Category Archives: Kunst

Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

3. April 2010: 500 Mitglieder der Jungen Union singen zum Geburtstag für den Bundeskanzler a. D. in Ludwigshafen-Oggersheim – Offizielle Feiern im Pfalzbau am 5. Mai – 80. Geburtstag im Kreise der Familie


Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl noch im Amt, im Jahr 1998. Unser Archiv-Foto aus dem Jahr 1998 beweist eindrucksvoll: Damals und heute, irgendwie gelingt es Dr. Helmut Kohl immer Massen von Menschen anzuziehen. Foto: Andreas Klamm Sabaot / Archiv 1998

Von Andreas Klamm Sabaot

Berlin / Ludwigshafen – Oggersheim. 3. April 2010. Der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl und seine Familie staunte und war sichtlich gerührt zur Feier seines 80. Geburtstages am 3. April 2010. Eine kleine Feier im Kreise der Familie und enger Freunde war geplant, so die offiziellen Mitteilungen. Doch irgendwie war die Stimmung in Ludwigshafen-Oggersheim heute noch so, als würde der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl noch heute Deutschland regieren. Rund 500 Mitglieder der Jungen Union (JU) sangen für den Geburtstags-Jubilar, der seinen 80. Geburtstag feierte. Die Leitung der Gesangs-Darbietungen für den früheren Bundeskanzler hatte der beliebte Dirigent Gotthilf Fischer.

Der Vorsitzende der Jungen Union (JU) Philipp Mißfelder informierte darüber, dass die CDU sich als eine „große Familie“ verstehe. Dr. Helmut Kohl war von 1982 bis 1989 für 16 Jahre der Bundeskanzler für die Bundesrepublik Deutschland. Bislang konnte sein Regierungs-Zeit-Rekord mit der längsten Amtszeit eines Bundeskanzlers in der Geschichte von Deutschland nicht gebrochen werden. So wundert es nicht sonderlich, dass die Mitglieder der Jungen Union in Dr. Helmut Kohl „…Immer unser Kanzler…“ sehen und dem großen europäischen Staatsmann auch dankten mit dem Transparent „Wir danken Dir, Kanzler der Einheit !“.

Mehr Hunderte schwarz-rot-goldene Luftballons stiegen zum Himmel empor.

Dr. Helmut Kohl dankte in einem Interview mit der BILD-Zeitung „dem lieben GOTT“ und gab auch einen sehr persönlichen Wunsch bekannt: Er wünsche sich noch viele und Jahre mit seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter und FRIEDEN.

In einem Interview mit der Bild Zeitung sagte Helmut Kohl als Antwort auf eine Frage eines Kollegen in der Bild-Redaktion, was sich der frühere und am längstens amtierende Bundeskanzler für die Republik wünsche:

„Frieden. Ich wünsche mir für unser Land inneren und äußeren Frieden. Dazu gehört auch, dass Deutschland sich seiner Verantwortung bewusst ist, dass es mit Stolz, aber auch Bescheidenheit auf den Weg blickt, den es zurückgelegt hat, und mit Zuversicht in die Zukunft geht.“, so Dr. Helmut Kohl.

Dr. Helmut Kohl zeigte sich dem Überraschungs-Besuch in Begleitung seiner Familie und seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter. Der frühere Bundeskanzler wirkte sichtlich noch geschwächt und angeschlagen. Vor rund zwei Jahren erlitt er nach einem schweren Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er lebe nur noch nur Dank seiner Ehefrau Maike, informierte Dr. Helmut Kohl. Vor wenigen Wochen musste die Gallenblase des Bundeskanzlers a. D. entfernt werden und ein gutes Alter von 80 Jahren – es hinterlässt Spuren.

Da dem gesundheitlichen Genesungs-Prozeß Vorrang gegeben werden müsse, konnte Dr. Helmut Kohl an offiziellen Geburtstags-Feierlichkeiten in Berlin nicht teilnehmen.

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein Dr. Eva Lohse (CDU) würdigte die besonderen Verdienste von Dr. Helmut Kohl als einen Kanzler der Einheit für Deutschland und als großen Europäer. Die politische „Zieh-Tochter“ von Dr. Helmut Kohl und heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel überraschte den Jubilar mit einer Video-Botschaft, in der die Kanzlerin die besondere Leistung des Politikers für die deutsche Einheit würdigte. Aus aller Welt hat Helmut Kohl Glückwünsche zum 80. Geburtstag erhalten. So auch vom russischen Präsidenten Dmitri Medwedew, der ein Glückwunschtelegramm sandte und Kohl dankte, weil er als Bundeskanzler zu einem Neustart der deutsch-russischen Beziehungen beigetragen habe. Das Verhältnis stütze sich heute auf einen vertrauensvollen Dialog.

Am 5. Mai 2010 soll in Ludwigshafen am Rhein im Pfalz eine offizielle Geburtstags-Feier mit Dr. Helmut Kohl und mit rund 1.000 geladenen Gästen stattfinden. Der Hintergrund: Dr. Helmut Kohl war nicht nur 16 Jahre als Bundeskanzler im Amt für Deutschland, sondern in den Jahren 1969 bis 1976 auch amtierender Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Die heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) will zu den Feierlichkeiten nach Ludwigshafen am Rhein reisen.

Mehrere Tausend Menschen haben ihre Glückwünsche und Gratulationen zum 80. Geburtstag für Dr. Helmut Kohl bei www.helmut-kohl.cdu.de eingetragen. Bei dem Glückwunsch- und Gratulations-Portal handelt es sich um eine Aktion der CDU Deutschlands. CDU-General-Sekretär Hermann Gröhe erklärte: „Der 80 Geburtstag von Helmut Kohl ist für uns ein Tag der Dankbarkeit.“

Deshalb wolle die CDU vielen Menschen die Möglichkeit geben Dr. Helmut Kohl ganz persönlich zu gratulieren.

Auf der Gratulations-Seite für den früheren Bundeskanzler ist eine Bild-Collage mit wichtigen Stationen aus dem politischen Leben von Helmut Kohl zu finden. Zudem kann auf der Seite auch die Video-Botschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an Dr. Helmut Kohl gesehen werden.

1 Comment

Filed under artists, documentation, Fernsehen, freedom of the press, Gesellschaft, Grundgesetz, Hochschule, human rights, information, Informations-Freiheit, international, journalism, journalists, Kunst, Liberty and Peace NOW!, media, Medien, Meinungs-Freiheit, Menschenrechte, news, people, Politik, Presse, PRESSE-FREIHEIT, radio, social, society, Studenten, Studium, Universität, University, Verständigung

Limburgerhof: 40-jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Pflegeheim in Limburgerhof:

40jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Verdacht auf Missbrauch kann nicht ausgeschlossen werden – Vielzahl von Möglichkeiten muss geprüft werden – Leitender Oberstaatsanwalt Lothar Liebig: „Wir müssen in alle Richtungen umfassend ermitteln“ – Kind und Mutter können gerettet werden – Entscheidung liegt bei der Mutter

Von Andreas Klamm Sabaot

Ludwigshafen / Limburgerhof. 31. März 2010. Kaum zu glauben und doch wahr. In einer Pflege-Einrichtung in der pfälzischen Gemeinde Limburgerhof bei Ludwigshafen am Rhein haben die Pflege-Fachkräfte in einem Pflege-Bereich „Junge Pflege / Wachkoma“ in der schwerst geschädigte Menschen gepflegt werden, die Schwangerschaft im fünften Monat einer 40-jährigen Frau und schwer geschädigten Patientin festgestellt, die nach einem Unfall als Wachkoma-Patientin mit schwersten Schädigungen nach einem Schädel-Hirn-Trauma gilt. Ein Missbrauch oder eine Vergewaltigung der Frau könne nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungs-Behörden in Ludwigshafen am Rhein und in Frankenthal in der Pfalz können zur Zeit eine ganze Vielzahl von möglichen Szenarien nicht ausschließen.

Die Pflege-Einrichtung habe bei Bekanntwerden des Verdachts und die Bestätigung der Schwangerschaft der Patientin durch einen Gynäkologen eine Strafanzeige gegen einen bislang unbekannten Täter erstattet.

Vorsorglich habe die kirchliche Pflege-Einrichtung alle männlichen Pflege-Kräfte von der Station in andere Arbeits-Bereiche der Pflege versetzt. „Das Haus sei ein sehr offenes Haus. Die Tat ist unfassbar und wir können keine Möglichkeit mehr ausschließen.“, sagte ein Kirchen-Sprecher in einem Fernseh-Interview mit dem Fernseh-Sender SWR.

Anders als in den Berichten über Missbrauchs-Fälle in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen, über die seit mehreren Wochen in Deutschland berichtet wird, ist zur Zeit nicht sicher, ob es sich um einen weiteren „Missbrauchs-Fall“ in einer Einrichtung handelt. Denkbar sind viele Möglichkeiten, etwa auch Täter aus dem nächsten Umfeld. Rein theoretisch können sogar männliche Patienten der Einrichtung in den Verdacht geraten, zum Kreis des Täters zu zählen oder auch Anwohner im Umfeld der Pflege-Einrichtung.

Die Staatsanwaltschaft in Frankenthal müsse in alle Richtungen umfassend ermitteln, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Frankenthal, Lothar Liebig. „In Betracht kommen unterschiedlichste Geschehens-Abläufe. Bei den Ermittlungen spielen natürlich auch die entsprechenden und inzwischen üblichen DNA-Überprüfungen eine wesentliche Rolle“, ergänzte der leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig in einem Fernseh-Interview.

Bei den Ermittlungen ist natürlich auch die aktuelle Befindlichkeit, der durch einen Unfall schwer geschädigten Patientin wichtig und das Einfühlungs-Vermögen der Ermittler und Ermittlerinnen, die jetzt versuchen müssen einen Weg zu finden, mit der Patientin zu kommunizieren, um möglichst viele Informationen zusammen zutragen.

Die 40jährige Frau könne sich nur eingeschränkt zu den möglichen Ereignissen äußern. Die Pflege-Einrichtung werde als eine „offene Einrichtung“ geführt, in der es keine festen Besuchs-Zeiten gibt.

Eine mögliche Vergewaltigung oder ein möglicher Missbrauch könne vorliegen. Denkbar sind dennoch auch weitere Szenarien, an die Beobachter ohne die entsprechenden psychologischen und Pflege-Fachkenntnisse zunächst vielleicht nicht denken. Zur Zeit kann noch nicht einmal eine bislang nicht bekannte Beziehung der schwer geschädigten Patientin zu einem anderen männlichen Patienten innerhalb der Pflege-Einrichtung sicher ausgeschlossen werden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter aus dem direkten Umfeld stammen könne.

Unklar ist noch, was mit dem Kind geschehen soll. Denkbar wäre, wenn die Ärzte eine Gefahr für die werdende Mutter und Patientin und für das Baby ausschließen können, dass das Baby in rund vier Monaten vielleicht für eine Adoption freigegeben wird. Gesetzlich wäre auch noch ein Schwangerschafts-Abbruch möglich, sollten Ärzte eine Gefahr für Leib und Leben für die Patientin und für das Baby bestätigen.

Dank der modernen und technischen Mittel von Medizin und Wissenschaft ist es denkbar, dass die beteiligten Fachärztinnen und Fachärzte die schwangere Patientin und das Baby sicher in der Schwangerschaft begleiten und eine Geburt ohne ernste Gefahren für Patienten und Kind möglich machen. Sicher wäre eine Lebens-bejahende Entscheidung für die Patientin und für das Kind und eine spätere Adoption besser und vermutlich auch im Sinne einer Lebens-bejahenden und kirchlichen Einrichtung. Dazu müssten die Ärzte jedoch eine Gefährdung für die 40jährige Wachkoma-Patientin und das Baby so weit wie möglich ausschließen können, da sonst die Gefahr besteht, dass die werdende Mutter und das Baby zu weiterem Schäden oder gar in Gefahr für Leib und Leben kommen könnten. Diese schwere Entscheidung muss die Mutter der 40jährigen Wachkoma-Patientin treffen. Die Mutter der geschädigten Frau und Patientin ist der gesetzliche Vormund der schwangeren Patientin in der Pflege-Einrichtung.

Denkbar ist auch, dass die Mutter sich dazu entscheidet, wenn keine Gefahr für die Unfall-traumatisierte, Langzeit-geschädigte Tochter besteht, das Kind zu behalten und die Mutter der Patientin die Pflege des Kindes in Begleitung von Helfern und Helferinnen übernimmt. Aus Heil-therapeutischer Sicht wäre es sogar möglich, dass das Baby, sofern dieses von der schwer durch einen Unfall geschädigten Patientin nicht abgelehnt wird , positiv zum einem weiteren Heilungs-Prozeß und zu einem besseren Lebens-Gefühl für die schwer geschädigte Patientin beitragen könnte mit der Unterstützung durch deren Mutter als Vormund der schwangeren Patientin.

Schwangerschaften von schwerst behinderten oder auch Langzeit-geschädigten Frauen sind nicht ganz so selten, wie es jetzt vielleicht auch in unterschiedlichen Medien dargestellt wird.

Zur Zeit ist noch nicht einmal ausgeschlossen, dass sich der werdende Vater seiner künftigen Verantwortung doch noch bewusst wird und bei der Polizei , bei einem Seelsorger der Kirchen-Gemeinde oder bei der Pflege-Einrichtung meldet und die Verantwortung für sein Handeln übernimmt, rein theoretisch für die Situation, dass es vielleicht eine bislang nicht bekannte Beziehung zwischen einer schwer geschädigten Patientin in einer Pflege-Einrichtung und einem Mann geben sollte. Liebe ist bekanntlich dazu in der Lage viele Wunden zu heilen. Vielleicht sogar in einem weiteren Horizont betrachtet, auch die Wunden und die Schädigungen, die die 40jährige Wachkoma-Patientin am Tag des Unfalls erlitten hat, als ein Teil des Lebens der Frau zerstört wurde.

Dieses kleine Baby, so ungewöhnlich diese Geschichte auch sein mag, könnte der geschädigten Frau vielleicht sogar einen Teil des verlorenen Lebens zurückgeben. Denn mit dem Unfall der Frau wurden vielleicht die Hoffnungen auf eine glückliche Hochzeit, ein Teil des jungen Lebens einer einst sehr glücklichen Frau auf tragische Weise zerstört und vielleicht auch ein Wunsch für Kinder genommen. Durch bislang kaum zu verstehende Umstände, könnte dennoch jetzt etwas möglich werden, das bislang in der Pfalz als nicht möglich betrachtet wurde. Denkbar wäre sogar, dass die Bürger, Bürgerinnen und Kirchen-Gemeinde-Mitglieder der kleinen Gemeinde Limburgerhof in der Pfalz und die Kirchen in der Pfalz eine „Patenschaft“ für das Kind übernehmen. In Afrika und Asien sind Kinder-Patenschaften üblich und damit können Kinder am Leben erhalten werden. In nicht wenigen Fällen können sogar ganze Familien mittels einer „Kinder-Patenschaft“ am Leben erhalten werden.

Was im fernen Afrika und Asien möglich ist, weshalb sollte eine Kinder-Patenschaft nicht auch das Leben einer Unfall-traumatisierten Patientin und deren Baby in Deutschland retten können, das möglicherweise bereits in vier Monaten das Licht der Welt erblicken könnte, vielleicht sogar kerngesund. Die Schlagzeilen von heute müssten dann vermutlich als „Wunder von Limburgerhof: „Schwerst geschädigte Patientin bringt kerngesundes Baby zur Welt“ geschrieben werden – wenn sich der Vater noch finden sollte, könnte die Geschichte, die zunächst möglicherweise so traurig begonnen hat und klingt, vielleicht sogar noch einen guten Anfang für den Start in ein spannendes Leben finden. Es wäre ein echtes Wunder und in den kommenden Tagen gedenken die Menschen eines der größten Wunder zu den „Hohen Feiertagen“, die in Deutschland und in der Welt celebriert werden.

1 Comment

Filed under Bildung, documentation, freedom of the press, Gesellschaft, Grundgesetz, Hochschule, human rights, information, Informations-Freiheit, international, journalism, journalists, Kultur, Kunst, Liberty and Peace NOW!, media, Medien, Meinungs-Freiheit, Menschenrechte, news, people, Politik, Presse, PRESSE-FREIHEIT, social, society, Studenten, students, Universität, University, Verständigung

Internationale Mission startet internationale Petition für Frieden

Internationale Mission startet internationale Petition für Frieden

London / Berlin. 29. März 2010. Die Bedrohungslage für Kriege und für den Ausbruch eines 3. Welt-Krieges sind ernst. An zahlreichen Orten in dieser Welt, sei es im Nahen Osten oder im Iran gibt es sehr viele Konflikt-Herde, die sich zum „globalen Flächenbrand“ entwickeln könnten, wenn sich die Menschen nicht für Demokratie, Menschenrechte und für Frieden engagieren, informierte ein Sprecher der internationalen Jüdisch – Christlichen John Baptist Mission of Togo. „Daher planen wir für die Jahre 2010, 2011 und 2012 eine ganze Reihe für Aktionen und Kunst-Installationen für Frieden für die Menschen in dieser Welt.“ so der Sprecher der Mission.

Aus diesen und weiteren Gründen habe die internationale Mission mit Hauptsitz in Lome in Togo in West-Afrika und deren Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine internationale Petition mit dem Namen Actions For Peace am 29. März 2010 und am 30. März 2010 veröffentlicht, insbesondere im Angesicht der bevorstehenden „Hohen Feiertage“, die bald in aller Welt gefeiert werden.

Die interntionale Petition „Actions For Peace“ – das bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie „Aktionen für den Frieden“ kann bei http://www.petitiononline.com/afp20102/petition.html mitgezeichnet werden.

Die Petition ist eine öffentliche Petition, die sich als Zeichen für Frieden im Allgemeinen versteht.

Eine Vorgänger-Version an die Leiter in dieser Welt wurde mangels Teilnahme und mangels Interesse am 30. März 2010 geschlossen und beendet.

Nach Auffassung der John Baptist Mission of Togo sei es wichtig noch ein Zeichen für FRIEDEN, anstelle für das Vorantreiben von Kriegen zu setzen, das sei ganz ohne Zweifel wichtig, auch dann wenn vielleicht die Leiter der Nationen und in der Welt, weiterhin an Plänen für regionale Kriege oder dem 3. Welt-Krieg arbeiten. Um so wichtiger sei es ein Zeichen für den Frieden zu setzen, auch dann wenn die Waffen-Lobby und Waffen-Industrie zu Aktionen für Frieden vermutlich wenig begeistert sein dürfte.

Andreas Klamm Sabaot

Der komplette Text der internationalen Petition in englischer und deutscher Sprache lautet:

To: public

Ein Zeichen für FRIEDEN !
A Sign For PEACE !

Petition Start: March 30, 2010

PEACE PETITION 2010

We the people, do believe, that governments of the nations and in this world and every human being should be engaged more in ACTIONS FOR PEACE instead of campaigns for the war.

There are plenty of problems in this world which require the attention of all people such as:

* Global Food Crisis
* Global Climate Change and Problems with Environment
* Global Financial Crisis
* Increasing number of poor people in all the world while a few people are getting more rich
* WATER CRISIS
* EARTHQUAKES and other natural disasters or disasters caused by people in this world
* High rate of unemployment
* Human Rights Issues of all different kind
* Social Justice

There are plenty of issues which do require our urgent attention, we need not more wars, we need more ACTIONS FOR PEACE AND FOR GOOD.

Therefore we do support the international PETITION FOR ACTIONS FOR PEACE, issued on March 29 / 30, 2010 by the international Jewish Christian JOHN BAPTIST MISSION OF TOGO.

PEACE – SHALOM – SALEM

Ein Zeichen für FRIEDEN, internationale Petition für Frieden

FRIEDENS PETITION 2010

Wir die Menschen, glauben, dass Regierungen der Nationen und in dieser Welt und alle Menschen weniger in Kampangnen für Krieg und mehr für AKTIONEN FÜR FRIEDEN engagiert sein sollten.

Mit unserer Unterschrift bringen wir symbolisch zum Ausdruck, dass wir FRIEDEN wünschen.

Es gibt eine reichliche Anzahl von Problemen in dieser Welt, die die Aufmerksamkeit aller Menschen erfordern, im Beispiel:

* GLOBALE HUNGERS-NOT
* GLOBALER KLIMA-WANDEL und Probleme mit der Umwelt in der Welt in der wir leben
* GLOBALE Finanz-Krisen
* Zunehmende Zahl von Menschen die arm in aller Welt werden, während einige wenige Menschen zunehmend reich werden (Verteilungs-Gerechtigkeit von vorhandenen Ressourcen)
* Krisen in der Versorgung mit sauberem WASSER („Wasser-Krise“)
Erdbeben und weitere Natur-Katastrophen oder Katastrophen, die von Menschen verursacht sind
* Hohe Rate von Menschen, die keine bezahlte Erwerbs-Arbeit finden können in den Folgen von Automation, Technisierung und Industrialisierung
* Themen zu Menschenrechten aller Art (wie Demokratie, Abschaffung der Todesstrafe, Volks-Entscheide, Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit, soziale Sicherheit)

Es gibt reichlich von Themen, die unsere DRINGENDE AUFMERKSAMTKEIT erfordern, wir brauchen NICHT mehr Krieg, sondern mehr AKTIONEN FÜR FRIEDEN UND FÜR DAS GUTE !

Daher unterstützen wir die internationale Petition AKTIONEN FÜR FRIEDEN, publiziert und herausgegeben von der internationalen Jüdisch Christlichen JOHN BAPTIST MISSION OF TOGO (Johannes der Täufer Mission von Togo) am 29. / 30. März 2010.

FRIEDEN – SHALOM – SALEM – FRIEDE sei mit Euch und mit uns !

JOHN BAPTIST MISSION OF TOGO
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
Postfach 1113
D 67137 Neuhofen
Deutschland

email: aktuelles@radiotvinfo.org

Internet: http://www.missionjb.org , http://www.johnbaptistmission.org, http://www.johnbaptistmission.blogspot.com

Ausführliche Informationen bei

1. http://www.radiotvinfo.org/frieden
2. http://www.johnbaptistmission.org/frieden

Internet: www.missionjb.org, www.johnbaptistmission.org, www.johnbaptistmission.blogspot.com

Weitere und ausführliche Informationen bei www.radiotvinfo.org/frieden und www.johnbaptistmission.org/frieden.

Leave a comment

Filed under bi-lingual, Bildung, documentation, freedom of the press, Gesellschaft, Grundgesetz, human rights, information, Informations-Freiheit, international, journalism, journalists, Kultur, Kunst, Liberty and Peace NOW!, media, Medien, Meinungs-Freiheit, Menschenrechte, news, people, Politik, Presse, PRESSE-FREIHEIT, radio, social, society, Studenten, students, understanding, Verständigung

Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Höchste Richter in Karlsruhe schützen Grundrechte und Demokratie – Gesetz zur Vorrats-Datenspeicherung muss überarbeitet werden


Der erste Senat des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe. In der Mitte der Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts, Dr. Dres. hc. Hans-Jürgen Papier. Foto: Bundesverfassungsgericht

Von Andreas Klamm Sabaot

Karlsruhe. 2. März 2010. Die bislang durchgeführte Vorrats-Datenspeicherung aller Kommunikations-Verbindungen aller Bürger und Bürgerinnen ist nach einem Urteil der höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsrichtes (BverG) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Der höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

In ihrer rund 85 DIN A4-Seiten langen Begründung gelangten die obersten Grundgesetz-Schützer und Verfassungs-Richter auch zur Überzeugung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte angemessen Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.

Leitsätze für Grundrechte und Demokratie

Im dritten Leitsatz des Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung unterstreichen die Richter, dass die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungs-Verpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG obliegen.

Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.

Hinsichtlich der Datensicherheit bedürfe es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheits-Standard normenklar und verbindlich vorgeben. Es sei jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnehme und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht, heßt es im vierten Leitsatz des Urteils.

Im fünften Leitsatz zum Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung nehmen die Richter des Bundesverfassungs-Gerichtes konkreten Bezug zur unmittelbaren Nutzung der Daten.

„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“

Der 6. Leitsatz zum Rechtsraum Internet und Deutschland

Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikations-Dienste-Anbieter über die Inhaber von Internet-Protokoll-Adresssen sei auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüter-Katalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.

Reaktionen auf das Urteil der Bundesverfassung-Richter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheits-Gesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichts-Entscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefon-Überwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine Grundrechts-schondende Innenpolitik.“

Das heutige Urteil strahle auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungs-Gericht mache mit seiner Urteils-Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheits-Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhänge einsetzen müsse.

CDU-Vorsitzender des Innenausschusses sieht „Schwarz“ mit dem Urteil

Dem Nachrichten-Sender n-tv sagte Wolfgang Bosbach, CDU, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in einem Interview unter anderem : “Ich sehe das Urteil mit gemischten Gefühlen. Es ist gut, dass Karlsruhe entschieden hat, dass es eben nicht richtig ist, dass die EU-Richtlinie, die wir umgesetzt haben, gegen unser Grundgesetz verstößt. Karlsruhe hat auch nicht entschieden, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sondern hat dem Gesetzgeber sehr enge Grenzen der Speicherung aufgezeigt.

Bedauerlich ist aus meiner Sicht die Einschränkung beim Abruf, also bei der Nutzung der Daten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir diese Daten zukünftig nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten nutzen dürfen, werden wir viele Straftaten nicht mehr aufklären können, weil es Ermittlungsansätze ausdrücklich, aber auch ausschließlich nur durch die Nutzung dieser Verkehrsdaten gibt. Dann bleiben eben die Opfer auf dem Schaden sitzen und der Staat kann seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Das ist die Folge.”

Grund zu übermässigen Feiern besteht in Deutschland nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC) keinswegs. Grund: Zum 1. Januar 2010 wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt. „Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der Daten-Anhäufung auf Vorrat und ruft zur Unterzeichnung einer Petition an den Deutschen Bundestag auf.“, erkärte die Vereinigung in einer Mitteilung auf ihrer Internet-Präsentation.

Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, „einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die Bundesregierung könne bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung zahlreicher Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänen zählen, die sich nach Informationen des Arbeitskreises, der Vorratsdaten-Speicherung bis heute verweigern.

Ausführliche Informationen zum Urteil und weiteren geplanten Vorhaben zur Daten-Sammlung

Presse-Mitteilung des Bundesverfassungs-Gericht vom 2. März 2010:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
Entscheidung zur Vorrats-Datenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
CCC, Chaos Computer Club, http://www.ccc.de
Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html

5 Comments

Filed under freedom of the press, Gesellschaft, Grundgesetz, human rights, information, Informations-Freiheit, international, journalism, journalists, Kunst, Liberty and Peace NOW!, media, Medien, Meinungs-Freiheit, Menschenrechte, Presse, PRESSE-FREIHEIT

Karl Heinz Nagel: Ein Bild für die Menschen in Haiti

Karl Heinz Nagel: Ein Bild für die Menschen in Haiti

Über die Blockade einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke – Maler will mit einem Asche-Bild und Versteigerungs-Erlös helfen – Wie kreative Kunst Menschen in Not helfen könnte

Von Andreas Klamm Sabaot

Kassel / Berlin. 19. Februar 2010. Bis zu 230.000 Menschen wurden nach einem der schlimmsten Erdbeben mit katastrophalen Auswirkungen nach Informationen des Nachrichten-Fernseh-Magazins Democracy NOW ! ( www.democracynow.org ) und der amerikanischen Journalistin Amy Goodman am 12. Januar 2010 getötet. Überall lagen tote Menschen in Schutt und Asche in den Straßen des kleinen Insel-Staates und einem der ärmsten Länder in dieser Welt. Wo andere Menschen den „Untergang der Welt“ sehen und kaum noch Hoffnung finden, beginnt der teschoslowakische Maler und Künstler Karl Heinz Nagel (65) zu arbeiten und zu wirken. Der Maler hat ein Bild mit Asche geschaffen, das den ärmsten der armen Menschen in Haiti helfen soll. Er stellte das Bild für eine Versteigerung als Spende an die UNICEF Deutschland in Köln kostenfrei zur Verfügung. Seine Hoffnung war, dass UNICEF das Bild an die UN-Botschafterin Angelina Jolie zur Versteigerung nach Amerika schicken würde. Bei dem internationalen Hilfs-Werk wurde die Intention des Malers, armen Menschen in schwerster Not mit kreativer Kunst zu helfen, offenbar nicht verstanden und die Spende wurde abgelehnt.


Der teschoslowakische Maler Karl Heinz Nagel und sein Asche-Gemälde mit dem er Kindern und Menschen in Haiti helfen will „Überlebende Frau in Asche aus Haiti“. Fotos: khn

In Haiti habe sich eine menschliche Tragödie kaum vorstellbaren Ausmaßes ereignet, reflektiert Karl Heinz Nagel. Der Maler hat eine überlebende Frau der Katastrophe aus Haiti deren Foto um die ganze Welt ging in einem einzigartigen Asche-Bild verewigt. Asche ist das Stilmittel des Künstlers.

Der Künstler plante die Einrichtung einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke zwischen den Menschen in Deutschland und Haiti. Der Maler ist enttäuscht und hat der UNICEF geschrieben, dass er die Ablehnung einer „Kunst-Spende für einen guten Zweck als Schande“ empfinde.

Leider hat auch das größte und bekannteste deutsche „Leit-Medium“, die BILD Zeitung mit bis zu 50 Millionen Lesern und Leserinnen täglich, offenbar die gute Absicht des Malers und Künstlers nicht verstanden, obgleich es beim Konzern-Riesen Bild und Springer Verlag die fachlichen Kunst-Experten gibt. Der Maler schickte seine Kreation an die BILD Zeitung, damit die Zeitung es versteigern und den Erlös den Opfern zukommen lassen sollte. Doch die BILD Zeitung schickte das Kunstwerk zurück. „Nur mit Bargeld könne man etwas anfangen.“, so die Begründung. Wenn es nicht zur „Kunst-Hilfe-Blockade einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke“ gekommen wäre, hätten bereits 100.000 Leser und Leserinnen mit der Ersteigerung des Bildes gut helfen können.

Mit dem Gemälde aus Asche hätten nach der Philisophie des Künstlers vielleicht 100.000 Euro oder mehr für Kinder und Menschen in Not in Haiti ersteigert werden können. Mit dem Erlös aus der Versteigerung des Kunstwerkes wäre Hilfe für Menschen, die aus den Trümmern unter Schutt und Asche befreit wurden, möglich gewesen. Zugleich wäre es mit Kunst möglich gewesen einen internationalen Künstler und Solidaritäts-Dialog über Grenzen hinweg zwischen Menschen in Deutschland und Haiti zu schaffen. Weshalb sollte kreative Kunst Menschen nicht helfen können?

Zur Schaffung seiner Bilder setzt der Maler eine reichlich außergewöhnliche Technik ein. Er nutzt Asche um daraus Bilder und Kunst-Kreationen zu schaffen. Mit dem Material, das andere Menschen achtlos auf den Müll werfen, gelingt es dem Maler einzigartige und bleibende Kunst-Werte zu schaffen, die in Deutschland und in der Welt eine Rarität sein dürften und in ihrer Einzig-Artigkeit ihresgleichen suchen, schon aufgrund der außergewöhnlichen Technik mit der der Maler und Künstler seine Werke realisiert.

Die außergewöhnliche Mal-Technik von Karl Heinz Nagel: Seine Bilder bestehen aus Holz-Platten auf denen Asche angebracht ist. Mit dieser Technik hat der Maler zahlreiche Kunstgemälde geschaffen.

Karl Heinz Nagel ist ohne Zweifel mit dieser Technik ein Grenzgänger, der sich auch mit einer Kunst-Installation zum Themen-Komplex „Grenzen und die Überwindung von Grenzen“ bei www.grenzfotos.comweltweit präsentiert. Der Maler und Künstler ist auch ein Vertriebener von frühester Kindheit an. Geboren wurde Karl Heinz Nagel am 26. März 1945 in der früheren Teschoslowakei, einem Staat, den es bis 1990 gab. Der Maler und Künstler studierte Linguistik und später studierte er Freie Kunst an der Universität Kassel bei Professor Manfred Bluth und Professor Fiebig. Mit Beuys und Charles Wilp war er recht gut befreundet, erinnert sich der Künstler gerne. Bereits im Jahr 1945 als der Künstler noch ein Baby war, wurden er und seine Mutter aus der Teschoslowakei vertrieben, weil seine Mutter mit einem deutschen Mann verheiratet war.

Der Maler nahm an verschiedenen Ausstellungen teil und realisierte eine Reihe politischer Kunst-Installationen auch in der Stadt Kassel. Ein Teil der politischen Kunst-Installationen sei auch durch „politische Kräfte in der Stadt Kassel“ zerstört worden, mutmaßt der Künstler. Sein Verhältnis zur CDU ist gespannt als Initiator eines „Anti-Faschistischen öffentlichen Friedens-Denksmals in Kassel“.

Zur besonderen Technik Bilder aus Asche zu schaffen, erklärt Karl Heinz Nagel: „Es gibt keine vegleichenden Asche-Bilder in der Kunstszene soweit mir bekannt ist. Ich arbeite auschließlich mit reiner Asche. Was mich daran bewegt, ist der Verbrennungsvorgang.“

Ein Teil seiner Werke und Arbeits-Technik beschreibt der Künstler auch bei www.aschebilder.de .

Grundsätzlich habe er in seiner langen künstlerischen Laufbahn die Einsicht gewonnen, Bilder nicht unter 100.000 Euro zu verkaufen oder seine Kunstwerke zu verschenken für einen sinnvollen Zweck.

Dies habe er jetzt erneut getan. Doch seine gute Intention mit Kunst zu helfen und eine Brücke zum Grenz-überschreitenden Dialog zwischen Künstlern und Menschen in Deutschland und Haiti zu iniitieren, wurde von den reichen und mächtigen Entscheidungs-Trägern in dieser „künstlerisch und kreativ betrachtet“ armen Welt und in Deutschland nicht erkannt.

„Asche auf mein Haupt, ich gebe nur die Tatbestände wieder. Es hätte durchwegs einen Sinn gemacht die Künstler und Künstlerinnen in dieser Republik zu einer Kunst-Sachspende für Haiti aufzurufen, um die Werke der Künstler und Künstlerinnen für den guten Zweck, um Menschen und Kindern in Haiti zu helfen, zu versteigern. Die BAR-Geldspende entbindet von der Mühe und den Vorlauf-Kosten der Organisationen. Es ist entwürdigend für die Menschen in Deutschland und in Haiti.

Im übrigen habe ich den Verdacht, dass sich die Gesellschaft zur einer Eintritts-Gesellschaft entwickelt. Nur wer den Eintritt zahlen kann, darf sich dazugehörig fühlen. Selbst der Künstler der die Kultur beliefert, muß in Vorleistung gehen. Das halte ich für sehr gefährlich.“ resümierte der Maler und Künstler Karl Heinz Nagel.

Seinen Vater, einen Kommunisten im Dritten Reich, habe er nie kennengelernt. Nach dem Krieg habe er die Deutsche Demokratische Republik (DDR) mit aufgebaut. Bei Forschungen im Bundesarchiv konnte der Maler herausfinden, dass sein Vater bereits in den 60ziger Jahren „zutiefst enttäuscht“ von den Entwicklungen in der damaligen DDR war. Er war wohl ein Kommunist „der alten Schule“, der in Oberhohenelbe für die Firma Radio Lorenz in einem KZ-Außenlager von Groß Rosen tätig war. In dem KZ-Außenlager wurden Frauen jüdischen Glaubens gezwungen, Munition abzufüllen und stellten Radio-Röhren her. „Darüber erfährt man heute so gut wie nichts“, bedauert der Künstler. Mit der Aufarbeitung geschichtlich, schwieriger Ereignisse hätten nicht nur die Menschen in Deutschland sondern auch die Menschen in der früheren Teschoslowakei noch heute Probleme.

Der Künstler arbeitet weiter an der Realisation einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke für die Menschen in Haiti. „Wenn sich ein kleines Unternehmen findet, das mit der Versteigerung des Bildes, Kindern und Menschen in Haiti hilft, dann stelle ich zwei Bilder zur Verfügung. Das erwirtschaftete Geld kann Kindern und Menschen in Haiti helfen. An Barem – gerade daran mangelt es mir. Mehr als die Empathie und eine außergewöhnliche Idee habe ich nicht zur Verfügung“, bekräftigt Karl Heinz Nagel seine Idee und sein kreaktives Projekt.

Kontakt zum Künstler-Büro:

Karl Heinz Nagel, Maler und Künstler
Yorkstrasse 52
D 34123 Kassel
Tel. 0561 7393902
email: grenzfotos@gmx.de

Ausführliche Informationen sind bei www.aschebilder.de , www.grenzfotos.com und bei www.doccumenta.de im Internet zu finden.

3 Comments

Filed under art, artists, documentation, freedom of the press, Gesellschaft, human rights, information, international, journalism, journalists, Kultur, Kunst, media, news, social, society, understanding, Verständigung