Hartz IV-Regelsätze: "Gutscheine sind besser als Geld für deutsche Hartz 4-Kinder"

Hartz IV-Regelsätze: „Gutscheine sind besser als Geld für deutsche Hartz 4-Kinder“

Politiker und Bundes-Richter – unterschiedliche Interpretationen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Hartz 4 – Teilhabe und Bildung gewährleisten – Neubemessungen der Regelsätze muss nicht zwingend zu einer höheren Leistung führen – Hartz 4-Empfänger sollten nicht mit mehr Geld rechnen

Von Andreas Klamm-Sabaot

Berlin. 19. August 2010. Ein super-dickes Lob für Bundes-Familienministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) kommt von Hans-Jörg Duppré. Angesichts des bevorstehenden Treffens am Freitag mit der CDU-Spitzenpolitikerin, lobte der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Hans Jörg Duppré, die Konzepte der Familienministerin: „Die Überlegungen von Ministerin von der Leyen gehen daher in die richtige Richtung. Allerdings werden die Angebote vor Ort von den Landkreisen, Städten und Gemeinden vorgehalten und verantwortet. Eine Einflussnahme seitens des Bundes kann es hier nicht geben. Die Landkreise haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass dies bei Sachleistungen oder Gutscheinen in einer gut ausgebauten Infrastruktur leichter zu bewerkstelligen ist als bei monetären Leistungen (Geld).“

Wichtig für die Existenzsicherung von Kinder sei, dass die Leistungen bei den Kindern ankommen und dort ihren Bestimmungszweck erfüllen. Morgen treffen sich Dr. Ursula von der Leyen, Vertreter der Länder und von den kommunalen Spitzenverbänden.

Duppré sagte, der Bund müsse die bedürftigen Kinder finanziell so ausstatten, dass sie die vor Ort vielfältig vorhandene Angebote für soziale Teilhabe und für Bildung in Anspruch nehmen können. Das habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen gefordert. Die Angebote seien Sache von Ländern und Kommunen und vor allem nach den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich.

„Die Koordinierung kann hier nur durch die kommunalen Träger erfolgen. Für die Landkreise ist dies im ländlichen Raum mit einer nur dünn ausgebauten Infrastruktur eine besondere Herausforderung. Sofern dies Mehrkosten verursacht, sind die Kosten vom Bund zu erstatten. Eine Rolle der Bundesagentur für Arbeit, mit der die kommunalen Träger Hartz IV gemeinsam ausführen, kann es in diesem Bereich dagegen nicht geben.“, betonte der Verbands-Präsident des Deutschen Landkreistages.

Über die künftige Höhe der Hartz 4-Regelsätze sei noch nichts gesagt. Nach Ansicht von Duppré müsse die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neubemessung der Regelsätze nicht zwingend zu einer höheren Leistung führen. „Das Gericht hat betont, dass die Leistungen der Höhe nach nicht evident unzureichend sind. Vielmehr geht es vorrangig um eine transparente und nachvollziehbare Bemessung der Regelsätze für Erwachsene und insbesondere für Kinder.“, erinnerte Duppré.

Politiker und Bundes-Richter – unterschiedliche Interpretationen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Hartz 4

Nach der Urteilsverkündigung am 9. Februar 2010 waren die Reaktionen unterschiedlichst: Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“ – ein kleiner Teil des Auszug von Reaktionen (wir berichteten).

Im Februar 2010 meinten die höchsten deutschen Richter unter anderem (AUSZUG aus einer Zusammenfassung für das Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe zu den Regelsätzen Hartz 4 / ALG II – Arbeitslosengeld 2- : Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur weiteren Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruher Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.

Volks-Zählung 2011: Bürgerrechtler reichen Verfassungs-Beschwerde ein

Volks-Zählung 2011: Bürgerrechtler reichen Verfassungs-Beschwerde ein

Von Andreas Klamm-Sabaot

Karlsruhe / Berlin. 15. Juli 2010. Weil eine ganze Reihe von Bürgerrechtlern das für die Volkszählung 2011 zugrunde liegende Zensus-Gesetz in Teilen für Verfassungs-widrig einstufen, werden, am Freitag, 16. Juli 2010, um 12 Uhr die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde einreichen und in Karlsruhe überreichen.

Die Bürgerrechtler stehen mit ihrer Einschätzung und Bedenken gegen das neue Zensus-Gesetz, das für die Volkszählung 2011 zugrunde liegt, nicht alleine. Mehr als 13.000 Menschen in Deutschland haben bedenken und befürworten eine Verfassungsbeschwerde.

Der Arbeitskreis Vorrat (AK Vorat) ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Nutzern des Internet, die sich für Freiheit und gegen die so wörtlich “ausufernde Überwachung im Allgemeinen” und gegen eine Voll-Protokollierung der Telekommunikation engagieren.

Es bestehen zudem Bedenken zu einer Daten-Erfassung von allgemeinen Verhaltens-Daten von Bürgern. In den beiden vergangenen Jahren gab es immer wieder Versuche in Deutschland, jegliches Kommunikations- und Bewegungs-Verhalten aller Menschen im Rahmen einer Vorrats-Datenspeicherung “vorbeugend” generell und ohne konkrete Verdachts-Momente gegen 80 Millionen Menschen in Deutschland zu erfassen. Hier wurden auch die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung aktiv neben vielen weiteren Bürgerrechtlerinnen, Bürgerrechtlern und Menschen, die für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte engagiert sind.

Die geplante Volkszählung 2011 wird nicht wie traditionelle Volkszählungen, wie etwa im Jahr 1987 erhoben, sondern mittels einer neuen “Registerzählung”, dem das Zensus-Gesetz zugrunde liegt. Beim “registergestützten Zensus wird nicht mehr jeder einzelne Haushalt wie bei traditionellen Volkszählungen befragt, sondern es werden vor allem Verwaltungs-Register zur Gewinnung der Daten genutzt. Das Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistik-Gesetzen legt fest, wie der Zensur 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt wird und welche Merkmale erhoben werden.

Mit dem Hintergrund für die politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen für die kommenden Jahre haben sich die Bundesregierung, zahlreiche Politiker und weitere Entscheidungsträger für einen neuen Zensus ausgesprochen. Bürgerrechtler stufen den neuen Zensus zum Teil als Verfassungs-widrig ein.

Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein

Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein

Von Andreas Klamm Sabaot

Drohungen, Einschüchterungs-Versuche und Terror eines privaten Unternehmens gehen weiter  –  Informant: Menschen in Deutschland seien „dümmer als die Polizei erlaubt…“ ? – Abzocke und Kosten-Falle im Internet – Sind die Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe „System-relevant“?  Unternehmen sammelt und speichert trotz Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe fleißig alle Daten auch von Menschen, die nachweisbar nicht Kunden der Firma sind – Darf eine Firma das Grundgesetz und Gerichts-Urteile der höchsten deutschen Richter missachten ?

Ober-Roden / Frankfurt / München. 16. Mai 2010. Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt wird vermutlich ein groß angelegtes Ermittlungs-Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug gegen die Firma Premium Content GmbH aus der Carl-Zeistrasse in Rödermark und aus der Quirinsstraße 8 in 60599 Frankfurt am Main einstellen. Das meldete die Tageszeitung Offenbach Post bereits am 11. März 2010.

Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt habe mehr als 600 Straf-Anzeigen und Anzeigen von angeblichen Kunden der Firma Premium Content aus ganz Deutschland erhalten.

Eine Vielzahl der Menschen, die bereits geschädigt wurden oder werden sollen, nach dem Willen der Firma und der Rechtsanwältin Katja Günther aus München, verbindet die Gemeinsamkeit, dass die Menschen auf der Suche nach einem kostenlosen Programm im Internet in eine Abo-Falle getappt seien und Rechnungen des Anbieters erhalten. Er fordert 96 Euro pro Jahr, aus denen dann nach Androhungen und Drohungen von Inkasso-Büros und Rechtsanwälten auch innerhalb weniger Wochen 140 bis 150 Euro oder mehr werden können.

Den nicht zahlenden Kunden wird mit Strafverfahren, mit gerichtlichen Mahnverfahren und NEGATIVEN Einträgen in die bundesweite Datei von Schuldnern, konkret der SCHUFA oder anderer öffentlicher Schuldner-Verzeichnisse mittels Rechtsanwälten gedroht.

Weshalb die Firma Premium Content GmbH, schriftliche Widerrufe am gleichen Tag, nach Bemerken des irrtümlichen „Vertrags-Abschluss“ nachweisbar übersendet und zugestellt sowie schriftliche Widersprüche auf ein angegeblich bestehende Vertrags-Verhältnis nicht anerkennen muss und statt dessen auch nach den Straf-Anzeigen weiterhin mit GERICHTLICHEN Mahn- und Strafverfahren die angeblichen Kunden bedroht, dazu war von den Behörden in Hessen und in Bayern keine Information zu erhalten.

Die Staatsanwaltschaft scheint es nicht zu interessieren, dass mit den NEGATIV-Einträgen in die Schufa oder in anderen öffentlichen Schuldner-Verzeichnis, von dem Unternehmen in Auftrag gegeben, der wirtschaftliche Ruf von Menschen, Klein-Unternehmen und freiberuflich tätigen Menschen vernichtet wird.

Seit dem Urteil Anfang März droht die Rechtsanwältin Katja Günther aus München und zahlreiche Inkasso-Unternehmen im Auftrag der Firma Premium Content GmbH weiterhin mit Straf- und Mahn-Verfahren, angeblichen Kunden  der Firma, auch dann, wenn offensichtlich erkennbar ist, dass ein rechtsgültiger Vertrag ohne Unterschrift mit der Firma Premium Content GmbH und bei Widerruf am gleichen Tag einer Fehl-Registrierung in der Kosten- oder Abo-Falle und bei nachträglich zweiten Widerspruch, offenkundig NICHT bestehen kann.

Für die sonderbaren Ereignisse in Hessen und in Bayern gibt es bislang keine logischen oder verstehbaren Erklärungen.

Weshalb schriftliche Widerrufe und Widersprüche nachweisbar an die Firma Premium Content GmbH gesendet und durch Zeugen zu bestätigen nicht von den Behörden in Deutschland möglicherweise anerkannt werden sollen ist bislang nicht bekannt.

Ob mehr als 600 Menschen Recht und Gerechtigkeit finden können in Deutschland bleibt abzuwarten.  In  nicht offiziellen Kreisen wurde bekannt, dass die Behörden über die 600 Menschen und deren Strafanzeigen angeblich lachen sollen: „Die dummen Sklaven, Idoten und Schwachmaten seien dümmer als die Polizei erlaubt. Die werden zahlen, wenn nur oft genug und lang  genug gedroht wird. “ – will ein Informant gehört haben, dessen juristische Vergangenheit allerdings dubios ist, womit die Beobachtung oder Wahrnehmung als „nicht zuverlässig oder als nicht sicher gelten muss.“, zumindest in den Kreisen unserer Redaktion.

Sicher ist nur eines zur Zeit: Der Terror, die Drohungen und Einschüchterungs-Versuche eines privaten Unternehmens aus dem Raum Offenbach und Frankfurt gehen unvermindert mit dem besten Wissen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, Öffentlichkeit, Presse und Medien und einer Vielzahl von geschädigten Menschen in Deutschland  weiter.

Kritische nationale und internationale Menschenrechts- und Medien-Beobachter erlaubten sich daher die Frage zu stellen: „Ist die deutsche Jusitz blind auf dem Auge, wenn es um Drohungen, Terror und Einschüchterungs-Versuche privater Unternehmen gegenüber Menschen in Deutschland geht. Weshalb darf ein privates Unternehmen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts mißachten, Grundgesetz und Menschenrechte verletzten und die Grundrechte und Menschenrechte von Menschen verhöhnen?“

Die Berichte über die Kosten- und Abzock-Falle des Unternehmens aus dem Offenbacher und Frankfurter Raum im deutschen Internet werden sorgfältig von Menschenrechts-Beobachtern und Journalisten in Neuseeland, Süd-Afrika,  Groß Britannien (London), den Vereinigten Staaten von Amerika ( New York) in Deutschland (  München, Berlin, Frankurt, Köln )  und in der Schweiz ( Genf ) geprüft.

Nicht geklärt werden konnte die Frage, weshalb die Firma Premium Content GmbH Daten und IP-Adressen von Menschen speichert, die NACHWEISBAR nicht die Kunden dieser Firma sind. Damit handelt das Unternehmen gegen ein Gerichts-Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 2010.

Doch damit nicht genug: Die Firma Premium Content GmbH scheint wohl gegenüber den Richtern des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe einen übergeordneten Sonder-Status zu besitzen und in Deutschland ganz sicher mehr zu sagen zu haben als die Richter des höchsten deutschen Gerichtes, dem Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe.

Denn das Unternehmen verbreitet und gibt die möglicherweise RECHTSWIRDIG und gegen das Gesetz gesammelte Daten an eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Behörden weiter, etwa Inkasso-Büros und Mahn-Abteilungen der Gerichte in Deutschland, so als seien die öffentlichen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe für die Firma Premium Content GmbH und Freunde „nicht System-relevant“.

In einem Urteil fällten die Richter des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 201o die Entscheidung: „Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

Der ausführliche Bericht zur Daten-Speicherung und Vorrats-Daten-Speicherung und der Entscheidung des Bundesverfassungs-Gerichts (März 2010)  ist bei http://humanrightsreporters.wordpress.com/2010/03/02/bundesverfassung-gericht-vorratsdaten-speicherung-nicht-mit-dem-grundgesetz-vereinbar zu lesen.

Die Beobachter der außergewöhnlichen und sonderbaren Ereignisse wollen jetzt wissen: „Gelten Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe in Deutschland auch für privat-wirtschaftliche und kommerzielle Unternehmen in Deutschland oder haben private Unternehmen den Freischein zum Brechen und Missachten von Grundgesetz und Verfassung in Deutschland ?“

Weitere Informationen dazu auch bei http://www.lawrightsjustice.wordpress.com und bei  der Tageszeitung Offenbach Post, http://www.op-online.de/nachrichten/roedermark/nicht-jede-abo-falle-betrug-665987.html

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Menschenrechts-Reporter, www.libertyandpeacenow.org, www.radiotvinfo.org.


Hinweis: NOTSTAND bei Beseitung von Ordnungen

Artikel 2, Grundgesetz (GG), Bundesrepublik Deutschland

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Höchste Richter in Karlsruhe schützen Grundrechte und Demokratie – Gesetz zur Vorrats-Datenspeicherung muss überarbeitet werden


Der erste Senat des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe. In der Mitte der Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts, Dr. Dres. hc. Hans-Jürgen Papier. Foto: Bundesverfassungsgericht

Von Andreas Klamm Sabaot

Karlsruhe. 2. März 2010. Die bislang durchgeführte Vorrats-Datenspeicherung aller Kommunikations-Verbindungen aller Bürger und Bürgerinnen ist nach einem Urteil der höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsrichtes (BverG) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Der höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

In ihrer rund 85 DIN A4-Seiten langen Begründung gelangten die obersten Grundgesetz-Schützer und Verfassungs-Richter auch zur Überzeugung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte angemessen Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.

Leitsätze für Grundrechte und Demokratie

Im dritten Leitsatz des Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung unterstreichen die Richter, dass die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungs-Verpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG obliegen.

Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.

Hinsichtlich der Datensicherheit bedürfe es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheits-Standard normenklar und verbindlich vorgeben. Es sei jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnehme und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht, heßt es im vierten Leitsatz des Urteils.

Im fünften Leitsatz zum Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung nehmen die Richter des Bundesverfassungs-Gerichtes konkreten Bezug zur unmittelbaren Nutzung der Daten.

„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“

Der 6. Leitsatz zum Rechtsraum Internet und Deutschland

Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikations-Dienste-Anbieter über die Inhaber von Internet-Protokoll-Adresssen sei auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüter-Katalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.

Reaktionen auf das Urteil der Bundesverfassung-Richter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheits-Gesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichts-Entscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefon-Überwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine Grundrechts-schondende Innenpolitik.“

Das heutige Urteil strahle auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungs-Gericht mache mit seiner Urteils-Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheits-Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhänge einsetzen müsse.

CDU-Vorsitzender des Innenausschusses sieht „Schwarz“ mit dem Urteil

Dem Nachrichten-Sender n-tv sagte Wolfgang Bosbach, CDU, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in einem Interview unter anderem : „Ich sehe das Urteil mit gemischten Gefühlen. Es ist gut, dass Karlsruhe entschieden hat, dass es eben nicht richtig ist, dass die EU-Richtlinie, die wir umgesetzt haben, gegen unser Grundgesetz verstößt. Karlsruhe hat auch nicht entschieden, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sondern hat dem Gesetzgeber sehr enge Grenzen der Speicherung aufgezeigt.

Bedauerlich ist aus meiner Sicht die Einschränkung beim Abruf, also bei der Nutzung der Daten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir diese Daten zukünftig nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten nutzen dürfen, werden wir viele Straftaten nicht mehr aufklären können, weil es Ermittlungsansätze ausdrücklich, aber auch ausschließlich nur durch die Nutzung dieser Verkehrsdaten gibt. Dann bleiben eben die Opfer auf dem Schaden sitzen und der Staat kann seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Das ist die Folge.“

Grund zu übermässigen Feiern besteht in Deutschland nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC) keinswegs. Grund: Zum 1. Januar 2010 wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt. „Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der Daten-Anhäufung auf Vorrat und ruft zur Unterzeichnung einer Petition an den Deutschen Bundestag auf.“, erkärte die Vereinigung in einer Mitteilung auf ihrer Internet-Präsentation.

Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, „einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden“, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die Bundesregierung könne bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung zahlreicher Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänen zählen, die sich nach Informationen des Arbeitskreises, der Vorratsdaten-Speicherung bis heute verweigern.

Ausführliche Informationen zum Urteil und weiteren geplanten Vorhaben zur Daten-Sammlung

Presse-Mitteilung des Bundesverfassungs-Gericht vom 2. März 2010:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
Entscheidung zur Vorrats-Datenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
CCC, Chaos Computer Club, http://www.ccc.de
Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html