Hilferuf via Facebook – Verzweifelte Mutter: „Wer hilft meinem behinderten Kind?“

Hilferuf via Facebook

Verzweifelte Mutter: „Wer hilft meinem behinderten Kind ?“

Krankenkasse verweigert Zahlung der Fahrtkosten: Therapie für ein schwer behindertes Kind im Klinikum Heidelberg droht zu scheitern – Schritte der Hoffnung – „Ich kämpfe für meine Kinder“

Von Andreas Klamm – Sabaot

Heidelberg / Schwetzingen*. 8. April 2011. Sabine Maier`* stöhnt: „Ich bin erschöpft, verzweifelt und müde.“ Die junge 38-jährige alleinerziehende Mutter zweier Kinder kämpft seit 13 Jahren aufgrund einer angeborenen Behinderung für ihren Sohn für jeden einzelnen kleinen Fortschritt. Täglich tranieren Mutter und Kind für kleine Schritte für die Hoffnung. Dies ist im wahrsten Sinne des Wortes zu verstehen. Tobias (13) ist an einer infantilen Zerebralparese (eine schwere Erkrankung von Teilen des Gehirns, der Nerven mit einhergehenden Lähmungen) erkrankt. Dank der Hilfe von engagierten Therapeuten im Universitäts-Klinikum Heidelberg und eines individuellen Therapie-Konzeptes seiner jungen Mutter kann Tobias heute mit Hilfe gehen. Ohne die Hilfe seiner Mutter ist Tobias nicht in der Lage zu gehen und in Deutschland zu überleben. „Ich gebe nicht auf zu kämpfen, für meinen Sohn und für meine Kinder.“, schreibt Sabine. Die Mutter weiß, dass ihr Sohn lebenslang Pflege-bedürftig sein wird und die Hilfe engagierter Menschen braucht.

Sabine Maier kann ihren echten Namen nicht nennen, erklärt Sie bei Facebook. Eine junge Mutter sucht Hilfe in einem Social Network, sucht die Öffentlichkeit, doch ihre wahre Identität kann sie nicht preisgeben. Zu groß wäre die Gefahr für zwei Kinder und eine engagierte Mutter in Not. Sie musste vor Jahren vor ihrem zur Gewalt neigenden, früheren Ehemann flüchten. Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt zudem die junge Mutter gute Hilfe braucht für ihren schwerst behinderten Sohn. Schritt für Schritt hat sie im wahrsten Sinne der Worte für ihren Sohn gekämpft. Täglich trainiert sie mit Tobias das Gehen. Sie hat dieses Ziel nach vielen Jahren der Mühe, Entbehrungen und Not erreicht. Doch jetzt macht ihr die Krankenkasse das Leben unerträglich schwer und es droht die Gefahr, dass eine erfolgreiche Therapie scheitern könnte. Die Krankenkasse weigerte sich aus nicht näher nachvollziehbaren Gründen die Fahrtkosten für die Therapie in der Orthopädischen Abteilung im Universtitäts-Klinikum Heidelberg zu bezahlen. Überraschend und unerwartet hat Sabine Maier vor wenigen Tagen vom Fahrer des Transports-Dienstes erfahren, dass die Krankenkasse jetzt doch zumindest für eine Fahrt zur Therapie in das Krankenhaus die Kosten übernimmt. Weiterhin nicht geklärt ist zur Zeit die Finanzierung der künftigen Fahrten zu den Behandlungs-Terminen und zur Orthesen-Versorgung im Universitäts-Klinikum. Dabei geht es nur um bis zu vier Fahrten pro Jahr zum Klinikum in Heidelberg, zumindest sofern keine Komplikationen entstehen.

Die allein erziehende Mutter ist in Vollzeit beschäftigt mit der Erziehung und Pflege ihrer Kinder. Der erst geborene Sohn Thomas (15) ist nicht behindert. Der zweitgeborene Sohn Tobias ist schwerst behindert und rund um die Uhr Pflege-bedürftig. Die schwere Behinderung ihres zweiten Sohnes „wurde überraschend und unerwartet festgestellt mit einem Verdacht auf eine Gehirnerschütterung“, erinnert sich Sabine. Nach einem Sturz von Tobias konnten konnten die Ärzte erst nach einiger Zeit die bislang nicht heilbare Krankheit und schwere Behinderung der infantilen (kindlichen) Zerebralparese (Kinderlähmung) richtig diagnostizieren. Von den viel zu geringen Einkünften aus dem Hartz 4 – Bezug kann die junge Mutter die Fahrtkosten für die wichtige Therapie im Klinikum in Heidelberg nicht alleine finanzieren. Die Pflege ihres schwer behinderten Kindes, Tag und Nacht, ist vergleichbar mit den Herausforderungen einer Vollzeit-Beschäftigung, doch nicht nur für acht Stunden am Tag, sondern für 24 Stunden, Tag für Tag.

Bis zu vier Fahrten pro Jahr zum Klinikum in Heidelberg sind erforderlich, um die fördernde Therapie für den 13-jährigen Tobias fortführen zu können. Rund 800 Euro kostet eine Fahrt zur Therapie (Hin- und Rückfahrt) mit dem schwer behinderten Tobias in das Klinikum Heidelberg. Die Gesamt-Kosten für die bis zu vier Fahrten pro Jahr in Höhe von rund 3200,– Euro kann Sabine nicht ohne die Hilfe der Krankenkasse bezahlen. Behinderte Menschen dürfen auf der Grundlage der UN-Menchenrechtskonvention zum Schutz für behinderte Menschen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in Deutschland nicht diskriminiert werden. „Ich kämpfe für unsere Rechte, für das Recht meines Sohnes auf Hilfe und Unterstützung. Die Verantwortung für meine beiden Kinder nehme ich sehr ernst. Mein behindertes Kind hat das Recht auf Hilfe und Schutz vor sozialer Diskriminierung sowie Benachteiligung .“, ist sich Sabine Maier sicher.

Tag für Tag nimmt Sabine Maier ihre umfangreiche Verantwortung und Pflichten für ihren Hilfe-bedürftigen Sohn wahr. Das Tages- und Nachtprogramm der Mutter ist erfült mit Pfege rund um die Uhr: „Anziehen, ausziehen, Inkontinenz-Schutz wechseln, Baden, Waschen, Duschen, Zähne putzen, Gesicht waschen, Körperpflege, Aufstehen, in den Rollstuhl setzen, aus dem Bett mobilisieren, den Sohn ins Bett bringen, Bewegungs-Übungen, Tobias in das Stehgerät hineinsetzen und das so wichtige Lauftraining, die Nahrung zubereiten – so sieht das umfangreiche Tages- und Nacht-Pflege-Programm für meinen behinderten Sohn aus.“, beschreibt Sabine ihr tägliches und mühevolle Tagwerk.

Bis Tobias seine ersten Schritte machen konnte, musste die Familie einen weiten und beschwerlichen Weg beschreiten. Tobias musste operiert werden. Zum Gehen braucht er Orthesen, die Hilfe von Physiotherapeuten und die tägliche Hilfe seiner Mutter. Das Klinikum in Heidelberg ist für Tobias und seine Mutter eine große Hilfe.

„Mein früherer Ehemann hat die Behinderung unseres jüngsten Sohnes nicht akzeptieren können. Die Verzweiflung ging sogar soweit, dass er mir mit Gewalt drohte.“ erinnert sich Sabine. Sie musste mit ihren beiden Söhnen in das Frauenhaus flüchten und befindet sich seit mehreren Jahren im Opferschutzprogramm für verfolgte Frauen und Kinder, schreibt Sabine. Daher sei es ihr nicht möglich ihre wahre Identität via Facebook zu veröffentlichen. Die Gefahr ist zu groß. „Doch wie soll ich die Öffentlichkeit erreichen, im Kampf für meinen Sohn und für meine Kinder. Wie soll ich Hilfe zur Durchsetzung der Rechte für mein behindertes Kind finden?“, frägt Sabine verzweifelt. Mit Hartz 4-Sozialleistungen kann sie einen Rechtsanwalt nicht bezahlen. „Tobias hat das Recht auf Hilfe. Dafür kämpfe ich auch gegen die Krankenkasse und gegen die Diskriminierung von behinderten Kindern und Menschen in Deutsschland.“, versichert Sabine.

Mit der Hilfe eines Arztes des Klinikums Heidelberg hat Sabine ein eigenes Tages-Therapie-Konzept für ihren schwerst behinderten Sohn entwickelt. „Ich nehme die Verantwortung für meine beiden Kinder, insbesondere für meinen behinderten Sohn sehr, sehr ernst“, bekräftigt Sabine. Sie engagiert sich für weitere Frauen, für ihre Kinder und andere Kinder in Not. „Die Menschen die mich kennen, kennen keine andere Sabine, als die Sabine, die für Frauen und Kinder in Not engagiert ist. Mein Leben ist sehr bewegt. In meinem Leben habe ich viel Not und Leid erlebt und daher bin ich auch aufgrund meiner eigenen Erfahrungen in der Lage anderen Frauen, Müttern und Kindern in Not mit guten Rat zu helfen.“

Sabine plant jetzt ihre außergewöhnliche Lebensgeschichte mit viel Leid, Not und Fortschritten der Hoffnung für ihre Kinder und Frauen in Not im Kampf gegen Diskriminierung, Krankheit und Behinderung in einem Buch zu veröffentlichen.

Die junge Mutter hofft darauf, Hilfe und Gerechtigkeit zu finden in der Auseinandersetzung mit ihrer Krankenkasse. Es ist wichtig für Tobias, dass auch die künftigen Fahrten zur Therapie in das Klinikum von der Krankenkasse finanziert werden. Sie will Gerechtigkeit und eine bessere Zukunft für Tobias. Tobias soll auch in der Zukunft gehen können, wenn auch mit Hilfe. Dazu sind die vier Fahrten zur Therapie in das Klinikum nach Heidelberg erforderlich.

Wer der jungen Mutter und ihren beiden Söhnen helfen will und kann, um die Fahrtkosten in das Klinikum Heidelberg für ein schwer behindertes Kind zu finanzieren, wird gebeten direkt Kontakt via email mit Sabine Maier bei email: sabine.maier112@yahoo.de Kontakt aufzunehmen.

Hinweis der Redaktion: Aus Sicherheitsgründen wurden der Ort und die Namen der beteiligten Menschen geändert, soweit dies erforderlich war, um die gefährdeten Menschen, Frau, Mutter und Kinder, zu schützen.

Nein zur Gewalt gegen schwangere Frauen, Mütter, Baby´s und Familien in Deutschland und in Europa

Nein zur Gewalt gegen schwangere Frauen, Mütter, Baby´s und Familien in Deutschland und in Europa


Bitte um Einhaltung der garantierten Schutz-Bestimmungen für schwangere Frauen, Baby´s, Mütter, Kinder und Familien in Deutschland

19. Januar 2011

Sehr geehrter Bundespräsident Herr Dr. Christian Wulff !
Sehr geehrte Bundesfamilienministerin Frau Dr. Kristina Schröder !
Sehr geehrte Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel !
Sehr geehrter Herr Sigmar Gabriel !
Sehr geehrter Herr Dr. Frank-Walter Steinmeier !

In den vergangenen zwei Wochen häufen sich die Berichte über AKTE der GEWALT, schwerste Verletzungen der Allgemeinen Menschenrechte und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen schwangere Frauen, Mütter, Baby´s, Kinder und Familien in Deutschland, mittels Sanktionen, Strafmassnahmen gegen wirtschaftlich und politisch sozial benachteiligte schwangere Frauen, Baby´s (ungeborenes Leben), Kinder, Mütter und Familien, kompletter Entziehung aller sozialen und finanziellen Hilfen durch ARGEN im Beispiel der ARGE Braunschweig und ARGE Passau und weiteren Arbeitsgemeinschaften, die der Agentur für Arbeit und kommunalen Trägern angegliedert sind.

SCHWANGERE FRAUEN, BABY´S, MÜTTER, KINDER und FAMILIEN stehen unter dem besonderen SCHUTZ der staatlichen GEMEINSCHAFT und haben ANSPRUCH AUF finanzielle Hilfen – soweit erforderlich – , für Schutz und Fürsorge.

Wir, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, eine Mission für soziale Entwicklung (www.missionjb.org / www.johnbaptistmission.org) und das internationale Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, (www.libertyandpeacenow.org / www.humanrightsreporters.wordpress.com) bitten Sie hiermit unverzügich politisch verantwortlich zu handeln und die mögliche Verfolgung, Benachteiligung, Diskrimnierung und vorsätzliche Schädigung von Leben, Wohlergehen und Gesundheit von schwangeren Müttern, Baby´s, Frauen Kindern und Familien in Deutschland zu beenden und die Einhaltung der im Grundgesetz und in der Allgemeinen Erkärung der Menschenrechte garantierten Bestimmungen zum SCHUTZ von schwangeren Frauen, Müttern, Kindern, Baby´s und Familien auch in Deutschland zu gewährleisten !

Artikel 6 , Grundgesetz, Deutschland

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Grundgesetz, Bundesrepublik Deutschland, http://www.gesetze-im-internet.de/gg/

Artikel 16

1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen, im Jahr 1948, universell gültig !

Vollständige Erklärung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm

Der vollständige Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in deutscher, englischer, französischer Sprache steht bei MJB Mission News, ISSN 1999-8414,als PDF zum kostenfreien Download zur Verfügung:

(as PDF file / PDF printed publication)

Mit freundlichem Gruß,

Andreas Klamm-Sabaot, Tunesisch-französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist,
Autor, Redaktionsleitung und Gründer von
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters

Im Ehrenamt: Direktor / Missionsleitung der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien
der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Mission für soziale Entwicklung

Presse-Informationen / Medien-Kontakt / Informationen für Bürger und Organisationen:

Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters
Andreas Klamm-Sabaot, Tunesisch-Französisch-deutschef Journalist
Postfach 11 13
D 67137 Neuhofen
Deutschland
Tel. 06236 416 802
Mobil Tel. 0178 817 2114
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreas@ibstelevision.org
Internet: www.libertyandpeacenow.org
Internet: www.radiotvinfo.org

Familien-Schutz, internationale Informations-Kampagne des internationlen Medien-Projektes für Menschenrechte, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, www.libertyandpeacenow.org/familienschutz .

Not: Mutter mit 5jähriger Tochter versuchte Überfall auf die Sparkasse

Not: Mutter mit 5jähriger Tochter versuchte Überfall auf die Sparkasse

Verzweiflungs-Tat, Armut und fehlende Aufmerksamkeit

Chemnitz (and). 19. August 2010. Eine 34jährige Mutter versuchte am Donnerstagmittag einen Überfall auf eine Sparkasse im Chemnitzer Ortsteil Sonnenberg mit ihrer 5jährigen Tochter. Kurz vor 11.30 Uhr hat die junge Mutter und Frau mit ihrer 5jährigen Tochter die Filiale der Bank betreten.

Von einer Angestellten (25) forderte die Mutter mehrere Tausend Euro. Die Mutter bedrohte die Mitarbeiterin der Sparkasse mit einem Messer. Die Angestellte konnte Alarm auslösen. Bereits nach sechs Minuten traf die Polizei am Tatort ein. Die Mutter ergab sich den Polizeibeamten.

Die Angestellte der Sparkasse und deren Kollegin (18) erlitten einen Schock. Die beiden Frauen wurden vor Ort von einem Arzt behandelt. Das Motiv für die Tat der jungen Mutter ist eine schwere finanzielle Not. Zudem wollte die Frau, eigenen Angaben im Verhör mit der Polizei zufolge, aufgrund ihrer Notlage eine öffentliche Aufmerksamkeit erreichen, bestätigte ein Sprecher der Polizei unserer Redaktion auf Anfrage. Die Frau wurde vorläufig festgenommen und befindet sich jetzt in Polizeigewahrsam. Morgen soll die Mutter dem Haftrichter vorgeführt werden. Die fünfjährige Tochter musste nicht in die Polizei-Zelle sondern ist jetzt beim Vater des Kindes.

Ein Bestseller, der hilft – Jennifer: Ich will nicht, dass ihr weint

jennifercranenkrebshilfeEin Bestseller, der hilft

Jennifer: Ich will nicht, dass ihr weint

London / Norderstedt / Aachen /3mnewswire.org/ (intl). Es war einer der schwersten Momente, die Marianne Cranen vor rund vier Jahren erleben musste. Ihre 16jährige Tochter schrieb kurz vor ihrem Tod ein Buch und ihr letzter Wunsch war, es dieses Buch zu veröffentlichten. Kurze Zeit starb die 16jährige Jennifer Cranen an einer schweren und außergewöhnlichen Krebs-Erkrankung.

Die Aufarbeitung des Buches ist der Mutter nicht leicht gefallen. Ihr wurde bewusst durch das Werk und Buch ihrer Tochter, dass junge Menschen die Dinge oft ganz anders betrachten als Menschen, die nicht selbst von einer schweren Erkrankung betroffen sind.

Jennifer hatte den Wunsch geäußert, dass mit dem Buch anderen an Krebs erkrankten Kindern geholfen wird. Das ist gelungen. Das Buch „Ich will nicht, dass ihr weint“ von Jennifer Cranen, erschienen im BOD-Verlag Norderstedt wurde über 17.000 mal verkauft und gelangte in die Bestseller-Listen.. Zudem wurde ein Hilfs-Verein gegründet. Krebskranke Kinder wurden mit dem Erlös von mehr als 35.000 Euro unterstützt. In einer weiteren Sonder-Edition wurde das Buch mehr als 40.000 mal verkauft.

Die junge Jennifer Cranen hilft über ihren Tod hinaus und hilft auch heute noch Krankenschwestern, Ärzten und anderen Menschen zu verstehen, was schwerst kranke Menschen denken, fühlen und erleben. Das konnte Jennifer in ihrem Buch der Nachwelt hinterlassen.

In einem Interview bei Radio IBS Liberty mit dem Journalisten, Rundfunk-Journalisten und Autor mehrerer Bücher, Andreas Klamm, beschreibt die Mutter der Besteller-Autorin Jennifer, Marianne Cranen, was sie im Zusammenhang mit der Krebs-Erkrankung, dem Tod und der Veröffentlichung des Buches ihrer Tochter erlebte.

Inzwischen wurde auch ein Verein gegründet der in Aachen und in Deutschland krebskranken Kindern und ihren Angehörigen hilft. „Wir sollten Menschen die an Krebs erkrankt sind nicht allein lassen.“, bittet Marianne Cranen. Die Menschen alleine zu lassen, ist das Schlimmste was passieren kann. Jennifer habe oft geweint und gefragt: „Weshalb kommt denn keiner?“

„Sollen die Menschen in so einer schweren Situation noch einsam sein. Ist das nötig?“, ergänzt die Mutter.

Das Buch „Ich will nicht, dass ihr weint“ von Jennifer Cranen, ISBN 978-3-8334-2790-9, Paperback, 160 Seiten, (€ 11,90), erschienen im BOD-Verlag Norderstedt, ist in jeder Buchhandlung erhältlich. Weitere Informationen gibt es im Internet auf der Internet-Seite www.crazyjenni.de/jennis_gedenkseite .

Das Interview bei Radio IBS Liberty ist unter anderem zu hören bei http://www.youtube.com/watch?v=DjhE_U2OjmY , www.clipfish.de/video/2819739, www.youtube.com/andreasklamm , www.ibstelevision.com und http://radioibsliberty.podango.com


Quellen und Credits:

1.http://ibsindependentbroadcastingservice.blogspot.com/
2.http://menschenrechtsreporter.blogspot.com/
3.http://3mnewswire.blogspot.com/
4.www.3mnews.org
5.www.3mnewswire.org
6.http://johnbaptistmission.blogspot.com
7.http://www.powerofgraceministries.blogspot.com/
8.http://www.britishnewsflash.blogspot.com/
9.http://pressemitteilung.ws/node/140932