Menschenrechts-Aktivist Felix Otto nackt und gefesselt in Isolations-Haft

„Geheime Abschiebung“ für Dienstag geplant:

Menschenrechts-Aktivist Felix Otto nackt und gefesselt in Isolations-Haft

Von Andreas Klamm

New York / Berlin / Erfurt. 24. August 2009. Der Menschenrechts-Aktivist und der The Voice Refugee – Aktivist Felix Otto aus dem afrikanischen Staat Kamerun befindet sich einem Bericht von The Voice Refugee-Forum offenbar zur Zeit an Händen und Füßen gefesselt in einer Video-überwachten Einzel-Isolationshaft-Zelle im Abschiebe-Gefängnis bei Suhl-Goldauter in Thüringen.

In der Pressemitteilung wird zudem darüber informiert, dass Felix Otto stetig auch beim Führen von Telefonaten dauerhaft überwacht werde. Die Möglichkeiten, zu telefonieren seien eingeschränkt. Dem Menschenrechts-Aktivisten und The Voice-Refugee-Sprecher Felix Otto wurden die Kleider abgenommen.

Offiziell werde die Maßnahme mit einer „Suizid-Gefährdung“ begründet. Diese Diagnose, so The Voice Refugee Forum, komme aus „heiterem Himmel“. Vor einigen Tagen hatte Felix Otto in einem Telefongespräch vom überraschenden Besuch eines Psychologen berichtet, der ihn öfters besuchen wolle.

Die Isolations-Haft und die für Dienstag den 25. August 2009 am Flughafen von Frankfurt am Main geplante Abschiebung des Menschenrechts-Sprechers hat für große Aufmerksamkeit und Anteilnahme mehrerer Hundert Menschen in Deutschland beigetragen.

Der Mann werde offensichtlich von den Abschiebe-Behörden in Deutschland als besonders „renitent“ eingestuft.

The Voice Refugee Forum zeigte sich besorgt über die Vorgänge: „Unsere ursprüngliche Vermutung, dass es vor allem darum ginge, Felix Otto zu besänftigen, indem man ihn im Glauben ließe, dass man sich um ihn kümmere, hat sich leider nicht bestätigt.

Ziel der plötzlichen psychologischen Fürsorge war es offensichtlich allein, eine offizielle Rechtfertigung dafür zu gewinnen, dass man ihn des
letzten Restes an Freiheit zu beraubt, um seine Abschiebung ohne Hindernisse durchführen zu können und jede Form von Protest und Widerstand zu verhindern. Felix Otto soll offenbar von jedem Kontakt mit der Außenwelt und Öffentlichkeit abgeschirmt werden.

Bezeichnenderweise setzte die Maßnahme nach dem Telefonat mit einem Freund ein, der ihn über die geplante Abschiebung informiert hat. Zu behaupten, dass diese Sonderbehandlung irgendetwas mit der Sorge um sein Leben zu tun habe, ist eine beispiellose Heuchelei. Wer ernsthaft um das Leben und die Gesundheit von Felix Otto besorgt ist, möge schleunigst damit aufhören, seine Abschiebung zu betreiben und dafür sorgen, dass er sofort seine Freiheit zurückbekommt!“

Für Dienstag, den 25. August 2009, 10.40 Uhr ist am Flughafen von Frankfurt am Main die „geheime Abschiebung“ unter Ausschluß der Öffentlichkeit des Asyl-suchenden Menschen und Flüchtlings gemeinsam mit weiteren Flüchtlingen mittels Charter-Flug geplant.

Der Menschenrechts- und The Voice-Sprecher Felix Otto und die Flüchtlingshilfe-Organisation The Voice setzen sich seit Monaten für die Abschaffung der so genannten Residenz-Pflicht von Asyl-suchenden Menschen in Deutschland ein.

Ausführliche und weitere Informationen: http://thevoiceforum.org/node/1361

The VOICE Refugee Forum Jena
Schillergässchen 5, 07745 Jena
Tel. Handy 0049(0) 17624568988,
Fax: 03641 / 42 02 70,
thevoiceforum@emdash.org,

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) proklamiert bereits im Jahr 1948 wird jedem Menschen garantiert:
Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Weitere und ausführliche Informationen bei den Vereinten Nationen (United Nations), www.un.org .

Folter und Todesstrafe drohen: Geplante Abschiebung des politisch Oppositionellen Francis Ddumba löst Entsetzen aus

Folter und Todesstrafe drohen:

Geplante Abschiebung des politisch Oppositionellen Francis Ddumba löst Entsetzen aus

Von Andreas Klamm, Nachrichten-Korrespondent

Nürnberg / Ansbach. 5. Mai 2009. Die geplante Abschiebung des politischen Flüchtlings Francis Ddumba aus Uganda, der sich zur Zeit in Deutschland befindet um Schutz und Asyl aufgrund politischer Verfolgung zu finden, sorgt für Entsetzen nicht nur im Unterstützerkreis für Francis Ddumba.

Informationen des Flüchtling- und Migrations-Hilfswerkes Caravane zufolge, wurde der politische Flüchtling Francis Ddumba aus Uganda in der Nacht vom 27. April zum 28. April in der Gemeinschafts-Unterkunft Dietenhofen bei Ansbach von deutschen Behörden verhaftet und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in Abschiebe-Haft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Nürnberg.

Zuvor soll sich der Mann mit einem weiteren politischen Angehörigen der Opposition in Uganda in den Gefängnissen von Stuttgart-Stammheim und in Berlin in Deutschland befunden haben und sei nach internationalen Medien-Berichten während der Haft in deutschen Gefängnissen Opfer psychologischer Folter in Deutschland geworden.

Francis Ddumba wird zum Vorwurf gemacht, er gehöre der Opposition in Uganda der People Redemption Army (PRA) an. Das Gericht, das die Verhaftung des Mannes in Deutschland anordnete verweigere, so die Informationen des Flüchtlings- und Migrations-Hilfswerkes Caravane, dem Mann und dessen Anwalt die Akten-Einsichtnahme zur Klärung der Umstände über seinen Folgeantrag zur Gewährung des politischen Asyls in Deutschland.

Der oppositionelle politische Aktivist solle vermutlich am Freitag, 8. Mai 2009 nach dem Willen der deutschen Behörden nach Uganda abgeschoben werden. Dort droht Francis Ddumba die Folter und die Todesstrafe wegen angeblichem Hochverrat.

Obgleich ein beglaubigter Haftbefehl wegen Hochverrat aus Uganda für Francis Ddumba, mehrere eidesstattliche Versicherungen seiner Schwester und mehrere Zeitungs-Berichte auch aus Uganda vorliegen, behaupte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörde in Ansbach bei Nürnberg, dass keine Beweise für die Echtheit der Dokumente vorliegen würden, so die Flüchtlings-Hilfe-Organisation.

Man habe Unterstützern, Unterstützerinnen und dem Anwalt von Fracis Ddumba den Zutritt zur JVA in Nürnberg und die Kontaktaufnahme mit dem politischen Aktivisten der Opposition in Uganda verwehrt.

Die Flüchtlings- und Migranten-Hilfs-Organisation Caravane hat daher zur Unterstützung für den oppositionellen politischen Aktivisten Francis Ddumba öffentlich aufgerufen und bittet nun auch Menschen in Deutschland sich für den Schutz des Lebens des Mannes mittels Fax und email an das Gericht und die Behörden in Ansbach bei Nürnberg zu engagieren, damit die drohende Folter und die Hinrichtung des Mannes bei drohender Todesstrafe nach einer Abschiebung aus Deutschland verhindert werden können.

In einer Pressemitteilung veröffentlichte die Hilfs-Organisationen folgenden Text-Vorschlag und bittet diesen an die Behörden und Gerichte in Deutschland zu schicken.

„AbsenderIn:
Name ____________________
Straße____________________
Ort ____________________

An das
Landratsamt Ansbach, Faxnr. : (0981) 468662
Ausländeramt Ansbach, Tel.: (09814) 68332
Verwaltungsgericht Ansbach, Richter Weingarten
Tel: 0981 / 1804-0 Fax: 0981 / 1804-271 E-
mail:poststelle@vg-an.bayern.de
JVA Aschaffenburg, Tel: (06021) 364-0, Fax: (06021) 364-110,
poststelle@jva-ab.bayern.de

Protest gegen die Abschiebung von Francis Ddumba

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben setze ich mich für Francis Ddumba ein, er ist politischer Flüchtling aus Uganda und sitzt seit Ende April in Abschiebehaft.

Er gehört zur Opposition in Uganda, ihm werden dort Kontakte zur PRA (Peoples Redemption Army) nachgesagt. Sein Asylantrag wurde jedoch abgelehnt, wie jetzt auch sein Folgeantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge behauptet, es gäbe keine Beweise für die Echtheit der Dokumente, die seine Verfolgung belegen sollen. Er hat um diese Beweise zu beschaffen u.a. einen Anwalt in Uganda beauftragt.

Es gibt mehrere Zeitungsartikel aus Uganda über ihn, die allerdings momentan nur als Kopien oder online vorliegen. Des weiteren liegt ein beglaubigter Haftbefehl gegen ihn wegen Hochverrats vor, samt eidesstattlicher Erklärungen seiner Schwester.

Berichte von Human Rights Watch bestätigen Folter an politischen Gefangenen durch die Anti-Terror-Einheit JATT bis zum heutigen Tag.

(http://www.hrw.org/en/news/2009/04/28/brutality-name-security)

Davon unbeeindruckt zeigen sich das BAMF und das zuständige Ausländeramt in Ansbach. Bevor er oder sein Rechtsanwalt von der Ablehnung seines Folgeantrages unterrichtet wurden, wurde er in der Nacht vom 27. auf den 28. April in der Gemeinschaftsunterkunft in Dietenhofen bei Ansbach festgenommen.

Selbst das Gericht, das seine Inhaftierung genehmigte, verweigerte ihm die Einsicht in seinen eigenen Ablehnungsbescheid. Der Anwalt hat am 30. April einen Eilantrag und Klage eingereicht.

Francis wurde in die JVA in Nürnberg direkt in den „Schub“, die letzte Abteilung für Abschiebegefangene mit erhöhten Sicherheitsbedingungen verlegt und soll am 5. Mai nach Aschaffenburg gebracht werden. Von dort aus soll er nach dem Willen der Behörden vermutlich am Freitag, den 8. Mai von Frankfurt aus nach Uganda abgeschoben werden. UnterstützerInnen wurde der Besuch verwehrt, selbst der Anwalt durfte nicht zu ihm und niemand hat bisher den genauen Abschiebetermin erfahren.

Francis Ddumba wäre im Falle einer Abschiebung in akuter Gefahr, wegen Hochverrat angeklagt und gefoltert zu werden. Auf Hochverrat steht in Uganda die Todesstrafe.

Der Versuch ihn abzuschieben, ist nicht zu akzeptieren.

Es ist ein zynisches Spiel und nicht hinzunehmen, wenn so mit politischen Flüchtlingen umgegangen wird. Ich trete deshalb ausdrücklich dafür ein, dass Francis Ddumba aus der Abschiebehaft entlassen wird und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhält.

Mit freundlichen Grüßen,“

Empfehlung des Textes der Flüchtlings- und Migranten-Hilfsorganisation Caravane, die sich für die Unterstützung und ein Bleiberecht des politischen Aktivisten Francis Ddumba einsetzt.

Weitere nationale und internationale Medien-Berichte:

Human Rights Watch, United States of America and Africa Research: http://www.hrw.org/en/news/2009/04/28/brutality-name-security
Daily Monitor Uganda: http://www.monitor.co.ug/artman/publish/news/Germany_frees_PRA_suspects_81840.shtml
The Voice Refugee Forum: http://thevoiceforum.org/node/499

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
www.libertyandpeacenow-online.de.be
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com

Flüchtingsrat Thüringen: Abschiebung von Mohammed Sbaih verhindern

Flüchtingsrat Thüringen: Abschiebung von Mohammed Sbaih verhindern

Von Andreas Klamm

New York / Erfurt. Der Flüchtingsrat Thüringen in Erfurt fordert den sofortigen Stopp der Ausweisungs- und Abschiebe-Maßnahmen eines engagierten Flüchtlings im deutschen „Isolations-Lager“, der Sammel-Unterkunft Katzhütte.

Die Abschiebung von Mohammed Sbaih ist bereits für Mittwoch, 3. Dezember 2008 geplant.

Der Mann und Flüchtling engagierte sich besonders intensiv bei Protesten in der Gemeinschaftsunterkunft in Thüringen Katzhütte, die in anderen engagierten Flüchtlings-Hilfe-Gruppen auch als „Isolationslager für Flüchtlinge“ bezeichnet wird.

Mohammed Sbaih prangerte dort die Lebensbedingungen der Menschen öffentlich an. „Es ist nicht hinehmbar, wie hier mit Menschen umgegangen wird, die öffentlich Mißstände kritisieren. Einschüchterung und Zwangsmaßnahmen sind offensichtlich die einzige Antwort auf selbstorganisierten Flüchtlingsprotest“, so Steffen Dittes vom Flüchtlingsrat Thüringen.

Der Flüchtlingsrat Thüringen forderte heute in einer Pressemitteilung den sofortigen Stopp der Abschiebemaßnahmen von Mohammed Sbaih.

Anfang Mai 2008 wurde Mohammed Sbaih bereits im Rahmen einer Zwangsumververteilung von Katzhütte nach Eisenach gebracht, weil er einer der Köpfe des anhaltenden Protestes gegen die Zustände in der Gemeinschaftsunterkunft Katzhütte war.

Mohammed Sbaih wurde heute dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seitdem im Gewahrsam der Polizei in Eisenach. Morgen Nachmittag soll er abgeschoben werden.

Weitere Informationen sind direkt beim Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Warsbergstr. 1, 99092 Erfurt, Tel. 0361 2172720, Fax. 0361 2172727 zu erhalten.

3mnewswire.org