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Petition: Zulassung und Aufnahme von Frauen zu KSK Elite-Einheiten der Bundeswehr
Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 20. August 2017. Die KSK-Elite-Einheiten der Bundeswehr sind ein Kronjuwel der deutschen Streitkräfte der Bundeswehr. Vor den Leistungen der Elite-Soldaten in gefährlichen Auslands-Einsätzen der Bundeswehr kann man ganz ohne Zweifel allerhöchste Hochachtung, Respekt, Würdigung und Anerkennung haben.
Ein Bericht des Magazins Panorama (NDR) zeigt jedoch dass auch Elite-Soldaten in einigen Bereichen möglicherweise Schwächen im menschlichen Bereich zeigen können außer Dienst. Das NDR-Magazin berichtet von Ereignissen, die am 27. April 2017 bei einer privaten Abschieds-Feier eines Kompanie-Chefs stattgefunden haben sollen, die sehr betroffen machen können und nachdenklich stimmen. Es geht um das Verständnis zum Rollen-Bild von Frauen einiger KSK-Soldaten.
Bei einer Abschiedsfeier für einen ehemaligen Kompanie-Chef Ende April 2017 soll es, glaubwürdig erscheinenden Angaben einer Zeugin Anna (*Name der Zeugin wurde vom vom Y-Kollektiv, Panorama-Magazin, geändert) zufolge zu bizarren Ereignissen gekommen sein.
Die Zeugin berichtete bei einem Recherche-Team, dem Y-Kollektiv (Bremen), man habe sie als “Hauptpreis” eingeladen. “Hauptpreis” bedeute “freiwilliger Sex ohne Gegenleistung”. Die Zeugin informiert über weitere erschütternde Details, siehe Bericht von Panorama, http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2017/Hitlergruss-Ermittlungen-gegen-Kompaniechef,bundeswehr1738.html.
Zu sexuellen Handlungen sei es nicht gekommen, da der Kompanie-Chef, den Beschreibungen zufolge, damals zu betrunken war.
Die Schilderungen der Zeugin lassen echte Zweifel entstehen am Rollen-Verständnis in Bezug zu Frauen einiger Elite-Soldaten der KSK-Einheiten der Bundeswehr, die an den Ereignissen beteiligt gewesen sein sollen. Es geht um die Würde von Frauen und von Menschen. Wer kann ernsthaft Frauen als “Hauptpreis”, “sexuelles Objekt” oder gar als “Beute” betrachten und gleichzeitig seine eigene Gesundheit, Leib, Seele, Psyche und Gesundheit oder gar sein eigenes Leben für einen Dienst unter größten Gefahren, Belastungen und unter ohne Zweifel besonderen Einsatz-Bedingungen in Gefahr bringen für die Bundeswehr im Ausland, die Menschenrechte, die Würde von Menschen und Demokratie verteidigt.
Frauen sind grundsätzlich seit wenigen Jahren offenbar zum Dienst und Einsatz bei der KSK-Elite-Einheit zugelassen. Weiteren Medien-Berichten zufolge, sei es dennoch bislang keiner Frau gelungen die Aufnahme-Bedingungen der KSK zu bestehen. Dies läßt weitere, ernste Zweifel entstehen. Aus diesem Grund ist eine neue Petition entstanden, die via Fax und E-mail am Sonntag, 20. August 2017 an den Deutschen Bundestag in Berlin gesendet wurde.
Es dürfte wohl kaum ein Zweifel daran bestehen, dass Frauen wie Männer dazu in der Lage sind Höchst- und Spitzenleistungen besonderer Art unter besonderen Aufgabenstellungen und Einsatz-Bedingungen wie Männer zu erbringen.
Soweit heute bekannt, ist der Zugang für Frauen, die es wünschen, in Sonder- und Elite-Einheiten der Bundeswehr wie KSK, Marine-Kampfschwimmerinnen, sonstige Spezial- und Sondereinheiten zu dienen, möglicherweise erschwert oder oft nicht möglich, weil Aufnahme-Bedingungen derzeit möglicherweise noch so gestaltet sind, dass diese von Frauen möglicherweise nicht erreicht werden können.
In vielen, weiteren und anderen Bereichen beruflicher, sportlicher, politischer, militärischer und sonstiger Engagements haben Frauen unterschiedlichster Herkunft jedoch bereits oft und vielfach bewiesen, dass diese sehr wohl in Sonder- und Elite-Einheiten wie KSK, weitere und ähnliche Sonder- und Elite-Einheiten bei der Bundeswehr dienen können, wenn die Aufnahme-Bedingungen und Kriterien künftig so gestaltet werden, dass eine Verschlossenheit für Frauen, in Sonder- und Elite-Einheiten zu dienen wünschen, allgemein gültig ausgeschlossen werden kann und realistische, gleiche Chancen für Frauen und Männer für die Aufnahme in Elite- und Sonder-Einheiten, wie KSK und weitere Sonder- und Elite-Einheiten bei der Bundeswehr gestaltet und auch eingehalten werden.
Laut Panorama habe die Bundeswehr einzelne Details zu den Schilderungen der Zeugin bestätigt.
Interne Ermittlungen wegen weiterer Vorwürfe
Neben einem Frauen-Rollen-Verständnis einiger zum damaligen Zeitpunkt betrunkener KSK-Elite-Soldaten auf einer privaten Feier, das betroffen machen kann und große Zweifel entstehen lassen kann, soll es “interne Ermittlungen” zu weiteren Zeugen-Angaben der jungen Frau geben. Einige der Soldaten hätten wohl unter starkem Alkohol-Einfluß möglicherweise Musik bekannter Musik-Gruppen gehört, die einem rechten Spektrum zuzuordnen seien und möglicherweise sogar einen “Hitler-Gruß” gezeigt.
Panorama berichtet im Beitrag weiter, die Bundeswehr habe mitgeteilt, “dass sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand die Vorwürfe der Zeugin auf verfassungsfeindliche Äußerungen in Wort, Bild und Tat sich bislang nicht bestätigt hätten.”
Die internen Ermittlungen der Bundeswehr seien noch nicht abgeschlossen. Der frühere Wehrbeauftragte der Bundeswehr, Reinhold Robbe, sagte zu den möglichen Ereignissen, laut Panorama: “Sollte das belegt werden, (* Anmerkung, Vorwürfe auf verfassungsfeindliche Außerungen in Wort, Bild und Tat), habe das KSK und die gesamte Bundeswehr ein großes Problem.” Andreas Klamm
Petition an Deutscher Bundestag vom 20. August 2017, Aufnahme-Bedingungen
Zulassung von Frauen zur KSK Elite-Einheiten der Bundeswehr, Marine-Kampfschwimmer-Einheiten und sonstigen Spezial- und Sonder-Einheiten der Bundeswehr bei gleichen und realistischen Aufnahme-Bedingungen für Männer und Frauen
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 0
Fax 03022736979
E-Mail: mail@bundestag.de
Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 20. August 2017
Petition: Zulassung von Frauen zu KSK Elite-Einheiten der Bundeswehr, Marine-Kampfschwimmer-Einheiten und sonstigen Spezial- und Sonder-Einheiten der Bundeswehr bei gleichen und realistischen Aufnahme-Bedingungen für Männer und Frauen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrte Mitglieder, Damen und Herren des Deutschen Bundestages!
Petent für die Petition:
Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,
Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team
Schillerstr. 31
D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen
Rhein-Pfalz-Kreis
Rheinland-Pfalz
Deutschland
Tel. 0621 5867 8054
Tel. 030 57 700 592
Fax 06236 4890449
E-Mail: andreas@regionalhilfe.de
Internet: www.regionalhilfe.de
Petition
Gegenstand meiner Petition:
Zulassung von Frauen zu KSK Elite-Einheiten der Bundeswehr, Marine-Kampfschwimmer-Einheiten und sonstigen Spezial- und Sonder-Einheiten der Bundeswehr bei gleichen und realistischen Aufnahme-Bedingungen für Männer und Frauen
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages mögen beschließen, wie folgt:
Frauen, die im Dienst der Bundeswehr dienen, sind zum nächst möglichen Zeitpunkt bei entsprechendem Berufs- und Einsatzwunsch und bei bestehender Eignung zum Dienst und Einsatz in der KSK Elite-Sonder-Einheit der Bundeswehr, bei Marine-Kampfschwimmer-Einheiten und weiteren Sonder- und Spezial-Einheiten der Bundeswehr zuzulassen und aufzunehmen.
Die Zulassung und Aufnahme von Frauen für Sonder- Spezial- und Elite-Einheiten der Bundeswehr sollte ohne Einschränkung, gleichberechtigt, ohne Diskriminierung, entsprechend der Mitbewerber aus Kreisen von Männern, die sich für Sondereinheiten der Bundeswehr, wie KSK, Marine-Kampfschwimmer, sonstige Spezial- und Sonder-Einheiten der Bundeswehr bewerben, erfolgen.
Die Aufnahme-Kriterien und Bedingungen für Frauen, die in Sonder-Einheiten wie KSK und weitere in der Bundeswehr dienen wollen, sind zum nächst möglichen Zeitpunkt so zu gestalten, dass Frauen ohne Benachteiligung und ohne Bevorzugung wie bei Bewerbungen aus Kreisen von Männern, einen gleichwertigen und realistischen Zugang haben in Sonder- und Elite-Einheiten wie KSK und weitere Spezial- und Sondereinheiten zu dienen, wie Bewerber aus Kreisen der Männer.
Begründung:
Es dürfte wohl kaum ein Zweifel daran bestehen, dass Frauen wie Männer dazu in der Lage sind Höchst- und Spitzenleistungen besonderer Art unter besonderen Aufgabenstellungen und Einsatz-Bedingungen wie Männer zu erbringen. Soweit heute bekannt, ist der Zugang für Frauen, die es wünschen, in Sonder- und Elite-Einheiten der Bundeswehr wie KSK, Marine-Kampfschwimmerinnen, sonstige Spezial- und Sondereinheiten zu dienen, möglicherweise erschwert oder oft nicht möglich, weil Aufnahme-Bedingungen derzeit möglicherweise noch so gestaltet sind, dass diese von Frauen möglicherweise nicht erreicht werden können.
In vielen, weiteren und anderen Bereichen beruflicher, sportlicher, politischer, militärischer und sonstiger Engagements haben Frauen unterschiedlichster Herkunft jedoch bereits oft und vielfach bewiesen, dass diese sehr wohl in Sonder- und Elite-Einheiten wie KSK, weitere und ähnliche Sonder- und Elite-Einheiten bei der Bundeswehr dienen können, wenn die Aufnahme-Bedingungen und Kriterien künftig so gestaltet werden, dass eine Verschlossenheit für Frauen, in Sonder- und Elite-Einheiten zu dienen wünschen, allgemein gültig ausgeschlossen werden kann und realistische, gleiche Chancen für Frauen und Männer für die Aufnahme in Elite- und Sonder-Einheiten, wie KSK und weitere Sonder- und Elite-Einheiten bei der Bundeswehr gestaltet und auch eingehalten werden.
Aufgrund nationaler und international geltender Gesetze, Regeln, Ordnungen und Bestimmungen dürfen Frauen als Bewerberinnen für Sonder-Einheiten der Bundeswehr, wie KSK, Marinekampfschwimmerinnen oder sonstigen Spezial- und Sonder-Einheiten der Bundeswehr gegenüber ihren männlichen Kollegen und Mitbewerbern nicht benachteiligt werden. Frauen dürfen wie auch Männer nicht diskriminiert werden.
Eine mögliche Verschlossenheit unterschiedlichster Art von Sonder-Einheiten, wie KSK, Marine-Kampfschwimmern, sonstige Spezial- und Sondereinheiten der Bundeswehr für Frauen, könnte als Herabwürdigung oder als Benachteiligung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts betrachtet und bewertet werden.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, proklamiert 1948, von Deutschland ratifiziert:
Artikel 1 ( Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
- Jeder hat das Recht, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
- Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
- Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
- Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Eingangsbestätigung
Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.
Vorab dankend.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de
Petition_Zulassung_Frauen_KSK_Bundeswehr
Petition als PDF
https://regionalhilfe.files.wordpress.com/2017/08/petition_zulassung_frauen_ksk_bundeswehr.pdf
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Coburg: Notlage eines 53jährigen Mannes ist echt
Coburg: Notlage eines 53jährigen Mannes ist echt
Tarn-Identitäten von ehemaligen Marinekampfschwimmern und Agenten des BND können eine Identifizierung als Soldaten der Bundeswehr erschweren – Beweise für die bestehende Notlage sind vorhanden – Bescheid des Jobcenters Trappenkamp liegt vor
Coburg (Landkreis)/ Berlin / Ludwigshafen am Rhein. (Update). 11. August 2017. Die Notlage eines schwerbehinderten, schwer kranken 53-jährigen Mannes ist echt. Der Hilfesuchende hat bei Regionalhilfe.de und bei mir (Andreas Klamm) um Hilfe-Vermittlung gebeten. Er hat zum Nachweis für die bestehende, finanzielle, soziale und gesundheitliche Notlage einen Bewilligungs-Bescheid des Jobcenters Trappenkamp vom 28. Juli 2017 (Norddeutschland) eingereicht, wonach auf Darlehens-Basis eine Mietkaution von cirka 760,– Euro bewilligt wurde. Die höheren Kosten von rund 1.200,– Euro für den Umzug aus dem Landkreis Coburg nach Trappenkamp in Norddeutschland wurden jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht genehmigt.
Der 53jährige Hilfe-suchende Mann ist leider schwer krank, schwerbehindert und aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit Bezieher einer Erwerbsunfähigkeits-Rente in Form einer „Mini“-Rente von 655,– Euro. Mit einer derart niedrigen Rente kann der schwerbehinderte und schwer kranke Mann den Umzug von Süddeutschland nach Norddeutschland nicht aus eigener Kraft bewältigen.
Zu den beruflichen Angaben erklärte der Mann, er sei Sicherheits-Fachkraft und legte dafür auch Arbeitszeugnisse vor. In einem Hilfe-Erfassungs-Fragebogen gab der Mann zudem an „Marinekampfschwimmer a. D., Oberbootsmann und Einzelkämpfer zu sein“ und gibt fünf Auszeichnungen an, die er erhalte habe. Seine Personenkennziffer dürfe er hingegen nicht mitteilen, da er so wörtlich „aus Geheimhaltungs-Pflichten dafür unterschrieben habe, seine Personenkennziffer“ nicht zu nennen.
Bundesnachrichtendienst setzt bei Auslandsmissionen Tarn-Identitäten ein
Dies ist möglicherweise etwas ungewöhnlich, doch nicht ganz unmöglich. Bei streng geheimen Auslandsmissionen der Bundeswehr Spezialkräfte und Sonder-Kommando-Operationen, dazu können auch ehemalige Marinekampfschwimmer und weitere Angehörige der Streitkräfte der Bundeswehr zählen in Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) in Pullach werden auch nicht selten so genannte Tarn-Identitäten eingesetzt. Umgangssprachlich würde man vielleicht auch von Schein-Identitäten sprechen. Der Einsatz so genannter Tarn-Identitäten macht es sogar für Ermittlungsbehörden der Bundeswehr, Feldjäger (Militär-Polizei), Polizei, Bundespolizei nahezu unmöglich oder nur sehr schwer möglich, die Sonder-Spezial-Kräfte in streng geheimer Mission im Ausland oder auch im Inland zurück zu verfolgen oder zu identifizieren. Genauer genommen tauchen solche Spezial-Einsatz-Kräfte, dazu können auch Marinekampfschwimmer mit besonderer Verwendung in geheimen Auslands-Mission zählen, mit Tarn-Identitäten des BND einfach auf und verschwinden dann wieder komplett spurlos.
Der 53jährige in Not geratene Mann gibt an, er dürfe seine Personenkennziffer nicht preisgeben. Das erschwert die Recherchen und Überprüfungen der Richtigkeit der Angaben zum beruflichen Werdegang des Hilfe-suchenden Mannes erheblich. Da ehemalige Marinekampfschwimmer a. D. auch nach ihren Dienst-Einsätzen und ihrer Dienstzeiten der Geheimhaltung unterliegen für die meist normale Hilfe- und Rettungskräfte, auch Ärzte, keine Geheimhaltungs- und Sicherheits-Stufen in vergleichbarer Weise haben, wurde bereits am 1. August 2017, unter anderem Bundesverteidigungsministerin Dr. med. Ursula von der Leyen, das Bundesverteidigungsministerium in Berlin und kurze Zeit später auch der nächst gelegene, größere Bundeswehr Standort in Hof, dort der Standort-Kommandeur in Kenntnis gesetzt und um Hilfeleistung gebeten.
Sollte der Mann tatsächlich doch als Marinekampfschwimmer für die Bundeswehr tätig gewesen sein, so dürfte sein Diensteintritt etwa in den Jahren 1980 / 1982 liegen. Da der Mann eigenen Angaben zufolge in schriftlicher Erklärung 12 Jahre lang als Zeitsoldat Deutschland und der Bundeswehr gedient habe, könnte das mögliche Dienstzeit-Ende im Jahr 1992 oder 1994 liegen. Prüfungen und Recherchen finden hierzu statt. Ehemalige Marinekampfschwimmer der Bundeswehr, die in dieser Zeit im aktiven Dienst für die Bundeswehr tätig waren, werden gebeten Kontakt mit Regionalhilfe.de, E-Mail: andreas@regionalhilfe.de aufzunehmen, damit vielleicht die Berufsangaben des Mannes zu seinem möglichen, beruflichen Einsatz als Soldat schneller bestätigt werden können.
Umfangreiche Versuche der Hilfe-Vermittlung haben in rund 8 Tagen stattgefunden
Darüber hinaus wurden rund 40 weitere Soldaten, Veteranen-Verbände, Reservisten-Verbände, die Oberst d. R. Dr. Horst Schöttler-Versehrten-Stiftung (Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz), Soldaten-Freunde, die Bundespolizei, Soldaten- und Bundeswehr-Kameradschaften, Sozialhilfewerk der Bundeswehr und Sozialdienste der Bundeswehr in Kenntnis gesetzt und um Hilfe gebeten.
Ergänzend dazu wurden auch mehrere Spitzen-Politiker in München und in Berlin um Prüfung und sofern möglich, um Hilfeleistung gebeten. Da ich als Journalist, Autor, Schriftsteller und Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern, arbeite und wirke, habe ich aufgrund der außergewöhnlichen Konstellation zudem rund 20 Redaktionen von bekannten Zeitungen, Fernseh- und Rundfunk-Sendern und Journalisten dazu eingeladen zu prüfen, ob das Interesse an einer Bericht-Erstattung besteht. Nicht alle Redaktionen berichten zu Themen, die die Bundeswehr betreffen, da hier nicht selten tatsächlich komplizierte Geheimhaltungs-Pflichten gelten können. Solche Geheimhaltungs-Pflichten erschweren auch die Arbeit von uns Journalisten und Redaktionen extrem. Denn wir Journalisten und Redaktionen arbeiten öffentlich, während die Bundeswehr nicht selten auch „unsichtbar“, „klammheimlich“, im Verbogenen unsichtbar und ab und an auch streng geheim arbeitet und wirkt, insbesondere dann wenn Sonder-Einsatz-Kommandos, Marinekampfschwimmer, SEK M, Elite-Soldaten oder KSK-Soldaten an Geheim-Operationen beteiligt sind.
Persönliche Begleitung zum Sozialdienst der Bundeswehr angeboten
Am Dienstag-Abend (8. August 2017) habe ich dem Hilfe-suchenden 53jährigen Mann aus dem Landkreis Coburg angeboten, ihn zur Prüfung von möglichen Hilfe-Möglichkeiten im Landkreis Coburg persönlich zu besuchen und zum Sozialdienst der Bundeswehr zu begleiten und vier weitere Male gebeten, er möge mir zumindest eine Dankesurkunde, Dienstzeugnisse oder eine Wehrdienstzeitbescheinigung senden. Daraufhin hat der Hilfe-suchende Mann ohne Begründung und ohne Erklärung den Kontakt sofort abgebrochen und sich seit Dienstag-Abend (8. August 2017) nicht mehr gemeldet. Das Profil des schwerbehinderten, in Not geratenen Mannes bei Facebook ist plötzlich komplett verschwunden und nicht mehr sichtbar. Auf mich wirkte diese Reaktion wie eine Art „Flucht vor der Bundeswehr“. Dabei wollte ich ihm Hilfe und Sicherheit schenken und zum Sozialdienst der Bundeswehr begleiten.
Die Hintergründe hierzu sind nicht bekannt. Bei mir waren dadurch Zweifel entstanden, ob der Mann richtige Angaben in Bezug zu seiner beruflichen Tätigkeit als ehemaliger „Zeitsoldat für 12 Jahre und Marinekampfschwimmer“ gemacht hat. Als Folge auf die Reaktion des Mannes blieb leider nur die Rücknahme aller nicht-öffentlichen und öffentlichen Hilfe-Anfragen, Hilfe-Gesuche und Meldungen zur Hilfe-Vermittlung für den Mann auch wieder öffentlich mitzuteilen und in einer Regionalhilfe.de Sondersendungen den Entwicklungsstand neuer Informationen an die Beobachter aus dem In- und Ausland mitzuteilen. Zweifel, die größer sind als mein persönlicher Glaube, bedeuten nicht, dass es sich bei dem Mann nicht etwa doch um einen ehemaligen Marinekampfschwimmer, Oberbootsmann und Einzelkämpfer handeln könnte. Die Angaben des 53jährigen Thomas S. können stimmen. Er hatte in einer E-Mail an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) geschrieben und eine Antwort erhalten und wandte sich auch an Oberstleutnant a. D. Andreas Timmermann-Levanas, der dafür bekannt ist, traumatisierten Soldaten nach ihrer Dienstzeit Hilfe zu vermitteln. Die E-mails hierzu liegen vor.
Für weitere Fragen stehe ich Tag und Nacht via Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 030 57 700 592, E-Mail: andreas@regionalhilfe.de und E-Mail: andreasklamm@hotmail.com jederzeit gerne zur Verfügung. Ein Hinweis in eigener Sache: Die Arbeitsgemeinschaft Regionalhilfe.de wurde nach einem Todesfall einer Frau auf der Intensiv-Station in Landau (Pfalz) im Jahr 2006 gegründet. Finanzielle Mittel gibt es nicht. Die Arbeit findet im Ehrenamt ohne Bezahlung statt. Daher bleibt immer nur der Weg offen, Kontakte mit Behörden, Verwaltungen, Vereinen, Gruppen, Initiativen, Selbst-Hilfe-Institutionen, Sozialdienste und ähnlichen sowie weiteren Organisationen zu suchen und öffentlich um Hilfe zu bitten zum Zwecke einer Hilfe-Vermittlung und Hilfe-Leistung. Andreas Klamm
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Zehn Tote nach Amok-Terror-Attentat in München
München. 25. Juli 2016. oterapro. In der Folge eines Amok-Terror-Attentats eines 18jährigen Schülers, Ali David S. aus München wurden am Freitag, 22. Juli 2016 in der Landeshauptstadt München insgesamt zehn Menschen, überwiegend Jugendliche und Kinder, getötet. Bis zu 26 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Attentäter eröffnete mit einer Schusswaffe in einer Mc Donalds Filiale das Feuer auf Kinder und Jugendliche.
Ali David S., Inhaber eines iranischen und deutschen Reisepasses, setzte seine Bluttat im Olympia Einkaufszentrum (OEZ) in München fort. Auf einem Parkdeck lieferte sich der Massenmörder mit einem Anwohner ein bizarres Wortgefecht. Ali David S. sagte: „Ich bin Deutscher. Ich bin hier geboren. Scheiß T. , Ich war in psychiatrischer Behandlung.“ Er sei in einer Hartz 4 –Gegend aufgewachsen.
Angaben der Polizei zufolge habe sich der 18jährige Attentäter Ali David S. selbst erschossen.
Laut Informationen des Polizei-Präsidenten von München Hubertus Andrä, habe er innerhalb von 40 Jahren den größten Polizei-Einsatz in der Landeshauptstadt München erlebt. Insgesamt waren 2300 Sicherheitskräfte von Polizei, SEK, GSG 9 und der Anti-Terror-Einheit aus Österreich Cobra im Einsatz.
Im Fernseh-Sender CNN berichtete eine deutsche Augenzeugin der Attentäter habe „Allahu akbar“ gerufen. Die deutschen Sicherheitsbehörden schließen jedoch einen Zusammenhang zu einem islamistisch motivierten Amok-Terror-Attentat aus.
Die Polizei teilte vielmehr dazu mit, dass es sich bei der Tat um einen Amok-Angriff eines Einzeltäters handelte, der psychisch erkrankt gewesen sein soll an einer Erkrankung die dem depressiven Formenkreis zuzuordnen sei.
Laut Staatsanwaltschaft wurde das Amok-Terror-Attentat des 18jährigen Ali David S. als Amok-Lauf eines Einzeltäters eingestuft.
Beim dem Amok-Terror-Attentat wurden unter anderem drei Menschen türkischer Herkunft, drei Menschen aus dem Kosovo und ein Mensch aus Griechenland und eine 45jährige Frau getötet. Die Opfer war überwiegend Jugendliche und Kinder. Die Zahl der Todesopfer beträgt insgesamt 10 Menschen. Andreas Klamm
Link: CNN, Fernsehbericht zum Amok-Terror-Attentat in München, https://www.youtube.com/watch?v=9dMUQA7Iojo vom 22. Juli 2016
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Plant die Terrororganisation ISIS Anschläge in der Türkei und in Bulgarien ?
Plant die Terrororganisation ISIS Anschläge in der Türkei und in Bulgarien ?
Ankara (Türkei). 19. Februar 2015. (and). Einem bislang offiziell noch nicht bestätigtem Medienbericht in englischer Sprache zufolge, plant die Terror-Organisation ISIS möglicherweise Anschläge in der Türkei, in Bulgarien und in Europa. Nach Informationen der türkischen Tageszeitung Hurriyet hätten Militante und Kommandeure der ISIS darüber informiert, dass sich Experten für Selbstmord-Attentate und Bomben-Attentate bereits in der Türkei befänden.
Der Geheimdienst der Türkei MIT und die Polizei in der Türkei haben die Informationen bislang offiziell jedoch nicht bestätigt. Über die möglichen Anschlagsgefahren in der Türkei und in Europa berichtet auch der Blog Stand for Israel, http://www.blog.standforisrael.org/articles/isis-approaches-europe-reportedly-planning-attacks-in-turkey-and-bulgaria?s_src=DD0219&s_subsrc=ENX1502XXEXXA&utm_campaign=sfi%20daily%20dispatch&utm_source=newsletter&utm_medium=email
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