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Otto: Appell an die Verantwortung der Medien im Osloer Mord-Prozess

Otto: Appell an die Verantwortung der Medien im Osloer Mord-Prozess

Prozess und Anklage wegen der Ermordung von 77 Menschen in Norwegen – Anders Behring Breivik zeigt keine Reue

Berlin. 17. April 2012 (and). Der Angeklagte Freimaurer Anders Behring Breivik zeigt in den ersten Verhandlungs-Tagen im Prozeß zu einem Bombenanschlag und der Ermordung von 77 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Norwegen bislang keine Reue. Der Angeklagte habe er erklärt, dass er die Tat wiederhole würde. Zur Berichterstattung über den Prozess gegen den Massenmörder in Oslo erklärte der Vorsitzende der FDP-Kommission für Internet und Medien, Bundesvorstandsmitglied Hans-Joachim Otto:

„Die Berichterstattung über den Mord-Prozess in Oslo im Fernsehen sowie in Print- und Onlinemedien hat Ausmaße und Formen angenommen, die nur noch schwer erträglich sind.

Die neutrale und distanzierte Berichterstattung über ein grausames Verbrechen und deren gerichtliche Aufarbeitung ist in manchen Fällen einer zwar mit Abscheu erfüllten, aber nicht von Faszination freien Fokussierung auf den offensichtlich massiv gestörten und gefährlichen Täter gewichen. Damit verbreiten und verstärken die Medien unfreiwillig genau den Effekt, den der Massenmörder erreichen will.

Dies wird dem Respekt gegenüber den Opfern und deren Angehörigen, aber auch der Verantwortung der Medien, insbesondere der öffentlich-rechtlichen, zu einer sachlichen Information der Öffentlichkeit nicht gerecht.

Die Medien laufen Gefahr, sich mit dieser täterfixierten Berichterstattung unbeabsichtigt zu Erfüllungsgehilfen der widerlichen Selbstinszenierung eines Massenmörders zu machen.

Ich appelliere daher an die Medien, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und zu einer sachlichen und vor allem den Interessen der Opfer angemessenen Berichterstattung zurückzukehren – so schwer dies bei diesem Mord-Prozess auch zu realisieren ist.“

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Frohe Ostern ! Frohe Fest- und Feiertage !

Frohe Ostern !
Und Frohe Fest- und Feiertage !
Happy Passover !
Gesundheit, Frieden, Glück, Freude und Liebe

wünscht allen Lesern und Leserinnen

Andreas Klamm, Journalist, Redaktionsleitung, Gründer, Verleger und Herausgeber von
Radio TV IBS Liberty / IBS Independent Broadcasting Service Liberty / IBS Television Liberty
Regionalhilfe.de, freie Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte
oterapro, Radio, Fernsehen, Nachrichten, Medien und Informationen
British Newsflash Magazine, internationales Reise- und Nachrichten-Magazin seit 1986
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporter, internationales Medien-Projekt für Menschenrechte
IFN International Family Network d734, internationale Verständigung seit 1984
3mnews.org, Nachrichtenagentur und Medien-Dienste

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Containern ist kein Verbrechen

“Containern” ist kein Verbrechen

Berlin. 27. März 2012. (and). Nach Auffassung der Ernährungs-Expertin der DIE LINKE, Karin Binder, ist Containern, das Aufsammeln in den Abfall geworfener Lebensmittel keine Straftat und legal. Die Politikerin setzt sich für eine Straffreistellung bei der Bundesregierung ein.”Das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern ist legitim. Industrie und Handel entsorgen ungestraft große Mengen genießbarer Lebensmittel. Wegen ‘Containerns’ landen dagegen bedürftige Menschen und Aktivisten, die ein politisches Zeichen gegen die Wegwerfmentalität setzen wollen, vor Gericht. Das muss sich ändern”, erklärt Karin Binder, Ernährungsexpertin der Fraktion DIE LINKE.

Binder informierte weiter: “DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, das ‘Containern’ nach Lebensmittel straffrei zu stellen. Bevor Container- und Mülltonnenabfall durch den Entsorgungsbetrieb übernommen wird, könnte er in Deutschland wie in anderen Ländern auch als abgetretenes Eigentum im Sinne einer herrenlosen Sache betrachtet werden. Der Handel sollte verpflichtet werden, einen ungehinderten Zugang zu nicht mehr verkaufsfähigen aber noch genießbaren Lebensmitteln sicherzustellen.”

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Unions-Ministerpräsidenten nicken radikale Solarkürzungen ab

Unions-Ministerpräsidenten nicken radikale Solarkürzungen ab

Berlin. 27. März 2012. (red). Zur Einigung von Union und FDP zu den Kürzungen bei der Solarenergie erklärt Hans-Josef Fell, Sprecher für Energiepolitik: “Die Kürzungen bei der Solarenergie fallen noch höher aus als im Gesetzentwurf vorgesehen. Die Unions-Ministerpräsidenten sind umgefallen und haben die radikalen Kürzungen der Minister Rösler und Röttgen abgesegnet und teilweise sogar verschärft.

Die jährliche Degression soll jetzt bis zu 29 Prozent (bisher waren 24 Prozent vorgesehen) betragen. Die Kürzungen sollen bis zu 37 Prozent betragen. Kleine Anlagen sollen künftig nur noch 80 Prozent ihres Stromes vergütet bekommen (bisher waren 85 Prozent vorgesehen). Die restlichen 20 Prozent bzw. 10 Prozent Solarstromerzeugung unterliegen einem Vermarktungszwang und führen zu weiteren Vergütungskürzungen. Der Vermarktungszwang führt zu einem teilweisen Ausstieg aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Ausgenommen von der Vermarktungspflicht werden ausgerechnet die großen Anlagen oberhalb der Ein-Megawatt-Grenze. Von Hausbesitzern wird aber erwartet, dass sie sich um die Vermarktung des Solarstroms selbst kümmern. Die Bürgerinnen und Bürger, Eigenheimbesitzer, Mieter und Vermieter haben bei dieser Regierung offensichtlich keine Lobby.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass sich die Unions-Ministerpräsidenten mit Erfolg für ihre eigenen Interessen sowie für die der großen Anlagenbesitzer eingesetzt haben. Die kleinen Anlagenbetreiber und Handwerker müssen hingegen schauen wo sie bleiben, ebenso wie die Solarindustrie, die weiterhin unter Herstellungspreisen verkaufen müssen, um noch Anlagen absetzen zu können.”

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Landtagswahl: Stadt Bonn sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den 13. Mai 2012

Landtagswahl: Stadt Bonn sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den 13. Mai 2012

Bonn. 27. März 2012. (ib) – Die Vorbereitungen für die Wahl des Landtags in Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 13. Mai, laufen. Für den Wahltag sucht die Stadt dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den Einsatz in den Wahllokalen. Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld von 35 Euro gezahlt. Wahlhelfer können Personen sein, die zum Landtag NRW wahlberechtigt sind. Fragen zur Wahlhelfertätigkeit beantwortet Artur Langen beim Wahlamt unter Telefon (02 28) 77 35 01. Unter http://www.bonn.de kann man sich auch direkt über das Internet als Wahlhelfer melden. Hier gibt es Online-Meldeformulare.

Welche Aufgaben haben Wahlhelfer?

Am Wahltag werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, die in den örtlichen Wahllokalen die korrekte Stimmenabgabe und Stimmenauszählung sicherstellen oder in Briefwahllokalen die eingegangenen roten Wahlbriefe öffnen, deren Gültigkeit feststellen und die Stimmen auszählen.

Jedes Wahllokal hat einen eigenverantwortlichen Wahlvorstand. Das sind bis zu acht Bürgerinnen und Bürger. Sie zählen am Wahltag die in den örtlichen Wahllokalen abgegebenen Stimmen aus oder werden in den Briefwahllokalen eingesetzt. Dort öffnen sie die eingegangenen Wahlbriefe, entscheiden über deren Gültigkeit und werten ab 18 Uhr die Stimmzettel aus.

Die Arbeit im Wahlvorstand ist ein Ehrenamt und setzt keine speziellen Kenntnisse voraus. Wahlvorsteher oder Schriftführer bzw. deren Vertreter erhalten eine etwa 90-minütige Schulung des bezirklichen Wahlamtes. Die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes (Beisitzer/innen) werden am Wahltag über den Ablauf informiert.

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Tourist aus Köln in Not in Thailand zurück in Deutschland

Tourist aus Köln in Not in Thailand zurück in Deutschland

Michael H. erhält jetzt Hilfe im deutschen Krankenhaus – Sozialstation in Thailand vermittelte Maßnahmen zur Rückreise nach Deutschland

Bangkok (Thailand) / Berlin (Deutschland). 22. März 2012. (and). Der 54jährige Tourist Michael H. (54) aus Köln-Lindenthal, welcher in Thailand Opfer eines Raubüberfalls und mehrerer Unfälle wurde und in schwere Not geraten ist (wir berichteten mehrfach), traf bereits am 8. März 2012 am Flughafen in Berlin-Tegel mit einem Flugzeug von Air Berlin in Deutschland ein. Nach einer Befragung von Beamten der Bundespolizei am Flughafen konnte der Patient in einem deutschen Krankenhaus stationär aufgenommen werden.

Im deutschen Krankenhaus wird der in Not geratene Tourist und Patient jetzt medizinisch versorgt. Die Erkrankungen und Folgen mehrerer Unfälle sind nicht lebensbedrohend, können jedoch Grund zur Sorge geben. Der 54jährige Michael H. wollte im Land, das als Land des Lächelns bekannt ist, Thailand, Urlaub vom grauen Alltag in Deutschland machen. Leider wurde der Urlaubs-Reisende in Thailand Opfer eines brutalen Raubüberfalls und anschließend zudem Opfer mehrerer Unfälle. Die Hilfe-Vermittlung war zunächst beeinträchtigt. Die Sozialstation des Deutschen Hilfe-Verein e.V.(DHV) in Thailand konnte nach der Verständigung und Bitte um Hilfeleistung, die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten, damit trotz unfreiwillig, verlängertem Aufenthalt und Overstay eine Rückreise des 54jährigen Touristen von Bangkok in Thailand nach Berlin-Tegel in Deutschland organisiert werden konnte.

Nachdem der Patient zuvor bereits nach einem schweren Unfall in einem staatlichen Krankenhaus in Thailand versorgt werden konnte, war wenige Tage vor der Reise nach Deutschland nicht eindeutig sicher, ob der Tourist noch einmal dringend in einem staatlichen Krankenhaus in Thailand vor seiner Rückreise nach Deutschland behandelt werden müsse.

Die Angehörigen von Michael H., weitere Helfer und der Hilfe-suchende Tourist war kurz vor der Rückreise nach Deutschland in Kontakt via Telefon und email mit den Mitarbeitern der Deutschen Botschaft und des Auswärtigen Amtes. Die Folgen des Raubüberfalls und mehrerer Verkehrsunfälle in Thailand trafen den Touristen besonders hart, da dieser bereits seit dem Jahr 2000 in der Folge früherer Unfälle zu 50 Prozent behindert und in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist.

Wie lange der Tourist in Deutschland im Krankenhaus in Deutschland behandelt werden muss, ist derzeit nicht bekannt. Michael H. ist „erleichtert und sehr dankbar für die Hilfe eines evangelischen Pfarrer am Flughafen in Berlin-Tegel“, teilte der Tourist auf telefonische Anfrage mit. Im Rhein-Sieg-Kreis oder im Raum Bonn sucht der körperlich behinderte Mann für die Zukunft eine kleine, neue für Menschen mit Behinderungen geeignete Wohnung. Wer eine freie Wohnung zur Verfügung hat, die für Menschen mit körperlichen Behinderungen geeignet ist, kann sich bei der Redaktion von Regionalhilfe.de, via Telefon, Tel. 06236 48 90 44 oder via E-mail: kontakt@radiotvinfo.org melden, um ein Angebot für eine neue Mietwohnung zu machen. Weitere Berichte folgen sobald möglich.

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Resolution warnt: Psychiatrische Versorgung in Deutschland gefährdet

Resolution warnt: Psychiatrische Versorgung in Deutschland gefährdet

Berlin. 16. März 2012. (and). In Deutschland könnte nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) die psychiatrische und medizinische Versorgungen von Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden künftig gefährdet sein. Aus diesem Grund verabschiedeten mehrere Interessensverbände eine gemeinsame Resolution der DKG, des VKD und der psychiatrischen und psychosomatischen Verbände zum Entwurf eines “Gesetzes zur Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen” Zur Veröffentlichung einer gemeinsamen Resolution zum Psych-EntgG erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

“Die Besonderheiten in der Versorgung psychisch kranker Menschen finden bei der Entwicklung des neuen Vergütungssystems für die Leistungen der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken noch keine akzeptable Berücksichtigung.” Zu dieser übereinstimmenden Einschätzung kämen alle maßgeblichen psychiatrischen und psychosomatischen Verbände sowie die Träger der Krankenhäuser. Sie hätten sich mit einer gemeinsamen Resolution an die Politik gewandt, um die Gewichtigkeit des Anliegens deutlich zu machen. Baum erläuterte: “Das Vergütungssystem muss sich an der Versorgung orientieren, nicht umgekehrt.”

Die Gesetzesinhalte blieben noch weit hinter den Erwartungen der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zurück, so Baum. Zentrale Sorge sei es, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstellung der Vergütung auf behandlungsabhängige, bundeseinheitliche Tagespauschalen in der jetzigen Fassung die in Deutschland bewährten Versorgungsstrukturen und die Versorgungsqualität gefährdeten.

Die Unterzeichner der Resolution forderten Korrekturen am Gesetzentwurf:

– Auf keinen Fall ist akzeptabel, dass der Gesetzentwurf die schon heute steigende Zahl der psychischen Erkrankungen und damit die Morbiditätslast noch stärker als bisher den Krankenhäusern aufbürdet.

– Auch die besonderen Aufgaben vieler Krankenhäuser in der regionalen Pflichtversorgung (z. B. bei der gesetzlichen Unterbringung) sowie deren Integration in Versorgungsnetzwerken und gemeindepsychiatrischen Versorgungskonzepten müssen als Besonderheiten ergänzend zu den bundeseinheitlichen Vergütungsregelungen berücksichtigt werden.

– Ebenso muss auch künftig eine ausreichende Personalausstattung der Kliniken gewährleistet werden. Tarifbedingte Personalkosten-steigerungen müssen in voller Höhe in die Finanzierung der Kranken-häuser einfließen und dürfen nicht länger durch die Grundlohnrate gekappt werden.

Ohne diese Korrekturen, sagte der Hauptgeschäftsführer der DKG, könne Akzeptanz für eine solch weitreichende Reform der Finanzierung der stationären Psychiatrie und Psychosomatik nicht erreicht werden.

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International Women´s Day 2012: Writing wrongs against women

International Women’s Day 2012: Writing wrongs against women

London, March 8, 2012, Article 19.org (edi). International Women’s Day is celebrated around the world not only to honour women’s social, political and economic, achievements but to reflect upon the obstacles that impede their progress and continue to deny them equality and justice. On the occasion of International Women’s Day 2012, ARTICLE 19 highlights the sensitive and too rarely discussed issue of discrimination against women within the media.

For the past year ARTICLE 19 has been implementing a pilot project in Bangladesh on the issue of women’s participation in the media. It has found evidence of significant levels of gender-based discrimination and censorship of women journalists. It has also found that that this reality is a “taboo” subject – rarely spoken of. The project identified that the sector itself is a major challenge: within the media there is little willingness to acknowledge issues of discrimination and censorship that originate in the sector’s own culture and ways of working.

“Discrimination against women is ever present in Bangladesh’s media work places. This is not an easy topic to uncover, identify or address but it is essential that we face up to it. This erodes freedom of expression of women throughout the country, and detracts from freedom of expression of all”, commented Tahmina Rahman, ARTICLE 19 Bangladesh and South Asia Director.

ARTICLE 19’s pioneering project has provided female journalists a secure opportunity to speak about their experiences of gender-based censorship and develop strategies to raise it with their editors. The project successfully generated a critical mass of both women and men journalists who strongly believe in enhancing the rights of women journalists in Bangladesh. “Someone has to speak out the truth”, said Zia Shaheen, Reporter of the Daily Manab Zamin, Barisal district.

Dialogue with media houses and their leadership has also been generated. “Media houses cannot shy away from these issues, it is in their own interest to acknowledge the prevalence of gender discrimination and censorship, and only then will they be able to develop good practices to make the media free from it” asserted Abdul Qayum, Joint Editor of Prothom Alo, the largest circulating Bangla newspaper in the country in one roundtable with media houses.

“Ending gender-based censorship within and by the media is integral to the realisation of women’s rights. It is also critical to the overall fight against censorship, to freedom of expression more broadly and to media freedom. The silencing of women journalists and of women within the media demeans the sector itself, undermines human rights and weakens democracy” says Dr. Agnes Callamard, ARTICLE 19 Executive Director.

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SEEMO Condemns Physical Attack on Montenegrin Journalist Olivera Lakic

SEEMO Condemns Physical Attack on Montenegrin Journalist Olivera Lakic

VIENNA, Mar. 8, 2012 (edi) – The Vienna-based South East Europe Media Organisation (SEEMO), an affiliate of the International Press Institute (IPI), strongly condemns the brutal physical attack on Olivera Lakic, an investigative reporter with the Podgorica-based daily Vijesti. When she opened the door of her apartment building, at 9:30 PM on Mar. 7, 2012, a man approached Lakic and hit her several times in the head. The journalist was hospitalised. Her life is not in danger. The perpetrator escaped.

This was not the first time that Lakic had been threatened. In February 2011, she reported on illegal labelling of tobacco products. Both she and her family received threats. Two men are currently on trial for threatening her.

While SEEMO applauds the fact that the director of the Montenegrin police, Bozidar Vuksanovic, has taken a personal interest in the case, and arrived on the scene of the attack, the organisation recalls that this is not the first attack against Vijesti. Most previous cases remain unsolved.

As SEEMO wrote in July and August 2011, four clearly marked cars belonging to Vijesti were set ablaze, in three separate attacks. The perpetrators have not been found.

On Sep. 24, 2010, Zeljko Ivanovic, one of Vijesti’s founders, and several other journalists, received death threats by mail.

On Aug. 5, 2009, Mihailo Jovovic, editor of Vijesti, and Boris Pejovic, a photojournalist, were physically attacked by the mayor of Podgorica and his son while documenting their alleged illegal parking in town. The mayor’s son used his gun to threaten the journalist. Jovovic was treated in hospital for a head injury.

On Sep. 1, 2007, Zeljko Ivanovic was physically attacked by several assailants near a restaurant, where the newspaper was celebrating its 10th anniversary. Ivanovic was injured and received medical treatment. Although the perpetrators of this attack were found, the masterminds remain at large.

Despite the prompt condemnations of the previous attacks, Montenegrin authorities have not been effective in creating an environment in which journalists can work free from pressure.

“Considering the frequency of attacks against Vijesti journalists and property, I am led to believe that this daily is a direct target,” said SEEMO Secretary General Oliver Vujovic. “I call on the authorities to find the person who beat Olivera Lakic as well as all those responsible for the previous attacks. Montenegro aspires to join the European Union. In a democracy, journalists should not be beaten or threatened, and any perpetrators should be found and prosecuted.

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Grüne und SPD: Zulassung von Gigalinern verstößt gegen Grundgesetz

Grüne und SPD: Zulassung von Gigalinern verstößt gegen Grundgesetz

Berlin. 1. März 2012. Die Zulassung von Gigalinern, das sind Schwerlast-LKW´s mit Überlänge, verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, teilt Bündnis 90 / Die Grünen mit. Zur Normenkontrollklage der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärten Dr. Anton Hofreiter, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Sören Bartol, Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion:

“Mit einer Ausnahme-Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium einen Feldversuch zur Erprobung von Gigalinern durchgesetzt. Die Verordnung der Bundesregierung über die Zulassung von Gigalinern auf deutschen Straßen verstößt gegen das Grundgesetz und ist deshalb nichtig. Der Alleingang der Bundesregierung missachtet Bundestag und Bundesrat. Der Verordnung der Bundesregierung über den Feldversuch fehlt die Ermächtigungsgrundlage. Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis beantragt deshalb mit einer Normenkontrollklage im Namen der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beim Bundesverfassungsgericht die Aufhebung der Ausnahme-Verordnung und damit die Beendigung des Feldversuchs.

Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer hat zu Beginn seiner Amtszeit vollmundig versprochen, allen Zuwachs beim Güterfernverkehr auf die Schiene zu verlagern. Die Zulassung der Gigaliner steht dazu im krassen Widerspruch. Er hat damit das Votum der Mehrheit der Verkehrsminister der Länder missachtet und übergeht die berechtigten Ängste der Bevölkerung. 77 Prozent der Deutschen lehnen nach einer Forsa-Umfrage Gigaliner auf deutschen Straßen ab. Gigaliner erhöhen das Unfallrisiko im Straßenverkehr. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verweist darauf, dass bereits heute an jedem fünften Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang ein LKW beteiligt ist. LKW machen generell durch ihre Größe und Länge Überholvorgänge schwieriger. Der Zustand von Straßen und Brücken ist zu schlecht, um noch mehr Schwerverkehr aufzunehmen. Straßenkreuzungen, Bahnübergänge, Tunnel und Rastplätze an Autobahnen sind nicht auf die Riesen-LKW ausgerichtet. Die Verkehrssicherheit ist gefährdet.”

Dr. Anton Hofreiter ist Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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