ist ein auf Glauben basierendes Netzwerk für Familien von Menschen und Tieren, welches im Jahr 1984 von dem französisch-deutschen Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor von 10 veröffentlichten Büchern, Schriftsteller, Buch-Autor, Moderator, Radio- und Fernseh-Produzent, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter Andreas Klamm, bekannt auch als Andreas Klamm – Sabaot, gegründet wurde. Der internationale Dienst wirkt weltweit im Ehrenamt zum Zwecke der Hilfe und Verständigung für Familien auf internationaler Basis und zum Zwecke der internationalen Völkerverständigung. Der Glaube an GOTT den HERRN und an den HERRN JESUS CHRISTUS bildet die Grundlage für den internationalen und nicht kommerziellen Dienst. Die verschiedenen Glaubsns-Überzeugungen und Weltanschauungen stehen dabei nicht immer zwangsläufig im Vordergrund, denn ein Engagement für internationale Völkerverständigung bedeutet auch die vorhandene Bereitschaft von Menschen mit unterschiedlichstens Glaubens-Überzeugungen und Weltanschauungen lernen zu wollen.
IFN International Family Network d734 wirkt und arbeitet international, weltweit und überkonfessionell – das bedeutet eine feste Bindung, etwa an die Römisch-Katholische Glaubenskongregation oder an die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gibt es nicht, sehr wohl eine feste Bindung zu GOTT dem HERRN und dem HERRN JESUS CHRISTUS, deren Wirken, Wunder und guten Werke sich nicht nur auf zwei Kirchen in dieser Welt beschränken – GOTT SEI DANK !
Ein Dialog mit gläubigen Menschen beider Konfessionen gibt es dennoch, ebenso wie den Dialog mit Menschen, die keiner Konfession angehören oder anderer Religions- und Glaubens-Gemeinschaften zuzuordnen sind.
Weitere und ausführliche Informationen sind zu finden bei
Familie in Notlage: Strafanzeige gegen Bundesaußenminister erstattet zur Lebens-Rettung von sieben Kindern und einer Mutter
Familien-Vater: Zeit wird knapp – Klein-Kind braucht dringend Operation um Lebens-lange Gesundheits-Schäden zu verhindern – Bislang keine Hilfe-Angebote und keine Spenden
Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany). 1. Februar 2013. (and). Seit nahezu viereinhalb Monaten warten der insgesamt 18fache Familien-Vater Michael K., seine unverschuldet in Not geratenen sieben Kinder, davon bereits drei Kinder erkrankt und seine Ehefrau auf eine Hilfeleistung. Sieben Kinder und deren Eltern sind in der Folge von Gas-Austritten des Ambatovy Konzerns, extremen Formen und Krimininalität und schwerster Armut in Madagascar unverschuldet in Not geraten. Am 7. Oktober 2012 beantragte der Familie-Vater die Hilfeleistung bei der Deutschen Botschaft. Seit diesem Zeitpunkt erlebt die Familie und die sieben Kinder in Gefahr eine Zerreißprobe zwischen Hoffen und Bangen. Immer wieder gelte es neue Hürden zu nehmen und Forderungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft zu erfüllen, während die Familie immer noch auf die Evakuierung aus der Gefahren-Zone wartet, berichtete der Familien-Vater entkräftet.
Nicht näher bekannt sind die Gründe dafür, warum die Familie nicht nach Deutschland geflogen wird, um diese in Sicherheit zu bringen. Mit einer einfachen Reise von Madagascar nach Deutschland könnte die Familie zunindest aus der akuten Gefahren-Zone in Madagascar evakuiert werden. Doch genau diese Hilfe wurde bislang nicht durchgeführt, obgleich diese Reise-Evakuierung aus der Gefahren-Zone mit zivilen Flugzeugen recht einfach zu realisieren wäre. Aus diesem Grunde und da bereits drei Kinder inzwischen erkrankt sind wurde am 1. Februar 2012 eine Strafanzeige zur Gefahren-Abwehr und Lebens-Rettung für sieben Kinder und deren Ehefrau in unverschuldeter Notlage zu helfen, erstattet. Die Strafanzeige wurde wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung, der Körperverletzung und der gefährlichen Körperverletzung unter anderem gegen Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle (FDP) und weitere Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft bei der Polizei in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz erstattet. Zur bestehenden Notlage von sieben Kinder und deren Ehefrau wurden alle Behörden und eine Vielzahl von Hilfe-Organisationen offiziell in Kenntnis gesetzt und um Hilfeleistung gebeten. Dem insgesamt 18fachen Familien-Vater konnte es zwischenzeitlich gelingen ohne die Hilfe der Botschaft sicher nach Konstanuz in Baden-Württemberg in Deutschland zu reisen.
Nach Informationen des Familien-Vaters wird die Zeit bedrohlich knapp, da ein Kind dringend einer Operation bedürftig ist, um Lebens-lange Gesundheits-Schäden zu verhindern. Spenden oder Hilfe-Angebote liegen trotz zahlreicher Bitten und Appelle für die Rettung von sieben Kindern und deren Mutter seit mehreren Wochen nicht vor.
Abschrift des Textes der Strafanzeige, zur Gefahren-Abwehr und zur Lebens-Rettung von sieben Kindern und deren Mutter in Madagascar.
Seine Excellenz Herrn Harald Range
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Telefon: (0721) 81 91 0
Telefax: 07218191590
eMail: poststelle@generalbundesanwalt.de http://www.generalbundesanwalt.de
1. Februar 2013
Erstattung einer STRAFANZEIGE zum Zwecke der Lebens-RETTUNG und GEFAHREN-ABWEHR: 7 Kinder in Gefahr und deren Mutter in GEFAHR in Madagascar / nach Informationen des Zeugen, Herrn Michael KRIEGER möglicherweise 1000 weitere Menschen in GEFAHR durch GAS-Austritte des Ambatovy Konzern in Madagascar
1. Verdacht der gefährlichen Körperverletzung, Paragraph 223, Strafgesetzbuch
2. Verdacht der Körperverletzung, Paragraph 224, Strafgesetzbuch
3. Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung, Paragraph 323 c, Strafgesetzbuch
gegen
a) Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle, FDP, Bundesrepublik Deutschland, Auswärtiges Amt, Deutschland, Berlin
b) Herrn Wolfgang S. , Kanzler erster Klasse, Deutsche Botschaft
c) Frau Karin G. , Auswärtiges Amt, Berlin
d) Frau Susan K. , Auswärtiges Amt, Berlin
e) Auswärtiges Amt Berlin
d) UNBEKANNT
Sehr geehrte Damen und Herren !
Hiermit wird Strafanzeige erstattet zur Gefahren-Abwehr und Lebens-Rettung für 7 Kinder und deren Mutter in Notlage in Madagascar wegen des Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung, Verdacht der Körperverletzung und Verdacht der gefährlichen Körperverletzung gegen vor genannte Personen.
Gesetzliche Grundlagen nach dem Strafgesetzbuch – Zitate, auszugsweise aus dem Strafgesetzbuch – § 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 15 StGB; §16 StGB
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; Tatvorsatz); Körperverletzung (rein psychische Beeinträchtigung; Hervorrufen von Angst) § 224
Gefährliche Körperverletzung
(1)Wer die Körperverletzung
1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Begründung
Der insgesamt 18fache Familie-Vater, Herr Michael K. , geboren am ** ******** 1953 in PADERBORN, Nordrhein-Westfalen, derzeit wohnaft in KONSTANZ, Baden-Württemberg hat mich am 7. Dezember 2012 um Hilfeleistung gebeten, da wie der Familie-Vater mitteilt, er selbst in GEFAHR war und seine sieben (7) Kinder, drei (3) Kinder bereits erkrankt aufgrund von extrem hoher Kriminalität nach einem Regierungs-Wechsel in Madagascar in Afrika und aufgrund von regelmäßigen, hochgiftigen, schwerst Gesundheits-schädigenden GAS-AUSTRITTEN des Ambatovy Konzern in Madagascar in zum Teil tödlicher GEFAHR sei. Der Geschädigte und Hilfesuchende teilte mit, er habe persönlich am 7. Oktober 2012 bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf Rückführung nach Deutschland, nach 20jährigem Auslands-Aufenthalt und einen Antrag auf Zuteilung und Genehmigung der Konsular-Hilfe nach Paragraph 5 des Konsular-Hilfe-Gesetzes ausgefüllt, eingereicht und unterschrieben.
Inzwischen sind leider nahezu vier bis fünf Monate vergangen. Die 7 Kinder der Großfamilie, davon 3 Kinder bereits erkrankt wurden bislang immer noch nicht nach Deutschland zurückgeführt, obgleich drei Kinder erkrankt sind, noch wurden die Kinder aus der GEFAHREN-ZONE gebracht. Die Familie, so informiert der 18fache Familien-Vater habe alle Dinge verkauft und sei finanziell mittellos und daher NICHT in der LAGE eine Reise oder Rückführung aus eigener Kraft nach Deutschland zu finanzieren.
Durch mehrere WUNDER, der HILFE von GOTT DEM HERRN und hilfsbereite Menschen vor Ort in Madagascar ist es jetzt dem 18fachen Familien-Vater, wie von ihm gewünscht, in KONSTANZ seine neue Heimat zu finden und Polizei – Melde-behördlich auch offiziell zu registrieren und anzumelden.
Die lange Warte-Zeit von immerhin jetzt nahezu fünf Monaten bei unverschuldeter bestehender NOTLAGE für die 7 Kinder, davon 3 Kinder bereits erkrankt und für die Ehefrau des 18fachen Familien-Vater führt bei mir zum Eindruck, dass eine oder mehrere Straftaten möglicherweise der UNTERLASSENEN HILFELEISTUNG, der KÖRPERVERLETZUNG oder sogar GEFÄHRLICHEN KÖRPERVERLETZUNG vorliegen könnten, da auch dem Auswärtigen Amt, Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle und den Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft bekannt ist, dass GEFAHREN DURCH HOCHGIFTIGE UND SCHWERST GESUNDHEITSSCHÄDLICHE SUBSTANZEN für die 7 Kinder, davon bereits 3 Kinder erkrankt und die Ehefrau, verursacht durch regelmässig wiederkehrende GAS-AUSTRITTE des Ambatovy Konzerns in Madagascar drohen.
Der Präsidenten von Madagascar, Minister der Regierung von Madagascar und mehrere Französisch-sprachige Medien berichteten seit Frühjahr 2012 mehrfach, international und öffentlich abrufbar, zumeist in französischer Sprache, dass bereits im Jahr 2012 mindestens ein Kind getötet, möglicherweise mehrere Menschen getötet und mehrere Menschen zum Teil schwer verletzt wurden durch die GAS-AUSTRITTE verursacht vom Ambatovy Konzern.
Mitarbeiter und Sprecher der Regierung haben zudem auf schwere Natur- und Umwelt-Schäden hingewiesen und Befürchtungen darüber geäußert, dass das Trinkwasser in der betroffenen Region vergiftet oder durch Gift-Gas-Freisetzungen schwer geschädigt werden könnte – damit würden auch eine nicht näher bekannte Anzahl von weiteren Menschen, Tieren, Natur und Umwelt sich in Madagascar in GEFAHR befinden.
Der insgesamt 18fache Familie-Vater berichtete mehrfach davon, dass im engeren Gefahren-Bereich möglicherweise bis zu weitere 1000 Menschen in GEFAHR oder gar tödlicher GEFAHR sein könnten. Da mir die finanziellen Mittel fehlen, kann ich die Angaben des geschädigten Familien-Vaters der Großfamilie, unverschuldet in schwerste Notlage geraten, nicht persönlich vor Ort prüfen, sonst hätte ich selbst mittels Fernseh-Kamera sicher vor Ort eine Prüfung der Zahlen möglicherweise gefährdeter Menschen und Tiere versucht.
Achtung – diese STRAFANZEIGE hat ausdrücklich KEINE politischen Hintergründe. Es ist zwar richtig, dass ich vor vielen Jahren sehr kurzfristig Mitglied bei der Jungen Union / CDU in Ludwigshafen am Rhein war, doch bin ich nach dem ich in dieser Partei keine Entfaltungs-Möglichkeiten wahrnehmen konnte aus der Jungen Union / CDU wieder ausgetreten.
WICHTIG – DIESE STRAFANZEIGE DIENT in der TAT aus meiner Sicht und meiner Intention ausdrücklich der GEFAHREN-ABWEHR und des VERSUCHES der LEBENS-RETTUNG nach dem alle meine Hilfe-Appelle an die deutsche Bundesregierung, Mitglieder des Deutschen Bundestages, cirka 80 Hilfe-Organisationen, Stiftungen, Vereine, Firmen national und international, an Bundespräsident Dr. h. c. Joachim Gauck, Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle, Polizei, Staatanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz, Präses Nikolaus Schneider von der Evangelischen Kirche (EKD), Papst Benedikt XVI., dem Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche entweder nicht „ernst genommen“ wurden oder keine Beachtung gefunden haben und keine Hilfeleistung für 7 Kinder und deren Mutter und möglicherweise 1000 weitere Menschen möglich wurde.
Da inzwischen mehrere Hinweisgeber aus München öffentlich via GOOGLE dem 18fachen Familien-Vater unverschuldet in schwerer NOTLAGE geraten und mir SPENDEN-BETRUG zum Vorwurf machen vor zwei Tagen, obgleich die von mir gegründeten internationalen freien Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte ISMOT International And Social Medical Outreach Team, http://ismotnetwork.wordpress.com und Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://regionalhilfe.wordpress.com NACHWEISBAR noch nicht einmal ein Bank-Konto haben, obgleich ich NACHWEISBAR NICHT einen einzigen Cent an Spenden-Geldern erhalten habe, BEWEISE und NACHWEIS können in dem anstehenden, öffentlichen und ordentlichen GERICHTS-VERFAHREN unter ZEUGEN der nationalen und internationalen Presse, Film, Funk, Medien, Fernsehen und weiteren Beobachtern erbracht werden, besteht jetzt eine weiter erhöhte GEFAHR für die 7 Kinder, davon 3 Kinder bereits erkrankt, für die Ehefrau des 18fachen Familien-Vaters und möglicherweise, sofern die Angaben des Familien-Vaters stimmen sollten für bis zu weiteren 1000 Menschen im engeren GEFAHREN-BEREICH der GAS-AUSTRITTE des Ambatovy Konzerns in Madagascar. Bereits vor mehreren Tagen habe ich als hauptberuflich tätiger Journalist um detaillierte Auskünfte gebeten. Der Konzern Ambatovy reagiert auf die Presse- und Medien-Anfragen und auf Hilfe-Anfragen NICHT, obgleich diese in englischer Sprache getätigt wurden.
Da eine ernste GEFAHR für 7 unverschuldet in NOTLAGE geratene Kinder und deren Mutter die unter nationalen und internationalem besonderen SCHUTZ stehen und für möglicherweise weitere 1000 Menschen in GEFAHR definitiv von mir NICHT ausgeschlossen werden kann, bleibt mir nur noch mittels des Hilfe-Mittels einer Erstattung einer STRAFANZEIGE die Möglichkeit eine Prüfung, Ermittlung und vielleicht auch eine gleichzeitige In-Gang-Setzung der baldigen, schnelle Rückführung bzw. Reise aus der Gefahren-Zone für die 7 Kinder und deren Mutter in das sichere Deutschland zu veranlassen und möglicherweise eine weitere Hilfe auf diesem Wege für weitere 1000 Menschen in Gefahr und für eine nicht näher bekannte Anzahl von Tieren in GEFAHR möglich zu machen.
Zumindest hoffe ich darauf, dass mit dieser STRAFANZEIGE, die bereits vor vier MONATEN durch den 18fachen Familien-Vater erbetene RETTUNG und HILFELEISTUNG für seine 7 Kinder, davon 3 Kinder bereits erkrankt und seine Ehefrau und möglicherweise für weitere 1000 Menschen in Madagascar und eine nicht näher bekannte Anzahl von Tieren möglich wird.
Schon die psychischen Beeinträchtigungen und die ANGST um Gesundheit, Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit für die 7 Kinder und deren Mutter und möglicherweise für 1000 weitere Menschen in GEFAHR ist schwer in Worte zu beschreiben – es sind menschlich nachvollziehbar kaum vorstellbare Qualen größter Art vom 7. Oktober 2012 bis 1. Februar 2013 auf die erhoffte RETTUNG und HILFELEISTUNG warten zu müssen, die Zermürbung des Familien-Vaters und der Mutter über mehrere Wochen und Monate hinweg mit stetig neuen Forderung Verwaltungs-Vorschriften der Deutschen Botschaft und des Auswärtigen Amtes zu erfüllen, obgleich eine Evakuierung und Hilfeleistung, soweit heute einschätzbar innerhalb von wenigen Stunden oder zumindest innerhalb von wenigen Tagen von Madagascar nach Deutschland ohne Gefahr für Dr. Guido Westerwelle, das Auswärtige Amt, die Bundesrepublik Deutschland sehr wohl möglich gewesen wäre und immer noch möglich ist und eine Hilfeleistung für 1000 weitere Menschen mit der freundlichen Unterstützung des Schadens-Verursachers des Ambatovy Konzerns unter anderem sicher auch möglich ist für möglicherweise bis zu 1000 weitere Menschen.
Es dürfte außer Zweifel stehen, dass die 7 Kinder des Groß-Familien-Vaters in Deutschland und vor allem in Konstanz mit der Ehefrau sicher sein dürften, sozial und medizinisch auch gut in Deutschland versorgt werden können – zeitnah und angemessen, so wenig wie möglich und soviel wie in der Tat und Wahrheit erforderlich.
Da ich NACHWEISBAR nicht über ausreichend finanziell Mittel und NACHWEISBAR jetzt bereits mehrfach angegriffen wurde für den Versuch der Hilfeleistung und NACHWEISBAR auch in schwerer NOTLAGE mich befinde, trotz harter Arbeit, zum Teil Tag und Nacht, jedoch aufgrund meines ersten Wohnsitzes in Groß Britannien in London Polizei-bekannt und Behörden-bekannt gemeldet und nur mit zweitem Wohnsitz in Neuhofen in der Pfalz, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz gemeldet, keine Hilfe bei deutschen Behörden für mich selbst beantrage aus rechtlichen und Sozial-rechtlichen Gründen, NICHT in der Lage bin die KOSTEN für eine Reise für 7 Kinder und deren Mutter in GEFAHR nach Deutschland zu bezahlen, noch eine internationale Rettungs-Aktion für möglicherweise weitere 1000 Menschen in Gefahr zu finanzieren, bitte ich Sie diese STRAFANZEIGE zum ZWECKE DER GEFAHREN-ABWEHR und LEBENS-RETTUNG von mindestens 7 Kindern und deren Mutter in GEFAHR und möglicherweise weiteren 1000 Menschen in GEFAHR in Madagascar an die zuständigen nationalen und internationalen Behörden weiterzuleiten, damit nicht noch mehr Zeit verloren geht und nicht noch mehr Kinder und Menschen in Madagascar getötet werden, obgleich deren Rettung für eine nationale und internationale Gemeinschaft mehrerer Staaten ohne Zweifel und sogar ohne größeren Aufwand noch möglich ist.
Weitere Informationen sind auch in Video- und Radio- und Fernseh-Produktionen zu sehen und zu hören.
Videos zu den Ammoniak-Gas-Freisetzungen in Madagascar
Der Regierungs-Mitarbeiter der Regierung von Madagascar bestätigt öffentlich, weltweit, nationale und international die GEFAHREN für Menschen, Tiere, Natur und Umwelt in der Folge der GAS-AUSTRITTE durch den Ambatovy Konzern in Madagascar. Es gibt weitere Zeugen und gab auch bereits öffentliche Protesten der Bürger vor Ort nach den GAS-AUSTRITTEN, die zu schweren Gesundheits-Schäden oder zum Tod von Kindern, Frauen, Männer, Tieren und der Natur- Umwelt- und Pflanzen-Welt führen können, je nach Menge und Dosis der freigesetzten, zum Teil schwer gesundheitsschädlichen GAS-Austritte.
Für die Beantwortung von FRAGEN soweit mir möglich, stehe ich Ihnen rund um die Uhr, via Mobil-Tel. 01701486728 und Mobil-Tel. 01788172114 zur Verfügung.
Hinweis: Aufgrund einer staatlich anerkannten und festgestellten Behinderung mit „dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“ seit 1998 und Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen seit dem Jahr 2000 ist es mir leider GUTACHTERLICHER bereits vor dem LANDESSOZIALGERICHT in Rheinland-Pfalz im Jahr 1998 festgestellt, nicht mehr mehr möglich vor nationalen und internationalen Behörden zu flüchten und leider auch kaum noch möglich vor eventuellen GEFAHREN in Deutschland zu flüchten. Am 7. Dezember 2011 hatte ich leider einen Unfall, die Wunden sind leider immer noch nicht Human-medizinisch bzw. Zahn-medizinisch ausreichend versorgt. Es ist mir nicht möglich mich viel oder schnell zu bewegen.
Rechtlicher Hinweis: Mein Wunsch hat sich in Bezug meines offiziell beim U.S. Department for Justice eingereichten Antrages aus den Jahren 2008 und 2009 NICHT geändert. Es ist nach wie vor mein Wunsch meine Staatsbürgerschaft von der deutschen in die amerikanische Staatsbürgerschaft zu wechseln. Von Deutschland versuche ich mich soweit wie möglich zu distanzieren, wobei ich leider nicht nur wegen der bestehenden Behinderung und staatlich anerkannten „dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“ behindert werde, um in die U.S.A. zu gelangen und mich von Deutschland und den deutschen Staatsbürgern soweit wie nur denkbar möglich zu distanzieren.
Gesetzliche Grundlagen, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Derzeit hindern mich jedoch insgesamt 7 NOTFALL-Einsätze, zum Teil national, international, private, persönliche und berufliche Gründe, Deutschland und Europa zu verlassen.
BITTE HELFEN SIE die Blockaden zur Hilfeleistung für 7 Kinder und deren Mutter und für möglicherweise 1000 weitere Menschen aufzuheben und Hilfe möglich zu machen. Bitte helfen Sie schnellstmöglich die Reise für 7 Kinder und deren Mutter nach Deutschland zu Ihrem insgesamt 18fachen Familien-Vater nach Konstanz in Baden-Württemberg in Deutschland möglich zu machen.
Bitte helfen Sie das Leben von Kinder, Frauen, Männer und Tieren in schwerer Not zu retten und wenn möglich sogar die Umwelt, Natur und Infrastruktur in Madagascar zu schützen soweit dies noch möglich sein könnte.
Vielen Dank für Ihre Hilfe zur Lebens-Rettung und Gefahren-Abwehr im voraus.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor
Redaktionsleitung, Verleger, Herausgeber – Journalist , broadcast journalist, publisher, writer and author / staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
registered nurse (R.N.) / paramedic
Offizielle und amtliche Bestätigung finden Sie unter anderem bei:
Familie mit sieben Kinder in Notlage: Die unerträgliche Angst von Kindern und ihrer Mutter in ernster Gefahr
Ein öffentlicher Protest, ein Brief der Verzweiflung und verzweifelte Hilfe-Rufe von sieben Kindern und ihrer Mutter in Notlage
Von Andreas Klamm, Journalist
Analakininina (Madagascar) / Berlin / (Germany). 1. Februar 2013. Die Angst und kaum noch zu ertragenden psychischen Belastungen die sieben Kinder und ihre unverschuldet in Notlage geratene Mutter einer Großfamilie und ein insgesamt 18facher Familie-Vater seit nahezu vier Monaten durchleben ist in Worte kaum zu fassen. Michael Krieger /59) ist nach Gas-Austritten verursacht vom Ambatovy Konerz unverschuldet in Notlage geraten. Doch der Familien-Vater macht sich nicht nur Sorge zur eigenen Gesundheit und um das Leben seiner Familie sondern auch Sorge um möglicherweise bis zu weitere 1000 Menschen, die im engsten Umfeld der Gefahren-Zone durch die Freisetzung zum Teil hochgriftiger und schwer Gesundheits-schädlicher Substanz in Gefahr sein könnten.
Am 7. Oktober 2012 stellte der insgesamt 18fache Familie-Vater den ersten Hilfe-Antrag für sich und seine Familie für eine sichere Reise nach Deutschland und seit nahezu vier Monaten dauert die Zerreiß-Probe für die Familie und möglicherweise viele weitere Menschen in Gefahr an. Mitarbeiter der Regierung von Madagascar bestätigten unterdessen, die Probleme, mindestens ein Kind das bereits im Jahr 2012 getötet wurden und mehrere verletzte Menschen. Die Menschen klagen über Luft-Probleme, Hautreizungen und Vergiftungs-Erscheinungen. Dem Ambatovy Konzern sind die Probleme bekannt und das Unternehmen warnt immerhin mittels Sirenen und im öffentlichen Fernsehen vor den unter Umständen tödlich wirkenden Gas-Austritten. Doch Warnungen genügen den sieben Kindern und der Mutter nicht.
Die Familie wünscht nach Deutschland zu reisen und hofft dort psychologische, soziale und medizinische Hilfe zu finden. Für möglicherweise 1000 weitere Menschen gilt es weitere Wege und Möglichkeiten der Hilfeleistung vor Ort in Madagascar zu finden. Ein zermürbende Situation ist auch die Suche nach einer Antwort, wer sich denn für die Hilfe-Leistung zuständig fühlen könnte oder es in der Tat und Wahrheit ist. Weil es zumindest in Deutschland bislang offenbar keine eindeutige Antwort auf diese wichtige Frage gibt, habe ich auch unter Tränen der Verzweiflung einen Brief des öffentlichen Protests an den EU-Kommissar für Menschenrechte in Straßburg Nils Muižnieks gesendet. Da es nicht fair wäre auch Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) um Hilfe zu bitten wurden die beiden Personen der Zeitgeschichte auch informiert und haben das Schreiben ebenso erhalten, wie auch der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Dean Spielmann in Strasbourg in Frankreich.
Kaum ein Mensch kann es so recht verstehen, weshalb die Organisaton einer Evakuierung von sieben unverschuldet in Not geratenen Kindern, davon bereits drei Kinder erkrankt, deren Eltern und möglicherweise von 1000 weiteren Menschen nunmehr nahezu vier Monate dauert und immer noch die Frage nicht zu beantworten ist, wer für eine optimale und angemessene Hilfeleistung in dieser Größen-Dimension zuständig sein könnte. Wenig Problem dürfte für Deutschland die sichere Reise von sieben Kindern und deren Mutter nach Konstanz in Deutschland sein. Der 18fache Familien-Vater konnte sein Plan in die Tat umsetzen, gewissermaßen als eine Art Voraus-Kommando zum Zwecke der Hilfeleistung nach Deutschland zu reisen um auch die finanzielle, soziale, psychologische und medizinische Hilfe für seine sieben Kindern und seine Ehefrau direkt vor Ort bei den deutschen Behörden von Angesicht zu Angesicht zu regeln und zu organisieren.
Unter extremen Belastungen, die kaum vorstellbar sind denkt der Vater der insgesamt 18köpfigen Großfamilie auch an möglicherweise 1000 weitere Menschen in Gefahr und erinnert sich, dass ein französischer Autor, die betroffene Gefahren-Zone als so wörtlich das „Auschwitz von Madagascar“ in einem seiner Veröffentlichungen zur Notlage von vielen Menschen, die in ernster und bedenklicher Gefahr durch die Gas-Austritte verursacht durch das Groß-Unternehmen sind. Wird es noch gelingen die sieben Kinder und deren Mutter sicher nach Deutschland reisen lassen. Wird es genügend freiwillige Helfer und Helferinnen in Madagascar geben um den möglicherweise 1000 betroffenen Menschen in Gefahr vor Ort zu helfen. Auf eine weitere Frage macht ein Mitabeiter der Regierung von Madagascar aufmerksam: Wird es gelingen die Schäden die an Umwelt, Natur und in dier Tier- und Pflanzen-Welt entstanden sind zu begrenzen und die Wunden,, die in diesen Bereichen aufgerissen wurden wieder zu heilen. Es bleibt zu hoffen, dass wir bald über mögliche Hilfeleistungen, intelligente und kreative Konzepte berichten können, wie 1000 Menschen in Gefahr in Madagascar und der Natur, Umwelt, den Tieren und Pflanzen im drittärmsten Land der Welt gut und zeitnah angemessen Hilfe und Helung geschenkt werden kann. ISMOT Internatonal Social And Medical Outreach Team sucht weiterhin Helfer und Helferinnen und wird selbstverständlich weiter berichten.
Ein öffentlicher Brief der Verzweiflung und des Protestes:
His Excellency Mr. Nils Muižnieks
Office of the Commissioner for Human Rights
Council of Europe
F-67075 Strasbourg Cedex, FRANCE
+ 33 (0)3 88 41 34 21
+ 33390215053 / FAX
E-mail: commissioner@coe.int
Frau Karin G.
Auswärtiges Amt Berlin
Frau Susan K.
Auswärtiges Amt Berlin
511-05@auswaertiges-amt.deE-mail:
E-mail: rk-1@dare.auswaertiges-amt.de
Telefonzentrale: (24-Stunden-Service): 03018-17-0
Bürgerservice: (Mo bis Fr 9.00 bis 15.00 Uhr): 03018-17-2000
Telefax: 03018173402
Postanschrift:
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
Dr. Guido Westerwelle
Bundesaußenminister Bundesrepublik Deutschland
Auswärtiges Amt Berlin
511-05@auswaertiges-amt.deE-mail:
E-mail: rk-1@dare.auswaertiges-amt.de
Telefonzentrale: (24-Stunden-Service): 03018-17-0
Bürgerservice: (Mo bis Fr 9.00 bis 15.00 Uhr): 03018-17-2000
Telefax: 03018173402
Postanschrift:
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
Dr. Guido Westerwelle
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 / 22771636
Fax: 03022776562
E-Mail: guido.westerwelle@bundestag.de
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Bundesrepublik Deutschland c/o
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 03018102720
E-mail: internetpost@bundesregierung.de.
E-mail: cvd@bpa.bund.de
E-mail: hotline@cvd.bundesregierung.de
CDU Deutschland
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Tel.: 03022070-0
Fax: 03022070-111
E-Mail: info@cdu.de
His Excellency Mr. Dean Spielmann
President of the European Court of Human Rights
European Court of Human Rights
Council of Europe
67075 Strasbourg Cedex
France
Tel : +33 (0)3 88 41 20 18
Fax : +33388412730
Emergency of 7 children and their parents in need after Ammonia Gas Leak caused by AMBATOVY in Madagascar / Africa . Family is asking for permision to travel to SAFTEY in Germany – urgent. This written appeal about the case of 7 children in danger and their parents in danger after Ammonia Gas Leaks in Madagascar, Father of 18 children, a German citizen and his wife in danger and in need and urgent request to provide support, aid and relief for the 7 children, 2 children are already diseased and for their parents is provided in the GERMAN language.
An English translation will be provided and made available as soon as possilbe. ALL authrorities, organizations, companies, associations, aid and relief organization, NGO´s and private persons are requested to support and to assist to help 7 children in and there parents, the Michael Krieger Family (Germany) at this time located in Madagascar in Africa. Thank you. ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Founder And Managing Director, Andreas Klamm, journalist, author, registered nurse, R.N. And paradmedic, ISMOT, http://ismotnetwork.wordpress.com
Notlage von 7 Kindern in Gefahr / 2 Kinder bereits erkrankt / Eltern und Kinder einer 9 köpfigen Familie in Gefahr / Madagascar / Deutschland
Dear His Excellency Mr. Nils Muižnieks, Commissioner for Human Rights Concil Of Europe ! (Kommissar für Menschenrechte Konzil von Europa) !
Dear His Excellency Mr. Dean Spielmann
President of the European Court of Human Rights (Präsident des Europäischen Gerichtes für Menschenrechte) !
Sehr geehrte Frau Karin G. ! (Auswärtiges Amt, Berlin)
Sehr geehrte Frau Susan K. ! (Auswärtiges Amt, Berlin)
Sehr geehrte Seine Excellenz Herr Bundeaußenminister
Dr. Guido Westerwelle ! (Bundesaußenministerium / Auswärtiges Amt Berlin)
Sehr geehrte Ihre Excellenz, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (Bundesrepublik Deutschland / Deutschland)
Sehr geehrte Ihre Excllenzen ! Sehr geehrte Seine Excellenzen !
Sehr geehrte Damen und Herren Richterinnen und Richter !
Sehr geehrte Damen und Herren !
Unter Vormachtsvorlage (Vollmacht wrde bereits mehrfach an das Auswärtige Amt Berlin, Deutsche Botschaft, Polizei, Stadt Konstanz, weitere Behörden in Deutschland gesendet !) zeige ich hiermit an, dass ich Bevollmächtiger von Herrn Karl – Michael Werner Krieger, geboren am *** **** 1953, Paderborn, Deutschland, Staatsbürgerschaft: deutsch, Reise-Pass No. *************** (Bundesrepublik Deutschland / Deutschland) – Wohnort derzeit: Tamatave, Madagascar, Afrika / künftiger Wohnort: Konstanz / Deutschland oder andere Stadt in Deutschland – neue Anschrift wird nachgereicht – schreibe, handele und im Auftrag des Herrn Karl – Michael Werner Krieger, der zudem mit Grad der Behinderung 40 behindert ist, versuche dem Klienten und Hilfe-Suchenden Hilfe zu leisten und zu vermitteln aufgrund einer schweren unverschuldeten Notlage des insgesamt 18fachen Familien-Vaters, mit derzeit 7 Kinder und Ehefrau in Notlage nach Ammoniak – Gas-Freisetzungen durch einen Groß-Konzern Ambatovy in Madagascar.
Die weiteren 11 Kinder des mehrfachen Familien-Vaters sind erfreulicherweise zum Teil in Deutschland in Sicherheit.
In Gefahr sind derzeit 7 Kinder, davon 2 Kinder bereits erkrankt, die Ehefrau des Herrn Michael Krieger und der Familienvater selbst.
Der insgesamt 18fache Familien-Vater Herr Michael Krieger hat bereits am 7. Oktober 2012 einen Hilfe-Antrag auf Gewährung von Konsular-Hilfe nach Paragraph 5 des Konsular-Hilfe-Gesetzes bei den deutschen Behörden unterschrieben und eingereicht.
Die Notlage der 7 Kinder und der Eltern, Familie Michael Krieger ist unverschuldet, da der Konzern AMBATOVY in Madagascar für die Freisetzung von hochgiftigem und möglicherweise sogar tödlich wirkenden Ammoniak-Gas mit bereits öffentlich bekannten mehreren getöteten Menschen und Kindern in Madagascar im Jahr 2012 bekannt sind. Die öffentlichen Berichte und die Proteste betroffener Menschen und auch die Kritik der Regierung von Madagascar sind hierzu öffentlich bekannt und unter anderem auch via GOOGLE zu finden.
Aufgrund der allgemeinen Gefährdung durch Ammoniak-Gas-Freisetzung durch den Ambatovy Konzern ist die Familie Michael Krieger, mit 7 Kindern, zwei (2) Kinder bereits erkrankt, gezwungen unverschuldet, die Region in Tamatave in Madagascar zu verlassen. Dies ist der Familie wegen finanzieller Mittellosigkeit NICHT möglich. Aus diesem Grund beantragte Herr Michael Krieger bereits mehrfach Hilfen bei der Deutschen Botschaft, Auswärtigem Amt und weiteren deutschen Behörden, unter anderem am 7. Oktober 2012 Antrag auf Konsular-Hilfe nach Paragraph 5 des Konsular-Hilfe-Gesetztes.
Aus bislang nicht näher bekannten Gründen wurden diese Hilfen jedoch für 7 Kinder, 2 minderjährige Kleinkinder bereits erkrankt, davon 1 Kind möglicherweise schwer und bedrohlich erkrankt, und die Eltern, Familie Michael Krieger durch die Behörden in Deutschland nicht gewährt.
Bislang, obgleich inzwischen fünf Monate nach der ersten Antragstellung zur Hilfeleistung vergangen sind, wurde keine Evakuierung aus der Gefahren-Zone eingeleitet, noch auf sonstige Weise, schnelle, soziale, humanitäre, finanzielle, medizinische und psychologische Hilfe für 7 Kinder und deren Eltern in unverschuldeter Notlage geleistet.
Der Familien-Vater wünscht sobald wie möglich nach Deutschland zu reisen, möglicherweise zunächst alleine, um Hilfe-Anträge bei den zuständigen Behörden in Deutschland für sich und seine Familie rechtsgültig einreichen zu können. Die Behörden in Deutschland teilten bereits mehrfach mit, dass der Familien-Vater zwingend persönlich in Deutschland vorstellig werden muss mit Reise-Pass und Personalausweis um rechtsgültige Hilfe-Anträge für Kindergeld, Sozialhilfe, sonstige Hilfen in Deutschland zu stellen. Der Familien-Vater wünscht auch die möglichst baldige, wenig komplizierte und zeitlich schnelle angemessene Evakuierung der Familie mit 7 Kinder aus dem Gefahren-Bereich in Madagascar und eine baldige Reise der 7 Kinder, davon 2 bereits erkrankt und seiner Ehefrau nach Konstanz und Deutschland. Die Familie ist derzeit finanziell mittellos.
Da eine schwere und unverschuldete Notlage von 7 Kindern und deren Eltern vorliegt, bitte ich Sie freundlich bald möglichst zu prüfen und zu genehmigen, ob eine Hilfeleistung in folgenden Bereichen möglich ist:
1. Reise des Familien-Vaters nach Deutschland, damit dieser persönlich vor Ort mit den zuständigen Behörden die weitere Hilfeleistung für seine 7 Kinder und Ehefrau in Notlage organisieren und koordinieren kann. Hileleistung in Konstanz, Baden-Württemberg.
2. Reise der 7 Kinder und Ehefrau nach Deutschland, hier: Reise- und Flugkosten von Madagascar nach Konstanz / Deutschland. Evakuierung aus dem Gefahren-Bereich in Madagascar.
3. Soziale und medizinische Erst-Versorgungen von 7 Kindern, 2 Kinder bereits erkrankt und deren Eltern, Familien-Vater, Herz-krank, behindert, Grad der Behinderung 40. Familien-Hilfe für eine Groß-Familie.
4. Hilfe bei der Finanzierung der Operation für ein Kind, Operation erforderlich laut Familien-Vater, wegen Hüftgelenks-Dysplasie, um lebenslang bleibende Schäden abzuwenden.
5. Hilfe bei der Erst-Ausstattung Wohnung für die Groß-Familie. Hilfe bei der Suche nach geeigneter Wohnung oder Haus auf Miet-Basis, sozialer Wohnungs-Bau, ect. oder Vergleichbares.
6. Hilfe zur Erst-Versorgung von 7 Kindern und deren Eltern – bis die sozialen Hilfen in Deutschland genehmigt sein werden (das meint im Beispiel, Schul-Ausstattung, Kleidung, Nahrung, Spielsachen, ect. )
7. Hilfe bei der Bezahlung von Gebühren, Reise-Pass-Kosten, Einreise-Genehmigungen Auswärtiges Amt / Deutsche Botschaft / Bundesverwaltungsamt, ect., deutsche Behörden und Kosten für die so genannte rechtliche Legalisierung der 7 Kinder nach deutschen Verwaltungs-Vorschriften und Gesetzen in Deutschland.
Weitere Informationen im Zusammenhang der unverschuldete Notlage der 7 Kinder und deren Eltern und der Versuchen der Hilfeleistung finden Sie auch in unserem Blog Madagascar Family Care, bei http://madagascarfamilycare.wordpress.com .
Direkt – Kontakt zum 18fachen Familien-Vater, Herrn Michael Krieger:
gegründet von Andreas Klamm, bekannt auch als Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Schriftsteller, Buch-Autor von 10 veröffentlichten Büchern, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Moderator, Verleger, Herausgeber, ect. / international, in Europa und weltweit tätig.
Bitte informieren Sie uns an E-mail Anschrift: newsreporter247@googlemail.com / E-mail: andreasklamm@hotmail.com oder 24 Stunden am Tag und in der Nacht, via Mobil-Telefon 01788172114, Mobil Tel. 01701486728 oder Tel. 06236489044, Tel. 06236416802 oder Fax 062364890449. Danke im voraus, wenn Sie in der Lage sein sollten Hilfe zu leisten oder Hilfe zu vermitteln für 7 Kinder, 2 Kinder bereits erkrankt und die Eltern, das meint das Ehepaar Familie Michael Krieger. Danke !
Offizielle Inkenntnis-Setzung über bestehende Notlage einer Großfamilie mit 7 Kindern, 1 Ehefrau und behindertem 18fachen Familien-Vater / 7 Kinder in Gefahr – derzeit noch in Madagascar –
Analakininina (Madagascar) / Berlin (Deutschland). 14. Januar 2013. Aufgrund eines schwerwiegenden Notfalls einer 9köpfigen Familie mit 7 Kindern und 2 Kinder bereits erkrankt, Kinder und Eltern unverschuldet in Notlage derzeit noch in Madagascar, Vater, Staatsbürgerschaft; deutsch / Kinder, Staatsbürgerschaft bi-national / Madagascar / Deutschland, Mutter, Staatsbürgerschaft: Madagascar und seit bereits 7. Dezember 2012 andauernden Hilfeleistungs-Versuchen und Hilfe-Vermittlungs-Versuchen national und international setzen die freie Arbeitsgemeisnchaften für Medien- und Hilfe-Projekte, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, http://ismotnetwork.wordpress.com und Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.wordpress.com, vertreten durch Andreas Klamm, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Staatsexamen Regierungspräsidium Tübingen, Oktober 1993) und Rettungssanitäter, hiermit die Öffentlichkeit offiziell über eine bestehende NOTLAGE einer 9 köpfigen Familie, Eltern mit 7 Kindern in schwerer Notlage in KENNTNIS. Es erfolgt hiermit ÖFFENTLICHE INKENNTNISSETZUNG über eine NOTLAGE einer 9köpfigen Familie mit 7 Kindern in Not. Zwei der Kinder der Großfamilie sind bereits erkrankt. Wir bitten zeitgleich um Hilfeleistung und Hilfevermittlung.
Um alle Missverständnisse zu vermeiden, als Gründer und Projektleitung der freien Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de und den internationalen freien Hilfe-Netzwerks und Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte ISMOT International And Social Medical Outreach Team, http://ismotnetwork.wordpress.com ist es selbstverständlich NICHT unser Ziel, deutschen Verwaltungen und Behörden oder sonstigen Einrichtungen Schaden zuzufügen.
Unser Ziel ist ein recht einfaches und verständliches Ziel: Schnelle, unbürokratische und angemessene Hilfe-Leistung für Menschen und Tiere in Not, die unverschuldet in schwere Not geraten sind und sich derzeit immer noch in ener GEFAHREN-ZONE befinden. Ammoniak und Ammoniak-Gas können tödliche Wirkungen haben, vor allem auf minderjährige Kleinkinder. Diese Gefahr gilt es von Klein-Kindern, dem Ehepaar, Eltern und Tieren abzuwehren – schnellstmöglichst.
Verdacht schwerer Straftaten nach dem Völkerstraf-Gesetzbuch (VstGB)
Verdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit / gegen Menschen /7 minderjährige Kleinkinder, davon bereits 2 Kinder erkrankt und gegen die Eltern sowie gegen weitere Menschen Madagascar / Deutschland )
Von weiteren Zeugen und Beobachtern der Notlage der Familie Michael Krieger und 7 Kindern in schwerer Notlage, 2 Kinder bereits erkrankt, wurde ich in Kenntnis gesetzt, informiert und dringend gebeten, gegen die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft, des Auswärtigen Amtes und gegen Frau Karin G. Frau Susan K. (beide Auswärtiges Amt, Berlin), Herrn Wolfgang S. (Kanzler I. Klasse, Deutsche Botschaft Madagascar), Strafanzeige bei der Polizei wegen des DRINGENDEN TATVERDACHTS der GEFÄHRLICHEN UND VORSÄTZLICHEN KÖRPERVERLETZUNG UND VERDACHT DER UNTERLASSENEN HILFELEISTUNG UND WEITERER SCHWERER STRAFTATEN zu erstatten.
ISMOT International Social And Medical Outreach Team und Regionalhilfe.de , zwei freie international tätige Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte wurden von mir jedoch gegründet zum Zwecke der Hilfe-Vermittlung und Hilfe-Leistung für Menschen und Tieren in schweren Notlagen und nicht zum Zwecke der Strafverfolgung. Hier ist meiner Überzeugung nach normalerweise die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zuständig, da ich im Hauptberuf auch nur Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Buch-Autor von 10 veröffentlichten Büchern, Verleger, Herausgeber, Moderator bin und im sekundären zweitberuflichen Engagement, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter. In den Jahren 2003 und 2004 studierte ich in Ludwigshafen am Rhein an der Fachhochschule zudem im Fachbereich für Sozial- und Gesundheitswesen und Pflege-Management. Diese bedeutet auch, dass mir die wichtigen Kenntnisse, die jeder Rechtsanwalt und Richter mit einem JURA-Studium haben sollte, ohne Studium, nicht vollumfänglich bekannt sein können. Dies wäre dann doch etwas viel erwartet, alle Gesetze die es in Deutschland und in der Welt gibt, zu kennen. Dies ist Aufgabe von Rechtsanwälten und Richtern, glaube ich zumindest.
Post-Zustellungs-fähige Anschrift des Herrn Wolfgang S.
Herrn
Wolfgang S.
Kanzler I. Klasse
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
101, Làlana Pastora Rabéony Hans
Ambodirotra, B.P. 516
Antananarivo / Madagaskar
Tel.: (+261) 20 22 238 02/03
Da ich für mehrere Jahre Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, des Landes Rheinland-Pfalz war und zudem im direkten Dienst für Deutschland und der Bundesrepbulik Deutschland, genauer für die Bundeswehr, Bundeswehr Luftwaffe, III. Luftwaffen-Ausbildungs-Regiment, Germersheim und dort auch noch im Luftwaffen-Sicherungs-Trupp und als Rechnungsführer tätig war, werde ich durch diese Umstände in einen sehr schweren Gewissenkonflikt gebracht.
Aus politischen, religiösen, rechtlichen, strafrechtlichen, humanitären, sozialen, pflegerischen und Welt-anschaulichen Gründen und aus Gewissensgründen lehne ich selbstverständlich die möglicherweise geplante vorsätzliche Tötung oder Ermordung von 7 Kindern, davon 2 Kinder bereits erkrankt und deren Eltern ebenso in zum Teil tödlicher GEFAHR grundsätzlich ab.
Als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Staatsexamen, Regierungs-Präsidium Tübingen, Oktober 1993) und als Rettungssanitäter ist mir natürlich bekannt, dass es ein Leichtes sein dürfte, wenn 7 Kinder und deren Eltern in der Gefahrenzone im Bereich des Ambatovy Konzerns in Madagascar regelmässigen Vergiftungen durch Ammoniak-Gas-Freisetzungen auf Dauer über mehrere Tage, Wochen, Monate ausgesetzt bleiben, dass es sehr wohl ein Leichtes sein dürfte, eine ganze Familie mittels Vergiftung durch Ammoniak und Ammoniak-Gas-Freisetzung zu vergiften, bzw. zu töten oder vorsätzlich, vermutlich aus niedrigen Beweggründen ( = Geld) zu ermorden.
Eine solche Tötung oder Ermordung von 9 Menschen, genauer 7 Kinder, 2 Kinder davon bereits erkrankt und deren Eltern wäre selbstverständlich ein massiver Akt der Gewalt und ein eindeutiger Verstoss gegen nationale und internationale Rechte, Bestimmungen, Schutz-Bestimmungen für besonders Schutz-bedürftige, Schutz-befohlene Menschen und gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, doch auch gegen die Bestimmungen des European Council, des Konzils von Europa. Rechtlich und strafrechtlich betrachtet wären hiermit vermutlich nicht nur eine Straftat sondern sogar mehrere Straftaten verbunden.
Da die Bundeskanzlerin Dr. Bundesrepublik Deutschland, Dr. Angela Merkel (CDU) bislang jedoch NICHT die Insolvenz, das meint die Zahlungs-Unfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland öffentlich verkündet hat, gibt es keinen einzigen Anlass dazu, 7 Kinder und deren Eltern in Madagascar, Vater, deutscher Staatsbürger, für mehrere Wochen und Monate in einer Gefahrenzone durch Ammoniak-Gasfreisetzungen des Ambatovy Konzern verseucht, zu belassen und mit einer solchen Massnahme wissentlich und billigend aus finanziellen Gründen ( = Geld und damit niedrige Beweggründe / besonders schwere Straftat ) den Tod von 7 minderjährigen Kindern, 2 Kinder bereits erkrankt und deren Eltern und von weiteren Menschen und Tieren in Notlage in Kauf zu nehmen oder sogar möglicherweise wissentlich herbeizuführen, um mögliche Zeugen „verschwinden zu lassen“ oder für immer „zum Schweigen zu bringen.“
Aus Glaubensgründen, glaube ich in der Regel, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte für die Prüfung solcher Straftaten und Ereignisse zuständig sind.
Aus moralischen und gesellschaftlichen Gründen hingegen, fällt es mir sehr schwer, gegen Mitarbeiter der Bundesregierung oder des Auswärtigen Amtes und damit indirekt Teil der Bundesregierung Strafanzeigen wegen des Verdachts schwerster Verbrechen oder gar wegem eines schwerwiegenden Verdachts von VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT zu erstatten. In der Regel versuche ich immer gütliche Wege und Einigungen zu erarbeiten. Im absoluten Notfall, den ich für die 7 Kinder, 2 bereits erkrankte Kinder und dem Ehepaar Familie Michael Krieger nicht mehr aussschließen kann, bleibt zum Zwecke der weiteren GEFAHRENABWEHR nur noch die Erstattung der Strafanzeige wegen des Verdachts schwerster Verbrechen und Gewaltakte bei denen das Leben und die Gesundheit von 7 Klein-Kindern und deren Eltern gefährdet wird und gefährdet ist.
Dennoch bitte ich die Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes vor einer Erstattung einer Strafanzeige mir schnellstmöglichst, Telefon- und Fax-Nummer, E-mail-Anschrift und Name des DIREKTEN DIENSTVORGESETZTEN im Auswätigen Amt in Berlin und der Beschwerdestelle im Auswärtigen Amt mitzuteilen, damit ich noch einmal mit dem Dienstvorgesetzten der betroffenen Personen Kontakt aufnehmen und um Hilfe bitten kann, bevor ich gezwungen werde, zur weiteren GEFAHREN-ABWEHR und des VERSUCHES der RETTUNG des LEBENS von 7 Kindern, davon 2 Kinder bereits erkrankt und deren Eltern in Madagascar, die dringend aus einer gefährlichen Gefahren-Zone in Sicherheit nach Deutschland zu reisen wünschen, Strafanzeige gegen Mitarbeiter der deutschen Bundesregierung und des Auswärtigen Amtes erstatten muss, damit die Tötung von 7 Kindern in Gefahr und deren Eltern möglicherweise doch noch verhindert werden kann. Eine Tötung von 7 Kindern mit Eltern in Notlage ist NICHT erforderlich, da Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland, wie auch die Gemeinschaft der Menschen von 82 Millionen Menschen, in der Lage sind, Hilfe zu leisten ohne dass hierbei erhebliche Gefahren für Deutschland entstehen könnten.
Quelle: Wikipedia / VstGB / Völkerstrafgesetzbuch
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 heißt es in Artikel 9: „Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.“
Seit dem 1. Juli 2002 besteht der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag als ständige Institution zur Verfolgung dieser Verbrechen. Der ICC berücksichtigt den oben genannten Rechtsgrundsatz und darf nur Straftaten verfolgen, die nach dem Inkrafttreten des internationalen Strafrechts begangen werden.
Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945
„Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.“
Mit der Londoner Charta verständigten sich die Alliierten auf ein gemeinsames Strafrecht, das ihren jeweiligen nationalen Rechtssystemen übergeordnet war. Sie bildete die juristische Grundlage für die Nürnberger Prozesse gegen die wichtigsten gefangenen NS-Machthaber.
Definition im Rom-Statut
Artikel 7 des 2002 in Kraft getretenen Rom-Statuts als Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofes enthält folgende Definition: Absatz 1: Jeder der folgenden Akte, wenn sie im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs erfolgen:
(a) vorsätzliche Tötung
(b) Ausrottung
(c) Versklavung
(d) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung
(e) Freiheitsentzug oder sonstige schwerwiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts
(f) Folter
(g) Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, erzwungene Sterilisation und ähnliche schwere sexuelle Eingriffe
(h) Verfolgung einer Gruppe oder Einheit aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen, geschlechtlichen oder anderen Gründen, die allgemein als unzulässig anerkannt sind im internationalen Recht in Verbindung mit diesem Paragraph und den anderen Verbrechen, die der Jurisdiktion dieses Gerichtes unterliegen. (Anmerkung: Neben den Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind auch Völkermord, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg strafbar)
(i) Apartheid
(j) Zwangsweises Verschwindenlassen von Personen
(k) Andere unmenschliche Behandlungen ähnlichen Charakters, die vorsätzlich großes Leid oder schwere körperliche oder mentale Verletzungen verursachen.
Absatz 2: Zur Definition von Absatz 1:
(a) Angriff gegen die Zivilbevölkerung bedeutet: Eine Verhaltensweise, die mit der mehrfachen Begehung der in (§1) genannten Handlungen gegen eine Zivilbevölkerung verbunden ist, in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation, die einen solchen Angriff zum Ziel hat.
(b) Ausrottung bedeutet die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen wie zum Beispiel den Entzug von lebensnotwendigem Material wie Lebensmittel und Medikamenten mit dem Ziel, Teile der Bevölkerung zu vernichten.
(c) Versklavung bedeutet die Ausübung jeglicher Gewalt, um über Menschen als Eigentum zu verfügen, inklusive dem Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern.
(d) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung bedeutet die erzwungene, völkerrechtlich unzulässige Verbringung der betroffenen Personen durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen aus dem Gebiet, in dem sie sich legal aufhalten.
(e) Folter bedeutet die absichtliche Schmerzenszufügung, körperlich oder mental, von Personen in Haft oder unter Kontrolle durch Ankläger, ausgenommen sind Schmerzen und Leiden, die der legale Strafvollzug mit sich bringt.
(f) Erzwungene Schwangerschaft bedeutet die rechtswidrige Gefangenhaltung einer zwangsweise geschwängerten Frau in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen oder andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht zu begehen. Die Bestimmung ist nicht so auszulegen, als berühre sie innerstaatliche Gesetze in Bezug auf Schwangerschaft.
(g) Verfolgung bedeutet die absichtliche, schwere Verletzung von fundamentalen Grundrechten gegen internationales Recht wegen der Identität einer Gruppe oder Gemeinschaft.
(h) Apartheid bedeutet unmenschliche Akte ähnlich denen im (§1), verübt durch ein institutionalisiertes Regime, in Form einer systematischen Unterdrückung und Dominierung einer Rasse durch eine andere.
(i) Zwangsweises Verschwindenlassen von Personen bedeutet die Festnahme, den Entzug der Freiheit oder die Entführung von Personen; durchgeführt, unterstützt oder gebilligt durch einen Staat oder eine politische Organisation, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen oder Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib dieser Personen zu erteilen, in der Absicht, sie für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen.
Absatz 3: Der Ausdruck „Geschlecht“ bezieht sich auf beide Geschlechter, das männliche und weibliche, im gesellschaftlichen Zusammenhang. Er hat keine andere als die vorgenannte Bedeutung.
Strafbarkeit nach nationalem Recht
Deutsches Recht
→ Hauptartikel: Völkerstrafgesetzbuch
Gemäß deutschem Recht sind „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) überall sowie durch jeden und an jedem strafbar (siehe § 1 VStGB). Die Anwendung wird durch die Ausprägung des Opportunitätsprinzips in § 153f Strafprozessordnung (StPO) wesentlich eingeschränkt. Insbesondere kann hiernach von einer Verfolgung abgesehen werden, wenn die Verbrechen gegen die Menschlichkeit „vor einem internationalen Gerichtshof oder durch einen Staat, auf dessen Gebiet die Tat begangen wurde, dessen Angehöriger der Tat verdächtig ist oder dessen Angehöriger durch die Tat verletzt wurde, verfolgt werden“.
Verdacht der gefährlichen Körperverletzung
§ 224 Gefährliche Körperverletzung (StGB – Strafgesetzbuch)
(1) Wer die Körperverletzung
1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung nach Paragraph 323 c StGB (Strafgesetzbuch)
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Offizielle Inkenntnis-Setzung: Notlage 7 Kinder und deren Eltern in Madagascar in unverschuldeter Notlage / Gefahr durch Ammoniak -Gas-Freisetzung des Ambatovy Koinzerns
An alle
Polizeidienst-Stellen / Baden-Württemberg / Deutschland / Konstanz
Bundespolizei
Bundesaußenministerium Dr. Guido Westerwelle
Rettungsdienste
Hilfe-Einrichtungen
Hilfe-Organisationen
Vereine, Gruppen, Initiative
Familien-Hilfe
Jugend-Hilfe
Sozialamt / Familien-Fürsorge / Sozialhilfe
Kirchliche Einrichtungen
Auswärtiges Amt
Deutsche Botschaft
Presse, Film, Funk, Fernsehen, Medien, Verlage, Online Medien, sonstige Medien
Nothilfe-Dienste
Privat-Personen, die in der Lage sind zu helfen
Offizielle Inkenntnis-Setzung über bestehende Notlage einer Großfamilie mit 7 Kindern, 1 Ehefrau und behindertem 18fachen Familien-Vater / 7 Kinder in Gefahr – derzeit noch in Madagascar –
Analakininina (Madagascar) / Berlin (Deutschland). 14. Januar 2013. Aufgrund eines schwerwiegenden Notfalls einer 9köpfigen Familie mit 7 Kindern und 2 Kinder bereits erkrankt, Kinder und Eltern unverschuldet in Notlage derzeit noch in Madagascar, Vater, Staatsbürgerschaft; deutsch / Kinder, Staatsbürgerschaft bi-national / Madagascar / Deutschland, Mutter, Staatsbürgerschaft: Madagascar und seit bereits 7. Dezember 2012 andauernden Hilfeleistungs-Versuchen und Hilfe-Vermittlungs-Versuchen national und international setzen die freie Arbeitsgemeisnchaften für Medien- und Hilfe-Projekte, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, http://ismotnetwork.wordpress.com und Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.wordpress.com, vertreten durch Andreas Klamm, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Staatsexamen Regierungspräsidium Tübingen, Oktober 1993) und Rettungssanitäter, hiermit die Öffentlichkeit offiziell über eine bestehende NOTLAGE einer 9 köpfigen Familie, Eltern mit 7 Kindern in schwerer Notlage in KENNTNIS. Es erfolgt hiermit ÖFFENTLICHE INKENNTNISSETZUNG über eine NOTLAGE einer 9köpfigen Familie mit 7 Kindern in Not. Zwei der Kinder der Großfamilie sind bereits erkrankt. Wir bitten zeitgleich um Hilfeleistung und Hilfevermittlung.
Das Auswärtige Amt, die Deutsche Botschaft, Polizei, Staatsanwaltschaft, 60 Verlage, Medien,Charity-Organisationen, Vereine, Hilfe-Organisationen, national und international, zahlreiche Rechtsanwälte, zwei Flug-Gesellschaften und inzwischen weitere Behörden wurden bereits Anfang Dezember 2012 über eine unverschuldete, bestehende Notlage von 7 Kindern, Staatsbürgerschaften: Madagascar und Deutschland, der Ehefrau des Familien-Vaters und Herrn Michael K., geboren in Paderborn, erkrankt, mit bestehender, staatlich anerkannter Behinderung, informiert.
Hiermit setze ich Sie offiziell in Kenntnis, dass zwei (2) minderjährige Kinder bereits erkrankt sind und sieben (7) Kinder von insgesamt 18 Kindern in GEFAHR sind. Die weiteren 11 Kinder der Großfamilie sind nach derzeitigen Erkenntnissen in Sicherheit. Gefährdet sind derzeit 7 Kinder, davon 2 bereits erkrankt.
Alle Behörden, Verwaltungen, Institutionen, Firmen, Vereine, Hilfe-Organisatonen, kirchliche Hilfe-Dienste, private Hilfe-Dienste, staatliche Hilfe-Dienste und Privat-Personen werden um Hilfe-Leistung gebeten, um weitere Gesundheits-Schäden und Gefahren für Leib, Seele, Gesundheit und Leben der 7 Kinder, der Ehefrau des Herrn Michael K. und von Herrn Michael K., soweit wie möglich abzuwehren und Hilfe zu leisten, soviel wie erforderlich.
Für Hilfe-Angebote oder Antworten auf FRAGEN steht ISMOT International Social And Medical Outreach Team, 24 Stunden am Tag, Tag und Nacht zur Verfügung. Anfragen via E-mail bitte an E-mail: newsreporter247@googlemail.com senden. Danke !
Neuhofen, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Deutschland, 14. Januar 2013
Neuhofen, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Deutschland, 23. Januar 2013
Öffentlicher und FORMELLER PROTEST
Aus rechtlichen Gründen und aus Gewissensgründen, bitte ich hiermit in allen Protokolle, Akten und Dokumentationen meinen ÖFFENTLICHEN UND FORMELLEN PROTEST wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verdachts der vorsätzlichen Nichtgewährung von gesetzlich zustehenden Hilfen für 7 Kinder und deren Eltern, Familie Michael Krieger in unverschuldeter Notlage Madagascar. Die möglicherweise begangenen Straftaten sind besonders schwerwiegend, da öffentlich bekannt und bei Behörden bestens bekannt ist, dass 2 der 7 minderjährigen Kleinkinder bereits erkrankt sind und Familie Michael Krieger Schutz-los ohne Hilfe den weiteren Ammoniak-Gas-Freisetzungen durch den Ambatovy Konzern seit 7. Oktober 2012, dem Tag der Antragstellung für die Konsular-Hilfe nach Paragraph 5, Konsular-Hilfe-Gesetz bei den deutschen Behörden, möglicherweise weiteren Vergiftungs-Versuchen und schwersten Gesundheits-Schädigungen, die im schlimmsten Fall zum TOD führen können, ausgesetzt sind.
Es wird ausdrücklich gebeten, den Verantwortlichen für möglicherweise sogar vorsätzlich begangene Straftaten zu vermitteln und diese in Kenntnis zu setzen, dass es keine legtime Rechtsgrundlage für eine vorsätzliche Tötung oder Ermordung von 7 Klein-Kindern, davon 2 Kinder bereits erkrankt, für deren Eltern ubnd für Rettungskräfte, die versuchen Hilfe zu leisten gibt. Nationale und internationale Rechte, Bestimmungen, Ordnungen und Schutz-Bestimmungen, wie etwa die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Rom Statuten, die EU-Schutz-Bestimmungen und weitere Bestimmungen, Gesetze und Ordnungen verbieten die Tötung von 7 Kindern und deren Eltern in unverschuldeter Notlage.
Noch einmal BITTE ich ausrdrücklich alle Verantwortlichen, Menschen, Behörden, Organisationen, Stiftungen, Gruppen, Vereinen, Initiativen, Krichen, Weltanschauungs-Gemeinschaften, Glaubenskongregationen unterschiedlichsten Glaubens, Privat-Personen, sonstige Hilfe-Institutionen DRINGEND Hilfe für 7 Kinder, davon 2 Kinder bereits erkrankt und für Familie Michael Krieger zu LEISTEN, damit Leid, Schmerz, Gesundheitsschäden und eine Tötung oder Ermordung verhindert, abgewehrt und abgewendet werden können, was mit einfachsten Mitteln einer Flugreise nach Deutschland schnell, zeitlich angemessen und wirkungsvoll durchführbar und realisierbar ist.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor
Redaktionsleitung, Verleger, Herausgeber – Journalist , broadcast journalist, publisher, writer and author / staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter / registered nurse (R.N.) / paramedic
Groß-Familie in Notlage: Wird Papst Benedikt XVI. eine Ehren-Patenschaft übernehmen ?
Michael Krieger im Radio- und Telefon-Interview: „Bereits drei Klein-Kinder erkrankt. Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen durch Ammoniak-Gase“ – Eil- und Gnaden-Hilfe-Antrag zur Übernahme einer Ehrenpatenschaft wurde bereits am 19. Dezember 2012 gesendet
Von Andreas Klamm, Nachrichten-Korrespondent und Journalist
Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany) / Rom (Vatikanstaat). 27. Januar 2013. In einem Radio- und Telefon-Interview bestätigte der insgesamt 18fache Familien-Vater Michael Krieger in Madagascar (Afrika), dass inzwischen drei Kleinkinder der 9köpfigen unverschuldet in Not geratenen Familie erkrankt sind. Zwei minderjährige Töchter und ein minderjähriger Sohn der Familie leiden unter Kopfschmerzen, Fieber, Husten, Übelkeit und unter Vergiftungs-Erscheinungen, informierte der Familien-Vater, der vor rund 20 Jahren Deutschland verlassen hat und am 78. Oktober 2012 aufgrund einer unverschuldeten Notlage die Rückführung nach Deutschland beantragte.
Noch ist nicht bekannt, ob das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche Hilfe leisten kann. Die 7 Kinder in unverschuldeter Notlage würden sich über Geschenke, Spielsachen und Gesten der Liebe von ihrem möglicherweise künftigen Ehren-Paten-Onkel und Papst Benedikt XVI. ganz sicher freuen. Foto: Archiv / 3mnews.org
Aufgrund der großen Dimension und der Schwere der Notlage wurde bereits am 19. Dezember 2012 in einem Eil- und Gnaden-Hilfe-Antrag das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche, Papst Benedikt XVI. Um Hilfe gebeten und um Prüfung gebeten für eines der Groß-Familie mit insgesamt 18 Kinder, eine Ehren-Patenschaft zum Zwecke der Hilfe-Leistung für die künftige Versorgung der Kinder in Deutschland und in Madagascar zu übernehmen.
Die Groß-Familie des 59jährigen Familien-Vaters ist nach Angaben des Familien-Oberhauptes in der Folge schwerster Formen von Kriminalität und nach Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Ambatovy Konzerns in Madagascar unverschuldet in Not geraten. Der bedenkliche Zustand und die Notlage der Familie wird durch schwerste Armut im drittärmsten Land der Welt verschlimmert.
Die Römisch-Katholische Glaubens-Kongregation verfügt weltweit über geschätzte rund zwei Milliarden Mitglieder, so dass das Mitversorgen einer Groß-Familie in Deutschland mit 18 Kindern nach ersten Einschätzungen keine größere Belastung für die Kirche in Rom bedeuten dürfte. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist leider noch nicht bekannt, ob Papst Benedikt XVI. Im Ausnahme-Fall eine Ehren-Patenschaft für eines der in Not geratenenen Klein-Kinder der Groß-Familie übernehmen wird. Ein Antrag und Hilfe-Gesuch wurde dem Kirchen-Oberhaupt bereits am 19. Dezember 2012 via E-mail und via Fax gesendet. Die Einsicht des Fax-Sende-Beleges ist möglich. Wer den Fax-Sende-Beleg prüfen will, kann an unsere Redaktion: newsreporter247@googlemail.com schreiben.
Ammoniak-Gas-Freisetzungen werden von Regierungs-Vertretern und Augenzeugen bestätigt
Ein Sprecher der Regional-Verwaltung in Madagascar sowie mehrere Augenzeugen bestätigen unterdessen, Problem der Bevölkerung in der Folge von zum Teil hochgiftigen Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Ambatovy Konzern in Madagascar. Bei den Gas-Freisetzungen wurde im Jahr 2012 offiziellen Angaben zufolge auch ein Kind getötet und mehrere Menschen schwer verletzt. Betroffene Anwohner der Region beklagten zudem auch bedenkliche Umwelt- und Natur-Schäden und Schäden die in der Tier-Welt durch die Gas-Austritte entstanden seien.
Mr. Alain Mahavimbina, ein leitendender Regierungs-Mitarbeiter des Regierungs-Bezirkes Toamasina in Madagascar forderte den Ambatovy Konzern in Gesprächen vor Ort dazu auf, die Verantwortung zu tragen und Sicherheit zu gewährleisten, dass es nicht zu weiteren Gas-Freisetzungen durch den Konzern komme. Durch das Projekt von Ambatovy dürften keine weiteren Schäden bei den Menschen, Natur, Umwelt und in der Tierwelt entstehen, betonte der Regierungs-Mitarbeiter, sonst habe das Projekt von Ambatovy für die Region „keinen Wert.“. Das Fernseh-Interview mit Mr. (Herrn) Alain Mahavimbina ist unter anderem auch bei You Tube zu sehen und zu hören: http://youtu.be/eKQnFRxs0CM . Lokale und französische Medien berichteten über die Ereignisse bereits im vergangenen Jahr. In Deutschland über die Gas-Freisetzungen des Ambatovy bislang nicht berichtet.
Link zur Radio – / Fernseh-Produktion mit dem 18fachen Familien-Vater, Michael Krieger, unverschuldet in Notlage geraten mit 7 Kindern und Ehefrau in Madagascar (Afrika). Produktion: Radio TV IBS Liberty, Andreas Klamm, Journalist, http://youtu.be/_qB24yk6g1k
Bitte um Hilfe-Leistung
Alle Behörden, Institutionen, Vereine, Hilfe-Organisationen, Vereine, Firmen, und Privat-Personen werden DRINGEND um Hilfeleistung gebeten, um der unverschuldet in Notlage geratenen Groß-Familie mit 7 Kindern in Madagascar, davon 3 Klein-Kinder bereits erkrankt, zu helfen und aus der Notlage herauszuführen. Um besondere Unterstützung wird auch für den Familien-Vater Michael Krieger und seine Ehefrau gebeten, das meint also die Eltern der 7 Kinder in unverschuldeter Notlage.
Drei Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen – Notlage einer Großfamilie in Madagascar
Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany). 26. Januar 2013. Die Notlage und Notsituation einer Familie mit sieben Kinder in schwerster Not droht in Madagascar zu eskalieren. Inzwischen sind drei Kinder erkrankt und leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen, bestätigte der Vater der Kinder in Madagascar, Michael Krieger (59), in einem Telefon-Interview mit Radio TV IBS Liberty bereits am Freitag. Die Großfamilie mit sieben Kindern ist in der Folge von extremen Formen von Kriminalität und von hochgiftigen Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Konzerns Ambatovy unverschuldet in Not geraten (wir berichteten). Der insgesamt 18fache Familien-Vater hofft in Deutschland Hilfe zu finden und bittet dringend um Hilfeleistung für seine Großfamilie mit sieben Kleinkindern.
Nach Informationen des Familienvaters sind möglicherweise mehr als 1000 weitere Menschen durch Ammoniak-Gas-Freisetzungen in Madagascar in Gefahr.
Interview mit dem Vater der 7 Kinder und Familie in schwerer Notlage in Madagascar. Freitag, 25. Januar 2013. Produktion, Redaktion und Moderation: Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Interview mit Michael Krieger, insgesamt 18facher Familienvater, der um Hilfeleistung für seine 7 in Not geratene Kinder und für seine Ehefrau bittet. Link zur Sendung: http://youtu.be/_qB24yk6g1k
Notlage einer Familie in Madagascar Eil-Meldung: Inzwischen 3 Klein-Kinder nach Ammoniak-Gas-Freisetzung in Madagascar erkrankt. Gesundheits-Zustand eines Klein-Kindes muss als ernst bezeichnet werden. Michael Krieger, insgesamt 18facher Familien-Vater ist mit 7 seiner Kinder und Ehefrau in der Folge von Ammoniak-Gasfreisetzungen des Ambatovy Konzerns in Madagascar und in der Folge schwerer Kriminalität in unverschuldete Notlage geraten. Aufzeichnung eines Interviews bei Radio TV IBS Liberty im Gespräch mit Michael Krieger am Telefon in Madagascar. Weitere Informationen sind auch im Blog zur Hilfeleistung für die in Not geratene Familie bei http:///madagascarfamilycare.wordpress.com zu finden. Achtung es werden DRINGEND Ärzte, Kinder-Ärzte, Kinder-Krankenschwestern, Gesundheits- und Krankenschwestern, freiwillige und ehrenamtliche Helfer und Helferinnen sowie Spender und Sponsoren zur Untersützung der Familie in Not mit 7 Kindern und von 1000 weiteren Menschen in Madagascar zur Hilfeleistung gesucht. Bitte melden Sie sich Tag und Nacht, rund um die Uhr 24 Stunden, via Telefon 06236 416802, Mobil-Tel. 01788172114, Mobil-Tel. 01701486728 oder via E-mail: newsreporter247@googlemail.com, E-mail: andreasklamm@hotmail.com. Weitere Informationen zu den freien Arbeitsgemeinschaften für Medien- und Hilfe-Projekte ISMOT International And Social Medical Outreach Team finden Sie bei http://ismotnetwork.wordpress.com und bei Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://regionalhilfe.wordpress.com. SOS Familie in Notlage in Madagascar. Allen Menschen, die helfen einer Familie in unverschuldeter Notlage mit 7 Kinder in Gefahr, 3 Kinder bereits erkrankt und 1000 weiteren Menschen und Tieren in Madagascar bereit sind zu helfen, DANKEN wir im voraus. ISMOT, Andreas Klamm, Journalist, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Gründer und Projekt-Leitung.
SOS – Offizielle Inkenntnis-Setzung, Familie mit 7 Kindern in unverschuldeter Notlage, 2 Kinder bereits erkrankt
An alle
Polizeidienst-Stellen / Baden-Württemberg / Deutschland / Konstanz
Bundespolizei
Bundesaußenministerium Dr. Guido Westerwelle
Rettungsdienste
Hilfe-Einrichtungen
Hilfe-Organisationen
Vereine, Gruppen, Initiative
Familien-Hilfe
Jugend-Hilfe
Sozialamt / Familien-Fürsorge / Sozialhilfe
Kirchliche Einrichtungen
Auswärtiges Amt
Deutsche Botschaft
Presse, Film, Funk, Fernsehen, Medien, Verlage, Online Medien, sonstige Medien
Nothilfe-Dienste
Privat-Personen, die in der Lage sind zu helfen
Offizielle Inkenntnis-Setzung über bestehende Notlage einer Großfamilie mit 7 Kindern, 1 Ehefrau und behindertem 18fachen Familien-Vater / 7 Kinder in Gefahr – derzeit noch in Madagascar –
Analakininina (Madagascar) / Berlin (Deutschland). Aufgrund eines schwerwiegenden Notfalls einer 9köpfigen Familie mit 7 Kindern und 2 Kinder bereits erkrankt, Kinder und Eltern unverschuldet in Notlage, derzeit noch in Madagascar, Vater, Staatsbürgerschaft; deutsch / Kinder, Staatsbürgerschaft bi-national / Madagascar / Deutschland, Mutter, Staatsbürgerschaft: Madagascar und seit bereits 7. Dezember 2012 andauernden Hilfeleistungs-Versuchen und Hilfe-Vermittlungs-Versuchen national und international setzen die freie Arbeitsgemeisnchaften für Medien- und Hilfe-Projekte, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, http://ismotnetwork.wordpress.com und Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.wordpress.com, vertreten durch Andreas Klamm, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Staatsexamen Regierungspräsidium Tübingen, Oktober 1993) und Rettungssanitäter, hiermit die Öffentlichkeit offiziell über eine bestehende NOTLAGE einer 9 köpfigen Familie, Eltern mit 7 Kindern in schwerer Notlage in KENNTNIS. Es erfolgt hiermit ÖFFENTLICHE INKENNTNISSETZUNG über eine NOTLAGE einer 9köpfigen Familie mit 7 Kindern in Not. Zwei der Kinder der Großfamilie sind bereits erkrankt. Wir bitten zeitgleich um Hilfeleistung und Hilfevermittlung.
Das Auswärtige Amt, die Deutsche Botschaft, Polizei, Staatsanwaltschaft, 60 Verlage, Medien, Charity-Organisationen, Vereine, Hilfe-Organisationen, national und international, zahlreiche Rechtsanwälte, zwei Flug-Gesellschaften und inzwischen weitere Behörden wurden bereits Anfang Dezember 2012 über eine unverschuldete, bestehende Notlage von 7 Kindern, Staatsbürgerschaften: Madagascar und Deutschland, der Ehefrau des Familien-Vaters und Herrn Michael K., geboren in Paderborn, erkrankt, mit bestehender, staatlich anerkannter Behinderung, informiert.
Hiermit setze ich Sie offiziell in Kenntnis, dass zwei (2) minderjährige Kinder bereits erkrankt sind und sieben (7) Kinder von insgesamt 18 Kindern in GEFAHR sind. Die weiteren 11 Kinder der Großfamilie sind nach derzeitigen Erkenntnissen in Sicherheit. Gefährdet sind derzeit 7 Kinder, davon 2 bereits erkrankt.
Alle Behörden, Verwaltungen, Institutionen, Firmen, Vereine, Hilfe-Organisatonen, kirchliche Hilfe-Dienste, private Hilfe-Dienste, staatliche Hilfe-Dienste und Privat-Personen werden um Hilfe-Leistung gebeten, um weitere Gesundheits-Schäden und Gefahren für Leib, Seele, Gesundheit und Leben der 7 Kinder, der Ehefrau des Herrn Michael K. und von Herrn Michael K., soweit wie möglich abzuwehren und Hilfe zu leisten, soviel wie erforderlich.
Für Hilfe-Angebote oder Antworten auf FRAGEN steht ISMOT International Social And Medical Outreach Team, 24 Stunden am Tag, Tag und Nacht zur Verfügung. Anfragen via E-mail bitte an E-mail: newsreporter247@googlemail.com senden. Danke !
Neuhofen, Rhein-Pfalz-Kreis, Deutschland, 14. Januar 2013
International Social And Medical Outreach Team
International Network Group / Regionalhilfe.de
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, nurse (R.N.), paramedic, author, writer /
Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
P.O. BOX 1113
D 67137 Neuhofen
Rheinland-Pfalz
GERMANY
Tel. 00496236489044
Tel. 00496236416802
Mobile Tel. 00491701486728
Mobil Tel. 00491788172114
E-mail: newsreporter247@googlemail.com
Email: cvd@ibstelevision.org
Internet / World wide web:
1. International Social And Medical Outreach Team, http://ismotnetwork.wordpress.com
2. Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de (Regionalhilfe.de = Regional Aid)
3. IFN International Family Network d734, http://www.ifninternationalfamilynetworkd734.org
4. GHL Social Mission / GHL Sozialmission, http://www.regionalhilfe.de/ghlsozialmission
Historische Stadtführungen in Speyer: Halunken, Henker, Huren
Bernhard Bumb lädt zu spannenden Stadt-Geschichten ein
Speyer. (and). 2. Dezember 2012. Der in Speyer am Rhein geborene Journalist, Autor,. Herausgeber und Stadtführer Bernhard Bumb lädt an den kommenden Sonntagen im Dezember zu weiteren historischen Stadtführungen in der Dom- und Kaiserstadt am Rhein ein. Die Stadtführungen “Auf historischen Spuren von Halunken, Henkern Huren” finden an den Sonntagen 2., 9., 16. und 23. Dezember ab 14.30 Uhr statt. Die Gebühr beträgt vier Euro, Treffpunkt ist am Rathaus (Maximilianstraße 12). Kontakt zum Stadtführer ist via email und Mobil-Telefon möglich: b.bumb@gmx.de oder Mobil-Telefon 0175 7467677.
Bernhard Bumb wurde 1954 in Speyer am Rhein geboren. Nach einer Ausbildung zum Schriftsetzer und einer weiteren Ausbildung zum Buchhändler wurde der Lokal-Reporter im Jahr 1978 als Journalist und Autor unter anderem für die in Speyer am Rhein bis in das Jahr 2002 erscheinende Tageszeitung Tagespost Speyer tätig. Der engagierte Lokal-Reporter widmet sich seit 1978 seiner Heimatstadt und deren geschichtlichen Entwicklung. Seit 1981 bietet der Kenner der Stadtgeschichte und zahlreicher Anekdoten für Gäste und Besucher Stadtführungen zu idyllischen Plätzen in Speyer am Rhein. Bernhard Bumb ist unter anderem Autor des bebilderten Stadtführers „Speyer erleben“, der in der Edition Diesbach erschienen ist. Darüber hinaus gründete der Journalist mehrere Lokal- und Regional-Online-Zeitungen, die im Internet abrufbar sind. Zu den Medien_Projekten von Bernhard Bumb zählen unter anderem Pfalz Report, http://www.pfalz-report.de und Rhein-Neckar-Report, zu finden bei http://rhein-neckar-report.de.
Strafanzeige gegen Andreas Klamm: War es nationalsozialistische Propaganda ?
Der tunesisch-französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Schriftsteller, Radio- und Fernseh-Produzent nahm in einer Online-Video-Konferenz bei Radio TV IBS Liberty (www.ibstelevision.org) öffentlich zu den Vorwürfen der Verbreitung “brauner”, nationalsozialistischer, rechtsradikaler Propaganda, eine Straftat in Deutschland, öffentlich Stellung und versichert er habe mit einer Verlinkung zu einem Beitrag des ARD Nachtmagazins und einem Interview mit dem Schweizer Sozialdemokraten und Soziologen, Jean Ziegler, keine nationalsozialistische Propaganda verbreitet. Der Vorwurf und die Beschuldigung stammen von Richard McTars im öffentlichen Facebook und auf den öffentlichen Seiten des Journalisten. Die Online-Presse-Video-Konferenz mit dem tunesisch-französisch-deutschen Journalist und Autor Andreas Klamm – Sabaot ist bei folgendem Link zu sehen und zu hören: http://youtu.be/W5Mu5xFCvMA
MR THOMAS HAMMARBERG
COMMISSIONER FOR HUMAN RIGHTS
Kommissar für Menschenrechte
F 67075 Strasbourg
France
Fax: 033 390 21 50 23
email: commissioner@coe.int , email: press.commissioner@coe.int
Internet: http://www.coe.int/commissioner
ICC
International Criminal Court
Internationaler Strafgerichtshof
Information and Evidence Unit
Office of the Prosecutor
Post Office Box 19519
2500 CM The Hague
The Netherlands
Bundespräsident
Herrn Dr. Christian Wulff
Deutschland
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
Postanschrift:
11010 Berlin
email: poststelle@bpra.bund.de , presse@bpra.bund.de
21. Dezember 2011 / 24. Dezember 2011
Selbst-Anzeige / Strafanzeige gegen Andreas Klamm, Journalist, Verleger, Herausgeber, Moderator, Korrespondent, staatlich geprüfter Krankenpfleger, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, 1. Wohnsitz: London, Groß Britannien, 2. Wohnsitz: Schillerstr. 31. D 67141 Neuhofen in der Pfalz, (bei Ludwigshafen am Rhein), Rheinland-Pfalz, Deutschland
wegen des Verdachts der „Verbreitung, „brauner“, das meint rechtsradikaler, nationalsozialistischer Propaganda via Facebook am 19. Dezember 2011 in der Nacht zum 20. Dezember 2011 mit dem Beitrag „Es wird krachen in Deutschland“. Link, http://youtu.be/zpYiOqF5Oh4 gehostet bei YouTube / Google Inc., Produktion und Interview des ARD Nachtmagazin, ARD Erstes Deutsches Fernsehen, Interview mit dem Schweizer Sozialdemokraten, Autor, Soziologen, früheren UN-Sonderbericht-Erstatter Jean Ziegler / Belastungs-Zeuge: Richard McTars, Propaganda § 86, § 86 Strafgesetzbuch: Bis zu drei Jahren Gefängnis erwarten jeden, der “Propagandamittel” einer verfassungswidrigen Partei oder Vereinigung herstellt, verbreitet oder importiert – wenn diese Propagandamittel sich gegen die Demokratie oder die Völkerverständigung richten. Verurteilt werden kann jeder, der bei der Produktion oder Verbreitung hilft. Also bei Flugblättern nicht nur der Autor, sondern auch der Drucker und Verteiler oder jemand, der sie in seiner Wohnung vor der Verteilung lagert. Strafbar ist zum Beispiel die Forderung nach einem “europäischen Staat auf der Grundlage einer arischen Rassengemeinschaft” (was mag das wohl sein?), Quelle: http://www.hagalil.com
Strafanzeige gegen Herrn Richard Mc Tars, vermutlich Wien, Österreich wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung, § 164 StGB, § 187 StGB Verleumdung
Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt Dr. Harald Range !
Sehr geehrte Damen und Herren der Polizei-Dienststellen und der Kriminal-Polizei-Dienststellen!
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von Presse, Film, Funk und Fernsehen !
Der Belastungs-Zeuge Richard McTars, vermutlich Wien, Österreich, vergleiche Facebook – Profil macht dem Beschuldigten, Andreas Klamm, Journalist, Verleger, Herausgeber, Autor von 10 veröffentlichten Büchern, Schriftsteller, Radio- und Fernseh-Produzent und staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Staatsexamen, Tübingen, 1993) geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, am 19. Dezember 2011 in der Nacht zum 20. Dezember 2011 öffentlich mit der „Teilung“ eines Link zum Vorwurf, „braunes, das meint übersetzt, rechtsradikales, nationalsozialistische Propaganda“ international via Facebook zu verbreiten. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Produktion des ARD Nachtmagazins, ARD Erstes Deutsches Fernsehen mit dem Titel „Es wird krachen in Deutschland“. Link, http://youtu.be/zpYiOqF5Oh4 gehostet bei YouTube / Google Inc., Produktion und Interview des ARD Nachtmagazin, ARD Erstes Deutsches Fernsehen, Interview mit dem Schweizer Sozialdemokraten, Autor, Soziologen, früheren UN-Sonderbericht-Erstatter Jean Ziegler, der in dem Beitrag von „einem Aufstand des Gewissens“ spricht.
Wie Ihnen bekannt, berichtete die Tageszeitung Frankfurter Rundschau, online, wonach eine Spur der rechtsradikalen Terror-Organisation NSU, Nationalsozialistischer Untergrund direkt nach Ludwigshafen am Rhein im Zusammenhang mit der größten Brandkatastrophe in der Geschichte der Stadt Ludwigshafen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, Anfang Februar im Jahr 2008, führen soll. Bei der Brandkatastrophe in Ludwigshafen am Rhein starben in dem Feuer, dessen Ursache bis heute nicht näher aufgeklärt ist 9 Menschen, davon eine schwangere Frau mit ihrem noch nicht geborenen Baby. Die Menschen nicht nur in der Vorderpfalz, in Deutschland und in der Welt sind sensibilisiert möglicherweise sogar hypersensibilisiert, was mögliche Verdachts-Momente der Beschuldigung der Verbreitung von rechtsradikalem, nationalsozialistischen „brauner Propaganda“ anbelangt und zwangsläufig entstehen mit solchen Verdächtigungen auch immer weitere Mutmaßungen, ob es Zusammenhänge zur deutschen rechtsradikalen, (neo)-nationalsozialistischen Terror-Szene geben könnte. Aufgrund der Informationen des Belastungs-Zeugen, Herr Richard Mc Tars, der öffentlichen Beschuldigung gegen Andreas Klamm, Journalist, kann damit aus verständlichen, höchst aktuellen Gründen auch der Eindruck und die Frage in der hochsenibilisierten Vorderpfalz entstehen, ob Andreas Klamm, der deutschen, nationalsozialistischen, rechtsradikalen Terror-Szene zuzuordnen ist, sollten die öffentlichen Verdächtigungen und Beschuldigungen des Herrn Richard McTars stimmen.
Für das ARD Nachtmagazin, für das Erste Deutsche Fernsehen, ARD gilt selbstverständlich: Es ist öffentlich bekannt, dass die ARD Erstes Deutsches Fernsehen und das ARD Nachtmagazin keine rechtsradikale, nationalsozialistische Propaganda mit ihren Fernseh-Interview international verbreiten. Auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte muss daher die Redaktion des ARD Nachtmagazin, das Erste Deutsche Fernsehen, als NICHT SCHULDIG gelten !
Für den Sozialdemokraten, Soziologen, Autor, und früheren UN (United Nations)-Sonderberichterstatter Jean Ziegler aus der Schweiz gilt selbstverständlich: Es ist öffentlich, national und international bekannt, dass Jean Ziegler ein Sozialdemokrat, Autor, früherer UN-Sonderberichter der United Nations (Vereinte Nationen) ist und nicht in Verbindung mit rechtsradikalen, nationalsozialistischen Terrororganisationen und Propaganda gebracht werden kann. Daher gilt auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch für Jean Ziegler die Unschulds-Vermutung und Jean Ziegler hat national und international als unschuldig und NICHT schuldig zu gelten.
Vergleiche Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen: Artikel 11
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Der Belastungs-Zeuge Richard McTars besteht jedoch weiterhin auf seine nationale und internationale Anschuldigung und Verdächtigung gegen Andreas Klamm, wonach dieser mit dem Beitrag der ARD und des ARD Nachtmagazins „braune“, das meint rechtsradikale, nationalsozialistische Propaganda verbreitet hat, am 19. / 20. Dezember 2011.
Beweis: Foto, Screenshot, Beschuldigung gegen Andreas Klamm vom 19. / 20. Dezember 2011
Foto-Beweis. Der Belastungszeuge Richard McTars ist nicht bereit die Anschuldigung zurück zunehmen und hält die Anschuldigung zur einer schweren Straftat öffentlich aufrecht. Zur Verteidigung und ein Recht auf Verteidigung steht auch mir als Beschuldigten zu, behaupte ich weiterhin öffentlich, national und international, dass die Beschuldigung des Herrn Richard McTars nachweisbar und öffentlich prüfbar, national und international falsch ist. In einer Online-Video-Pressekonferenz habe ich dazu versucht auch einige Fragen zu beantworten für die nationale und internationale Öffentlichkeit am 23. Dezember 2011: http://youtu.be/W5Mu5xFCvMA
An Eides Statt erkläre ich vor GOTT dem HERRN und allen Menschen in der Welt, dass ich der Enkel-Sohn des tunesisch – französischen Offiziers Hedi Sabaot bin, der ein Offizier der Französischen Armee war und 1946 in Kaiserslautern in der Pfalz stationiert war. Meine Großmutter Marta Maier – Kolacz, registriert in Australien nach ihrer Flucht aus Deutschland ist offiziell im National-Archiv von Australien als „vertriebene Person“ registriert. Mein Großvater, Hedi Sabaot, französischer Offizier, der in Tunis, Tunesien geboren wurde, ist nachdem meine Großeltern mütterlicherseits bei den französischen und deutschen Behörden im Jahr 1945 / 1946 waren, spurlos in Kaiserlautern in der Pfalz verschwunden. Auf der Grundlage mehrerer Hinweise und logischer Schlussfolgerungen ergeben sich Vermutung, dass mein französischer Großvater und Offizier der Französischen Armee bereits 1946 möglicherweise Opfer eines Gewaltverbrechens, möglicherweise sogar Opfer eines Mordes wurde. Mir ist nicht bekannt, warum die deutschen Ermittlungsbehörden trotz meiner seit 25 Jahren andauernden öffentlichen Recherchen und Hinweise nicht die Ermittlungen zum spurlosen Verschwinden meines tunesisch-französischen Großvaters Hedi Sabaot aufnehmen. Von Geburt an bin ich genetisch betrachtet, tunesisch-deutscher Bürger, rechtlich betrachtet, tunesisch-französisch-deutscher Bürger und seit 1984 bin ich nachweisbar öffentlich und international als Journalist, Rundfunk-Journalist, Moderator, Verleger, Herausgeber, Medien-Gründer tätig. Im Jahr 1986 gründete ich Radio TV IBS Liberty, Independent Broadcasting Serivce Liberty, das seit 1986 der internationalen Völkerverständigung dient und im gleichen Jahr 1986 gründete ich mit 18 Jahren British Newsflash Magazine, ein internationales Nachrichten- und Reisemagazin. In zahlreichen Fernseh-Produktionen erklärte ich bereits in den 80er Jahren, dass ich mich als kosmopolitischer Welt-Bürger verstehe.
Bereits in den Jahren 2007 habe ich auf der Grundlage des Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einen Antrag zum Wechsel der Staatsbürgerschaft gestellt, da ich gerne die französische Staatsbürgerschaft wünsche, aufgrund meines französischen Großvaters und französischen Offiziers Hedi Sabaot, oder alternativ die britische und amerikanische Staatsbürgerschaft. An diesen Wünschen halte ich weiterhin fest. Öffentlich und international beweisbar und nachweisbar arbeite und wirke ich hauptberuflich, nebenberuflich, freiberuflich und ehrenamtlich für die internationale Völkerverständigung. Die Ideologie des Rassismus, Sozialdarwinismus, Faschismus, Rechtsradikalismus, deutschen Nationalsozialismus, Anti-Semitismus verachte ich seit vielen Jahren öffentlich national und international bekannt und lehne diese ab. Ich arbeite nachweisbar, national und öffentlich bekannt, seit 1986 für die internationale Völkerverständigung und für Frieden in der Welt in Presse, Film, Funk Fernsehen, nationalen und internationalen Medien.
Bitte lesen Sie dazu meine Bücher, die Sie in jeder Buchhandlung finden und auch meine Biografie und Bibliografie, die im November 2011 erst vor kurzem erschienen ist. Zudem finden Sie zahlreiche Hinweise bei dem von mir im Jahr 2006 gegründeten internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, http://www.libertyandpeacenow.org und auch bei Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de , einer freien Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte.
Die nachweisbar und öffentlichen, nationalen und internationalen, Anschuldigungen des Herrn Richard Mc Tars, wonach ich angeblich „braune“, rechtsradikale, nationalsozialistische Propaganda“ mit der Verbreitung eines Interviews des ARD Nachtmagazin, ARD, Erstes Deutsches Fernsehen und mit dem von mir bewunderten und geschätzten Soziologen, Autor, Menschenrechte-Aktivist, UN-Sonderbericht-Erstatter Jean Ziegler verbreiten soll, empfinde ich als
a) Verleumdung, b) falsche Anschuldigung, c) Rufmord-Kampagne, d) Beleidigung
Mit den falschen Anschuldigungen des Herrn Richard McTars wird nicht nur die Reputation von ARD, ARD Nachtmagazin und des international, geschätzten und angesehenen Soziologen, Menschenrechte-Aktivist, Sozialdemokraten und UN-Sonderbericht-Erstatter Jean Ziegler beschädigt, sondern die Reputation des Orignal-Posters des Fernseh-Interviews Fabian H und auch meine Reputation. Dazu hat auch ein Herr Richard McTars kein Recht ! Nachweisbar und öffentlich bekannt, bin ich international für allgemeine, universelle Menschenrechte engagiert, Mitglied bei 286 Gruppen, Initiativen, Vereinen, Initiativen, Arbeitsgemeinschaft untter anderem auch bei HUMAN RIGHTS LEADERS FOR OBAMA, USA.
Da öffentlich bekannt ist, dass ich aufgrund von Asthma bronchiale, Leberschaden, chronische Hepatitis C Infektion (nach Arbeitsunfall im sekundären Zweitberuf in der Krankenpflege 1995 in einer Nebenbeschäftigung beim Pflegedienst Birgit Adam, PIOS, Tübingen im Nebenberuf), Unfall-Folgen aus 1994 und 1996, mit dem Merkmal der dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, chronisch krank, behindert seit 1998 bin und seit dem Jahr 2000 mit schwerbehinderten Menschen durch die Agentur für Arbeit Mannheim mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt bin, sind die falschen Anschuldigungen und Beschuldigungen des Herrn Richard McTars nicht nur für mich gefährlich, sondern zerstören national und international nach vorausgegangenen falschen Anschuldigungen aus den Jahren 2007 und früheren Jahren, Zeuge Frau Gaby Zarott, Neuhofen in der Pfalz, meine Reputation und bedeuten möglicherweise die Gefahr für eine weitere wirtschaftliche und reale Existenz-Vernichtung. Da ich aus Zeilen-Honorar-Basis schreiben, muss, da ich nach mehr als 1000 Bewerbungen in keinem Berufs-Bereich eine Antstellung in den Jahren 2006 und folgende finden konnte, bin ich von den wenigen Zeilen-Honorar-Einkünfte und von den Einkünften meines Medien-Unternehmens in London, Grace MedCare Ltd., MEDIA, MEDICAL AND CARE Service, international, abhängig. In der Folge der weltweiten Wirtschaftskrisen, liegen meine Einkünfte aus nachweisbar geleisteter Arbeit nachweisbar weit unter den Einkünften von deutschen Hartz 4-Empfänger. Seit 5 ½ Jahren habe ich öffentlich bekannt und nachweisbar trotz chronischer Erkrankungen, Behinderung und Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen keinen Zugang zur ärztlichen und Zahn-ärztlichen Versorgung. Ein Zugang ist mir in Deutschland, Frankreich, Groß Britannien nur mit ausreichenden finanziellen Einkünften möglich, da ich Privat- und Selbstzahler ohne Krankenversicherung bin, da ich im Jahr 2006 meinen ersten Wohnsitz nach London, Groß Britannien, Polizei-bekannt und öffentich bekannt verlegt habe und nur noch einen zweiten Wohnsitz in Neuhofen in der Pfalz habe. Obgleich ich am 7. Dezember 2011 einen Zahn-Oral-Chirugischen Unfall hatte konnte eine Notfall-Behandlung nach Informationen der KZV Kassenzahnärztlichen Vereinigung in der Vorderpfalz, Ludwigshafen am Rhein, wegen fehlender finanzieller Mittel nicht durchgeführt werden. So wurde ich vom behandelten Arzt nur mit Schmerzmitteln via Privat-Rezept versorgt. Eine Wund-Behandlung, es ist eine Operation erforderlich hat nicht stattgefunden.
Da es jedoch meinen Wunsch weiterhin entspricht mich von Deutschland zu distanzieren, auch aufgrund der rassististischen, nationalsozialistischen Terror-Akte, die jetzt im Zusammen mit den Menschen-verachtenden Gewaltverbrechen der NSU bekannt wurden, vergleiche http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de mit 182 Todes-Opfern seit 1990, davon insgesamt mindestens 6 Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, die ermordet wurde, kann ich mir ganz und gar nicht vorstellen, meine Meinung in Bezug in Deutschland zu ändern. Es bleibt und ist mein Wunsch eine Distanz zu Deutschland zu schaffen, und nur zu Arbeits-Terminen und zu Besuchen mit unterschiedlichster Dauer nach Deutschland zu reisen, da ein Teil der Verwandtschaft noch in Deutschland wohnt. An meinem Wunsch, die deutsche Staatsbürgerschaft in die französische Staatsbürgerschaft zu wechseln halte ich öffentlich, national und international fest, wegen meines französischen Großvaters Hedi Sabaot, dem französischen Offizier der Französischen Armee, vermisst seit 1946, letzter bekannter Aufenthalts-Ort, Kaiserslautern in der Pfalz, geboren vermutlich gegen 1920 / 1922 in Tunis der Hauptstadt von Tunesien, der möglicherweise bereits 1946 Opfer eines Gewalt-Verbrechens in Deutschland, wie Mord, wurde. Der beste Freund meines Großvaters, der französische Offizer Marbruck Brachim aus Tunis, Tunesien, den ich nach vielen Jahren der Recherchen finden konnte, das meint seinen in Deutschland lebenden Sohn, erzählte mir, dass sein Vater, der auch mit einer deutschen Frau 1946 verbunden war und dessen Frau auch schwanger mit Kind wurde, Opfer eines Gewalt-Verbrechens wurde. Der französische Offizier Marbruck Brachim, der Französischen Armee, der als einer der besten Freunde meines französischen Großvaters Hedi Sabaot bekannt ist, wurde getötet. Auch aus diesem Grund habe ich den berechtigten Grund zur Annahme, dass auch mein französischer Großvater Hedi Sabaot, Offizier des Französischen Armee, Opfer eines Gewaltverbrechens, das meint Opfer einer Tötung oder eines Mordes wurde.
In der logischen Betrachtung bitte ich zu prüfen, weshalb sollten meine schwangere Großmutter Marta Maier – Kolacz aus Kaiserslautern-Erfenbach und der Vater des Kindes (meine Mutter) bei den deutschen und bei den französischen Behörden um eine Heirats-Erlaubnis, 1945 / 1946 bitten und plötzlich nach diesen Terminen verschwindet ein französischer Offizier plötzlich ohne sich je wieder zu melden. Ein Mitarbeiter der Botschaft in Tunesien hat mich bereits telefonisch informiert, dass nach 1946 der französische Offizier Hedi Sabaot, mein Großvater definitiv nicht mehr in Tunesien registriert wurde und nicht in das Land zurückgekehrt ist. Das führt bei mir zur Vermutung, dass der französische Hedi Sabaot sich möglicherweise aufgrund eines Gewalt-Verbrechens nicht mehr melden konnte bei meiner Großmutter Marta Maier – Kolacz, die er heiraten wollte und nicht mehr nach Tunesien reisen konnte, weil er möglicherweise ähnlich wie sein bester Freund der französische Offizier Marbruck Brachim vermutlich bereits 1946 Opfer eines Gewalt-Verbrechens wurde. Diese Vermutung können heute mit modernsten technischen Mitteln auch deutsche Polizeidienststellen, Kriminal-Polizei und Generalbundesanwaltschaft prüfen ! Ob es für das oder die Gewaltverbrechen, die zumindest an dem französischen Offizier Marbruck Brachim und möglicherweise auch an meinem französischen Großvater, dem Offizier Hedi Sabaot, begangen wurde, auch nationalsozialistische, rechtsradikale und rassistische Motive gibt, können sicher die 400 Beamten und Beamtinnen des Terror-Abwehr-Zentrums gegen Rechts der Bundesregierung, das erst vor kurzem gegründet wurde, prüfen und ermitteln.
Auf meine Fernseh-Produktion „Der 9. November 1938 und heute“ in der ich die Nationalsozialisten aufgrund des Massenmordes an mehr als 6 Millionen Menschen jüdischen Glaubens, an Sozialdemokraten, an Kommunisten, an behinderten Menschen, an chronisch kranken Menschen, an Menschen christlichen Glaubens, an Kriegsgefangenen aus Polen, Groß Britannien, Frankreich, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Russland und an politisch anders denkenden Menschen, homosexuelle Menschen als „Kriegsverbrecher“ bezeichnete und eine Rede der damaligen Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Mannheim, Frau Etna Altgenug im Offenen Kanal Fernsehen Ludwigshafen am Rhein, Vorderpfalz sendete, habe ich massive Drohungen erhalten, die vermutlich damals dem nationalsozialistischen, rechtsradikalen Umfeld zuzuordnen sind. Auch daher sind die falschen Anschuldigungen für mich auch eine Gefährdung und Bedrohung, die es abzuwenden gilt. Daher bitte ich Sie die Vorgänge zu prüfen und dazu beizutragen, dass Richard McTars und seine Freunde die falschen Anschuldigungen, Beschuldigungen, Verleumdungen und Rufmord-Kampagnen beenden. Öffentlich bekannt und nachweisbar arbeite und publiziere ich auch als Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Schriftsteller, Buch-Autor, Radio- und Fernseh-Produzent und Morderator für alternative und linke Zeitungen in Deutschland und linke Medien, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Auch ich habe einen Anspruch auf Schutz, Verteidigung, Bürgerrechte, Grundrechte und allgemeine Menschenrechte und Schutz vor möglicherweise falschen Anschuldigungen, Verleumdungen und Rufmord-Kampagnen ! Bitte verstehen Sie, dass ich rassistische, rechtsradikale, nationalsozialistische, Gewalt-verherrlichende, Sozialdarwinistische, Menschen-verachtende, die Würde des Menschen verletzende, diskriminierende, Anti-Semitische Ideologien verachte und ablehne. Ich bevorzuge es für Frieden, Gerechtigkeit, Liebe, für die Würde von Menschen und für allgemeine, universell, gültige Menschenrechte zu wirken und zu arbeiten, beruflich, nebenberuflich, hauptberuflich, freiberuflich und auch im Ehrenamt.
Möge Gott der HERR den Menschen, zu denen ich auch zähle, denen schwere Not und Leid zum Teil mit Vorsatz zugefügt wurde, Liebe, Verteidigung, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung, Entschädigung, Schutz, Wunder und Rehabilitation in Deutschland und in der Welt schenken. Amen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Präambel
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.
Artikel 16
1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 27
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29
1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Der vollständige Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in deutscher, englischer, französischer Sprache steht bei MJB Mission News, ISSN 1999-8414,als PDF zum kostenfreien Download zur Verfügung:
(as PDF file / PDF printed publication)
Bücher von Andreas Klamm
Andreas Klamm, Journalist, Rundfunk-Journalist, Schriftsteller und Autor hat zahlreiche weitere Bücher geschrieben und publiziert. Andreas Klamm ist auch bekannt als Andreas Klamm – Sabaot.
Frankreich
Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press – Excellent Journalists In Extraordinary Times, (Freiheit, Frieden und Medien: Amy Goodman und die Freiheit der Presse – Excellente Journalisten in außergewöhnlichen Zeiten), Books on Demand Gmbh; Paris, France; (Februar 2009), 276 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen, Englisch und deutsch, , bi-lingual; ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8, 19,49 Euro.
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, (Freiheit und Frieden Jetzt ! Menschenrechtsreporter, Missbrauch und Verletzungen von Menschenrechten, internationale Völkerverständigung), Editeur BOD Paris, France, (Februar 2009), 280 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Sprachen, Englisch und deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0427-4, ISBN-13: 9-782-8106-0427-2, 19.49 Euro.
„Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters”, international media project for Human Rights – internationales Medien-Projekt für Menschenrechte
Deutschland
Liberty, Peace and Media: Amy Goodman – Excellent Journalists In Extraordinary Times, (Freiheit, Frieden und Medien: Amy Goodman – Excellente Journalisten in außergewöhnlichen Zeiten), Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland; (Februar 2009), 264 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen: Englisch und deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473, 18,90 Euro
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Medienprojekt Menschenrechts-Reporter, Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, (Freiheit und Frieden Jetzt, Menschenrechts-Reporter, Missbrauch und Verletzungen von Menschenrechten, internationale Völkerverständigung), Verlag, Books on Demand Gmbh; Edition 1, (Oktober 2008), 272 Seiten. Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen: Englisch und deutsch, bi-lingual), ISBN-10: 3-8370-7243-6, ISBN-13: 978-3-8370-7243-3. 19,99 Euro.
British Newsflash Magazine, Magazin-Buch: Edition 2008, No. 1, Themen und Berichte aus Politik, Soziales und Gesellschaft, 200 Seiten. Autor: Andreas Klamm, Journalist, Verlag, Books on Demand Gmbh, Edition 1, (Juni 2008), Sprachen, Deutsch und englisch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-4600-1, ISBN-13: 978-3-8370-4600-7, 28,90 Euro.
Die Kinder der John Baptist Mission in Togo: Mission und Hilfe für Kinder, 200 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Verlag, Books on Demand Gmbh; Edition 1, (August 2008), Sprachen: Englisch und deutsch und Texte von Co-Autoren in französischer Sprache. ISBN-10: 3-8370-5762-3, ISBN-13: 978-3-8370-5762-1, 15,99 Euro
Die Bücher sind erhältlich in allen Buchhandlungen in Frankreich, Deutschland, Österreich und der Schweiz und auch erhältlich bei den bekannten Online-Buchhandlungen, wie im Beispiel: http://www.amazon.de , http://www.amazon.fr , http://www.bod.de , http://www.bod.fr , http://www.alapage.com , http://www.libri.de , http://www.buch.de und zahlreiche weitere Online-Buchhandlungen.
Meine Biografie und Bibliografie, erster Teil einer biografischen und bibliografischen Reihe können Sie seit November 2011 in jeder Buchhandlung oder auch bei Online-Buchversand-Shops wie http://www.amazon.de, http://www.libri.de finden und lesen.
Andreas Klamm – Journalismus, Medien und Pflege
Biografie und Bibliografie, Erster Teil einer mehrteiligen Biografie und biografischen Reihe, DE / bilinguale Ausgabe – Biografie und Bibliografie eines Journalisten und Autors
Andreas Klamm, Journalist, Autor, Andrew P. Harrod, Andreas Klamm – Sabaot
ISBN 9783844801224
12,90 Euro
Das Apostolische Glaubensbekenntnis (Ökumenische Fassung)
Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde,
und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.
Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Amen.
SHALOM !
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Rundfunk-Journalist,
Redaktionsleitung, Verleger, Herausgeber,
staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
Afshin Seresti: Ein Arzt fordert Gerechtigkeit (…in Deutschland !)
Afshin Seresti, ein Iranisch-Deutscher Arzt wurde das Opfer mehrerer falscher Anschuldigungen, wonach er angeblich ein Terrorist sein soll. Aufgrund seiner jüdischen Vorfahren wurde der engagierte Arzt zudem diskriminiert und beleidigt. Jetzt fordert der Arzt, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und eine private und berufliche Rehabilitation. Eine Sammelklage bereiten die Rechtsanwälte des Arztes jetzt bei Gerichten auch im Iran vor.
Interview. Dauer 1.19 Stunde / Minute, 82 Minuten, Produktion, Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Radio TV IBS Liberty, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, http://www.ibstelevision.org, http://www.radiotvinfo.org.
Weitere Informationen und Hintergründe zum Fernseh-Interview sind auch als Texte und Artikel abrufbar:
Engagement und Courage engagierter Menschen und Friedensaktivisten bleibt auch in Deutschland in lebendiger Erinnerung
Berlin. 19. August 2011. In Deutschland wird die öffentliche Diskussion und Debatte geführt, ob Journalisten, Autoren, Blogger und engagierte Menschen in Deutschland ihren Klarnamen, das meint auch echte Namen für Veröffentlichungen in der Öffentlichkeit nutzen sollten, oder aus Schutzgründen doch lieber ein Pseudonym und Künstlernamen nutzen, um ihre wahre Identität der Öffentlichkeit nicht preiszugeben.
Als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor von 9 Büchern bin ich es gewohnt mit sogenannten Klarnamen in Tageszeitungen, Presse, Film, Funk und Fernsehen seit 1984 zu arbeiten, und meine Beiträge, Artikel, Radio- und Fernseh-Produktionen zu veröffentlichen. Vergleiche hierzu auch die Informationen auf meiner Web-Seite bei http://www.andreas-klamm-sabaot.de.be und beim internationalen Medien-Projekte für Menschenrechte Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters bei http://www.libertyandpeacenow.org . Die Angst einiger Autoren, Journalisten, Menschen und Blogger, Morddrohungen zu erhalten, kann ich gut verstehen. Wer kritische und aufklärende Beiträge etwa in Bezug auf soziale Miss-Stände, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verletzung von Grundrechten und Menschenrechten in Deutschland und in der Welt schreibt, die sich nicht dem Diktat allgemeiner Zensur oder der Zensur von Medien unterwerfen, der sollte immer damit rechnen, Drohungen und Mord-Drohungen zu erhalten, früher oder später. Auf den Schutz nach freiheitlich-demokratischen sowie rechtsstaatlichen Grundprinzipien von Regimen zu hoffen, die unverblümt, öffentlich bekannt, heute bereits demaskiert Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, Grundfreiheiten, Grundrechte und Menschenrechte verletzen, wäre zugegebenerweise eine Illusion. Das Ziel von Terroristen ist es immer größtmögliche Angst, Schrecken und Terror zu verbreiten und die Menschen einzuschüchtern, zu unterjochen, zu geiseln, zu quälen und zu foltern. Die Terroristen lassen keinen Zweifel daran aufkommen, dass diese es ernst meinen, mit ihren Plänen alle Grundfreiheiten, Grundrechte, Menschenrechte, Meinungs- Gedankens- Gewissen- und Informations-Freiheit zu vernichten, ja sogar, wenn es möglich wäre das freie, nicht manipulierte Denken zu vernichten. Kein Mensch, der je nur ansatzweise das Wirken von Terroristen beobachtet hat, wird einen Zweifel daran haben, dass Terroristen, nicht davor zurückschrecken, das Leben von Menschen zu vernichten, die sich für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Grundrechte, Freiheit, Frieden und Liebe in Deutschland und in der Welt engagieren. Auf die Zusage von Terroristen zu hoffen, dass diese keinen Mord begehen, wäre eine Illusion. Am Ende des Terroraktes von Terroristen steht die größtmögliche Demütigung der Würde von Menschen und der offene Ausdruck der Verachtung des Lebens von Menschen, die meist mit der Begehung eines Mordes oder des Massenmordes – meist aus niedrigen Beweggründen – einen Höhepunkt findet. Für mutige und couragierte Menschen, Journalisten, Autoren, Blogger, Sozial- und Menschenrechts-Aktivisten in Deutschland und in der Welt stellt sich immer auch die über Leben und Tod entscheidende Frage, ob diese sich dauerhaft in Geiselhaft und Sklavenschaft von Terroristen halten lassen wollen und damit die Terroristen die Angst, die Freiheit und Liebe besiegen oder ob couragierte, mutige und engagierte Menschen mit friedlichen Mitteln der Aufklärung und Transparenz für das GUTE kämpfen, damit das Böse nicht siegt. Wenn die GUTEN nicht für das Gute mit friedlichen Mitteln kämpfen, siegt das Böse.
Doch wer etwas sagen will und dazu auch steht, sollte prüfen, ob er oder sie dazu auch mit Gesicht und Namen stehen will in der Öffentlichkeit und transparent. Es gibt gute Beispiele in Deutschland: Etwa Hans und Sophie Scholl und Christoph Propst, die während der Dikatur der Nationalsozialisten in den Jahren 1933 bis 1945 mit ihren Klarnamen für Frieden mitten im Krieg, Flugbätter schrieben und verteilten. Es war ein mutiger Schritt für die Menschheit in aller Welt und die Menschen in Deutschland. Hans und Sophie Scholl und Christoph Propst wurden für ihr bekennendes Engagement für FRIEDEN in Deutschland und in der Welt von den Nationalsozialisten ermordet. Solche Dinge geschehen in einer Tyrannei und Diktatur. Doch das Engagement für Frieden und Gerechtigkeit von Hans und Sophie Scholl, Christoph Propst und weiterer couragierter Menschen ist Gott sei Dank in Deutschland und in der Welt immer noch in lebendiger Erinnerung. Andreas Klamm – Sabaot