kleineren Parteien, wie FDP und Bündnis 90 / Die Grünen oder Die Linke koalieren könnte.

Die Linke hofft im Jahr 2010 auf den erfolgreichen Einzug in das Landes-Parlament von Nordrhein-Westfalen und auch die junge Piraten-Partei in Deutschland sendet das postive Signal aus: „Bereit zum Ändern“.

In der Wahl zur neuen Zusammensetzung der Landes-Regierung von Nordrhein-Westfalen stehen keineswegs etwa nur fünf große oder kleine Parteien zur Wahl sondern insgesamt 25 Parteien sind heute wählbar. Ausführliche Informationen hierzu sind bei der Wahl-Sonder-Seite der internationalen Nachrichten-Agentur 3mnews.org bei www.3mnews.org/nrw-wahl.htm zu finden.

Wer als zugelassener Wähler oder Wählerin sich in seiner Wahl-Entscheidung noch nicht sicher ist, kann einen freien Test und Vergleich der politischen Standpunkte der 25 Parteien beim Dienst Wahl-o-mat bei www.wahl-o-mat.de machen. Dabei handelt es sich um ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung.

Ganz Deutschland blickt auf die Wahl in NRW – Das Volk kann die Staatsgewalt heute ausüben

Die Welt und ganz Deutschland blicken mit viel erwarteter Spannung auf die Prognosen und Hochrechnungen zur Wahl in Nordrhein-Westfalen. Große und kleine Parteien wissen, worum es heute geht. Das Volk kann in der Wahl die direkte Staatsgewalt ausüben und das im wörtlichsten Sinne und im wahrsten Sinne des Wortes. Möglich macht das der Artikel 20 im Grundgesetz. In dem Artikel des Grundgesetz (GG)  ist klar geregelt, dass alle Staatsgewalt vom Volke aus geht und diese wird vom Volke in Wahlen und in Abstimmungen, zum Teil zumindest, ausgeübt.

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Sollten viele Menschen in Nordrhein-Westfalen heute noch wahrnehmen, dass diese möglicherweise mit ihrer Teilnahme an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen tatsächlich Einfluß auf künftige politische Entwicklungen im Land Nordrhein-Westfalen und in Deutschland ausüben können, dann könnte dies zu einer guten Wahl-Beteiligung führen. Die Frage ist offen, ob es den 25 Parteien, die zur Wahl in Nordrhein-Westfalen heute antreten, tatsächlich auch gelungen ist, die Menschen von der Bedeutung an der Teilnahme zur Wahl gut zu überzeugen.

Die Spekulationen in Bezug auf die möglichen Ergebnisse der Landtags-Wahlen in Nordrhein-Westfalen reichen weit. Beobachter schließen nicht aus, dass die CDU-CSU und FDP-Regierungs-Koalition mit den Wahl-Ergebnissen heute in Nordrhein-Westfalen möglicherweise eine knappe Mehrheit im Bundesrat verlieren könnte. Das macht das Regieren für die Regierungs-Koalition nicht einfacher und dennoch nicht unmöglich, denn unter diesen Bedingungen musste bereits auch eine rot-grüne Regierungs-Koalition die Regierungs-Verantwortung  im Bund bis zu ihrer Abwahl wahrnehmen.

Erste Wahl-Ergebnisse direkt von der Landes-Wahlleiterin

Die Wahlen werden von der Landeswahl-Leiterin, Ministerial-Dirigentin Helga Block in Nordrhein-Westfalen und deren Team überwacht. Ausführliche Informationen sind zu finden bei http://www.im.nrw.de/bue/67.htm.

Die vorläufigen Wahl-Ergebnisse und zahlreiche Hintergrund-Informationen zur Wahl in Nordrhein-Westfalen sind bei http://www.wahlergebnisse.nrw.de/landtagswahlen/2010/index.html zu lesen.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR)  berichtet ausführlich auch im Internet zu den Landtags-Wahlen in Nordrhein-Westfalen bei http://www.wdr.de/wahl/landtagswahl.jsp .

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Zensiert Google die freie Presse in Deutschland ?

Zensiert Google die freie Presse in Deutschland ?

Erneut und wiederholt Nachrichten-Blog der Nachrichten-Agentur 3mnewswire.org und 3mnews.org geperrt – Mehr als 3.000 Nachrichten-Meldungen in deutscher und englischer Sprache nicht erreichbar

London / Berlin. 5. Mai 2010 (aph). Im wahrsten Sinne des Wortes über Nacht hat Google erneut einen der Nachrichten-Blogs der freien und internationalen seit 1984 tätigen Nachrichten-Agentur 3mnews.org / 3mnewswire.org ohne Angaben von Gründen und ohne Mitteilung von Gründen gesperrt und mehr als 3.000 Nachrichten-Meldungen in deutscher und englischer Sprache und mehrere 100 Fotos abgeschaltet.

Bereits vor rund acht Monaten kam es bereits zu einer überraschenden Abschaltung eines der Nachrichten-Blogs der Nachrichten-Agentur 3mnews.org / 3mnewswire.org mit rund 3.000 Nachrichten-Meldungen von Google ohne Angaben von Gründen und ohne vorherige Mitteilung.

In einer Pressemitteilung teilte der Gründer und Herausgeber von 3mnews.org / 3mnewswire.org, der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor, Andreas Klamm Sabaot, Autor von insgesamt neun veröffentlichten Büchern mit. „Die Zeichen einer möglichen Zensur der freien und internationalen Presse, nur zwei Tage nach dem am 3. Mai 2010 der Verfolgung und Ermordung von Journalisten aus Anlass des Welt-Tag der Freiheit der Presse gedacht wurde, sind alarmierend. Der Zugang wurde ohne Angaben von Gründen und vorherige Mitteilung von Google über Nacht gesperrt. Eine Datensicherung war aufgrund der Vielzahl von Meldungen nicht möglich. Im Blog befinden sich rund 3.000 Nachrichten-Meldungen in deutscher und englischer Sprache. Der Schaden ist sehr hoch auch wirtschaftlich anzusetzen.“

Google habe bereits vor acht Monaten die schriftlichen Nachweise über Herausgeber-Schaft und die gültigen Presse-Ausweise als Kopie erhalten. Man arbeite mit mehreren Autoren und Nachrichten-Agenturen aus verschiedenen Regionen dieser Welt seit vielen Jahren zusammen und die Nachrichten-Meldungen seien eindeutig als Nachrichten-Meldungen erkennbar. Um so mehr sei die unangekündigte Sperrung und Abschaltung nicht verstehbar und die Nachrichten-Agentur 3mnews.org, Autoren, Redaktions-Leitung und Herausgeber wolle jetzt prüfen, Beschwerde bei der Bundesregierung, doch auch bei nationalen und internationalen Behörden einzureichen.

„Wir können die mögliche ZENSUR der freien internationalen Presse durch Google in Deutschland und in Europa NICHT verstehen und bitten mit zu intervenieren im Sinne von GRUNDGESETZ, MENSCHENRECHTE und der FREIEN PRESSE.“, ergänzte Andreas Klamm Sabaot.

Es gehe um die Freiheit der nationalen und internationalen Presse, die im Grundgesetz für Deutschland, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auch in der Europäischen Charta für Menschenrechte garantiert werde. Die Freiheit der Presse dürfe nicht aufgrund Macht-politischer oder wirtschafts-politischer Interessen zensiert werden. Dies sei vielmehr ein deutliches Alarm-Zeichen dafür, dass es eine Freiheit der Presse in Deutschland und in Europa nicht gibt, wenn die Zensur freier und internationaler Medien in Deutschland nicht beendet werde.

Nach dem am 3. Mai 2010 international der Welt-Tag für die FREIHEIT der PRESSE begangen wurde, um verfolgten Journalisten in aller Welt zu gedenken, sei es insbesondere auch deshalb NICHT zu verstehen und auch NICHT zu akzeptieren, weshalb in Deutschland und in Europa die ZENSUR freier Presse und freier Medien bereits zum wiederholten Mal stattfindet.

Die nationalen und internationalen Nachrichten-Meldungen von 3mnews.org und 3mnewswire.org seien eindeutig als Nachrichten-Meldungen ohne Werbung zu erkennen, sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache.

Vor allem nach der Gleichschaltung der PRESSE durch die Nazis in den Jahren 1933 bis 1945 glaube man, dass es Deutschland nicht gut zu Gesicht stehe, die freie journalistische PRESSE-Arbeit von freien und internationalen Journalisten und Autoren zu zensieren.

Die Presse-Mitteilung ist bei http://www.3mnews.org/pressezensur.htm im Wortlaut zu finden.

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Griechenland: Bewährtes Konzept des Schulden-Erlass könnte helfen

Griechenland: Bewährtes Konzept des Schulden-Erlass könnte helfen

Konzept aus der Antike rettete bereits vor mehr als 2.000 Jahren Menschen und Nationen – Darf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach christlichen und demokratischen Grundsätzen handeln ?

Von Andreas Klamm Sabaot

Athen (Griechenland) / Berlin. 30. April 2010. Am internationalen Finanz-Horizont von Griechenland, Portugal und Spanien scheint es so, als machen sich „schwarze Löcher“ auf, die gerade mehrere Milliarden Euro, zum Teil Summen von weit mehr als geschätzte 135 Milliarden Euro auf bislang kaum nach vollziehbare Weise zu verschlingen scheinen. Politiker in Deutschland und in der Welt suchen nach Lösungen mitten in der Krise, während die „schwarzen Finanz-Löcher“ weiterhin ungebremst Milliarden in den Sog zu reißen scheinen. Viele Politiker wollen immer noch mehr Geld nachschieben, das in den „schwarzen Finanzlöcher“ verschwindet. Dieses Konzept erscheint inzwischen auch Finanz-Experten nicht immer als Ziel-führend. Auf die Frage woher das Geld kommen soll, das zum Stopfen der Finanzlöcher im Spar-Strumpf von Europa dienen soll, können die wenigsten Politiker und Politikerinnen eine überzeugende Antwort geben.

Vor allem im Zeit-Alter von 0 Euro-Jobs und von 1 Euro-Jobs haben inzwischen auch konservative Politiker und Finanz-Experten erkannt, dass wer 0 Euro für eine erbrachte Arbeits-Leistung als Lohn oder Gehalt für eine Arbeits-Stunde in Deutschland erhält, bei der Partizipation am Wirtschafts-Kreislauf ausfällt – zum besseren Verständnis in deutscher Sprache: „Wer 0 Euro hat, kann auch nichts kaufen.“ und es ist kein mysteriösen Geschehen, dass auch die Gemeinschaft des Staates leer ausgehen muss: Denn wer nur noch 0 Euro für erbrachte Arbeits-Leistung erhält, kann in der logischen Schlußfolgerung auch nur sehr wenig oder keine Steuern zahlen. So gesehen ist das Leid des einzelnen Menschen nicht nur ein Einzel-Schicksal, wie so oft dargestellt, denn in der Folge des künstlich erzeugten Leides des einzelnen Menschen leidet die Gesamtheit aller Wirtschafts-Unternehmen und die staatliche Gemeinschaft, infolge von Auftrags-Rückgängen, Rückgang des Wirtschafts-Wachstums und Ausfall von Steuer-Einnahmen in Milliarden-Höhe. Sollten diese negativen Entwicklung so rasant weitergehen, dürfte dies vermutlich kaum noch einen Menschen wundern, wenn – es ist nur eine Frage der Zeit – auch Dr. Angela Merkel eines Tages im Bundestag verkünden müsste: „Wir Deutschen und Deutschland sind jetzt auch Pleite.“

Ursache und Wirkung können sogar drei- bis vierjährige Vorschul-Kinder verstehen. Denn die Rechnung ist ganz einfach 0 Euro und 0 Cent als Geschenk oder Einkommen gleich 0 Bonbons und 0 Euro Steuer für den Staat (meint alle Menschen) und 0 Euro Einnahmen für den Händler und der Onkel und die Tante, die die Bonbons herstellen, erhalten dann auch 0 Euro – ist ja logisch, wenn kein Mensch mehr Euro zum Ausgeben hat. Jedes Kind weiß, Bonbons darf man rsv. frau nicht stehlen, doch wer keine Euros hat, kann auch keine Bonbons oder Autos, andere Waren und Dienst-Leistungen kaufen und damit gehen dann früher oder später eben alle leer aus. Es gibt Menschen, die formulieren es anders: „Wer großen Bevölkerungs-Teilen alle Grundlagen zum Leben vernichtet, sägt als Staat und als Wirtschaft am eigenen Ast auf dem er oder sie sitzt.“

Diese Hypothese ist auch verständlich und wer 0 Euro Einnahmen aus Verkäufen und Gewinnen hat kann logischerweise auch keine Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen und bezahlen. Folgen: Anstieg der Menschen ohne Erwerbs-Einkommmen, Pleite von Wirtschafts-Unternehmen, Pleite von Städten und Gemeinden und früher oder später Pleite der Nation oder des Staates.

Wäre Dr. Angela Merkel nicht Bundeskanzlerin sondern Bundes-Finanzministerin, müsste sie rein hypothetisch betrachtet die überzeugendste Vertreterin einer Mindestlohn-Forderung von mindestens 8 Euro bis 10 Euro pro Arbeitsstunde sein, denn dann könnte sich die Bundes-Finanzministerin freuen über das wohl-tuende Geräusche des Klingels in der Kasse, weil sie wüßte, dass wer am Tag rund 64 bis 80 Euro verdient zum Einen aktiv dazu beitragen kann am Wirtschafts-Leben teilzuhaben (in deutscher Sprache: Geld ausgeben und Kaufen) und noch schöner sogar auch Steuern an Staat und Nation bezahlen könnte, die allen Menschen in der Gemeinschafts-Ordnung in einem Staat zu Gute kommen.

Die schlechte Nachricht in diesem Beitrag: Dr. Angela Merkel ist nicht als Bundes-Finanzministerin von Deutschland tätig, sondern als Bundeskanzlerin.

Die gute Nachricht kommt aus Griechenland und aus Israel und hat bereits Deutschland geholfen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel muss möglicherweise die Politik und Mathematik in Deutschland nicht neu erfinden, obgleich sie ja nicht die Bundes-Finanzministerin ist.

Deutschland weiß sehr gut wie das Konzept des Schulden-Erlass funktioniert und dies aus praktischer und erlebter Erfahrung. Im Jahr 1953 waren viele Dinge noch ganz anders. Damals hatte nicht Griechenland ein großes finanzielles Problem, sondern Deutschland. Im sogenannten „Londoner Abkommen“ wurde 1953 Deutschland geholfen mit einer ENTSCHULDUNG oder in anderen Worten geschrieben mit einem Schulden-Erlass. Deutschland wurde vor rund 60 Jahren die heute als sehr bescheiden erscheinende Summe von 29,7 Millarden Deutsche Mark (DM) erlassen, also etwa 15 Millarden Euro nach heutiger Finanz-Währungs-Rechnung.

Schulden-Erlass ist nicht nur die Vorstellung von gläubigen Menschen, die an einen Gott glauben, sondern in der Tat auch ein „politisches Mittel“.

Die Frage ist, weshalb denken Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die internationalen Finanz-politischen Experten nicht über einen Schulden-Erlass für Griechenland, Portugal und Spanien nach?

Schulden-Erlass bei Menschen in Griechenland seit der Antike bekannt

Die Menschen aus Griechenland und damit auch vermutlich Politiker aus Griechenland kennen das politische Mittel Seisachtheia, in der altgriechischen Sprache. Σεισάχθεια, in deuscher Sprache: SCHULDENERLASS bereits seit der Antike. Schuldenerlass ist ein Begriff aus dem antiken griechischen Recht.

Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Gesetz-geberischen Reformen verwendet, die Solon seit 594 vor der Geburt von Christus in Athen durchführte.

Sinn und Ziel des Schulden-Erlass von 594 v. Chr., war große Bevölkerungs-Teile die sich hoch verschuldet und ihren Grundbesitz belastet hatten, vor dem Abgleiten in die völlige Verarmung und Sklaverei zu bewahren. Die Aristokratie von Athen in Griechenland war allerdings bereits damals von den Wirtschafts-politischen Reform-Plänen Solons nicht begeistert und so stießen dort seine Pläne auf Widerstand. Der Politiker damals wollte die völlige Verarmung und Sklaverei von großen Bevölkerungs-Teilen verhindern. Die Aristokratie wollte viele hörige und wehrlose Sklaven, Menschen die alles und ihre Menschen-Würde verlieren.

Eine solche gesellschaftliche Geistes-Haltung des Adels und der gehobenen Gesellschafts-Kreise würde vermutlich in der heutigen modernen Zeit, in der die Haltung von Sklaven zumindest in Europa verboten ist, vermutlich extreme Proteste und Aufstände der unterdrückten Massen von Menschen auslösen.

Mit welchem Erfolg und Ausmaß der griechische Politiker seine Schulden-Erlass-Pläne durchsetzen konnte ist heute immer noch nicht genau bekannt.

Gott und die Menschen in Israel und der Schulden-Erlass

Im Alten Testament im Buch, 5. Mose, Kapitel 15, 1-2 wird gefordert, dass jedes siebte Jahr in Israel ein sogenannter Schuldenerlass ausgerufen werde.

Jeder Israelit wird dazu aufgerufen, die Darlehen, die er oder sie gegeben hat: „loszulassen.“.

Mit dem Konzept eines Erlass-Jahres ist nach Informationen von Wikipedia die Idee verbunden, dass der Acker nach sieben Jahren nicht bearbeitet werden sollte, sondern brach liegen bleibt im Sabbatjahr (in deutscher Sprache auch als eine Art Ruhe-Jahr zu bezeichnen). Mit dem verantwortlichen Handeln werde Gott geehrt wie er am Sabbat geehrt wird.

Jeder Israelit soll die Darlehen, die er gegeben hat, “loslassen”.

Mit diesem Konzept des Schuldenerlassen stark verbunden ist die Idee, dass der Acker nach sieben Jahren nicht bearbeitet werde, sondern brach liegen soll (Sabbatjahr). So werde Gott geehrt, wie er am Sabbat geehrt wird.

In Israel wird das Sabbat-Jahr und der Schulden-Erlass als ein Gottes-Dienst für Gott, nach dem Alten Testament, 5. Mose, Kapitel 15, Verse 1 und folgende Verse verstanden.

Das beispielhafte und verantwortungsbewußte Handeln hat auch eine Sozial-politische Dimension. Die schlimmsten Verschuldungen sollen nämlich abgebaut werden.

Allerdings hat früher das Konzept des Erlass-Jahres nur innerhalb des Volkes Israel gegolten. Ausländer waren von dem Erlass-Jahr ausgenommen.

Bereits am 28. April 2010 forderte der Erlass-Jahr-Koordinator Jürgen Kaiser ein INSOLVENZ-Verfahren für überschuldete Staaten und sagte unter anderem: “Die Bundesregierung hat sich zuletzt bei der Frühjahrstagung von Weltbank und IWF in Washington für die Schaffung eines Internationalen Insolvenzverfahrens ausgesprochen. Nicht nur in Jamaika und Burundi ist ein Ende mit (begrenztem) Schrecken besser als ein dauerhafter Bail-out der privaten Anleger durch die öffentliche Hand. Nur wenn die Verbindung zwischen Risiko und Profit nicht durch staatliche Garantien zerstört wird, kann der Markt für Staatsanleihen überhaupt funktionieren.”

Statt falsche Alternativen wie die anhaltende Refinanzierung durch öffentliche Mittel oder den Ausschluss aus der Euro-Zone an die Wand zu malen, solle die Bundesregierung auf den Weg bringen, was diese selbst im Koalitions-Vertrag als (entwicklungs-)politisches Ziel formuliert habe: Ein Insolvenzverfahren für überschuldete Staaten.

Ein solches Verfahren, welches erlassjahr.de seit vielen Jahren für überschuldete Entwicklungs- und Schwellenländer fordert, könne einen gerechten Ausgleich zwischen dem Schuldner-Land und seinen Gläubigern herstellen und die Interessen der betroffenen Bevölkerung wahren. Wie in jedem privaten Insolvenzverfahren wären auch hierbei die Investoren, die in Erwartung hoher Renditen in griechische Papiere investiert haben, angemessen an den Kosten für die Insolvenz beteiligt. Diese Forderung war zuletzt auch vom Bundesfinanzminister und sogar aus Kreisen privater Banken erhoben worden.

Gott als Sozial-Reformer und finanz-politischer Experte ?

Nach heutigem Sprach-technischen Verständnis könnte Gott möglicherweise als eine Art eines „Sozial-Reformers“ und auch als finanzpolitischer Experte bezeichnet werden, denn im 5. Buch, Mose, Kapitel 15, Verse 1 bis 8 (Deuteronomium) steht geschrieben:

„Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.

Also soll’s aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.

Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.

Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen, allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust.

Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.

Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat.“

Ob angesichts solcher sozialen Pläne Gott eine Chance hätte Mitglied in einer unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geführten Christlichen-Demokratischen Union (CDU) werden zu dürfen, gilt zumindest in Deutschland als nicht sicher. Es gibt Beobachter, die befürchten, dass Gott möglicherweise auch mit einem Partei-Auschluss-Verfahren in der CDU im Deutschland des Jahres 2010 rechnen müsste, da vermutlich der heftige Widerstand neo-konservativer Kräfte innerhalb der CDU zu erwarten wäre, die sich soziale Verantwortung und soziale Kompetenz ganz und gar nicht auf ihre Fahnen geschrieben haben.

Solche sozialen Pläne könnten den Verdacht erwecken, dass Deutschland ein sozialer und demokratischer Bundesstaat sein könnte. Das steht zwar auch im Grundgesetz, doch neo-konservative Spitzen-Politiker wollen sich mit solchen Vorgaben aus dem Grundsetz nun wahrlich nicht identifizieren lassen.

Im Artikel 20 des Grundgesetz (GG) steht geschrieben:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dürfen es die Menschen in Deutschland und in der Welt erwarten, dass sich eine deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Politikerinnen und Politiker öffentlich und offen zu einem Grundgesetz (GG) in Deutschland bekennen und entsprechend der Vorgaben in Gesetzen handeln?

Zumindest besteht für die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Gefahr, dass ein aristokratisches Image der deutschen Kanzlerin geschwächt werden könnte, wenn diese politisch so handeln würde als sei die Bundesrepublik Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“.

Erst vor kurzem wurde bekannt, dass es sogar innerhalb der CDU und CSU dennoch auch christliche Politiker und Poltikerinnen geben solle, die das „Vater unser“ Woche für Woche beten.

Auch dort geht es um einen aktuelles politisches und soziales Thema: SCHULDEN-ERLASS:

Im Matthäus-Evangelium, Kapitel 6, Verse 9-15, steht geschrieben: „Darum sollt ihr also beten:

Unser Vater in dem Himmel! Dein Name werde geheiligt. Dein Reich komme. Dein Wille geschehe auf Erden wie im Himmel.Unser täglich Brot gib uns heute. UND VERGIB UNS UNSERE SCHULD, WIE WIR UNSEREN SCHULDIGERN VERGEBEN.

Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Übel. Denn dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amen.“

Denn so ihr den Menschen ihre Fehler vergebet, so wird euch euer himmlischer Vater auch vergeben, Wo ihr aber den Menschen ihre Fehler nicht vergebet, so wird euch euer Vater eure Fehler auch nicht vergeben.”

Für Kritiker des „Vater unser“ aus der Bibel im Neuen Testament führt dies allerdings zu weit. Es wäre ja fast so als würde man von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Vorsitzende christlicher Parteien wie der Christlichen Demokratischen Union (CDU) und Christlichen Sozialen Union (CSU) abverlangen politische Entscheidungen zu treffen, die auf christichen Werten und auf demokratischen Grundsätzen beruhren. Es fehle dann nur noch, dass von Angela Merkel soziale Verantwortung und soziale Kompetenz erwartet werde.

Kann man dies tatsächlich von christlichen Bundeskanzlerinnen und Politikern in christlichen und demokratischen Parteien in Deutschland erwarten, – das offene und mutige Bekenntnis und Handeln im Sinne biblischer, christlicher Werte und auf Grundlage einer Demokratie ?

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Major Cast of Speakers for Conference at Ridgecrest

Major Cast of Speakers for Conference at Ridgecrest

Bristol, TN, April 22, 2010–The 17,000-member Christian Medical & Dental Associations (CMDA), will hold their 2010 National Convention at the Ridgecrest Conference Center in Ridgecrest, NC (Asheville area) from April 29-May 2, 2010 with a cast of distinguished and exceptional speakers.

Convention speakers include: David Thompson, MD, Missionary Surgeon; Os Guinness, DPhil, Author and Speaker; John Patrick, MD, Professor and regarded as Today’s C.S. Lewis; Teresa Collett, JD, Professor of Law and Director of the Prolife Center, University of St. Thomas School of Law and David Stevens, MD, CEO of CMDA, Author and Speaker.

Twenty-eight workshops include special tracks for bioethics, dental, students and spouses. Continuing Medical Education is available for many of the workshops. Topics include: Press On – Trusting God When the Journey is Difficult, How Healthcare Professionals Can Become More Involved in the Abolition Movement, Update on Autism, Ten Things You Need to Know to Treat Geriatric Patients, Seven Principles to Guide Healthcare Reform, Abortion and Eugenics and Having a Successful Marriage.

CMDA is a national organization that exists to motivate, educate and equip Christian physicians and dentists to glorify God. Among the various ministries of CMDA, we have outreach functions on over 240 medical and dental campuses, send over 50 short-term mission teams throughout the world each year and a policy arm that educates members, the church and the public on bioethical issues like stem cell research and physician-assisted suicide.

The Convention will begin on April 29 and will continue through May 2 at the Ridgecrest Conference Center. Medical experts are available for interviews on a wide variety of topics including healthcare reform, reproductive technology, international missions and right of conscience in healthcare.

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Media representatives who would like to cover the events should contact the CMDA Communications Department at 423-844-1000 or toll free at 888-230-2637 for free admission, press kits and conference schedules. For more information, log onto http://www.cmda.org/NationalConvention

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Nach Freigabe: Eurocontrol rechnet mit 22.500 Flügen

Nach Freigabe: Eurocontrol rechnet mit 22.500 Flügen

80 Prozent aller Flüge waren wieder möglich – Piloten und Flüg-Gäste erleichtert

Brüssel / Berlin. 21. April 2010. Nach der Freigabe des Luftraumes in Deutschland und Europa rechnen Experten von Eurocontrol bereits für Mittwoch mit geschätzten 22.500 Flügen im Europäischen Luftraum. Experten der Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH schätzten die Zahl der Flüge in Deutschland auf rund 5.000.

An einem normalen Flug-Tag ohne Auswirkungen einer Asche-Wolke könnten sogar bis zu 28.000 Flüge im Europäischen Luftraum möglich sein. Nur wenige Stunden nach der Freigabe des Luftraumes konnten rund 80 Prozent der Flüge bedient werden.

Für Finland und für nördliche Teile in Schottland gelten noch einige Beschränkungen aufgrund der Auswirkungen der Asche Wolke nach dem Vulkan-Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull in Island.

Weitgehende Normalität ist bereits im transatlantischen Flugverkehr möglich. In Europa trafen heute bereits wieder 338 Flugzeuge aus transatlantischen Flugverbindungen ein.

Eurocontrol rechnet damit dass die 100 Prozent-Marke des Flugverkehrs am Donnerstag, 22. April wieder erreicht werden kann.

Eine aktuelle Karte mit Daten zur Vulkan-Asche-Entwicklung ist bei https://www.cfmu.eurocontrol.int/PUBPORTAL/gateway/spec/index.html einsehbar.

Auf die Freigabe des Luftraumes in Europa reagierten gleichermaßen die Piloten und zahlreichen wartende Passagiere, wie auch zahlreiche Poltiker und Politikerinnen erleichtert. Zum Teil mussten zahlreiche Passigiere ohne Visa zwischen drei und vier Tagen auf Feld-Betten in den Transit-Bereichen der Flughäfen verbringen.

Mehrere Flug-Gesellschaften kündigten für Donnerstag an, dass versucht werde wieder den normalen Flug-Plan zu erreichen. Andreas Klamm Sabaot

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Flug-Ausfälle: Am kommenden Sonntag wird das Fahrverbot für LKW´s gelockert

Flug-Ausfälle: Am kommenden Sonntag wird das Fahrverbot für LKW´s gelockert

750.000 Menschen auf Reisen an Flughäfen und in Bahnhöfen gestrandet – Fluggesellschaften rechnen mit einem Schaden von 1.7 Millarden Euro

Von Andreas Klamm Saboat

Berlin. / Mainz. 21. April 2010. Die gute Nachricht: Der Luftraum über Europa ist weitgehend bis auf wenige Ausnahmen wieder freigegeben. Die Deutsche Flugsicherung rechnet für Mittwoch mit etwa 5.000 Flügen in Deutschland. Einige der rund 750.000 Menschen, die an Flughäfen in der Folge des Vulkan-Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull in Island gestrandet sind können jetzt weiterreisen, Doch nicht alle Menschen, teilte der Sprecher einer australischen Fluggesellschaft mit.

Die Lufthansa und German Wings teilten mit, dass man versuche den normalen Flug-Plan bereits wieder am Donnerstag einhalten zu können. Doch dies ist noch nicht an allen Orten möglich. Menschen auf Reisen sollten noch mit Verzögerungen rechnen. Insgesamt mussten rund 100.000 Flüge in der Folge der Auswirkungen der Vulkan Asche-Wolke aus Island gestrichen werden.

Die schlechte Nachricht: In einigen Bereichen trifft dies auch die Zulieferer-Industrie in Deutschland hart. Daher hätten sich die Verkehrsministerien von Bund und Ländern auf eine Lockerung des Fahrverbotes für LKW am kommenden Sonntag, 25. April 2010 verständigt, teilte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz mit.

Die Lockerung des Fahrverbotes für Sonntag gilt nur für den kommenden Sonntag.

“Wir wollen der Wirtschaft die Möglichkeit einräumen, die Folgen der Flugausfälle der vergangenen Tage zumindest teilweise aufzufangen”, sagte Verkehrsstaatssekretär Alexander Schweitzer.

Durch die erweiterten Transportmöglichkeiten könnten Versorgungsengpässe bei Handel, Gewerbe und Industrie begegnet sowie logistische Nachteile durch die Einschränkungen im Flugverkehr zumindest ansatzweise ausgeglichen werden, ergänzte der Sprecher des Ministeriums.

Über die Lockerung des Fahrverbotes am Sonntag müssten die kreisefreie Städe und Kreisverwaltungen entscheiden. Grundsätzliche bleibe es beim Antrags-Verfahren, informierte Schweitzer.

Der Staatssekretär teilte mit, dass die kommunale Ebene angewiesen worden sei, der Ausnahmesituation entsprechend die Anträge großzügig zu bewilligen.

Die Lockerung gelte als Ausnahme-Regelung einmalig für den kommenden Sonntag.

Rat- und Hilfe-Projekt airportmission bietet weiterhin Dienste an

Ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien erklärte für die Redaktion in London, dass das nicht kommerzielle Rat- und Hilfe-Angebot bei www.airportmission.wordpress.com weiterhin fortgeführt werde, insbesondere deshalb, weil noch nicht alle Menschen uneingeschränkt weiterreisen könnten.

Die Belange der Wirtschaft sind wichtig und die Belange und Schicksale von Menschen auf Reisen, die unverschuldet in Not geraten sind aufgrund der Flug-Ausfälle durch die Vulkan Asche-Wolke sind ebenso wichtig.

Wir freuen uns und sind sehr dankbar, dass Fraport am Flughafen in Frankfurt zeitweise mehreren Tausend bis Hundert Menschen humanitäre Hilfe in einer außergewöhnlichen und besonderen Lebenslage bereitstellte, ergänzte der Sprecher der Mission. An den Flughäfen sind insgesamt bis zu 750.000 Menschen in der Folge von Flug-Ausfällen gestrandet.

Die britische Royal Navy holte mittels Schiffen zum Teil wartende Urlauber aus Spanien nach Groß Britannien zurück und leistete mit diesem außergewöhnlichen Dienst eine unkomplizierte und schnelle humanitäre Hilfe für Menschen auf Reisen in Not.

Durch die Vulkan-Asche-Wolke ist vor rund sieben Tage das neue Medien-Projekt www.airportmission.wordpress.com im wahrsten Sinne des Wortes in der Nacht entstanden, um Menschen auf Reisen in Not, Rat, Hilfe und Informationen im Kurz-Format in englischer und deutscher Sprache bieten zu können.

Das Hilfe-Projekte wird in einer gemeinsamen Kooperation von der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, der Nachrichten-Agentur 3mnews.org, 3mnewswire.org und von dem Medien- und Hilfe-Projekt Regionalhilfe.de (www.regionahilfe.de) zum Teil rund um die Uhr redaktionell ohne kommerzielle Interessen betreut um Hilfe für Menschen auf Reisen in Not schnell und unkompliziert zu vermitteln.

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Volcanic ash cloud: President Barroso launches European Commission action to address economic consequences

Volcanic ash cloud: President Barroso launches European Commission action to address economic consequences

Brussels. April 19, 2010. (eupr). The European Commission President Mr. José Manuel Barroso has decided on Sunday, April 18, 2010, to set up an ad-hoc group to assess the impact of the situation created by the volcanic ash cloud on the air travel industry and the economy in general. The President wishes to ensure that the EU has the right analysis to be able to respond appropriately, if needed, and that any measures taken across the EU to respond to economic consequences of this situation are properly coordinated.

President Barroso has asked Vice-President Kallas, responsible for Transport, to lead this work, assisted by Vice-President Almunia (Competition and State Aids) and Commissioner Rehn (Economic and Monetary Affairs).

He has also asked Vice-President Kallas to liaise closely with the Spanish Transport Council Presidency with a view to the appropriate contacts between the Member States and in particular the consideration of an extraordinary Transport Council meeting or video conference.

The Commission will continue to liaise with Eurocontrol and the competent national authorities on the development in the airspace and decisions on flight suspensions.

The restrictions of flights or permission to reopen the airspace is the competence of the national authorities.

President Barroso said: “The volcanic ash cloud has created an unprecedented situation. I have asked Vice-President Kallas to coordinate the Commission’s response and fully assess the impact of the situation created by volcanic ash cloud on the economy, and the air travel industry in particular. It is important that all measures to be considered are coordinated at the European level.”

Current information on the situation of the closure or reopening of the airspace in Europe are available on http://www.airportmission.wordpress.com. Airport mission is a free an non-commercial service for those people which got in need because of the volcanic ash cloud and for those people which need to travel by airplane.

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National Day of Prayer Under Attack

National Day of Prayer Under Attack

Judge Rules Statute Setting National Day of Prayer Unconstitutional … Americans Urge President Obama to Appeal

COLORADO SPRINGS, Colo., April 15 /Christian Newswire/ — The National Day of Prayer Task Force (NDPTF) and Attorneys with the Alliance Defense Fund (ADF) are urging President Obama to appeal federal judge Barbara Crabb’s decision in Wisconsin that struck down a federal statute that sets a day for the National Day of Prayer. The order does not affect presidential prayer proclamations and will not go into effect unless the decision still stands after all appeals are exhausted in the case.

Shirley Dobson, Chairman of the National Day of Prayer Task Force and wife of Focus on the Family Founder Dr. James Dobson, said “Since the days of our Founding Fathers, the government has protected and encouraged public prayer and other expressions of dependence on the Almighty. This is a concerted effort by a small but determined number of people who have tried to prohibit all references to the Creator in the public square, whether it be the Ten Commandments, the Pledge of Allegiance, or the simple act of corporate prayer — this is unconscionable for a free society.”

Joel Oster, ADF senior counsel, echoed these sentiments saying, “It’s important to remember this about the National Day of Prayer: It’s America’s heritage, and this day belongs to Americans — the court should not have struck down this statute. ADF urges the Obama administration to appeal this terrible ruling that not only undermines the National Day of Prayer, but the underlying heritage and tradition of the American people which dates back to the nation’s founding.”

“The National Day of Prayer provides an opportunity for all Americans to pray voluntarily according to their own faith,” Oster explained. “It does not violate the Establishment Clause of the First Amendment, and this decision should be appealed.”

In 1952, President Harry Truman signed into law a joint resolution of Congress

to set aside an annual National Day of Prayer. Congress amended the law in 1988, which was signed by President Ronald Reagan

, for the purpose of establishing a more particular date. The law currently reads, “The President shall issue each year a proclamation designating the first Thursday in May as a National Day of Prayer on which the people of the United States may turn to God in prayer and meditation at churches, in groups, and as individuals.” The Freedom From Religion Foundation challenged the constitutionality of the statute in the U.S. District Court for the Western District of Wisconsin.

The tradition of designating an official day of prayer actually began with the Continental Congress in 1775, after which President George Washington issued a National Day of Thanksgiving Proclamation. Ever since, American presidents have made similar proclamations and “appeals to the Almighty.” Historically, all 50 governors, along with U.S. presidents, have issued proclamations in honor of the National Day of Prayer.

The court order does not demand that the 59th National Day of Prayer which occurs May 6th, be canceled. Citizens desiring more information on the efforts of the NDPTF and ADF to defend the National Day of Prayer can visit http://www.NationalDayofPrayer.org

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About the National Day of Prayer
The National Day of Prayer tradition predates the founding of the United States of America, evidenced by the Continental Congress’ proclamation in 1775 setting aside a day of prayer. In 1952, Congress established an annual day of prayer and, in 1988, that law was amended, designating the National Day of Prayer as the first Thursday in May.

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