Category Archives: Deutschland

Europarat ehrt Monika Hauser mit dem Nord-Süd Preis

Europarat ehrt Monika Hauser mit dem Nord-Süd Preis

Preisverleihung am 21. Mai 2013 in Lissabon

Köln. 14. Mai 2013. (red). Monika Hauser, Gründerin und geschäftsführendes Vorstandsmitglied von medica mondiale, erhält den Nord-Süd Preis des Europarats 2012. Aus der Begründung: “Die Jury verleiht Monika Hauser den Preis in Anerkennung ihres Beitrags zur Unterstützung von Frauen in kriegszerrütteten Ländern, insbesondere von Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben.” Seit 1995 vergibt der Europarat den Preis jährlich an zwei Persönlichkeiten, die sich durch ihren außergewöhnlichen Einsatz für Menschenrechte, interkulturellen Dialog und Solidarität zwischen Nord und Süd auszeichnen. Preisträgerin für den Süden ist die pakistanische Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Asma Jilani Jahangir.

Am 21. Mai 2013 um 15.30 Uhr findet die Preisverleihung im Senatssaal der Portugiesischen Nationalversammlung in Lissabon statt. Hauser und Jahangir nehmen die Auszeichnung entgegen vom Präsidenten der Republik Portugal Aníbal Cavaco Silva. Weitere RednerInnen der Zeremonie sind: Assunção Esteves, Präsidentin der Versammlung der Portugiesischen Republik, Gabriella Bataini, stellvertretende Generalsekretärin des Europarates, Deborah Bergamini, Präsidentin des Exekutivrates des Nord-Süd-Zentrums, und Mota Amaral, Vertreter des Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

Die Jury des Nord-Süd Preises besteht aus dem Generalsekretär des Europarates und Mitgliedern des Nord-Süd-Zentrums, einer autonomen Organisation des Europarates in Lissabon. PreisträgerInnen der vergangenen Jahre sind beispielsweise Souhayr Belhassen, Journalistin und Präsidentin der Internationale Liga für Menschenrechte, und Louise Arbour, Hochkommissarin für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen. Weitere Informationen unter http://www.coe.int/t/dg4/nscentre/NS_Prize_en.asp

medica mondiale setzt sich seit 1993 ein für traumatisierte Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisengebieten. Dabei versteht sich die Organisation als Anwältin für die Rechte und Interessen von Frauen, die sexualisierte Kriegsgewalt überlebt haben. Neben gynäkologischer Versorgung, psychosozialer und rechtlicher Unterstützung bietet medica mondiale Programme zur Existenzsicherung und leistet politische Menschenrechtsarbeit. 2008 wurde die Gründerin der Organisation, Monika Hauser, mit dem Right Livelihood Award, dem Alternativen Nobelpreis, ausgezeichnet. In diesem Jahr feiert medica mondiale 20-jähriges Bestehen. http://www.medicamondiale.org

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Fracking-Regelung: Schwarz-Gelb bleibt unfähig

Fracking-Regelung: Schwarz-Gelb bleibt unfähig

Berlin. 14. Mai 2013. (red). Zur erneuten Verschiebung des Fracking-Gesetzentwurfes im Bundeskabinett erklärt Oliver Krischer, Sprecher für Energiewirtschaft von Bündnis 90 / Die Grünen: “Erst Nichtstun und dann Streit – nach über drei Jahren können sich Union und FDP weiterhin nicht auf eine gemeinsame Linie zur Einschränkung der Gasförderung mittels Fracking einigen. Damit wird es wohl nichts mehr werden mit einer dringend benötigten Regelung zu Fracking auf Bundesebene. Die Koalition scheitert an ihren eigenen Widersprüchen: Einerseits Fracking als energiepolitisches Heilsversprechen zu predigen, vor Ort aber mit den unverantwortbaren Risiken und der einhelligen Kritik aus der Bevölkerung konfrontiert zu sein.

Fracking nur in Wasserschutzgebieten zu verbieten – so wie von den Bundesministern Altmaier und Rösler vorgeschlagen – ist eine Farce und wird dem Risiko nicht gerecht. Denn im Umkehrschluss heißt das: Fracking auf 86 Prozent der Landesfläche zuzulassen. Das wäre faktisch eine Legalisierung von Fracking. Das Gerede von Altmaier über Moratorium und Verbot ist nicht mehr als eine Show, um die Kritiker zu beruhigen, während Rösler die Bohrtrupps in Marsch setzt.

Wir haben in Bundestag und Bundesrat Initiativen eingebracht, Fracking mit giftigen Chemikalien wegen des unverantwortlichen Risikos nicht zuzulassen. Es gibt keine energiepolitische Notwendigkeit, unkonventionelles Erdgas mittels Fracking zu fördern. Die Vorräte in Deutschland sind sehr begrenzt, was den Einstieg in eine Risikotechnologie mit unbekannten Langfristfolgen auch energiepolitisch sehr fraglich erscheinen lässt.”

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Neu-Auflage von VELKD-Broschüren: Wissen im Westentaschenformat

Neu-Auflage von VELKD-Broschüren: Wissen im Westentaschenformat

VELKD-Broschüren zu „Adressen und Informationen“ sowie „Publikationen“ neu aufgelegt

Hannover. 13. Mai 2013. (red). Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) hat ihre beiden Broschüren „Adressen und Informationen“ sowie „Publikationen“ in aktualisierten Printausgaben herausgegeben. Zugleich stehen beide Hefte auf der Internetseite der VELKD zum Download zur Verfügung.

In den „Adressen und Informationen“ sind die Grundinformationen zur VELKD und zum Deutschen Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) auf 48 Seiten zusammengestellt. Ein Organigramm gibt einen Überblick zur strukturellen Verfasstheit der VELKD. Die Texte sind sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst. In der Online-Version werden die aktuellen Adressänderungen kontinuierlich eingepflegt.

Die 40-seitige Broschüre zu den aktuell verfügbaren „Publikationen“ der VELKD kommt in zweiter, aktualisierter Auflage heraus. Das Buchprogramm ist in Rubriken wie „Gottesdienst und Liturgie“, „Glauben und Verstehen“, „Theologie und Wissen“ sowie „Kirche und Ökumene“ eingeteilt. Neben den VELKD-Klassikern wie „Evangelischer Erwachsenenkatechismus“ und „Was jeder vom Islam wissen muss“ ist auch die neue Ausgabe der liturgischen Handreichung „Die Feier des Taufgedächtnisses“ sowie die vierte, überarbeitete Auflage von „Was ist lutherisch?“ verzeichnet. Die im Publikationsprospekt präsentierten Bücher können per E-Mail oder über das Internet bestellt werden. Ein besonderer Service besteht darin, dass sich Nutzer von Smartphones das gesamte Heft über einen QR-Code auf ihr mobiles Endgerät laden können.

Hinweis: Sowohl das Heft „Adressen und Informationen“ als auch der Prospekt „Publikationen“ kann beim Amt der VELKD (Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover, Tel.: 0511/27 96 527, Fax: 0511/27 96 182, E-Mail: versand@velkd.de) kostenfrei bestellt werden. Zudem liegen die „Adressen und Informationen“ unter der Adresse http://www.velkd.de/downloads/Adressen.pdf und der Publikationenprospekt unter der Internetadresse http://www.velkd.de/downloads/publikationen.pdf zum Download bereit.

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Claudia Roth und Manuel Sarrazin: CDU-Wahlkampfpolemik auf Kosten der Beitrittsverhandlungen mit Türkei

Claudia Roth und Manuel Sarrazin: CDU-Wahlkampfpolemik auf Kosten der Beitrittsverhandlungen mit Türkei

Berlin. 13. Mai 2013. (red). Zu den Unstimmigkeiten zwischen Bundesregierung und der Unionsfraktion über den Fortgang der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei erklären Claudia Roth MdB und Manuel Sarrazin, Sprecher für Europapolitik von Bündnis 90 / Die Grünen:

“Die Äußerungen aus der Unionsfraktion zu den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei machen Defizite in der europapolitischen Glaubwürdigkeit der Bundesregierung von Kanzlerin Merkel deutlich. Mit dem offensichtlichen Ziel, die Türkei zum Wahlkampfschlager am rechten Rand zu machen, gefährdet CDU-Fraktionsvorsitzender Kauder nicht nur den Prozess der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, sondern auch den sozialen Frieden in Deutschland. Mühsam haben die EU-Partner vor zwölf Wochen die französische Blockade aus der Sarkozy-Zeit überwunden und mit der Öffnung des Kapitels 22 die entstandene Eiszeit zwischen der Türkei und der EU beendet. Dass die Union dieses Thema jetzt nochmals aufgreift und in ideologische Grabenkämpfe zurück fällt, ist ein verantwortungsloses Wahlkampfmanöver, das nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutschland sein kann.

Es ist die selbstverständliche Voraussetzung, dass die Türkei reformpolitisch viel auf den Weg bringen muss, allgemein in menschenrechtspolitischer Hinsicht und eben auch in der Frage der Religionsfreiheit. Ohne Verhandlungen wird es jedoch keine Fortschritte im Reformprozess geben. Die Verhandlungen mit der Türkei brauchen neuen Schwung. Nicht nur im Interesse aller Menschen in der Türkei, sondern auch für eine echte Gleichstellung von Minderheiten, zu denen alle muslimische und nicht-muslimische Religionsgemeinschaften im Land gehören.

Die Unstimmigkeiten zwischen Bundesregierung und der Unionsfraktion offenbaren einmal mehr die Planlosigkeit und den fehlenden Kompass in der Außen- und Europapolitik der Merkel-Regierung, wenn es um die EU-Perspektive der Türkei geht.”

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Christian Baldauf/Dr. Axel Wilke: Undurchdachter Schnellschuss des Justizministers zu Lasten der Vollzugs-und Polizeibeamten

Christian Baldauf/Dr. Axel Wilke: Undurchdachter Schnellschuss des Justizministers zu Lasten der Vollzugs-und Polizeibeamten

Geplante Abschaffung der Schusswaffen im Strafvollzug

Mainz. 12. Mai 2013. (red). Als „undurchdachten Schnellschuss zu Lasten der Vollzugs- und Polizeibeamten“ haben der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Axel Wilke, die seitens Justizminister Hartloff geplante Abschaffung von Schusswaffen im Strafvollzug bezeichnet. Die CDU-Landtagsfraktion werde dies zum Thema im Rechtsausschuss des Landtages machen.

„Wir teilen die Befürchtung der Gewerkschaft der Vollzugsbeamten, dass die Umsetzung dieses Vorhabens zu mehr Amtshilfe durch die ohnehin schon personell schlecht ausgestattete Polizei führen wird. Das bedeutet im Ergebnis Mehrarbeit für die Polizei ohne
Kompensation. Gerade in Anbetracht des riesigen Überstundenberges, den die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land vor sich herschieben, ist das kontraproduktiv. Die Landesregierung muss vielmehr für ein schlüssiges Konzept zur Entlastung der Polizei sorgen. Einig sehen wir uns mit der Gewerkschaft auch darin, dass das Tragen von Schusswaffen bei Gefangenentransporten nach wie vor dringend erforderlich ist. Nicht
unterschätzt werden darf auch, dass das Tragen von Schusswaffen durch Vollzugsbedienstete für Fluchtwillige eine höhere mentale Hürde bedeutet. Das ist auch für die Sicherheit der Bevölkerung von besonderer Bedeutung.“

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Strategien gegen Rechtsextremismus: Zivilgesellschaft stärken statt Verwaltung aufblähen

Strategien gegen Rechtsextremismus: Zivilgesellschaft stärken statt Verwaltung aufblähen

Berlin. 12. Mai 2013 (red). Zur Forderung der Justizministerin nach der Einrichtung einer neuen Behörde gegen Extremismus erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus von Bündnis 90 / Die Grünen: “Der Vorschlag der Justizministerin zielt auf eine weitere Aufblähung des Verwaltungsapparates – eine gestärkte Zivilgesellschaft wird er nicht hervorbringen. Damit wird wieder einmal deutlich, welche Strategie die Bundesregierung verfolgt: Anstatt die Ursachen von Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen, werden halbherzig die Symptome verarztet.

Es wäre dringlicher, wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich für die Abschaffung der Extremismusklausel einsetzt, sowie die von der Bundesregierung geschaffenen Hürden der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus abbaut. Denn: Erfolgreiche Projekte müssen derzeit aus Geldmangel die Arbeit einstellen. Hinzu kommt die unerträgliche Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus auf Grundlage der wissenschaftlichen fragwürdigen Extremismustheorie.
Demokratieförderung und das Engagement gegen Menschenfeindlichkeit ist eine Daueraufgabe, die nicht nur zeitweise sondern dauerhaft unterstützt werden muss.

Wir brauchen eine Förderstruktur, die zusammen mit den Ländern und der Zivilgesellschaft entwickelt wird. Erfolgreichen Programmen kann dadurch eine langfristige Planungssicherheit gegeben werden. Nur so kann Rechtsextremismus bekämpft werden.”

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Landesarbeitsgericht: Kündigungen für Naujoks sind nicht wirksam

Landesarbeitsgericht: Kündigungen für Naujoks sind nicht wirksam

Bonn. 12. Mai 2013 (red /bnn). Im Rechtsstreit um die Wirksamkeit der am 27.Januar 2012 erklärten außerordentlichen Kündigung sowie der am 27. April 2012 hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung hat das Landesarbeitsgericht Köln heute entschieden, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Stadt Bonn und Friedhelm Naujoks nicht aufgelöst ist.

Anlass für die Kündigungen waren Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Einbau und Betrieb von Desinfektionsanlagen zum Schutz vor Legionellen in städtischen Schulen in den Jahren 2005 und 2006. Dem früheren Betriebsleiter des Städtischen Gebäudemanagements wird vorgeworfen, dass er dabei trinkwasserrechtliche Vorschriften verletzt und die zuständigen Gremien der Stadt nicht zutreffend informiert hat.

Die Bundesstadt Bonn hat den Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Anfang 2012 ausgesprochenen Kündigungen auch in zweiter Instanz verloren. Das Arbeitsgericht Bonn hatte bereits in erster Instanz der Kündigungsschutzklage von Naujoks stattgeben und die Kündigungen als unwirksam angesehen. Hiergegen hatte die Stadt Bonn Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt.

In der mündlichen Urteilsverkündung hat das Landesarbeitsgericht am 10. Mai die Berufung der Stadt zurückgewiesen und beide Kündigungen für unwirksam erklärt. Dabei hat es – wie zuvor das Arbeitsgericht Bonn – im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Vorwürfe seit vielen Jahren bekannt waren und daher die Kündigungen verfristet waren. Auch sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, da eine sogenannte “negative Prognose” hinsichtlich etwaiger weiterer Pflichtverletzungen nicht erkennbar sei. Den Antrag der Stadt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, lehnte das Gericht ab. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.

Die Bundesstadt Bonn wird nun die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und die Reaktionsmöglichkeiten prüfen.

Die Auseinandersetzung um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Friedhelm Naujoks ist damit nicht beendet. Die Bundesstadt Bonn hat ihm im Februar 2013 aufgrund der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen die Trinkwasserverordnung erneut gekündigt. Er hat auch dagegen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Bonn erhoben. Dieses Verfahren läuft noch.

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Festakt 450 Jahre Heidelberger Katechismus

Festakt 450 Jahre Heidelberger Katechismus

EKD-Ratsvorsitzender bei Eröffnung „Macht des Glaubens“

Hannover / Heidelberg. 11. Mai 2013. (red). Beim Festakt zum 450. Jubiläum des Heidelberger Katechismus haben prominente Politiker und Kirchenvertreter die Bedeutung der reformierten Bekenntnisschrift gewürdigt. An der Feier in der Heidelberger Heiliggeistkirche nahmen am Samstag u. a. der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider, Landesbischof Ulrich Fischer, Erzbischof Robert Zollitsch, der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann, sowie Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner teil. Zugleich wurde die internationale Ausstellung „Macht des Glaubens“ im Kurpfälzischen Museum und im Heidelberger Schloss eröffnet.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, würdigte den Heidelberger Katechismus als ein Bekenntnis, „das keine Dogmatik verordnete, sondern argumentierte und versuchte zu überzeugen.“ Mit einem Glauben, der das Verstehen sucht, „wollte der Heidelberger Katechismus im Kontext der Universität ebenso bestehen wie in der persönlichen Seelsorge“, sagte der höchste Repräsentant des deutschen Protestantismus. Ohne Zwang und Gewalt, allein mit dem Wort und dem guten Argument sollte der Glauben vermittelt werden. „In der Zuordnung von Macht und Glaube haben wir eine lange und schmerzhafte Lerngeschichte hinter uns“, erklärte Schneider. Die Geschichte habe zu der Erkenntnis geführt, „dass nur die Macht des Geistes und nicht die Macht des Schwertes den Streit um die theologische Wahrheit prägen darf“. Daran erinnere die evangelische Kirche auf dem Weg zum Reformationsjubiläum auch derzeit mit dem Themenjahr „Reformation und Toleranz“.

Für den evangelischen Landesbischof von Baden, Ulrich Fischer, liegt die wichtigste Wirkung des Heidelberger Katechismus „damals wie heute in der Zuspitzung christlicher Glaubenslehre auf existenzielle Fragen der Menschen“. Mit der Antwort auf die erste Frage „Was ist dein einziger Trost im Leben und im Sterben?“ entfalte der Katechismus „die gesamte Macht des Glaubens, die unser Leben trägt“, sagte Fischer. Er hob zugleich den positiven Einfluss hervor, den reformierte Glaubensflüchtlinge aus Westeuropa in die Kurpfalz gebracht hätten. Mit der späteren Union von Lutheranern und Reformierten 1821 und dem steten Bemühen um einen Konsens über konfessionelle Grenzen hinweg habe Baden „räumlich und inhaltlich das Erbe des Heidelberger Katechismus angetreten“, betonte der Landesbischof.

Für Ministerpräsident Kretschmann werfe „die Ambivalenz in der Wirkungsgeschichte des Heidelberger Katechismus ein wichtiges Licht auf unser heutiges Staat-Kirche-Verhältnis“. Kirchen und Religionen seien wichtige Gestaltungskräfte der Gesellschaft und würden staatlichem Handeln bedeutsame Impulse für das gesellschaftliche Miteinander geben. Wichtig sei, „dass der Staat die gesellschaftliche Bedeutung der Kirchen und Religionsgemeinschaften erkennt und würdigt, sich aber einer Bewertung der Religion enthält“, sagte Kretschmann. Die Erfahrungen des Heidelberger Katechismus zeigten zugleich, dass Staat und Religion nicht ineinander aufgehen dürfen.

Auch Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner unterstrich in der Heiliggeistkirche „die enorme Wirkung eines kleinen Buches, das die Welt veränderte“. Er betonte, dass die Menschen vor 400 Jahren mit ähnlichen Problemen konfrontiert waren wie wir heute. „Auch sie erlebten ihre Zeit als Umbruch und Krise, beispielsweise durch die zunehmende Bedeutung der Medien infolge des Buchdrucks oder die Häufung von Naturkatastrophen“, sagte Würzner. Für ihn liegen „die Bedeutung und das politische Vermächtnis des Heidelberger Katechismus in der Toleranz im Sinne von Akzeptanz auch anderer Auffassungen“.

Mit hochkarätigen Leihgaben aus dem In- und Ausland (u. a. aus London, Paris, Delft, Wien, Hamburg, Berlin und München) illustriert die Ausstellung „Macht des Glaubens“ bis zum 15.9.2013 die Entstehungszeit des Heidelberger Katechismus als einer Zeit der Krise und des Umbruchs um 1600. An den zwei Standorten im Kurpfälzischen Museum und im Heidelberger Schloss wird diese Zeit in Portraits, kostbaren Handschriften, Grafiken, Waffen, edlen Kunstgerätschaften und Animationen wieder lebendig.

Das Festwochenende zum Jubiläum wurde am gestrigen Donnerstag mit einem Gottesdienst zu Christi Himmelfahrt eröffnet, der in der ARD live übertragen wurde. Am kommenden Sonntag, dem 12. Mai, findet der Abschlussgottesdienst statt, mit ökumenischen Gästen aus den Niederlanden, Tschechien, Rumänien, Ghana, Kamerun und Indonesien. Die Predigt hält Landesbischof Ulrich Fischer.

Die 1563 in Heidelberg veröffentlichte Bekenntnisschrift „Heidelberger Katechismus“ wurde weltweit verbreitet, in 40 Sprachen übersetzt und ist bis heute die bedeutendste Schrift der reformierten Kirche. Auch die Evangelische Landeskirche in Baden zählt den Heidelberger Katechismus zu ihren Bekenntnisgrundlagen.

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Neuer Erlass: Partnerschaften zwischen den Schulen und der Polizei werden fortgesetzt

Neuer Erlass: Partnerschaften zwischen den Schulen und der Polizei werden fortgesetzt

Potsdam. 11. Mai 2013. (red). Innenminister Dietmar Woidke und Bildungsministerin Martina Münch haben am Freitag in Potsdam ein aktualisiertes Abkommen zu den Partnerschaften zwischen Polizei und Schule unterzeichnet, mit dem die polizeilichen Präventionsangebote an den Schulen auch nach der Polizeireform fortgesetzt und thematisch erweitert werden sollen.

Innenminister Dietmar Woidke sagte: „Im Jahr 2012 gab es insgesamt 855 Schulpartnerschaften mit der Polizei. Diese Kooperation ist ein landesweites Erfolgsmodell. Seit dem ersten Runderlass ist über ein Jahrzehnt vergangen. Seitdem ist viel passiert. Zum einen sind zu bestehenden Herausforderungen und Themen neue hinzugekommen. Zum anderen haben wir mit der Polizeireform auch in der Prävention neue Zuständigkeiten, Strukturen und Ansprechpartner geschaffen. Mit dem heute unterzeichneten Erlass stellen wir die bewährte Kooperation auf eine neue und thematisch breitere Grundlage. Wir wollen durch früh ansetzende Prävention das Entstehen von Gewalt und Kriminalität in der Schule verhindern, das Gefühl dafür stärken, was Recht und was Unrecht ist und praktische Hinweise zum Beispiel zum sicheren Verhalten im Verkehr geben. Die heutige Unterzeichnung ist daher ein klares Zeichen dafür, dass die Präventionsarbeit der Polizei nach der Reform selbstverständlich fortgesetzt wird. Wir arbeiten in neuen Strukturen, wir werden unsere Arbeitsweise teilweise etwas umstellen müssen, wir müssen stärker auf Multiplikatoren setzen – aber im Bereich Schule und Polizei setzen wir die bewährte Arbeit auf neuer und inhaltlich aktualisierter Grundlage fort. Prävention hat Zukunft!“

Bildungsministerin Martina Münch betont, dass sich seit 2002 in ganz Brandenburg tragfähige Partnerschaften zwischen den Schulen und der Polizei entwickelt haben. „Die Partnerschaften zwischen den Schulen und der Polizei haben in den vergangenen Jahren eine breite Palette an Präventionsmaßnahmen wie etwa Drogenberatung, Streit­schlichterprogramme, Verkehrsunfallprävention und Schul­ver­weigererprojekte umgesetzt. Ich freue mich, dass diese gute Zusammenarbeit fortgesetzt wird und dass wir weitere Aspekte der Prävention wie etwa Kinderschutz oder Cyber-Mobbing aufnehmen“ , so Münch. „Die Partnerschaften haben sich bewährt: Mit Hilfe der Präventionsprojekte werden Schülerinnen und Schüler nicht nur in ihrem Problembewusstsein gestärkt, sondern auch dabei unterstützt, Sozialkompetenz, Toleranz und Rechtsbewusstsein zu entwickeln.“

Die Partnerschaften zwischen der Polizei und den Schulen wurden erstmals im Jahr 2002 im Rahmen eines gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums und des Bildungsministeriums geregelt. Dieser Runderlass wird unter dem Titel „Partnerschaften Polizei und Schule – Kooperation bei Kriminal- und Verkehrsunfallprävention und Notfallplanung“ nach elf Jahren erneuert und um zusätzliche aktuelle Aspekte erweitert. Dazu zählt unter anderem die Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung der Notfallpläne sowie zusätzliche Präventionsangebote etwa zu den Themen Verkehrsunfälle, Kinderschutz, Internet und digitale Medien. Landesweit bestehen derzeit an mehr als 95 Prozent der Schulen Partnerschaften mit der Polizei.

Seit 2005 werden zudem Projekte im Bereich der kommunalen Kriminalitätsverhütung, die besonders erfolgreich und nachahmenswert sind, mit dem Landespräventionspreis ausgezeichnet. In diesem Kontext werden auch besonders gute Partnerschaften zwischen der Polizei und den Schulen ausgezeichnet. Im vergangenen Jahr wurde die Partnerschaft zwischen der Förderschule an der Stepenitz in Perleberg und der Revierpolizei Perleberg (Landkreis Prignitz) ausgezeichnet. Auf Initiative der Schule wurden mit Unterstützung durch den Bereich Prävention der Polizeiinspektion Prignitz neben Veranstaltungen in einzelnen Klassen auch Projekttage zu den Themen Gewalt, Jugendkriminalität, Verkehrsunfallprävention sowie Alkohol und illegale Drogen durchgeführt. Seit dem Schuljahr 2006/07 nimmt die Schule am Programm „Anti-Bullying“ (jetzt Konzept „Mit-Ein-Ander in Kita und Schule – Prävention von Mobbing und Gewalt“) teil. Ein Mitarbeiter des Bereiches Prävention der Polizei steht der Schule dabei als ständiger Ansprechpartner beratend zur Verfügung.

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Ungleiche Chancen für eine globale Zukunft? Vor allem das Einkommen der Eltern entscheidet über Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern

Ungleiche Chancen für eine globale Zukunft? Vor allem das Einkommen der Eltern entscheidet über Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern

Berlin. 10. Mai 2013. (red).Vor allem das Einkommen der Eltern entscheidet einer Studie zufolge darüber, ob ihre Kinder mehrere Monate ihrer Schulzeit im Ausland verbringen oder nicht. Nach Ansicht von Prof. Dr. Jürgen Gerhards, Soziologe an der Freien Universität Berlin und Forschungsprofessor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), verschärft sich die ungleiche Verteilung von Bildungschancen in einer globalisierten Arbeitswelt dadurch zunehmend. Für die Untersuchung hatten Gerhards und seine Co-Autorin Silke Hans Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet. In die Analyse flossen die Angaben von knapp 3.000 Schülerinnen und Schülern ein, die zwischen 2000 und 2010 erhoben wurden. Sechs Prozent dieser Jugendlichen verbrachten einen Teil ihrer Schulzeit im Ausland. Die Ergebnisse wurden in der jüngsten Ausgabe der renommierten „Zeitschrift für Soziologie“ veröffentlicht.

Die Studie zeigt: Kinder aus höheren Schichten haben deutlich bessere Chancen, eine Zeit im Ausland zu verbringen als Jugendliche aus niedrigen Schichten. Vor allem die materiellen Ressourcen des Elternhauses spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, den Nachwuchs ins Ausland zu schicken und damit dessen Chancen auf dem Arbeitsmakt zu erhöhen. „Die Kosten eines solchen Aufenthalts belaufen sich auf durchschnittlich etwa 9.000 Euro pro Jahr. Das können sich nur wohlhabendere Familien leisten, zumal es kaum Stipendien gibt “, erklärt Jürgen Gerhards.

In Deutschland hat sich die Zahl der von etwa 60 Anbietern organisierten Auslandsaufenthalte für Schülerinnen und Schüler von 2001 bis 2011 von 14.000 auf 19.000 erhöht. Gleichzeitig haben nach Ansicht der Autoren Fertigkeiten wie Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen, sogenanntes transnationales Humankapital, auf dem globalisierten Arbeitsmarkt an Bedeutung gewonnen. Das zeigt eine Analyse von Stellenanzeigen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die die Autoren vorgenommen haben. Demnach sind internationale Erfahrungen und die Bereitschaft, weltweit zu arbeiten, zunehmend gefragte Einstellungskriterien. Sie wurden in fast 20 Prozent aller Anzeigen aus dem Jahr 2010 verlangt, während es 1960 nur zwei Prozent gewesen waren. Auch Fremdsprachenkenntnisse und vor allem Kenntnisse des Englischen werden zunehmend von den Bewerbern erwartet; dies traf 2010 auf gut 40 Prozent aller Stellenanzeigen zu, 1960 waren es nur gut zehn Prozent.

„Das öffentlich finanzierte Schulsystem hat nur verhalten auf den Bedarf an transnationalen Kompetenzen reagiert“, sagt die Soziologin Silke Hans. „Gleichzeitig hat sich ein privater Bildungsmarkt etabliert, der diesen Bedarf abdeckt“. Jürgen Gerhards und Silke Hans sehen im Ergebnis ihrer Studie einen weiteren Beleg für den generellen Trend in der Gesellschaft, Bildung zu privatisieren und damit zu einem Privileg für Menschen aus wohlhabenderen Familien zu machen.

Kontakt:
Prof. Dr. Jürgen Gerhards
E-Mail: j.gerhards@fu-berlin.de

Die Studie:
Jürgen Gerhards, Silke Hans: Transnational Human Capital, Education, and Social Inequality : Analyses of International Student Exchange. In: Zeitschrift für Soziologie 42(2013), Heft 2 ; S. 99-117.

Stichwort SOEP

Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist die größte und am längsten laufende multidisziplinäre Langzeitstudie in Deutschland. Das SOEP ist am DIW Berlin angesiedelt und wird als Teil der Forschungsinfrastruktur in Deutschland unter dem Dach der Leibniz-Gemeinschaft (WGL) von Bund und Ländern gefördert. Für das SOEP werden seit 1984 jedes Jahr vom Umfrageinstitut TNS Infratest Sozialforschung mehrere tausend Menschen befragt. Zurzeit sind es etwa 30.000 Befragte in mehr als 14.000 Haushalten. Die Daten des SOEP geben unter anderem Auskunft über Einkommen, Erwerbstätigkeit, Bildung, Gesundheit und Lebenszufriedenheit. Weil jedes Jahr dieselben Personen befragt werden, können nicht nur langfristige gesellschaftliche Trends, sondern auch die gruppenspezifische Entwicklung von Lebensläufen besonders gut analysiert werden.

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