Bundeswehr in Serbien: Rechtsanwalt Schmitz erstattet weitere und neue Strafanzeige gegen frühere Bundesregierung

Bundeswehr in Serbien: Rechtsanwalt Schmitz erstattet weitere und neue Strafanzeige gegen frühere Bundesregierung

„Schwerste Straftaten sind nicht verjährt. Generalbundesanwaltschaft kann und muss Ermittlungen aufnehmen. Eine starke Friedensallianz hätte zwei Weltkriege verhindern können.“ – Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt

 

Selfkant / Berlin. 21. März 2018. Der 48jährige Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen hat am 16. März 2018 eine neue und weitere Strafanzeige gegen alle Mitglieder der früheren Bundesregierung,  Regierungsmitglieder eingeschlossen, die am 16. Oktober 1998 für die Einsatz der Bundeswehr im Kosovo-Konflikt gestimmt haben, erstattet. Die Strafanzeige bezieht auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Bundeswehr, deutscher Behörden, Dienststellen des Bundes ein, die an der Ausführung und Umsetzung vom 16. Oktober 1998 mitgewirkt haben. Der Rechtsanwalt zu dessen Fachgebiet unter anderem auch Strafrecht, zählt erstattete die neue und weitere Strafanzeige wegen aller „in Betracht kommenden Straftatbestände“, insbesondere wegen des Tatverdachts der Begehung von Kapitalverbrechen nach § 211 StGB in Verbindung mit Artikel 26 GG (Grundgesetz), das meint die mögliche Vorbereitung eines Angriffskrieges.

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz und Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder stimmen gemeinsam überein: „Die Entsendung der Bundeswehr im so genannten Kosovo-Konflikt ohne U.N. Sicherheitsmandat war völkerrechtswidrig.“ Foto: privat / and

 

Bereits am 24. Februar 2018 hatte der Rechtsanwalt aus Selfkant eine Strafanzeige an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gesendet wegen der derzeit weiter anhaltenden Entsendung der Bundeswehr nach Syrien. Der vollständige Text und Wortlaut der neuen und weiteren Strafanzeige wegen der Entsendung der Bundeswehr im Kosovo-Konflikt im Jahr 1998 und nach Serbien ist am Ende dieses Beitrages (im Bereich der Quellen und weiterführenden Informations-Links zu finden).

 

Der damals im Amt befindliche Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder (SPD) bestätigte öffentlich in einem Interview beim Fernseh-Sender Phoenix TV einen Völkerrechtsbruch mit dem Einsatz der Bundeswehr im Kosovo-Konflikt ohne ein Mandat des U.N. Sicherheitsrates so wörtlich mit den Worten: „Weil ich es selbst gemacht habe. Gegen das Völkerrecht verstoßen. Als es um die Frage ging, wie entwickelt sich die Situation in der Republik Jugoslawien, Kosovo-Krieg. Da haben wir unsere Flugzeuge, unsere Tornados nach Serbien geschickt und wir haben zusammen mit der NATO einen souveränen Staat gebombt ohne, dass es einen Sicherheitsrats-Beschluss gegeben hätte. Es war einfach so. Mein Vor-Vorgänger hat dies auch auf das Schärfte kritisiert, der auch nicht ganz weit weg ist von dem, was ihre Zeitung macht. Er hat gesagt, dass dies ohne Sicherheitsratsbeschluss nicht geht und formal hat er recht. Ich stehe trotzdem dazu, weil ich habe noch vor Augen die Flüchtlings-Ströme und das was drohte. Keine Frage. Formal aber, ohne Sicherheitsrats-Beschluss eine kriegerische Auseinandersetzung zu führen, war ein Verstoß gegen das Völkerrecht. (Auszug aus dem Fernseh-Interview).“

 

Nachdem in Jugoslawien die Bomben unter deutscher Beteiligung gefallen sind, kämpften viele Menschen aus dem früheren Jugoslawien verzweifelt gegen ihre Abschiebung aus Deutschland. Im Beispiel auch der mehrfache Familien-Vater und Kriegsdienstverweigerer Ostoja Bjelonic, aus Bosnien, der damals in der Stadt Ludwigshafen am Rhein Schutz, Schelter und Hilfe suchte. Er konnte immerhin 600 Unterschriften sammeln. Sein Anliegen im sicheren Deutschland bleiben zu dürfen, wurde im Jahr 2001 vom UNHCR unterstützt. Die Informationen des Mannes sind im Fernsehbeitrag „Der 9. November 1938 und heute“ ab Minute 11.27 min /sec. zu sehen und zu hören. „Wir sind seit 1991 in Deutschland. Kurz vor dem Krieg haben wir ein Visum für drei Monate erhalten. Wir konnten etwas mehr als 600 Unterschriften sammeln und hoffen auf Unterstützung vom Bürgermeister und von Politkern.“ Der Familienvater verweigerte zu Kriegs-Beginn den Kriegsdienst. (Video-Kopie, Fernseh-Beitrag „Der 9. November 1938 und heute“, https://www.youtube.com/watch?v=C0PJiwpd-Gk).

 

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz erklärt in seiner Strafanzeige in der Begründung unter anderem: „Niemand kann sagen wie sich die Ereignisse im sogenannten Kosovo-Konflikt, in Afghanistan, in Syrien für die Menschen ohne die Unterstützung durch deutsche Politiker und ohne Beteiligung der Bundeswehr entwickelt hätten. Aber Deutschland hätte sich sicherlich nicht in Afghanistan und Syrien engagiert, wenn bereits die Beteiligung der Bundeswehr an den Bombardements in Serbien strafrechtlich aufgearbeitet worden wäre. Zudem hätte die Weigerung des deutschen Volkes sich an diesen völkerrechtswidrigen Interventionen zu beteiligen, die ganze Welt beeindruckt, und sie hätte sicherlich dazu beigetragen, dem Völkerrecht mehr Gewicht zu verleihen.“

 

„Eine starke Friedensallianz auf der eurasischen Festplatte hätte in den letzten 100 Jahren nicht nur zwei Weltkriege, sondern wohl auch alle völkerrechtswidrigen Aggressionen von NATO-Mitgliedstaaten in der Nachkriegszeit verhindern können.“, ergänzte Wilfried Schmitz.

 

Der Rechtsanwalt legt in seiner Begründung zudem dar, dass die schwersten Straftaten noch nicht verjährt seien und die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe nicht nur die Ermittlungen aufnehme könne, sondern auch müsse. Andreas Klamm

 

Quellen und weiterführende Informationen:

  1. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Web-Seite, https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
  2. News for Friends, http://news-for-friends.de/rechtsanwalt-stellt-strafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung
  3. Muslim-Markt, http://www.muslimmarkt.de/interview/2018/schmitz.htm
  4. British Newsflash Magazine, https://britishnewsflashmagazine.org/2018/03/16/interview-rechtsanwalt-wilfried-schmitz-erklart-die-grunde-und-hintergrunde-zur-strafanzeige-gegen-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel-und-die-bundesregierung
  5. You Tube Video, Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder, Interview, https://www.youtube.com/watch?v=y3aLLR7FIBU
  6. Propaganda Schau, https://propagandaschau.wordpress.com/2018/02/24/wilfried-schmitz-strafanzeige-wegen-der-entsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-u-a
  7. Petition zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien, von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden
  8. Video, Kopie der Fernseh-Sendung „Der 9. November 1938 und heute“, 2001, https://www.youtube.com/watch?v=C0PJiwpd-Gk
  9. Der vollständige Text der Strafanzeige, wegen der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien in der PDF-Version (mit freundlicher Genehmigung des Rechtsanwaltes Wilfried Schmitz), lpn_wilfried_schmitz_kosovo_20182

Artikel und die Strafanzeige von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz als PDF:

http://libertyandpeacenow.org/wp-content/uploads/2018/03/lpn_wilfried_schmitz_kosovo_20182.pdf

Volks-Zählung 2011: Bürgerrechtler reichen Verfassungs-Beschwerde ein

Volks-Zählung 2011: Bürgerrechtler reichen Verfassungs-Beschwerde ein

Von Andreas Klamm-Sabaot

Karlsruhe / Berlin. 15. Juli 2010. Weil eine ganze Reihe von Bürgerrechtlern das für die Volkszählung 2011 zugrunde liegende Zensus-Gesetz in Teilen für Verfassungs-widrig einstufen, werden, am Freitag, 16. Juli 2010, um 12 Uhr die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde einreichen und in Karlsruhe überreichen.

Die Bürgerrechtler stehen mit ihrer Einschätzung und Bedenken gegen das neue Zensus-Gesetz, das für die Volkszählung 2011 zugrunde liegt, nicht alleine. Mehr als 13.000 Menschen in Deutschland haben bedenken und befürworten eine Verfassungsbeschwerde.

Der Arbeitskreis Vorrat (AK Vorat) ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Nutzern des Internet, die sich für Freiheit und gegen die so wörtlich “ausufernde Überwachung im Allgemeinen” und gegen eine Voll-Protokollierung der Telekommunikation engagieren.

Es bestehen zudem Bedenken zu einer Daten-Erfassung von allgemeinen Verhaltens-Daten von Bürgern. In den beiden vergangenen Jahren gab es immer wieder Versuche in Deutschland, jegliches Kommunikations- und Bewegungs-Verhalten aller Menschen im Rahmen einer Vorrats-Datenspeicherung “vorbeugend” generell und ohne konkrete Verdachts-Momente gegen 80 Millionen Menschen in Deutschland zu erfassen. Hier wurden auch die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung aktiv neben vielen weiteren Bürgerrechtlerinnen, Bürgerrechtlern und Menschen, die für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte engagiert sind.

Die geplante Volkszählung 2011 wird nicht wie traditionelle Volkszählungen, wie etwa im Jahr 1987 erhoben, sondern mittels einer neuen “Registerzählung”, dem das Zensus-Gesetz zugrunde liegt. Beim “registergestützten Zensus wird nicht mehr jeder einzelne Haushalt wie bei traditionellen Volkszählungen befragt, sondern es werden vor allem Verwaltungs-Register zur Gewinnung der Daten genutzt. Das Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistik-Gesetzen legt fest, wie der Zensur 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt wird und welche Merkmale erhoben werden.

Mit dem Hintergrund für die politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen für die kommenden Jahre haben sich die Bundesregierung, zahlreiche Politiker und weitere Entscheidungsträger für einen neuen Zensus ausgesprochen. Bürgerrechtler stufen den neuen Zensus zum Teil als Verfassungs-widrig ein.