Loyalität bis zur letzten Sekunde nach dem Bombenangriff

Politische Konsequenzen nach dem Tod von Kindern:

Loyalität bis zur letzten Sekunde nach dem Bombenangriff

Der frühere Bundesminister für die Verteidigung Franz Josef Jung tritt zurück – Keine Worte zu den Opfern des Bombenangriffs – Tote und schwerst verletzte Kinder und Jugendliche – Ein Satz für den Frieden hätte eine Katastrophe verhindern können

Von Andreas Klamm – Sabaot

New York, U.S.A./Kabul, Afghanistan/Berlin, Deutschland/Kommentar und Analyse/27. November 2009. Der von einem Oberst der Bundesanwehr angeforderte Bomben-Angriff auf zwei Tanklastzüge in Kundus in Nord-Afghanistan vom 4. September 2009 hat jetzt auch politische Konsequenzen in Deutschland. Bei dem Bombenangriff wurden bis zu 150 Menschen getötet, darunter auch Frauen und Kinder, die nicht zum Unterstützer-Kreis der Taliban zählten. Der frühere Bundesminister für die Verteidigung Franz-Josef Jung (60, CDU) erklärte am 27. November 2009 in Berlin seinen Rücktritt. In einer kurzen Erklärung vor der nationalen und internationalen Presse, teilte der frühere Bundesminister der Verteidigung mit, dass er die politische Verantwortung für die interne Informations-Politik innerhalb des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber dem Minister übernehme und weiteren Schaden von der Bundeswehr abwenden wolle.

Für eine weitere Aufklärung, stünde er zur Verfügung, erklärte Franz Josef Jung, der nach den Bundestagswahlen vom 27. September 2009 für das Amt als Bundesminister für Arbeit und Soziales im neuen politischen Kabninett des Regierungs-Bündnisses von CDU und FDP berufen wurde. Jung betonte er habe das Parlament und die Öffentlichkeit korrekt unterrichtet und durch seinen Schritt wolle er seinen Beitrag leisten, dass die Bundesregierung ihre erfolgreiche Arbeit uneingeschränkt fortsetzen könne. Franz Josef Jung hat sich bis zur letzten Sekunde loyal gegenüber seiner Partei, der CDU und der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhalten. Daran besteht zumindest kein Zweifel. Spekulationen werden offen darüber geführt, wie weit der frühere Bundesminister mit seiner Informations-Politik der CDU und Angela Merkel so wörtlich einen „Bären-Dienst“ erwiesen haben könnte.

Zweifel sind entstanden darüber, wie und zu welchem Zeitpunkt der frühere Bundesminister für die Verteidigung zu den Ereignissen des Bombenangriffs in Nord-Afghanistan in Kundus informiert war. Einige Informationen sollen nach seiner öffentlichen Darstellung bis ganz nach „oben durchgedrungen sein“, während sehr wichtige Informationen möglicherweise nicht zum früheren Bundesminister für die Verteidigung gelangt sein sollen. Die Erklärung eines frommen Zieles, Schaden von der Bundeswehr abzuwenden, kommt möglicherweise viel zu spät.

Noch in seinem Amt als Bundesminister für die Verteidigung wäre es ein Leichtes gewesen für den Mann in hohem politischen Amt mit nur einem einzigen Satz einen Schaden von der Bundeswehr und vor allem auch einen Schaden für Frauen, Kinder und Männer in Not in Afghanistan und in Nord-Afghanistan erfolgreich vor dem Bombenangriff am 4. September 2009 abzuwenden.

Der Bundesminister hätte nur mit einem Satz anordnen können: „Frauen, Kinder und Männer in Not, das meint Zivilisten, in Afghanistan werden für die Situation einer Bedrohungslage nicht angegriffen und auch nicht bombardiert.“

Mit nur einem Satz hätte Franz Josef Jung den Schaden von Kindern, Frauen und Männern in Afghanistan und von der Bundeswehr in der Tat und Wahrheit abwenden können.

Warum er diese Anordnung an die ihm unterstellten Befehls-Empfänger nicht gegeben hat, ist bis zum heutigen Tag nicht bekannt.

Denn mit einem einzigen Satz und einer Anordnung hätte der frühere Bundesminister für Verteidigung, Schaden von unschuldigen Frauen, Kindern und Männern in Nord-Afghanistan, Schaden von deutschen Soldatinnen und Soldatinnen und Schaden von der Bundeswehr in fernen Ländern abwenden können.

Der Kriegs-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ist noch immer mehr als umstritten. In Deutschland sprechen sich viele Menschen für den sofortigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan offen und öffentlich aus. Die Stimmen der Menschen für den Frieden gelangen offenbar aus bislang nicht näher bekannten Gründen nicht oder viel zu selten zu den Politikern und Politikerinnen im Deutschen Bundestag und oft auch nicht bis in die Redaktionen deutscher Main-Stream- oder „Massen-“Medien.

Damit wird oft in Deutschland und in internationalen Beobachter-Kreisen ein falsches Bild von den Menschen in Deutschland dargestellt. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland lehnt den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan offen und öffentlich ab.

Zu den überlebenden Angehörigen der Opfer des von einem Oberst der Bundeswehr angeforderten Bombenangriff vom 4. September 2009 erklärte Franz Josef Jung kein einziges Wort des Bedauerns, der Reue oder zumindest des Mitgefühls, was den bitteren Beigeschmack nach dem Rücktritt des früheren Bundesministers der Verteidigung bei internationalen Beobachtern und in Afghanistan hinterlässt, dass schwerst verletzte Opfer des Bombenangriffes in Nord-Afghanistan und die getöteten Opfer für den früheren Bundesminister keine Bedeutung haben. Fast scheint es so, als dass im politischen Vokabular des Bundesministers, die Worte „unschuldige Opfer, Kinder und Zivilisten“, die bei dem von der deutschen Bundeswehr angeforderten Bombenangriff ums Leben gekommen sind oder schwerste Brand-Verletzungen erlitten haben, nicht bekannt sind.

Das bereitet Kummer, Sorgen und Schmerzen für die Kinder, Frauen und Männer in Not in Nord-Afghanistan doch auch für viele Menschen in Not in anderen Ländern. Denn bei den Untersuchungen zum Bombenangriff vom 4. September 2009 geht es nicht nur um die Interessen der CDU und von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU). Es geht um elementarste Grundrechte und Menschenrechte, wie etwa das uneingeschränkte Recht aller Kinder, Frauen und Menschen in Nord-Afghanistan und in anderen Ländern dieser Welt.

Keineswegs geht es nur um die Wichtigkeit der „Loyalität gegenüber der CDU und der Kanzlerin“, so wichtig diese auch aus persönlichen Gründen und Motiven für Franz Josef Jung sein mögen.

Einsatz der Bundeswehr wird bei den Menschen in
Afghanistan kontrovers diskutiert

Der Einsatz der Bundeswehr aus Deutschland wird bei Kindern, Frauen und Männern in schwerster Not kontrovers in Afghanistan diskutiert. Es gibt Menschen in Afghanistan, die die Bundeswehr in der Rolle der Beschützer und der Befreier vor den Taliban sehen und es gibt auch jene Menschen in Afghanistan, die die deutsche Bundeswehr nur in einer Rolle als Besatzer und Unterdrücker der Menschen in Afghanistan betrachten. Das sind nur zwei Sichtweisen einiger weniger Menschen aus Afghanistan. Dazwischen gibt es eine „bunte Farbpalette“ unterschiedlichster Standpunkte zur Betrachtungsweise der Bundeswehr und der Soldatinnnen und Soldaten aus Deutschland in Afghanistan. Es wäre falsch, die deutsche Bundeswehr und die Soldatinnen und Soldaten aus Deutschland zu „verteufeln“ weil damit ein einseitiges und zudem auch ein falsches Meinungs-Bild entstehen würde. Doch es wäre ebenso falsch die Soldatinnen und Soldaten als Helden oder Befreier der Menschen in Afghanistan zu glorifizieren.

Nur in einem Punkt sind sich viele Kinder, Frauen und Männer in Not in Afghanistan und auch internationale Beobachter einig: Der von einem deutschen Oberst angeforderte Bombenangriff auf zwei Tanklast-Züge, die auf einer Sandbank stecken geblieben waren und unter die Kontrolle von Taliban geraten sein sollen war definitiv falsch.

Insbesondere auch deshalb, weil bislang nicht bestätigten Informationen zufolge, Kinder, Frauen und Männer, die nicht zum Unterstützer-Kreis der Taliban gehören, gezwungen worden sein sollen, sich zu den Tankwagen zu begeben.

Kein Zweifel besteht daran in der internationalen Öffentlichkeit, dass der Bombenangriff der Bundeswehr in Afghanistan, nicht nur Frauen, Kindern und Männern in Not in Afghanistan geschadet hat, sondern auch den deutschen Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan weil die „Hass-Spirale der Gewalt“ damit neu angetrieben wurde und zudem auch dem internationalen Ansehen der Bundeswehr schwerst geschadet wurde.

Dem bereits im Grundgesetz (GG) für Deutschland formulierten Auftrag, in der Präambel heißt es: „Präambel. Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ hat der Bombenangriff vom 4. September 2009 auch schwer geschadet.

Bis zu 69 Prozent der Menschen in Deutschland, das ist die Mehrheit der Menschen in Deutschland, sind für Frieden, gegen den Einsatz der Bundeswehr und für den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. Ein ganzes Volk, als „blutrünstige Monster“ erscheinen zu lassen, das nach dem Blut von afghanischen Kindern, Frauen und Männern verlangt, ist definitiv falsch und nicht die Wahrheit.

Viele Menschen aus Deutschland wirken und arbeiten zum Teil Tag und Nacht für Frieden und Dialog mit Menschen aus Afghanistan, auch mit Menschen des jüdischen und moslemischen Glaubens. Doch damit lassen sich möglicherweise keine gute Schlagzeilen machen und von einer „selbst ernannten politischen Elite“, der die Zustimmung der Menschen aus Deutschland, für ein zu hinterfragendes politisches Handeln fehlt, werden die Stimmen für den Frieden als „nicht systemrelevant“ kategoriersiert, obgleich die Verpflichtung zum FRIEDEN in der WELT zu dienen laut Auftrag im Grundgesetz (GG) verankert ist.

In Deutschland finden zahlreiche Initiativen und Bewegungen statt, um den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu beenden. Leider finden die Stimmen der Menschen für den Frieden bei den politischen Entscheidungs-Trägern und bei den Verantwortlichen von Main-Stream -oder Massen-Medien nur wenig Gehör und Aufmerksamkeit und das schadet eindeutig dem FRIEDEN DER WELT zu dienen, den sich viele Menschen in Deutschland, rund 64 Jahre nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 gegenüber den Alliierten Besatzungs-Truppen, wünschen.

Loyalität bis zur letzten Sekunde nach dem Bombenangriff

Politische Konsequenzen nach dem Tod von Kindern:

Loyalität bis zur letzten Sekunde nach dem Bombenangriff

Der frühere Bundesminister für die Verteidigung Franz Josef Jung tritt zurück – Keine Worte zu den Opfern des Bombenangriffs – Tote und schwerst verletzte Kinder und Jugendliche – Ein Satz für den Frieden hätte eine Katastrophe verhindern können

Von Andreas Klamm – Sabaot

New York, U.S.A./Kabul, Afghanistan/Berlin, Deutschland/Kommentar und Analyse/27. November 2009. Der von einem Oberst der Bundesanwehr angeforderte Bomben-Angriff auf zwei Tanklastzüge in Kundus in Nord-Afghanistan vom 4. September 2009 hat jetzt auch politische Konsequenzen in Deutschland. Bei dem Bombenangriff wurden bis zu 150 Menschen getötet, darunter auch Frauen und Kinder, die nicht zum Unterstützer-Kreis der Taliban zählten. Der frühere Bundesminister für die Verteidigung Franz-Josef Jung (60, CDU) erklärte am 27. November 2009 in Berlin seinen Rücktritt. In einer kurzen Erklärung vor der nationalen und internationalen Presse, teilte der frühere Bundesminister der Verteidigung mit, dass er die politische Verantwortung für die interne Informations-Politik innerhalb des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber dem Minister übernehme und weiteren Schaden von der Bundeswehr abwenden wolle.

Für eine weitere Aufklärung, stünde er zur Verfügung, erklärte Franz Josef Jung, der nach den Bundestagswahlen vom 27. September 2009 für das Amt als Bundesminister für Arbeit und Soziales im neuen politischen Kabninett des Regierungs-Bündnisses von CDU und FDP berufen wurde. Jung betonte er habe das Parlament und die Öffentlichkeit korrekt unterrichtet und durch seinen Schritt wolle er seinen Beitrag leisten, dass die Bundesregierung ihre erfolgreiche Arbeit uneingeschränkt fortsetzen könne. Franz Josef Jung hat sich bis zur letzten Sekunde loyal gegenüber seiner Partei, der CDU und der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhalten. Daran besteht zumindest kein Zweifel. Spekulationen werden offen darüber geführt, wie weit der frühere Bundesminister mit seiner Informations-Politik der CDU und Angela Merkel so wörtlich einen „Bären-Dienst“ erwiesen haben könnte.

Zweifel sind entstanden darüber, wie und zu welchem Zeitpunkt der frühere Bundesminister für die Verteidigung zu den Ereignissen des Bombenangriffs in Nord-Afghanistan in Kundus informiert war. Einige Informationen sollen nach seiner öffentlichen Darstellung bis ganz nach „oben durchgedrungen sein“, während sehr wichtige Informationen möglicherweise nicht zum früheren Bundesminister für die Verteidigung gelangt sein sollen. Die Erklärung eines frommen Zieles, Schaden von der Bundeswehr abzuwenden, kommt möglicherweise viel zu spät.

Noch in seinem Amt als Bundesminister für die Verteidigung wäre es ein Leichtes gewesen für den Mann in hohem politischen Amt mit nur einem einzigen Satz einen Schaden von der Bundeswehr und vor allem auch einen Schaden für Frauen, Kinder und Männer in Not in Afghanistan und in Nord-Afghanistan erfolgreich vor dem Bombenangriff am 4. September 2009 abzuwenden.

Der Bundesminister hätte nur mit einem Satz anordnen können: „Frauen, Kinder und Männer in Not, das meint Zivilisten, in Afghanistan werden für die Situation einer Bedrohungslage nicht angegriffen und auch nicht bombardiert.“

Mit nur einem Satz hätte Franz Josef Jung den Schaden von Kindern, Frauen und Männern in Afghanistan und von der Bundeswehr in der Tat und Wahrheit abwenden können.

Warum er diese Anordnung an die ihm unterstellten Befehls-Empfänger nicht gegeben hat, ist bis zum heutigen Tag nicht bekannt.

Denn mit einem einzigen Satz und einer Anordnung hätte der frühere Bundesminister für Verteidigung, Schaden von unschuldigen Frauen, Kindern und Männern in Nord-Afghanistan, Schaden von deutschen Soldatinnen und Soldatinnen und Schaden von der Bundeswehr in fernen Ländern abwenden können.

Der Kriegs-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ist noch immer mehr als umstritten. In Deutschland sprechen sich viele Menschen für den sofortigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan offen und öffentlich aus. Die Stimmen der Menschen für den Frieden gelangen offenbar aus bislang nicht näher bekannten Gründen nicht oder viel zu selten zu den Politikern und Politikerinnen im Deutschen Bundestag und oft auch nicht bis in die Redaktionen deutscher Main-Stream- oder „Massen-“Medien.

Damit wird oft in Deutschland und in internationalen Beobachter-Kreisen ein falsches Bild von den Menschen in Deutschland dargestellt. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland lehnt den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan offen und öffentlich ab.

Zu den überlebenden Angehörigen der Opfer des von einem Oberst der Bundeswehr angeforderten Bombenangriff vom 4. September 2009 erklärte Franz Josef Jung kein einziges Wort des Bedauerns, der Reue oder zumindest des Mitgefühls, was den bitteren Beigeschmack nach dem Rücktritt des früheren Bundesministers der Verteidigung bei internationalen Beobachtern und in Afghanistan hinterlässt, dass schwerst verletzte Opfer des Bombenangriffes in Nord-Afghanistan und die getöteten Opfer für den früheren Bundesminister keine Bedeutung haben. Fast scheint es so, als dass im politischen Vokabular des Bundesministers, die Worte „unschuldige Opfer, Kinder und Zivilisten“, die bei dem von der deutschen Bundeswehr angeforderten Bombenangriff ums Leben gekommen sind oder schwerste Brand-Verletzungen erlitten haben, nicht bekannt sind.

Das bereitet Kummer, Sorgen und Schmerzen für die Kinder, Frauen und Männer in Not in Nord-Afghanistan doch auch für viele Menschen in Not in anderen Ländern. Denn bei den Untersuchungen zum Bombenangriff vom 4. September 2009 geht es nicht nur um die Interessen der CDU und von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU). Es geht um elementarste Grundrechte und Menschenrechte, wie etwa das uneingeschränkte Recht aller Kinder, Frauen und Menschen in Nord-Afghanistan und in anderen Ländern dieser Welt.

Keineswegs geht es nur um die Wichtigkeit der „Loyalität gegenüber der CDU und der Kanzlerin“, so wichtig diese auch aus persönlichen Gründen und Motiven für Franz Josef Jung sein mögen.

Einsatz der Bundeswehr wird bei den Menschen in
Afghanistan kontrovers diskutiert

Der Einsatz der Bundeswehr aus Deutschland wird bei Kindern, Frauen und Männern in schwerster Not kontrovers in Afghanistan diskutiert. Es gibt Menschen in Afghanistan, die die Bundeswehr in der Rolle der Beschützer und der Befreier vor den Taliban sehen und es gibt auch jene Menschen in Afghanistan, die die deutsche Bundeswehr nur in einer Rolle als Besatzer und Unterdrücker der Menschen in Afghanistan betrachten. Das sind nur zwei Sichtweisen einiger weniger Menschen aus Afghanistan. Dazwischen gibt es eine „bunte Farbpalette“ unterschiedlichster Standpunkte zur Betrachtungsweise der Bundeswehr und der Soldatinnnen und Soldaten aus Deutschland in Afghanistan. Es wäre falsch, die deutsche Bundeswehr und die Soldatinnen und Soldaten aus Deutschland zu „verteufeln“ weil damit ein einseitiges und zudem auch ein falsches Meinungs-Bild entstehen würde. Doch es wäre ebenso falsch die Soldatinnen und Soldaten als Helden oder Befreier der Menschen in Afghanistan zu glorifizieren.

Nur in einem Punkt sind sich viele Kinder, Frauen und Männer in Not in Afghanistan und auch internationale Beobachter einig: Der von einem deutschen Oberst angeforderte Bombenangriff auf zwei Tanklast-Züge, die auf einer Sandbank stecken geblieben waren und unter die Kontrolle von Taliban geraten sein sollen war definitiv falsch.

Insbesondere auch deshalb, weil bislang nicht bestätigten Informationen zufolge, Kinder, Frauen und Männer, die nicht zum Unterstützer-Kreis der Taliban gehören, gezwungen worden sein sollen, sich zu den Tankwagen zu begeben.

Kein Zweifel besteht daran in der internationalen Öffentlichkeit, dass der Bombenangriff der Bundeswehr in Afghanistan, nicht nur Frauen, Kindern und Männern in Not in Afghanistan geschadet hat, sondern auch den deutschen Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan weil die „Hass-Spirale der Gewalt“ damit neu angetrieben wurde und zudem auch dem internationalen Ansehen der Bundeswehr schwerst geschadet wurde.

Dem bereits im Grundgesetz (GG) für Deutschland formulierten Auftrag, in der Präambel heißt es: „Präambel. Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ hat der Bombenangriff vom 4. September 2009 auch schwer geschadet.

Bis zu 69 Prozent der Menschen in Deutschland, das ist die Mehrheit der Menschen in Deutschland, sind für Frieden, gegen den Einsatz der Bundeswehr und für den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. Ein ganzes Volk, als „blutrünstige Monster“ erscheinen zu lassen, das nach dem Blut von afghanischen Kindern, Frauen und Männern verlangt, ist definitiv falsch und nicht die Wahrheit.

Viele Menschen aus Deutschland wirken und arbeiten zum Teil Tag und Nacht für Frieden und Dialog mit Menschen aus Afghanistan, auch mit Menschen des jüdischen und moslemischen Glaubens. Doch damit lassen sich möglicherweise keine gute Schlagzeilen machen und von einer „selbst ernannten politischen Elite“, der die Zustimmung der Menschen aus Deutschland, für ein zu hinterfragendes politisches Handeln fehlt, werden die Stimmen für den Frieden als „nicht systemrelevant“ kategoriersiert, obgleich die Verpflichtung zum FRIEDEN in der WELT zu dienen laut Auftrag im Grundgesetz (GG) verankert ist.

In Deutschland finden zahlreiche Initiativen und Bewegungen statt, um den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu beenden. Leider finden die Stimmen der Menschen für den Frieden bei den politischen Entscheidungs-Trägern und bei den Verantwortlichen von Main-Stream -oder Massen-Medien nur wenig Gehör und Aufmerksamkeit und das schadet eindeutig dem FRIEDEN DER WELT zu dienen, den sich viele Menschen in Deutschland, rund 64 Jahre nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 gegenüber den Alliierten Besatzungs-Truppen, wünschen.

Kann sich ein demokratischer Staat die Gefährdung der Presse-Freiheit und Folter leisten?

Internationale Beobachter diskutieren:

Kann sich ein demokratischer Staat die Gefährdung
der Presse-Freiheit und Folter leisten?

Öffentliche und internationale Diskussion zur Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit in Deutschland und Folter nach einem 12.000 Euro-Strafbefehl gegen die links-pluralistische Zeitung „scharf-links“ im Zusammenhang mit einer Prozess-Bericht-Erstattung

Von Andreas Klamm – Sabaot

New York / London/ Düsseldorf. 25. November 2009. Mit einem 12.000 Euro-Strafbefehl veranlasst vom Präsidenten des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen die Herausgeberin der Online-Zeitung „scharf-links“, Edith Bartelmus-Scholich, nach einem veröffentlichten Korrespondenten-Bericht des Vereines Rote Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach, in dem nach bislang nicht bestätigten Informationen im veröffentlichten Bericht ein einiger Satz als „nicht richtig dargestellt“ vielmehr ein Zitat als „falsch einem Richter zugeordnet“ vermutet wird, sind nicht nur in Deutschland Diskussionen um die verbotene türkische marisistisch-lenistische Untergrund-Organisation „Revoltionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) neu entstanden und die damit verbundenen Prozess-Berichterstattungen zu komplexen Gerichts-Verfahren, sondern auch um eine mögliche Gefährdung der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit.

Die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich muss jetzt mit der Hilfe eines anwaltschaftlichen Beistandes einer „Verleumdungs-Klage des Präsidenten des Oberlandesgerichtes (OLG)“ entgegentreten und bittet öffentlich um Solidarität.

Nach Informationen der Online-Zeitung „scharf-links“ habe bislang kein öffentliches Gerichts-Verfahren stattgefunden, sondern der 12.000 Euro-Strafbefehl sei ohne ein öffentliches und ordentliches Gerichts-Verfahren an die Online-Zeitung gesendet worden. Das lässt die Vermutung nach Einschätzung internationaler Menschenrechts-Beobachter zu, dass die Online-Zeitung „scharf-links“ und damit auch die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich bislang auch noch keine Chance einer garantierten Verteidigung in einem ordentlichen und öffentlichen Gerichts-Verfahren hatten.

In der Prozess-Bericht-Erstattung geht es unter anderem um Faruk Ereren, der unter dem Verdacht steht , in führender Position bei der verbotenen türkischen, marxistisch-leninistischen Untergrundorganisation „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)“ tätig zu sein.

Die DHKP-C steht auf der Liste der terroristischen Vereinigungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.) und ist verboten. In der Anklage wird Faruk Ereren zur Last gelegt, in der Zeit von 1993 bis 2005 für Anschläge in der Türkei verantwortlich zu sein.

Der geladene Zeuge Nuri Eryüksel, der in Deutschland und der Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C insgesamt 17 Jahre Haft verbüßte, hatte die Aussage mehrfach verweigert und wurde darum in Beugehaft genommen. Der Zeuge Nuri Eryüksel hat sich mehrfach in Haft in deutschen und türkischen Gefängnissen befunden. Er soll nach einem Gefängnis-Aufenthalt in der Türkei erblindet sein. Als Grund wird die mögliche Anwendung von FOLTER vermutet.

Prozess-Bericht-Erstattungen über solch komplexe Prozess-Ereignisse stellen für alle beteiligten Menschen, etwa Vorsitzende Richter, Staatsanwälte, mutmaßliche Beschuldigte oder auch Verdächtige, Verteidiger, Rechtsanwälte, Zeugen und auch mögliche Sympathisanten vor enorme Belastungen, ebenso wie auch Nachrichten-Korrespondenten und Journalisten, ungeachtet dessen, für welche Einrichtungen oder Medien diese tätig sind.

In der konkreten Situation handelt es sich um einen Korrespondenten-Bericht des Vereines Rote Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach, ein Verein, der aus dem offenen Bekenntnis zu links-politischen Standpunkten und Weltanschauungen nun wahrlich kein Geheimnis macht. Richter, Zeugen, Nachrichten-Korrespondenten und auch Journalisten sind in der Regel öffentlich bekannt nicht unfehlbar. In einem Land wie Deutschland, das sich auf eine Recht-staatliche Ordnung beruft, bitte nicht verwechseln mit einer möglichen Links-staatlichen oder gar Rechts-staatlichen Ordnung, die es in dieser Form nicht geben sollte, sondern eine RECHT-staatliche Ordnung, stellt sich für internationale Menschenrechts-Beobachter immer wieder die Frage, ob in einem solchen Land, das sich auf Grundrechte, Bürgerrechte und Menschenrechte, wie Deutschland beruft, Aussagen von Zeugen genutzt werden dürfen, die unter Folter möglicherweise zu Aussagen gezwungen wurden, deren Inhalte und mögliche Nutzung in Zweifel gezogen werden kann oder sogar sollte, da logischerweise unter Folter erzwungene Aussagen wenig oder gar nicht zur Wahrheits-Findung beitragen können.

Unter Folter erzwungene Aussagen, so schätzen es internationale Menschenrechts-Beobachter ein, sind mindestens ebenso „wertvoll“ wie wenn man in einem Verfahren als beispielsweise als Dauer-Beschallung eine CD mit den gewünschten Aussagen in einem öffentlichen Gerichts-Verfahren permanent abspielen würde, um dann „an eigene Lügen oder Aussagen zu glauben“, die zuvor nach den Wünschen einiger weniger Menschen, auf einer Grundlage Macht- oder auch Wirtschafts-politischer Interessen entstanden sein könnten. Meist ginge es um „Macht-politische Interesse, seien diese rechts-politisch oder links-politisch gesteuert“, so ein Menschenrechts-Beobachter aus New York City, U.S.A.. Diese Fragen und Antworten stünden auf einem anderen Blatt Papier.

Mit großer Skepsis müsse jedoch die Verwertbarkeit und Nutzbarkeit von unter Folter erzwungen Aussagen betrachtet und beobachtet werden. Solche Aussagen, die unter Folter möglicherweise erzwungen wurden „seien inhaltlich für ein öffentliches und ordentliches Gerichts-Verfahren in einem demokratischen Land zumindest im Sinne einer Wahrheits-Findung wenig hilfreich.“ Besonders wenn man bedenke, dass es unter Anwendung von Folter möglich ist, Menschen zu fast jeder Aussage zu zwingen, was abhängig von Dauer, Art, Intensität und Häufigkeit der Anwendung von Folter sei, warnen internationale Menschenrechts-Beobachter. Unter Anwendung von Folter sei es sogar möglich und dies ist bereits öffentlich international bekannt, auch unschuldige Menschen zum Geständnis von Straftaten zu zwingen, an denen diese Menschen nachweisbar und beweisbar nicht beteiligt waren, wie sich bei Untersuchungen oder neuen Prozessen bereits in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika gezeigt habe.

In einem Interview mit dem internationalen freien Radio IBS Liberty das seit 1986 aus verschiedenen Ländern (New York, U.S.A., Paris, Frankreich, London, Groß Britannien, Ludwigshafen, Deutschland und weitere Länder) dieser Welt sendet, hinterfragte kritisch auch der Leiter des deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin, ob ein Staat in dem eine Recht-staatliche Ordnung gelte, es sich leisten könnte, unter Folter erzwungene Ausssagen zu nutzen bzw. Folter anwenden dürfe um potentielle Terroristen oder Terroristinnen zu Aussagen notfalls auch mit der Anwendung von Folter und Gewalt zu zwingen.

Um alle Missverständnisse zu vermeiden, der Autor dieses Beitrages, der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor von sieben Büchern, Andreas Klamm – Sabaot, lehnt Krieg, Gewalt, Folter, Repression und Terrorismus in jeder Form ab. Im Jahr 1989 stellte er einen Antrag auf KRIEGS-DIENSTVERWEIGERUNG nach der kompletten Ableistung des Wehrdienstes bei der deutschen Bundeswehr-Luftwaffe, weil er zwar in der Situation eines Angriffes keinem Menschem oder Staat das Recht auf Verteidigung abspricht, doch Krieg, Gewalt und Terrorismus, Folter und Repression in jeder Form ablehnt, aus politischen, religiösen, Glaubens- und Gewissens-Gründen.

Seither ist der Autor in internationalen und nationalen Friedens-Bewegungen aktiv und engagiert sich auch heute noch gegen Krieg, Gewalt und Terrorismus und ist zudem auch Mitglied der internationalen Gruppe „Human Rights Leaders for OBAMA“ (das bedeutet soviel wie „Menschenrechts-Leiter für OBAMA“.

Ebenso wie ich jedoch auch Krieg, Gewalt, Terrorismus ablehne, lehne ich auch ganz deutlich die Gewalt-Anwendung und Folter bei Menschen ab, die bezichtigt werden in Terror-Organisationen aktiv zu sein oder tatsächlich in Terror-Organisationen aktiv sind oder waren.

Immer wieder stelle ich auch ganz bewusst in einer breiten Öffentlichkeit die Frage, ist es möglich mit Gewalt gegen Gewalt zu kämpfen, ist es möglich das Böse mit dem Bösen zu bekämpfen, was zunächst eine Frage der Definition ist, was als Böse bezeichnet werden kann oder sollte.

Ohne Zweifel, wenn Kinder, Frauen und Männer in schwerster Not mit Krieg, Gewalt, Folter oder Terror existenziell bedroht werden, kann dies einerseits als Repression (Unterdrückung), eine Form der versteckten oder offenen Anwendnung von Gewalt oder auch als Terrorismus verstanden werden und genau diese Formen von Gewalt, Krieg und Terrorismus lehne ich seit mehr als 20 Jahren öffentlich ab. Beim Terrorismus spielt es keine allzu große Rolle, wer die Teroristen sind, – seien es privat oder gar „staats-ähnlich“ struktierte Formen des Terorrismus. Terrorismus bleibt Terrorismus, Krieg bleibt Krieg, Gewalt bleibt Gewalt, Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung und Folter bleibt Folter, wer auch immer diese Dinge anwendet oder praktiziert. Ziel des Terrorismus ist es möglicherweise Menschen, zu terrorisieren, zu unterdrücken, zu verängstigen und jede Form von Freiheit und Menschenrechten zu vernichten. Ein weiteres Ziel des Terrorismus ist es Angst und Schrecken zu verbreiten und Menschen dazu zu verleiten auf Grundrechte, Bürgerrechte, Freiheiten und Menschenrechte zu verzichten, gepeinigt von den Schrecken von Krieg, Gewalt, Terrorismus und Folter. Daher halte ich jede Form des Terrorismus, von wem auch immer praktiziert, für brandgefährlich und nicht zu tolerieren, ebenso wie Krieg, Gewalt, Repression und Folter.

Nur einmal angenommen irgendwelche Menschen verkleidet mit schwarzen Sturm-Hauben, würden die Frage an eine Gruppe stellen „Heute dürfen Sie frei wählen zwischen Krieg, Gewalt, Folter und Terrorismus – was wählen sie ?“ So weit ich bei vielen internationalen Recherchen mit Menschen unterschiedlichster Herkunft und unterschiedlichster Weltanschauungen sprechen konnte und durfte, wird kein vernünftig denkender Menschen, Krieg, Gewalt, Folter und Terrorismus „frei“ wählen, sondern Frieden und den Verzicht auf Gewalt.

Mit dem offenen Engagement für Frieden , Gewalt-Verzicht und Freiheit konnte ich in zahlreichen Kreisen allerdings nicht nur Freunde finden, sondern auch nicht wenige Menschen finden, sich dies offen zur Gewalt, staatlichen Gewalt, Krieg und Terror bekennen und dennoch bleibe ich bei meinem Standpunkt, den ich erfreulicherweise nicht alleine vertrete, dass Gewalt und Krieg das ENDE der VERNUNFT sind.

Die größten Probleme entstehen meist in der Folge, weil es einige, wenige Menschen gibt, die mit den Freiheiten anderer Menschen nicht leben wollen, obgleich diese Menschen es doch könnten. Es wäre ein Leichtes, wenn es diese Menschen nur wollten mit den Freiheiten und auch dem Frieden anderer Menschen zu leben.

Doch statt Akzeptanz, Verständnis, Verständigung zu suchen und zu finden, sind es oft nur einige, wenige Menschen, gefangen in der eigenen mentalen Gefangenschaft, die auch als Unfreiheit bezeichnet werden kann, die in dieser mentalen Gefangenschaft nicht mit der Freiheit anderer Menschen leben wollen, obgleich sie es könnten. Statt zu lernen, wie ein Leben mit der garantierten und angemessenen Menschen-Würde und in Freiheit möglich ist, versuchen oft nur einige wenige Menschen mit Krieg, Gewalt, Terror und auch Folter anderer Menschen die Vorstellung ihrer eigenen „Welt-Bilder oder Bilder von dieser Welt“ notfalls mit Gewalt, Krieg, Terror, Folter und Schrecken „einzuimpfen“ – damit die Menschen die noch wissen was Freiheit ist und dass ein Leben mit Glück und Freiheit möglich ist, ihre Freiheit und elementarste Grund- und Menschenrechte verlieren in der Angst vor Krieg, Terror, Gewalt, Folter oder sonstiger Schrecken und Angriffe auf Grundfreiheiten und Menschenrechte.

Ist die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit in Gefahr ?

Ein 12.000 Euro Strafbefehl in dieser Höhe ist reichlich außergewöhnlich. In internationalen Menschenrechts-Beobachter-Kreisen von Berlin, über Paris, London, bis nach Washington D.C. ist es nun wahrlich kein Geheimnis, dass mittels der aktiven Anwendung von wirtschaftlicher Existenz-Vernichtung, von Drohungen bis hin zu Mord-Drohungen, die auch ich und weitere Kollegen und Kolleginnen, das meint Journalisten, Journalistinnen, Rundfunk-Journalisten, AutorInnen, KorrespondentInnen und auch Buch-AutorInnen, seit 1984 bereits mehrfach erhalten haben, wahrlich auch kein Geheimnis, dass eine freie Presse, die freie und unabhängige Arbeit von Journalisten und Journalistinnen, die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit mit der möglichen Anwendung der wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung nicht mehr garantiert werden können.

Die Hintergründe für die außergewöhnliche Höhe eines 12.000 Euro-Strafbefehls sind zur Zeit nicht näher bekannt und so muss gründlich recherchiert, geprüft und international untersucht werden, um nicht vorschnell zu falschen Spekulationen oder Verdachts-Situationen wie eine mögliche wirtschaftliche Existenz-Vernichtung zu gelangen. Dennoch kann auch eine solche Vermutung nicht vorschnell und generell ausgeschlossen werden.

Es ist zudem auch kein Geheimnis, dass die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich, als Herausgeberin eines pluralitischen Medien-Angebotes außergewöhnlicher Art mit einem offenen Bekenntnis „scharf-links“ nicht über die Finanzmittel von 12.000 Euro verfügt. Die Online-Zeitung „scharf-links“ konnte sich zwar in diesem Jahr einer Leser-Zugriffs-Zahl von 9,35 Millionen Menschen erfreuen, doch eben leider nicht der dringend notwendigen finanziellen Einnahmen in angemessener Höhe. So betrachtet kann ein 12.000 Euro-Strafbefehl möglicherweise als „wirtschaftliche Existenz-Vernichtung“ zumindest vermutet werden und damit ist logischerweise auch die Sorge um die in nationalen und internationalen Rechten und Gesetzen garantierte Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit verstehbar.

Eine freie, unabhängige, kristische und neutrale Presse sollte ohnehin FREI von wirtschaftlichen Zwängen sein und dennoch ist es nicht schwer zu verstehen, dass auch Nachrichten-Korrespondenten, Journalisten und freie Medien einen Anspruch auf die Güter in dieser Welt haben, sei es eine angemessene Bezahlung für geleistete Arbeit, teilweise schwer geleistete Arbeit auch in tödlicher Gefahr oder sei es auch die angemessene Finanzierung freier, kritischer, unabhängiger und neutraler Medien.

Es genügt nicht nur eine Seite darzustellen, etwa nur über Krieg zu berichten. Um eine ausgewogene und faire Berichterstattung möglich zu machen ist es wichtig, soweit möglich über Pro und Contra, über Krieg und Frieden zu berichten und kein Mensch dürfte daran Zweifel haben, dass diese Dinge in der Welt existieren und es wichtig ist über beide Dinge, Krieg und Frieden frei und öffentlich zu sprechen oder auch zu berichten, soweit dies möglich ist.

Die Gegner von Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit, von Grundrechten und Menschenrechten sollten nicht unterschätzt werden, denn da es bekannt ist, dass Journalisten und Journalistinnen versuchen, so ausgewogen wie möglich zu berichten, werden nicht selten, falsche Informationen zugespielt oder einfach wichtige Informationen und Interviews ab und an verweigert mit zum Teil sehr außergewöhnlichen Begründungen, die oft keiner weiteren Kommentare mehr bedürfen.

Die Redaktion von „scharf-links“ und die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich bitten um Solidarität:

„Da wir anwaltlichen Beistand benötigen, sind wir für Spenden, die uns helfen die Kosten zu bewältigen, dankbar:“

Redaktion ‚scharf-links‘
Spendenkonto:
E. Bartelmus-Scholich
Stichwort: Spende Onlinezeitung ’scharf-links‘
Sparkasse Krefeld
BLZ: 320 500 00
Konto: 1349653
IBAN: DE73 3205 0000 0001 3496 53
BIC: SPKRDE33XXX
Weitere und ausführliche Informationen bei www.scharf-links.de .

Viele Menschen haben sehr große Zweifel daran ob es richtig ist, unter FOLTER oder unter möglicherweise angewandter FOLTER erzwungene Aussagen in öffentlichen und ordentlichen Gerichts-Verfahren in demokratischen Staaten mit einer Recht-staatlichen Ordnung zuzulassen. Eine Expertin zu diesem Thema ist die Buchautorin, Journalistin und „Junge Welt“-Nachrichten-Korrespondentin Heike Schrader (44), die im Jahr 2007 ein Buch zum Thema „Folter“ mit dem Titel: „Guantanamo auf Griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ vorstellte.

Zuvor wurde die Journalistin und Nachrichten-Korrespondentin am Flughafen Köln-Bonn von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) verhaftet mit dem Verdacht ehemals ein Mitglied einer „terroristischen Vereinigung“ gewesen zu sein. Um die komplexen Zusammenhänge zwischen einem Verdacht auf Terrorismus, den Umgang mit Terrorismus und den Umgang mit Menschen, die als Terroristen verdächtigt werden und der Anwendung von Folter besser verstehen zu können, wird daher heute noch einmal ein Beitrag „Unter Terror-Verdacht auf Vortrags-Reise: Junge Welt-Korrespondentin und Journalistin“ verhaftet in einer Dokumentation und in einem Review vorgestellt.

Meinung- Presse- und Informations-Freiheit, Allgemeine rechtliche Grundlagen:

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, universell gültig, Vereinte Nationen (United Nations), www.un.org

Artikel 5 (Art. 5)

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Grundgesetz (GG), Artikel 5

Artikel 11

Freiheit der Meinungsäußerung und Informations-Freiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (2000/C 364/01), Amtsblatt der Europäischen Unionn vom 18.12.2000,
http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf

Artikel 118

(1) Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht.

(2) Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig.

Weimarer Verfassung vom 11. August 1919, Friedrich EBERT


Allgemeine Hinweise zur öffentlichen und internationalen Diskussion:

„Prozess-Berichte, Prozess-Beobachtung in komplexen Situationen und Gerichts-Verfahren im Zusammenhang mit Terrorismus“

Neue Richter- und Richterinnen-Vereinigung: http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=321 , www.nrv-net.de/downloads_publikationen/324.doc
Carookee.com http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/19/25240749.0.30115.html
Junge Welt: http://www.jungewelt.de/2009/11-20/038.php
Linke Zeitung: http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=7681&Itemid=1
Scharf Links: http://www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=7355&tx_ttnews[backPid]=60&cHash=fdaf74caea
www.scharf-links.de

Ergänzungen zu den Artikeln des französisch-deutschen Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Autors und Buchautors Andreas Klamm-Sabaot von Tina Green, Reporterin und Andrew P. Harrod, Journalist:

Der Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Buch-Autor freie Fernseh- Radio- und Film-Produzent seit 1984 lehnt Krieg, Gewalt, Terror, Folter und die Repression (Unterdrückung) von Menschen grundsätzlich ab. Nach der Ableistung des durch familiäre Autorität und Gewalt erzwungenen Wehrdienstes bei der Bundeswehr-Luftwaffe, 15 Monate, 1988 bis 1989, stellte der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor Andreas Klamm – Sabaot einen ANTRAG auf KRIEGSDIENST-VERWEIGERUNG im Jahr 1989 aus religiösen, politischen, Glaubens- und Gewissens-Gründen. Es hat ein Verfahren vor einem deutschen Militär-Gericht in Deutschland, vielmehr dem sogenannten „Kriegs-Dienst-Verweigerungs-Ausschuß“ stattgefunden.

Andreas Klamm – Sabaot lehnt nicht die Verteidigung von Menschen oder eines Landes im Falles eines Angriffes ab, sondern im Allgemeinen Krieg, Gewalt, Terror, Folter und die Repression von Menschen und ist seit 1988 in internationalen und nationalen Friedensbewegungen engagiert.

Von Menschenrechts-Organisationen in Kanada unter anderem wurde im Jahr 2007 erkannt, dass Andreas Klamm – Sabaot ein mögliches Opfer schwerster Gewalt-Anwendung und Opfer von FOLTER geworden ist.

In den Jahren 2007 und 2009 hat der Journalist und Autor einen Antrag auf WECHSEL der Staatsbürgerschaft in die amerikanische oder alternativ ersatzweise britische Staatsbürgerschaft nach ARTIKEL 15, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, universell gültig, gestellt.

Obgleich er für mehr als 22 Jahre aus unterschiedlichen hauptberuflichen, freiberuflichen und nebenberuflichen Einkünften alle Steuer- und Sozial-Versicherungs-Abgaben in Deutschland und für eine kürzere Zeit auch in Groß Britannien bezahlte und weiterhin bezahlt, hat der durch mehrere Unfälle und chronische Krankheiten, wie Asthma bronchiale (seit 1977), chronische Hepatitis C (nach einem Unfall im sekundären Zweitberuf als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger), Auto-Unfall (1994) und schweren Reitunfall (1996) erkrankte Autor und Journalist seit drei Jahren keinen Zugang zur Zahn-ärztlichen oder ärztlichen Versorgung, obgleich der Journalist und Autor offiziell chronisch, krank, behindert und mit schwer behinderten Menschen gleichgestellt ist und Medikamente, wie etwa zur Therapie von Asthma bronchiale und auch schwerer Unfall-Folgen und schwerster Schmerzen benötigt.

Mit der Anwendung von Folter soll unter Aufrecht-Erhaltung des vollen Bewusstseins in der Regel eine Verdinglichung und komplette Entwürdigung der betroffenen Menschen und Folter-Opfer durch die Folterer erreicht werden. Das Ziel der Folterer ist es, einem Menschen in schwerster Not bewusst die absolute Hilf-Losigkeit, die Verdinglichung und möglichst schwerste Qualen, Menschen-Verachtung und den Verlust jeglicher Würde des Menschen bei vollem Bewusstsein erleben zu lassen, damit die gefolterten Menschen, jede Form von Frieden, Glück, Freiheit, Grundrechten, Menschenrechten und Menschen-Würde verlieren und so auch zu Aussagen gezwungen werden können, die sonst von diesen Menschen nicht zu erhalten sind – nur mittels Anwendung von Folter, Terror und Gewalt. Mit der Anwendung von Folter soll der von G-TT allen Menschen geschenkte freie Wille eines Menschen durch die Folterer gebrochen werden. Folter ist eine der Menschen-verachtendesten Gewalt-Anwendungen, Körperverletzungen und Verletzung von Psyche, Geist und Seele. Das Brechen des freien Willens von Menschen unter Aufrechterhaltung des vollen Bewusstseins wird international anerkannt als FOLTER bezeichnet und klassifiziert.

Die Gewalt-Verbrecher gegen die Menschlichkeit, gemeint sind die Folterer, die Menschen zum Teil über Tage, Wochen, Monate oder gar Jahre quälen versuchen bei der Anwendung von Folter so wenig Spuren wie möglich zu hinterlassen und die Menschen die gefoltert werden in ihrer Glaubwürdigkeit zu diskreditieren, zu diffamieren oder zu verunglimpfen, womit oft die Fortsetzung der erweiterten Folter stattfindet, in dem Menschen und Opfern von schwersten Gewalt-Verbrechen, wie Folter, kein Glaube geschenkt wird, dass diesen schwerste Formen von Gewalt und Folter zugefügt wurde und somit KEINE Therapie, Rehabilität oder Heilung möglich wird.

Die Opfer von Gewalt-Verbrechen, Folter, Menschen-Verachtung und Körper-Verletzung werden mit diesen Maßnahmen, die nicht auf eine zufällige Verkettung unglücklicher Ereignisse oder Zusammenhänge beruhen, sondern wohl überlegt von Verbrechern gegen die Menschlichkeit und von Folterern gesteuert sind, ein weiteres Mal schwerst geschädigt und weiter Opfer massivster und Menschen-verachtender Gewalt-Anwendungen und von Folter. Ziel dieser brutalen Maßnahmen ist unter anderem die komplette Entwürdigung menschlichen Daseins und die Vernichtung aller Grundrechte, Bürgerrechte und Menschenrechte. Ziel der angewandten Folter, mit welchen Mitteln auch immer diese angewendet wird, ist es immer kurz- mittel- oder auch langfristig das Leben der Folter-Opfer und von Menschen komplett zu vernichten.

Mit diesen Erkenntnissen betrachtet, lässt dies auch die offene und öffentliche Vermutung zu, dass mit der Anwendung schwerster Folter, Gewalt, Krieg und Terror und Menschen-Verachtung auch immer der offene und VORSÄTZLICHE MORD an Kinder, Frauen und Männern, zumindest vermutet werden kann, meist sogar aus niedrigen Beweggründen, etwa Wirtschafts-politische (Geld) oder Macht-politische Vorteile (Wahlen, Ämter-Vergabe und das Innehalten gut dotierter Positionen mit Gehalts-Bezügen zwischen 4.000 und 15.000 Euro im Monat).

Der Journalist und Autor ist durch die Verweigerung der kompletten ärztlichen Versorgung auch in schwerster Notlage mehrfach in tödliche Gefahren in Deutschland und weiteren Ländern geraten. Er lehnt den dauerhaften Aufenthalt ausdrücklich GEGEN SEINEN FREIEN WILLEN in Deutschland ab.

Der Großvater des Journalisten, Haedi SABAOT, war ein französischer Offizier und ist französischer Staatsbürger und war 1945 in Kaiserslautern in Deutschland stationiert. Der französische Offizier wird seit 1945 vermisst. Letzter bekannter Aufenthalts-Ort ist die Stadt Kaiserslautern in Deutschland. Der Großvater des Journalisten und Autors wurde in Tunis der Hauptstadt von Tunesien in Nord-Afrika geboren. Andreas Klamm – Sabaot ist tunesisch-deutscher oder auch afrikanisch-europäischer Journalist und Bürger, der sich seit 1986 öffentlich auch in Presse, Film und Fernseh als kosmopolitisch denkender Welt-Bürger betrachtet und bezeichnet.

Die Großmutter müttlerlicherseits, Martha Maier, musste 1950 aus Deutschland fliehen, weil diese von Menschen, die von der Nazi-Ideologie beeinflusst waren, aufgrund der Liebe zu einem französischen Offizier, der in Afrika geboren wurde (Rassismus) verfolgt wurde. Martha Maier verließ im Jahr 1950 Deutschland für immer und heiratete später einen ehemaligen Security Police Officer der polnischen Division der U.S. Armed Forces Europe und nahm den Nachnamen Kolcaz an.

Andreas Klamm – Sabaot veröffentliche insgesamt bislang sieben Bücher, hauptsächlich in deutscher und englischer Sprache. Seinen Lebensmittel-Punkt hat der französisch-deutsche Journalist und Autor seit dem Jahr 2006 normalerweise in seiner „zweiten Ersatz-Wahlheimat“ London in Groß Britannien. Seine bevorzugte Wahl-Heimat ist New York City in den Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.). Zu Deutschland habe er kaum noch Sozial-Kontakte und vermutlich nur ein bis zwei reale Freunde, sehe man von zahlreichen „obärflächlichen [oberflächlichen] Internet-Bekanntschaften“ einmal ab, informierte der Autor und Journalist mehrfach öffentlich. Es habe zu viele Angriffe auf Leben und Gesundheit in Deutschland gegeben, die mehrfach auch in akute tödliche Gefahren führten und mögliche Vertrauens-Grundlagen in Deutschland wurden mehrfach zerstört.

Der Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor wurde mehrmals Opfer schwerster auch tätlicher Angriffe. Dazu zählen auch Angriffe der kompletten wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung mit geplanten mehrfachen Versuchen jegliche wirtschaftliche Lebens-Grundlage des Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Autors, Moderators und Fernseh- Radio- und Film-Produzenten zu zerstören und diesen auf diesem Weg mittels Zwang und Gewalt zur „freiwilligen“ Berufs-Aufgabe und zum Verzicht aller Rechte als Journalist, Autor, Buch-Autor, Fernseh- Radio- und Film-Produzent, Verleger und Herausgeber zu zwingen.

Der Journalist und Autor ist nicht bereit dazu auf elementarste Grundrechte und Menschenrechte, wie die freie Wahl des Berufes, Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit oder weiterer Menschenrechte zu verzichten.

Seit 1986 ist Andreas Klamm – Sabaot zudem Herausgeber des kleinen internationalen Reise- und Nachrichten-Magazines BRITISH NEWSFLASH MAGAZINE, das bereits 1986 im STAMM-Verlags-Verzeichnis für periodische Publikationen veröffentlicht und eingetragen wurde. Im Jahr 2006 gründete er das internationale Medienprojekt für Menschenrechte, „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und das Medien- und Hilfsprojekt „Regionalhilfe.de“.Seit dem Jahr 2008 ist der Journalist zudem als Redaktions-Leitung für das internationale Nachrichten- und Missions-Magazin MJB Mission News, ISSN 1999-8414 und als Nachrichten-Korrespondent tätig.

Im Dezember 2008 begegnete der Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor seiner amerikanischen und jüdischen Kollegin, der mehrfach ausgezeichneten Journalistin, Rundfunk-Journalistin und Autorin von mehreren Büchern, Amy Goodman von Democracy NOW (www.democracynow.org ), die als erste Journalistin in der Welt den Right Livelihood Award, bekannt auch als alternativen Nobel-Preis erhalten hat.

Bereits im Jahr 2007 erklärte der Journalist mehrfach öffentlich, dass er für die Situation des vorzeitigen Ablebens, ungeachtet dessen ob durch Unfall, Mord, Tötung, Erkrankung oder aus sonstigen Gründen ausdrücklich die Zustimmung für eine Beerdigung oder Bestattung in welcher Form auch immer in Deutschland verweigert und definitiv ablehnt.

Der Journalist und Autor arbeitet zum Teil unter den Bedingungen schwerster Armut und hat bereits mehrfach zahlreiche Drohungen und auch Mord-Drohungen erhalten, während auf einige seiner Kollegen und Kolleginnen auch bereits mehrere Mord-Anschläge stattgefunden haben, weswegen auch Polizei, Verfassungs-Schutz und der Staatsschutz ermittelt haben – ohne ein konkretes Ergebnis.

Seit mehreren Jahren schreibt und veröffentlicht der Journalist und Herausgeber auch Artikel und Beiträge in gedruckten Zeitungen, die zum Teil auch als „linke Zeitungen“ klassifziert und bezeichnet werden. Seit 1984 veröffentlicht der Autor und Journalist auch Beiträge in Medien, die den so genannten klassischen „Main-Stream-Medien“ zugeordnet werden, wie etwa Tageszeitungen und zwei bekannten und großen Nachrichtenagenturen.

Bislang nicht offiziell bestätigten Informationen zufolge, soll er als Fernseh-Produzent und Moderator zudem mehrere Fernseh-Interviews mit bekennenden Kommunisten und auch Anarcho-Kommunisten produziert haben zu Themen wie „Demokratie und Kommunismus im Vergleich – Vorteile und mögliche Nachteile zweier Systeme in der Welt.“

Die Bücher des Autors und Journalisten Andreas Klamm – Sabaot sind den Themen, Presse- Meinungs- und Informations-Freiheit, exzellente Journalisten und Journalistinnen, Menschenrechte, Bürgerrechte, Grundrechte, Demokratie, Frieden, Freiheit, Politik, Soziales und Gesellschaft unter anderem gewidmet:

France (Frankreich)

Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Paris, France, (Februar 2009), 276 Seiten, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8. 19,49 Euro

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, Editeur BOD Paris, France, (Februar 2009), 280 Seiten, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0427-4, ISBN-13: 9-782-8106-0427-2. 19.49 Euro

Germany (Deutschland)

Liberty, Peace and Media: Amy Goodman – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland, Februar 2009, 264 Seiten. Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473. 18,90 Euro

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Medienprojekt Menschenrechts-Reporter, Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (October 2008), 272 Seiten, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7243-6 ,ISBN-13: 978-3-8370-7243-3. 19,99 Euro

Der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Nachrichten-Korrespondent, Autor und Fernseh-Produzent, Andreas Klamm – Sabaot, ist Autor von insgesamt sieben veröffentlichten Büchern. Weitere Informationen hierzu bei http://andreasklamm.radiotvinfo.org .

Unter Terror-Verdacht auf Vortragsreise:

JungeWelt-Korrespondentin und Journalistin verhaftet

Von Andreas Klamm

Berlin/Karlsruhe/Bonn/Köln./13. Dezember 2007/Politik/Menschenrechte/- Am 10. Dezember 2007 wurde aufgrund eines Haftsbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshof vom 13. September 2005 die „JungeWelt“-Korrespondentin und Journalistin Heike Schrader (42) bei ihrer Einreise nach Deutschland auf dem Flughafen in Köln verhaftet. „Die Journalistin wurde wegen des bestehenden Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach dem Paragraph 129 a des Strafgesetzbuches festgenommen und kurze Zeit später nach einer Haftprüfung gegen die Zahlung einer Kaution und unter weiteren Auflagen wieder freigelassen.“, bestätigte die stellvertretende Presse-Sprecherin und Staatsanwältin beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe, Dr. Sonja Heine, in einem Telefon-Interview mit British Newsflash Magazine (est. 1986).

Bereits am Dienstag-Nachmittag wurde die mit einem griechischen Bürger verheiratete in Athen lebende Journalistin von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) auf dem Flughafen Köln/Bonn bei der Einreise in Deutschland festgenommen. Noch am Dienstag wurde die Korrespondentin und Journalistin dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnete und diesen gegen Kautionsleistung sowie weitere Auflagen außer Vollzug gesetzt hat.

Pressesprecherin Dr. Heine: „Der Frau wird zur Last gelegt, von Frühjahr 1996 bis Frühjahr 1998 Mitglied der im Inland innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung gewesen zu sein nach dem Paragraph 129a Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung.“

Von 1996 bis 1998, so teilt der Generalbundesanwalt in einer Pressemitteilung vom 12. Dezember mit, soll die Journalistin Heike Schrader als Aktivistin für die damals innerhalb der DHKP-C bestehende inländische terroristische Vereinigung tätig gewesen sein. Der Verdacht bestehe, dass die Autorin neben anderen Personen verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit der DHKP-C war als führendes Mitglied dem in Köln ansässigen „Özgür Halklar Komitesi“ (ÖHK, „Informationszentrum freier Völker“) angehörte.

In dieser Eigenschaft soll die Journalistin, so informierte das Büro der Generalbundesanwältin Monika Harms weiter, mehrfach an Treffen hochrangiger Funktionäre teilgenommen haben. Diese Treffen hätten der Planung und Vorbereitung von Brandstiftungs- und Tötungsdelikten sowie anderer militanter Aktionen der terroristischen Vereinigung innerhalb der DHKP-C gedient.

Seit dem Jahr 2001 solle Heike Schrader flüchtig sein und werde mit Haftbefehl gesucht, der im Jahr 2005 neu gefasst worden sein soll und jetzt am 11. Dezember durch den zuständigen Ermittlungsrichter außer Vollzug gesetzt wurde nach Zahlung einer Kaution von 5.000 Euro nach Angaben der Berliner Zeitung „Junge Welt“ und weiteren Auflagen. Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.

Die Journalistin und Autorin reiste aus Anlaß einer Lese-Reise nach Deutschland um das von ihr übersetzte und kommentierte Buch „Guantanamo auf griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ über Folter im EU-Mitgliedsland Griechenland vorzustellen.

„Die deutschen Ermittler sind auf die Lesereise „per Internetrecherche“ aufmerksam geworden.“, informierte die Pressesprecherin der Generalbundesanwaltschaft, Dr. Sonja Heine.

Ulla Jelpke: „Terrorkeule gegen linke Journalistin“?

Am Mittwoch, 12. Dezember warf die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vor, „die Terrorismuskeule des Paragraphen 129 a zu schwingen.“

Die Politikerin erklärte in einer Pressemitteilung weiter: „Nach kritischen Sozialwissenschaftlern und Antimilitaristen in Berlin trifft es diesmal die in Athen lebende linke Journalistin Heike Schrader. Offenbar geriet die Journalistin ins Visier der Terroristenjäger, als sie Ende der 90er Jahre von Prozessen gegen Aktivisten der verbotenen linken türkischen Organisation DHKP-C in Deutschland berichtete.

Obwohl Heike Schrader nach Auskunft der Generalbundesanwaltschaft seit 2001 mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde, reiste sie in den vergangenen Jahren wiederholt problemlos in die Bundesrepublik ein und trat als Referentin auf öffentlichen Veranstaltungen auf. In Athen ist sie offiziell bei den Behörden in Griechenland als Korrespondentin der Tageszeitung „junge Welt“ akkreditiert.“

„Dass Heike Schrader ausgerechnet zu Beginn ihrer Vortragsreise über Folter an politischen Gefangenen verhaftet wurde, ist ein gezielter Einschüchterungsversuch gegen eine couragierte Journalistin. Das absurde Ermittlungsverfahren gegen Heike Schrader ist ein erneuter Beweis für die Notwendigkeit, den Paragraphen 129a endlich abzuschaffen.“, bewertete Ulla Jelpke die Verhaftung der Journalistin.

Heike Schrader stellte ihr in diesem Monat im Pahl-Rugenstein Verlag Bonn erscheinendes Buch am Mittwoch nachmittags bei einer Lesung im Deutschen Bundestag bei der Fraktion DIE LINKE vor.

Berliner Tageszeitung „junge Welt“:

„Uuups, Lügen in Zeiten der Folter“

Der Chefredakteur der in der Berlin seit 1947 erscheinenden Tageszeitung „junge Welt“, Rüdiger Göbel, informierte in einem Beitrag zur Verhaftung der Journalistin und Korrespondentin Heike Schrader am Mittwoch: „Auf Nachfrage erklärte die Generalbundesanwaltschaft, Heike Schrader sei seit 2001 mit internationalem Haftbefehl gesucht worden. Warum die jW-Autorin ausgerechnet jetzt verhaftet wurde, da sie das Buch »Guantánamo auf Griechisch. Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat« vorstellt, konnte die Sprecherin in Karlsruhe nicht sagen. Tatsächlich war die legal in Athen lebende Deutsche Heike Schrader in den vergangenen Jahren wiederholt in der BRD zu Besuch und Referentin auf öffentlichen Veranstaltungen. Sie ist in Athen beim zuständigen Ministerium offiziell als jW-Korrespondentin akkreditiert. Auf diesen Hinweis reagierte die Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft überrascht mit der Bemerkung: „Uuups“.

Bereits in der Donnerstag-Ausgabe der Tageszeitung „junge Welt“ vom 13. Dezember 2007 berichtet der Journalist Rüdiger Göbel in seinem Beitrag über „Lügen in Zeiten der Folter“, …“… Doch die Pressemitteilung Nr. 32 aus Karlsruhe basiert auf einer Lüge – bei dem vermeintlichen Coup gegen eine international gesuchte Terroristin handelt es sich offensichtlich um einen Einschüchterungsversuch gegen eine mutige linke Journalistin. … Das klingt brandgefährlich. Doch daß die Verhaftete das wirklich ist, glaubt nicht einmal der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der setzte den Haftbefehl am Dienstag gegen eine Kaution in Höhe von 5000 Euro – die Staatsanwaltschaft hatte 30000 Euro verlangt – und Meldeauflagen umgehend außer Vollzug.“

Die „Junge Welt“-Autorin heiratete im Jahr 2000 einen Mann aus Griechenland und habe seitdem ihren Lebensmittelpunkt in Athen. Seit Jahren sei die Journalistin dort beim zuständigen Ministerium als „junge Welt“-Korrespondentin akkreditiert. Dies sei auch den deutschen Behörden bekannt. Wiederholt habe die Autorin in den vergangenen Jahren ihre in Deutschland lebende Familie und die Redaktion der Tageszeitung „junge Welt“ besucht. Zudem soll die Autorin mehrfach in den Jahren seit der Erst-Ausstellung des Haftbefehls im Jahr 2001 als Referentin öffentlich bei politischen Veranstaltungen, zuletzt im März diesen Jahres in Berlin, aufgetreten sein, informierte die Tageszeitung.

In dem veröffentlichten Beitrag vom 13. Dezember 2007 gelangte der Journalist Rüdiger Göbel, der Tageszeitung „junge Welt“ in seinem Artikel zur Schlußfolgerung: „Das Vorgehen der deutschen Sicherheitsbehörden läßt zwei Schlußfolgerungen zu. Entweder das BKA hat bei der Terrorfahndung jahrelang geschlampt und eine mögliche frühere Verhaftung schlichtweg verpennt. Oder aber, die BRD-Behörden agierten auf einen Wink aus Athen, in der Hoffnung, die Publizistin mit dem »Terrorvorwurf« zu diskreditieren. Letzteres dementierte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch Nachmittag auf jW-Nachfrage ausdrücklich. Die deutschen Ermittler seien auf die Lesereise „per Internetrecherche“ aufmerksam geworden. Daß die Gesuchte in Griechenland gelebt habe, sei bekannt gewesen – ein Widerspruch zur am Morgen schriftlich verbreiteten Erklärung, Heike Schrader sei „flüchtig“ gewesen.“

Hintergrund-Informationen:

„Beseitigung des türkischen Staates“ zum Ziel

Der terroristische Flügel der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi – Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front), so teilte das Büro des Generalbundesanwaltes in einer Pressemeldung vom 12. Dezember 2007 mit, habe sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter seiner Kontrolle zu ersetzen.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 habe die Gruppierung in der Türkei mehrere Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat.

In Deutschland verfüge die DHKP-C über festgefügte Organisationsstrukturen. Innerhalb der DHKP-C-Führung, die sich insbesondere aus dem Deutschland-, den Regions- und Gebietsverantwortlichen zusammensetzt, bildete sich ab 1995 eine terroristische Vereinigung, die Brandanschläge gegen türkische Einrichtungen, aber auch Gewalttaten gegen vermeintliche innere und äußere Parteifeinde zentral anordnete und lenkte.

Das Bundesinnenministerium sprach im August 1998 ein Verbot der Organisation aus. Im Februar 1999 erklärte der Generalsekretär der Organisation Dursun Karatas, die DHKP-C werde von weiteren Gewaltaktionen in Deutschland absehen. Seitdem sind Gewalttaten der inländischen terroristischen Vereinigung nicht mehr bekannt geworden.

Der Journalistin Heike Schrader sei als Beschuldigte verdächtig, von 1996 bis 1998 als Aktivistin für die damals innerhalb der DHKP-C bestehende inländische terroristische Vereinigung tätig gewesen zu sein, teilte die Bundesanwaltschaft in der Pressemitteilung Nr. 32 vom „12.12.2007 – 32/2007 Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C“ mit.

Gegen die DHKP-C werde nach der Gewaltverzichts-Erklärung in Deutschland zwar nicht mehr nach dem Paragraphen 129 a doch immer noch dem Paragraphen 129 b ermittelt, der die Verfolgung für im Ausland aktive terroristische Organisationen regelt.

Buch mit brisantem Inhalt:

Guantanamo auf Griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat

Die „junge Welt“-Autorin, Korrepondentin und Journalist reiste am 10. Dezember 2007 zu einer Lese-Reise nach Deutschland um das im Pahl-Rugenstein-Verlag erschienene Buch „ Guantanamo auf griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ im Rahmen einer Vortragsreise vorzustellen.

Die linke Publizistin Heike Schrader übersetzte den Inhalt des Buches, welches über die linke griechische Stadtguerillagruppe „Epanastatiki Organossi 17. Novembri“ (Revolutionäre Organisation 17. November, kurz genannt „17N“) berichtet.

In dem Buch beschreibt der Auto Savvas Xiros detailliert, wie er nach seiner Verhaftung 2002 trotz schwerster Verletzungen von der Sicherheitsbehörden des EU-Mitgliedslandes auf der Intensivstation in einem Krankenhaus in Athen gefoltert zu Aussagen erpresst worden sei.

Der Autor schildert das Agieren von Polizei und Geheimdiensten in der Europäischen Union, welches als Verstoß gegen die Antifolter-Konvention und als skandalös bezeichnet werden könne.

Daher gilt der Inhalt des Buches als brisant.

Die Tageszeitung „junge Welt“ (www.jungewelt.de) berichtete bereits in den Ausgaben am 3. und 10. Dezember 2007.

Im Vorwort des Buches wird beschrieben: „Am 29. Juni 2002: Bei dem Versuch einen Verkaufskiosk einer griechischen Schifffahrtsgesellschaft zu sprengen, explodiert ein Bombe in den Händen von Savvas Xiros. Der Schwerverletzte wird im Hafen von Piräus von Beamten der Antiterrorpolizei aufgegriffen und auf die Intensivstation des staatlichen Krankenhauses Evangelismos verbracht.

Noch auf der Intensivstation wird das Mitglied der „Revolutionären Organisation 17. November, 17N“ von Antiterror-Spezialisten verhört. Ohne Beisein eines Anwaltes und anfänglich sogar ohne offiziell verhaftet worden zu sein. Die dem Schwerverletzten in nächtlichen Verhören mit CIA Methoden abgerungenen Aussagen sind Grundlage für Anklagen seiner selbst und anderer im Frühjahr 2003 vor Gericht gestellter mutmaßliche Mitglieder der 17N.

Sowohl im Verfahren in erster Instanz, als auch im Berufungsverfahren 2006 wurden die Aussagen von Savvas Xiros, einem Ikonenmaler aus Griechenland, auf der Intensivstation trotz schwerster juristischer und medizinischer Einsprüche als verwertbar anerkannt und dienten der Verurteilung von 15 Menschen zu langjährigen bis mehrmals lebenslänglichen Gefängnisstrafen.

Savvas Xiros hat bis heute vergeblich versucht, die Spuren der erlittenen Folter ärztlich feststellen zu lassen. Untersuchungen, die einen direkten Einlauf von auf das Hirn wirkenden Chemikalien durch die Halsschlagader nachweisen könnten, wurden ihm verweigert. Unerklärt bleibt auch eine Klammerung der Schädeldecke für die es keinen Eingriff in den Krankenblättern gibt.

Die Aufzeichnungen von den Verhören auf der Intensivstation werden geheimgehalten.

Zahlreiche Festnahmen und Verurteilungen beruhen allein auf den Aussagen des schwerverletzten und nicht vernehmungsfähigen Savvas Xiros, die er unter dem Einfluss von Medikamenten auf einer Intensivstation gemacht haben soll.

In erster Instanz wurde Savvas Xiros zu einer Freiheits-Strafe von sechsmal lebenslänglich verurteilt. Der Revolutionär hat Monate gebraucht, bis er nach seinem Krankenhausaufenthalt Halluzination und Wirklichkeit wieder auseinander zu halten lernte.

Im Jahr 2005 hat er begonnen, seine Erlebnisse auf der Intensivstation schriftlich festzuhalten. Das Ergebnis ist ein überraschend spannend und literarisch geschriebenes Dokument, nicht nur aufgrund der Ungeheuerlichkeit seiner Geschichte einem Roman gleichend.

Die Aufzeichnungen des Gefangenen zeigen auf, wie mitten in Europa gegen militante Linke Methoden angewendet werden, die mit den eigenen rechtstaatlichen Grundsätzen, die immer beschworen wurden, nichts zu tun haben.“

Im Jahres-Bericht von Amnesty international aus dem Jahr 2003 wurde im Bereich „Haft-Bedingungen“ dokumentiert:

„Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen 18 mutmaßliche Mitglieder der illegalen Gruppe »17. November«, die für 23 politische Morde und andere in den Jahren 1975 bis 2000 begangene Straftaten verantwortlich gemacht wurde, gab Grund zur Besorgnis.

Am 29. Juni wurde ein Mann namens Savvas Xiros mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, die er sich anscheinend in Piräus beim Umgang mit Sprengstoff zugezogen hatte. Während seines mehrwöchigen Klinikaufenthalts stand er unter Polizeibewachung und durfte – angeblich aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen – nur sehr eingeschränkt von seiner Familie besucht werden.

Ein Staatsanwalt durfte ihn hingegen ausführlich vernehmen, nach Angabe der Behörden als Zeugen. Zur Anklageerhebung gegen Savvas Xiros kam es erst am 31. Juli. Einige der 17 weiteren Verdächtigen wurden nach ihrer Festnahme im Juli in völliger Isolation in Haft gehalten. Im Oktober beschwerte sich Angeliki Sotiropoulou, die einzige Frau in der Gruppe, über ihre Haftbedingungen und erhob den Vorwurf, sie dürfe mit ihrem Anwalt keinerlei schriftliche Unterlagen austauschen. Außerdem erklärte sie, in der Presse erschienene Artikel ließen vermuten, dass die Telefonate zwischen ihr und ihrem Verteidiger abgehört würden.“
Amnesty international, Deutschland, Jahresbericht 2003
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/0/07d09b7dd5efaaf0c1256d320043057f?OpenDocument

Unbestätigten Berichten zufolge, soll die Organisation „17. November“ ab 1975 in Griechenland 23 Menschen ermordet haben, darunter Diplomaten, Unternehmer, Verleger und Politiker. Unter den Toten befinden sich vier US-Bürger. Dutzende Anschläge mit Bomben und Panzerfäusten werden der Organisation zugeschrieben. Die linksextremistische „Epanastatiki Organossi 17. Novembri“ (Revolutionäre Organisation 17. November) benannte sich nach den 17. November 1973. An diesem Tag ging die Militärregierung mit Panzern gegen demonstrierende Studenten vor, die das Polytechnikum in Athen besetzt hatten.

Dabei starben 34 Menschen, 800 wurden verletzt. Beim ersten Anschlag der 17N im Dezember 1975 wurde der CIA-Repräsentant in Athen, Richard Welch, getötet. Die durch die 17 N getöteten Menschen waren nach den Kommuniqués der Organisation vor allem „Feinde des Volkes“ und „korrupte Politiker“.

Die Publizistin Heike Schrader, die das Buch von Savvas Xiros übersetzte, stellt bei einer Vortragsreise unter anderem in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Nürnberg das traurige und beeindruckende Werk vor.

Anti-Folter-Konvention (UN, United Nations)

Am 26. Juni 1987 trat die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen (United Nations, New York) in Kraft, die am 6. Oktober 1988 auch in Griechenland ratifiziert wurde.

Im Artikel 1 der von 20 Staaten unterzeichneten Konvention ist festgelegt:

„Artikel 1

(1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Folter“ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.

(2) Dieser Artikel lässt alle internationalen Übereinkünfte oder innerstaatlichen Rechtsvorschriften unberührt, die weitergehende Bestimmungen enthalten.

„Artikel 3
(1) Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.

(2) Bei der Feststellung, ob solche Gründe vorliegen, berücksichtigen die zuständigen Behörden alle maßgeblichen Erwägungen einschließlich des Umstands, dass in dem betreffenden Staat eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte herrscht.“

„Artikel 4
(1) Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass nach seinem Strafrecht alle Folterhandlungen als Straftaten gelten. Das gleiche gilt für versuchte Folterung und für von irgendeiner Person begangene Handlungen, die eine Mittäterschaft oder Teilnahme an einer Folterung darstellen.

(2) Jeder Vertragsstaat bedroht diese Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.“

Vergleiche dazu: http://untreaty.un.org/ENGLISH/bible/englishinternetbible/partI/chapterIV/treaty14.asp

Deutsche Version der Anti-Folter-Konvention: www.aufenthaltstitel.de/folter.html#1

Englische Version der Anti-Folter-Konvention: www.hrweb.org/legal/cat.html

Nach der Verhaftung:

Lese- und Vortragsreise der Autorin Heike Schrader

Am Samstag, 15. Dezember 2007, um 17 Uhr wird die Autorin das Buch auf der „Linken Literatur-Messe, welche vom 14. bis 16. Dezember 2007, stattfindet in der Köngistraße 93, in Nürnberg vorstellen.

Die „Linke Literatur-Messe“ findet in diesem Jahr bereits zum 12. Mal statt. Bekannte und weniger Autoren von zahlreichen Verlagen aus Deutschland stellen ihre Werke der Öffentlichkeit vor. Die Messe ist am Samstag von 10 bis 22 Uhr und am Sonntag von 10 bis 15 Uhr geöffnet.

Ausführliche Informationen zur Messe sind im Internet abrufbar bei www.linke-literaturmesse.org und www.linke-literaturmesse.org/index3.htm .

Veranstalter der Literatur-Messe ist der Literaturverein Libresso e.V. und Metroproletan Archiv & Bibliothek in Nürnberg.

Das Buch „Guantanamo auf griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ ist Pahl-Rugenstein-Verlag in Bonn im Dezember erschienen.

Verlags- und Buch-Informationen im Detail:

„Guantanamo auf griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“
Autor der Original-Ausgabe in der griechischen Sprache: Savvas Xiros
Autorin, Publizistin der deutschen Übersetzung: Heike Schrader, Journalistin
Gebundene Ausgabe: 129 Seiten

Verlag: Pahl-Rugenstein; Auflage: 1 (10. Dezember 2007)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3891443943
ISBN-13: 978-3891443941
Preis: 13,90 Euro

Informationen über den Verlag und zum Buch im Internet:
www.che-chandler.com/catalog/html/impressum.htm ,
www.pahl-rugenstein.de


Juristische Hintergrund-Information:

Gesetzliche Regelungen zu Vereinigungen mit dem Ziel die Bevölkerung einzuschüchtern im Strafgesetzbuch – Paragraph 129 a

In den Paragraphen 129 a und 129 b wird unter anderem das Vorgehen und die Maßnahmen gegen inländische und ausländische terroristische Vereinigungen geregelt.

Die Wurzeln beider Paragraphen (129/129 a) liegen im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794. Im Jahr 1976 der wurde der Paragraph 129 a StGB (terroristische Vereinigung) im Strafgesetzbuch in der damaligen Bundesrepublik Deutschland eingeführt.

Bestimmungen zur Verfolgung inländischer krimineller Vereinigungen:

Zitat: „§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,

oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.

(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22.12.2003 (PDF-Format BGBl. I S. 2836) m.W.v. 28.12.2003.“

Regelung zur Verfolgung ausländischer terrroristischer Vereinigungen oder im Ausland tätiger terroristischer Organisation im Strafgesetzbuch:

Zitat: „§ 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung

(1) Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. Bezieht sich die Tat auf eine Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so gilt dies nur, wenn sie durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen wird oder wenn der Täter oder das Opfer Deutscher ist oder sich im Inland befindet. In den Fällen des Satzes 2 wird die Tat nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz verfolgt.

Die Ermächtigung kann für den Einzelfall oder allgemein auch für die Verfolgung künftiger Taten erteilt werden, die sich auf eine bestimmte Vereinigung beziehen. Bei der Entscheidung über die Ermächtigung zieht das Ministerium in Betracht, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheinen.

(2) In den Fällen der §§ 129 und 129a, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 1, sind die §§ 73d und 74a anzuwenden.

Quellen:

1.Telefoninterview mit Pressesprecherin und Staatsanwältin Dr. Sonja Heine, Generalbundesanwalt, Karlsruhe am 12. Dezember 2007, nachmittags
2.Pressemeldung No. 2029 vom 12. Dezember 2007, Berlin, Partei, Die LINKE, Ulla Jelpke, http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=733
3.Redaktion der Tageszeitung „junge Welt“, Berlin, www.jungewelt.de
4.Generalbundesanwalt, Karlsruhe, Internet-Recherche, http://www.generalbundesanwalt.de/de/index.php , http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=9&newsid=296
5.Telefonische Anfrage beim Verlag Pahl-Rugenstein, Bonn, http://www.che-chandler.com/catalog/html/impressum.htm , http://www.pahl-rugenstein.de , http://www.che-chandler.com/catalog/index.php?cPath=959
6.Indymedia, http://de.indymedia.org/2007/12/202427.shtml
7.Linke Zeitung, Internet, http://www.linkezeitung.de/cms/index.php, http://www.linkezeitung.de/cms/index.php
8.Juristischer Informationsdienst dejure.de, http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
9.Amazon, http://www.amazon.de/Guantanamo-auf-griechisch-Zeitgen%C3%B6ssische-Rechtsstaat/dp/3891443943/ref=sr_1_7?ie=UTF8&s=books&qid=1197571530&sr=8-7
10.Linke Literaturmesse, 12., Nürnberg, http://www.linke-literaturmesse.org
11.BBC London, United Kingdom, http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/europe/2138906.stm
12.Weitere Quellen, wie bereits im Beitrag und Artikel genannt und Interviews mit nationalen und internationalen Menschenrechts-Beobachtern.

Studenten-Proteste und Not: Infos zum bedingungslosen Grundeinkommen

Studenten-Proteste und Not:

Infos zum bedingungslosen Grundeinkommen

Von Andreas Klamm

Dresden. 23. November 2009. In der Technischen Universität Dresden werden die Proteste der Studenten bereits heute im besetzten Hörsaal genutzt, um über alternative soziale Sicherungs-Modelle für alle Menschen in Deutschland zu informieren.

„Das Bedingungsloses Grundeinkommen kann als eine emanzipatorische Forderung verstanden werden.“, infomierte ein Sprecher.

Heute um 17 Uhr wird daher an der Technischen Universität Dresden, im Gerhart-Potthoff-Bau, Hörsaal 81 (01069 Dresden, zwischen Fritz-Förster-Platz und Nürnberger Platz) der Film „Designing Society“, ein Film von Jördis Heizmann und Andreas Zgarja zum Thema Grundeinkommen zu sehen sein. Der Film hat eine Länge von 30 Minuten. Der Eintritt ist kostenfrei.

Im Anschluss an die Vorführung des Films von Jördis Heizmann (Designerin) und Andreas Zgarja (Kameramann) steht in einer Diskussions-Runde Katja Kipping, Mitglied des Bundestages (Die Linke) und Mitbegründerin des Netzwerkes Grundeinkommen und Geisela Walter und Ronald Blaschke für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Die Veranstaltung wird von den Studierenden als auch von der Initiative Grundeinkommen Dresden und Umgebung unterstützt. Ausführliche und weitere Informationen zum Film „Designing Society“ sind bei http://www.designing-society.de zu finden.

Ronald Blaschke, geboren 1950 studierte Philosophie und Erziehungswissenschaften, ist Mitbegründer des Netzwerkes Grundeinkommen und veröffentlichte als Autor zahlreiche Fach-Publikationen zu den Themen, Arbeit, Soziales, Gesellschaft und soziale Sicherheit. Ausführliche Informationen mit einer kleinen Übersicht von Werken des Autors sind bei http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke zu finden.

In Fernseh-Interviews erklärte die Politikerin Katja Kipping die Idee die hinter der emanzipatorischen Sozial-Politik der bundesweiten Einführung des Grundeinkommens steht. Die Interviews sind zu sehen bei http://www.katja-kipping.de/article/66.texte-zum-grundeinkommen.html. Allgemeine Informationen zum Thema GRUNDEINKOMMEN sind auch beim Netzwerk GRUNDEINKOMMEN bei www.grundeinkommen.de abrufbar.

Studenten-Proteste und Not: Infos zum bedingungslosen Grundeinkommen

Studenten-Proteste und Not:

Infos zum bedingungslosen Grundeinkommen

Von Andreas Klamm

Dresden. 23. November 2009. In der Technischen Universität Dresden werden die Proteste der Studenten bereits heute im besetzten Hörsaal genutzt, um über alternative soziale Sicherungs-Modelle für alle Menschen in Deutschland zu informieren.

„Das Bedingungsloses Grundeinkommen kann als eine emanzipatorische Forderung verstanden werden.“, infomierte ein Sprecher.

Heute um 17 Uhr wird daher an der Technischen Universität Dresden, im Gerhart-Potthoff-Bau, Hörsaal 81 (01069 Dresden, zwischen Fritz-Förster-Platz und Nürnberger Platz) der Film „Designing Society“, ein Film von Jördis Heizmann und Andreas Zgarja zum Thema Grundeinkommen zu sehen sein. Der Film hat eine Länge von 30 Minuten. Der Eintritt ist kostenfrei.

Im Anschluss an die Vorführung des Films von Jördis Heizmann (Designerin) und Andreas Zgarja (Kameramann) steht in einer Diskussions-Runde Katja Kipping, Mitglied des Bundestages (Die Linke) und Mitbegründerin des Netzwerkes Grundeinkommen und Geisela Walter und Ronald Blaschke für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Die Veranstaltung wird von den Studierenden als auch von der Initiative Grundeinkommen Dresden und Umgebung unterstützt. Ausführliche und weitere Informationen zum Film „Designing Society“ sind bei http://www.designing-society.de zu finden.

Ronald Blaschke, geboren 1950 studierte Philosophie und Erziehungswissenschaften, ist Mitbegründer des Netzwerkes Grundeinkommen und veröffentlichte als Autor zahlreiche Fach-Publikationen zu den Themen, Arbeit, Soziales, Gesellschaft und soziale Sicherheit. Ausführliche Informationen mit einer kleinen Übersicht von Werken des Autors sind bei http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke zu finden.

In Fernseh-Interviews erklärte die Politikerin Katja Kipping die Idee die hinter der emanzipatorischen Sozial-Politik der bundesweiten Einführung des Grundeinkommens steht. Die Interviews sind zu sehen bei http://www.katja-kipping.de/article/66.texte-zum-grundeinkommen.html. Allgemeine Informationen zum Thema GRUNDEINKOMMEN sind auch beim Netzwerk GRUNDEINKOMMEN bei www.grundeinkommen.de abrufbar.

Presse-Freiheit: Online-Zeitung SCHARF LINKS bittet um Solidarität

Presse-Freiheit: Online-Zeitung SCHARF LINKS bittet um Solidarität

Düsseldorf / Köln (and). 22. November 2009. Nach dem die Online-Zeitung SCHARF LINKS einen Strafbefehl ohne Gerichts-Verhandlung über 12.000 Euro erhalten hat, bittet die Online-Zeitung SCHARF LINKS dringend um Solidarität und Unterstützung.

Der Online-Zeitung wird mit einer Verleumdungs-Klage im Zusammenhang mit einer Prozess-Bericht-Erstattung gedroht.

Die Redaktion der Online-Zeitung SCHARF LINKS teilte mit, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Verleumdungsklage gegen ‚scharf-links‘- Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich eingereicht hat.

Hintergrund ist, dass ‚scharf-links‘ regelmäßig die Berichte der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren veröffentlicht hat. In einem dieser Berichte beanstandet das OLG EINEN SATZ in dem nach Darstellung des Gerichtes eine Tatsache von den Prozessbeobachtern falsch dargestellt sei.

Weitere und ausführliche Informationen bei:

http://www.scharf-links.de und bei
http://www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=7355&tx_ttnews[backPid]=60&cHash=fdaf74caea

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
international media project for human rights

New York – Paris – London – Berlin

www.radiotvinfo.org

www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

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Düsseldorf / Köln (and). 22. November 2009. Nach dem die Online-Zeitung SCHARF LINKS einen Strafbefehl ohne Gerichts-Verhandlung über 12.000 Euro erhalten hat, bittet die Online-Zeitung SCHARF LINKS dringend um Solidarität und Unterstützung.

Der Online-Zeitung wird mit einer Verleumdungs-Klage im Zusammenhang mit einer Prozess-Bericht-Erstattung gedroht.

Die Redaktion der Online-Zeitung SCHARF LINKS teilte mit, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Verleumdungsklage gegen ‚scharf-links‘- Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich eingereicht hat.

Hintergrund ist, dass ‚scharf-links‘ regelmäßig die Berichte der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren veröffentlicht hat. In einem dieser Berichte beanstandet das OLG EINEN SATZ in dem nach Darstellung des Gerichtes eine Tatsache von den Prozessbeobachtern falsch dargestellt sei.

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Düsseldorf / Köln (and). 22. November 2009. Nach dem die Online-Zeitung SCHARF LINKS einen Strafbefehl ohne Gerichts-Verhandlung über 12.000 Euro erhalten hat, bittet die Online-Zeitung SCHARF LINKS dringend um Solidarität und Unterstützung.

Der Online-Zeitung wird mit einer Verleumdungs-Klage im Zusammenhang mit einer Prozess-Bericht-Erstattung gedroht.

Die Redaktion der Online-Zeitung SCHARF LINKS teilte mit, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Verleumdungsklage gegen ‚scharf-links‘- Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich eingereicht hat.

Hintergrund ist, dass ‚scharf-links‘ regelmäßig die Berichte der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren veröffentlicht hat. In einem dieser Berichte beanstandet das OLG EINEN SATZ in dem nach Darstellung des Gerichtes eine Tatsache von den Prozessbeobachtern falsch dargestellt sei.

Weitere und ausführliche Informationen bei:

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Keine Entwarnung: Finanzmärkte nach dem Flächenbrand

Keine Entwarnung: Finanzmärkte nach dem Flächenbrand

Klaus F. Zimmermann und Dorothea Schäfer präsentieren Buch zu „Finanzmärkten nach dem Flächenbrand“ – Buch-Vorstellung am 20. November 2009

Berlin. (and). 16. November 2009. Im dritten Jahr der internationalen Finanzkrise gibt es noch keine Entwarnung, teilte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit. Die Rezession sei zwar rückläufig, die Hausaufgaben im Finanzsektor seien aber noch nicht erledigt. Weitere Antworten seien gefragt, „die über den Tag hinausweisen.“


Privatdozentin Dr. rer. pol. Dorothea Schäfer ist Forschungsdirektorin am DIW Berlin. Foto: DIW

Klaus F. Zimmermann, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), und Dorothea Schäfer präsentieren deshalb dazu das Buch „Finanzmärkte nach dem Flächenbrand.“ Am 20. November 2009 ab 12 Uhr stellen die beiden Experten das Buch im DIW (Mohrenstraße 58, 10117 Berlin) der Öffentlichkeit vor. Als Laudator spricht Professor Otmar Issing, Vorsitzender der Expertengruppe, „Neue Finanzarchitektur“ der Bundesregierung, Präsident des Center für Financial Studies an der Goethe-Universität Frankfurt und langjähriger Chefvolkswirt der Deutschen Bundesbank sowie der Europäischen Zentralbank.

Die US-amerikanische Konsumlust und die deutsche Sparsamkeit seien die eine Seite der Medaille – zweifelhafte Hypothekarkredite, massenhafter Kreditverkauf und Banken mit zahlreichen Schrottpapieren die andere. Am Ende der Kette standen dramatische Rettungsaktionen à la Hypo Real Estate oder HSH Nordbank sowie komplette Bankensysteme, die ohne den Staat nicht mehr überlebensfähig sind. Trotz der massiven Unterstützung habe sich der Bankensektor von dem Dominoeffekt der Lehmann-Insolvenz bislang nicht erholt. Auf den Vermögensmärkten ist weltweit eine Abwärtsspirale mit starken Preisausschlägen in Gang gekommen. Auf Phasen der Erholung folgen regelmäßig Phasen, in denen sich die Krisensymptome noch verschärfen.

In dieser Krise hätten viele Banken nicht nur Kapital, sondern auch ihr Geschäftsmodell verloren. Dauert diese Situation weiter an, drohe auch in Deutschland eine krisenbedingte Einschränkung der Kreditvergabe. Spätestens wenn es zu einer Konjunkturerholung komme, werde dies zur Bremse für den Aufschwung werden. Das Buch von Zimmermann und Schäfer zeigt, wodurch der Steuerzahler zur „Geisel“ der Funktionsfähigkeit des internationalen Finanzsystems geworden ist und wie Schrottpapiere entsorgt werden sollten, sowie dass in diesem Zusammenhang das neue deutsche Bad-Bank-Gesetz am Ziel vorbei schieße.

Das DIW hat sich frühzeitig mit Analysen und Lösungsvorschlägen zu Wort gemeldet.

Den Auftakt bildete die Diskussion um die Einrichtung einer Bad Bank.

„Wir haben hierzu ein eigenes Modell vorgelegt und uns an der öffentlichen Debatte zur Auslagerung der toxischen Papiere beteiligt. Die begonnene Tradition setzen wir mit diesem Band fort. Das Buch zeigt, was die Regierung tun muss, damit der Flächenbrand auf den Finanzmärkten eine Jahrhundertkrise bleibt und sich nicht alle 10 Jahre wiederholt“, so die Autoren.

Andere Schwerpunkte des Bandes sind die Zukunft der Landesbanken, die Auswirkungen auf die Realwirtschaft und Prinzipien für eine Reform der Finanzmarktarchitektur.

Privatdozentin Dr. rer. pol. Dorothea Schäfer ist Forschungsdirektorin am DIW Berlin. Sie lehrt an der Freien Universität (FU) Berlin Betriebswirtschaftslehre, Bank- und Finanzwirtschaft. Professor Dr. rer. pol. habil. Klaus F. Zimmermann ist Präsident des DIW Berlin und lehrt Wirtschaftliche Staatswissenschaften an der Universität Bonn.

Buchvorstellung:

20 November 2009 ab 12 Uhr
„Finanzmärkte nach dem Flächenbrand“
Klaus F. Zimmermann,
Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW),
Dr. rer. pol. Dorothea Schäfer
Forschungsdirektorin DIW Berlin

Mohrenstraße 58,
10117 Berlin
Web-Seite: www.diw.de/deutsch

Luis Palau’s Next Generation Alliance® Conference Equips Hundreds from Around the World

Luis Palau’s Next Generation Alliance® Conference Equips Hundreds from Around the World

PORTLAND, Ore., Nov. 13 /Christian Newswire/ — In a world strapped by the confines of a global recession, how relevant is evangelism? Is anyone listening? Does anyone care? As made clear among the 350 attendees at Luis Palau’s Innovative Evangelism Conference on November 10-13, there has never been a better time than now to proclaim the Good News of Jesus Christ.

„Doors for the Gospel are opening as never before,“ said Next Generation Alliance® Director Dr. Tim Robnett. „This conference is equipping evangelists and ministry leaders from around the world for the task ahead.“

Attendees represented more than 10 countries, including the United Kingdom, Germany, Argentina, and Poland. „Coming to a conference like this is so important,“ said attendee Justus Amunga, who traveled from Kenya. „It’s a place where evangelists can exchange ideas and find fellowship and encouragement.“

Joining Palau as featured speakers were renowned apologist Dinesh D’Souza and the senior pastor of the Rock Church and Academy, Miles McPherson. Dove Award-winning singer/songwriter Matt Redman also joined Palau at the conference, leading attendees in worship and special workshops. Along with much encouragement, attendees received practical training in more than 70 total workshops. Tracks ranged in emphasis from Internet evangelism to fundraising, Latin America to action sports.

„The fundraising part has been a practical takeaway,“ said Jason Mendes who came from San Diego with Walking on Water’s surf ministry. He came to get tools for launching a ministry similar in format but specific to wakeboarding. „We envision going out and doing crazy stuff, but most of us don’t realize the rest of the infrastructure that makes it actually possible.“

„It’s cool to see how God puts all of these people in different niches and subcultures with different giftings and abilities,“ said Chris Webster, conference director. „What unites us is the Gospel, and making Christ known. Whether someone is a proclamation evangelist or an artist, we all want to communicate the message of Christ.“

„Proclaiming Christ as One,“ the theme for this year’s conference, reflects the rally cry that gave birth to NGA. Founded by Palau in 1998 with the goal of multiplying the impact of the Good News, NGA now includes more than 200 partner evangelists and ministries. „Hundreds of millions have never heard about the cross of Christ and His saving work,“ said Palau. „When we work together we more effectively flood the world with the Gospel.“

www.ngateam.com

http://media.palau.org

3mnewswire.org

Chinese Government Tramples on Religious Freedom Before Obama Visits

Chinese Government Tramples on Religious Freedom Before Obama Visits

BEIJING, Nov. 14 /Christian Newswire/ — Beaten, banned, and berated, house church Christians have endured increased religious persecution over the last two months in China. The Chinese government has stepped up its central government-led campaign repressing all religious activities, targeting registered and unregistered churches alike.

Read the most recent stories of persecution:

11/13/2009 – Linfen Fushan Church Leaders Rushed to Trial without Notice.

11/13/2009 – 2,000 Wanbang Church Members Hunted, Interrogated and Threatened after Stand-off with Shanghai PSB.

11/12/2009 – Beijing Continues Relentless Crackdown on Shouwang Church.

11/11/2009 – Wuhan Religious Spies Infiltrate Enguang Church and Officials Takeover with Three-Self Leaders.

11/04/2009 – Shanghai Wanbang Church Banned by State Agencies.

11/03/2009 – Prominent Chinese Legal Researcher Abruptly Dismissed for „Political Reasons.“

11/02/2009 – Shouwang Church Members Forced to Sing in the Snow.

ChinaAid President Bob Fu expressed deep concern over the lack of accountability of Western powers to uphold human rights: „The Obama Administration’s total silence on this issue has been seen as a green light and certainly emboldens the Chinese government’s resolve to carry out this sweep, without worrying about international consequence.

„From the violence against the 50,000 members Linfen Fushan Church in Shanxi on Sept. 13 (with five church leaders facing trial among 9 still arrested), to the repression of Shouwang and Wanbang Churches on Nov. 1-2, as well as the forced dismissal of prominent moderate legal scholar and church leader Dr. Fan Yafeng; and from beating up human rights lawyers Zhang Kai and Li Chunfu in May in Chongqing to disbarring at least 18 human rights lawyers so far, neither the White House nor the U.S. Department of State has issued any public statement to show its concern on the deteriorating situation.“

As President Obama travels to China on Sunday, November 15, a great opportunity arises for the United States to reclaim a strong stance on human rights, and specifically reassert the vital importance of religious freedom. Each time a key Western leader remains silent on these issues, the Chinese government is empowered to suppress even more freedoms. The cycle must be broken.

ChinaAid calls on the international community and President Barack Obama to bring these cases to light, and to take a strong stance in favor of religious freedom for all.

For more information on cases of religious persecution in China, go to www.ChinaAid.org

, or contact Annee Kahler at Annee@ChinaAid.org

British Barrister to Speak at November 16 Hate-Crimes Protest at Justice Department

British Barrister to Speak at November 16 Hate-Crimes Protest at Justice Department

WASHINGTON, Nov. 15 /Christian Newswire/ — Paul Diamond, a British barrister specializing in religious liberty, will participate in a November 16 press conference preceding a protest of the newly expanded federal hate-crimes law outside the U.S. Justice Department. The press conference will begin at 1:30 PM.

An expert on the impact of hate-crime laws on religious liberty, Diamond works with the Christian Legal Centre in England. The Centre promotes and protects the freedoms of Bible-believing Christians in the United Kingdom.

Diamond’s cases have included representing: a Christian teenager who wore a „purity ring“ at school, an employee of British Airways who was told she could not wear a cross at work, and a Christian magistrate who wished to be exempted from placing a child in a same-sex household. He regularly provides advice to Christians who have been discriminated against for expressing their beliefs.

Others who will speak out for First Amendment rights at the November 16 event include: Bishop E.W. Jackson of STAND America (an African-American cleric on the board of Exodus International, which ministers to homosexuals who wish to leave the lifestyle), Brian Camenker of Mass Resistance (who’s fought the homosexual agenda in the Bay State for more than a decade), Dr. Gary Cass of the Christian Anti-Defamation Commission, and Jim Garlow, a leader of the Prop 8 battle in California, which overturned judicially imposed gay marriage in the Golden State.

On October 28, President Barack Obama signed into law a measure extending the federal hate crimes statute to include so-called sexual orientation. The ministers who will be speaking out on November 16 believe this will criminalize all criticism of homosexual conduct, including that contained in the Bible.

To test this belief and protest a clear violation of First Amendment freedom of speech and religion, various clergy will preach short sermons and read passages from the Bible regarding homosexual behavior. Like Dr. Martin Luther King and the Sixties Civil Rights movement, they will engage in civil disobedience to protest injustice.

Legal challenges to the unconstitutional law may also be announced at that time. Mat Staver, Esq., founder and president of Liberty Counsel and dean of Liberty Law School, has been retained as their counsel and will be present at the press conference preceding the event.

Pastor Rick Scarborough, president of Vision America Action, commented, „We are heartened that a distinguished barrister like Paul Diamond, who has litigated extensively for religious freedom in the U.K., will travel across the Atlantic to uphold the same principle in the United States.“

For more information or to schedule background interviews, contact Misty Allmond at 866-522-5582 or visionamerica1@yahoo.com or Dr. Gary Cass at 866-508-2232 or drgarycass@christianadc.org

Sherwood Pictures Announces Fourth Movie: Courageous

Sherwood Pictures Announces Fourth Movie: Courageous

ALBANY, Georgia, Nov. 15 /Christian Newswire/ — Sherwood Church, home of the hit independent movies FLYWHEEL (DVD only), FACING THE GIANTS, and FIREPROOF (2008’s top indie film), at its Sunday evening service tonight, announced the theme and title for Sherwood Pictures‘ fourth movie. Senior Pastor Michael Catt, Executive Pastor Jim McBride, and ministers Stephen and Alex Kendrick–collectively the leadership team of Sherwood Pictures–made the announcement.

„The movie is about fatherhood and the title is one word: COURAGEOUS,“ Alex Kendrick said, briefly outlining the plot. „Four fathers who are all in law enforcement–who protect and serve together–go through a terrible tragedy,“ he said. „They begin looking at their role as fathers . . . and they begin challenging one another to fulfill God’s intention for fathers.“

That single-word title, Pastor Catt said, echoes God’s call for men to „rise with courage“ in their homes and as leaders. This at a time when 4 of 10 marriages end in divorce* and more than a third of all children live away from their biological fathers.

„The statistics on fatherless children are devastating,“ McBride said. „And because the family is the building block of society, one important place to rebuild families is through fathers who stay and lead and love.“

„God led us,“ co-writer and producer Stephen Kendrick said to the audience of church members, many of them volunteer crew, cast, or catering in earlier Sherwood movies. „We believe God is calling men to rise up with strength and with leadership in their homes, with their families and with their children.“

„For more than a year we’ve prayed to be sure that we’re pursuing God’s idea and not our own,“ Catt said. „With action, drama, and humor, this film will embrace God’s promise in the Bible to, turn the hearts of the fathers to their children and the hearts of children to their fathers.“

Focusing on Fatherhood

„We focus on the crucial role of father; it’s not just to be a father who loves his kids,“ said Alex Kendrick, co- writer/director of COURAGEOUS. „It’s to be engaged with a purpose–to be a father on purpose.“

All four leaders of Sherwood Pictures are husbands and fathers. Pastor Catt has two children; Pastor McBride has four; Stephen Kendrick has four; and Alex Kendrick has six.

More Than a Movie

Sherwood movies entertain as they touch audiences where they live, and they show the means to live more fully through faith in God. FLYWHEEL focused on compromise and business integrity; FACING THE GIANTS on despair and hope; FIREPROOF on a dying marriage rekindled.

With previous Sherwood movies, fans, churches, and organizations across the country (and world) became „partners“ in the movie’s impact–giving prayer support for production, distribution, and the movies‘ messages. Ministries and outreaches used the films in creative ways. Churches built series and group studies on the topics; Sunday schools seized the momentum of good entertainment that emphasizes life-changing truths.

„It’s been the Bible’s story of Jesus multiplying the boy’s fish and loaves,“ Alex Kendrick said. „God has multiplied these movies beyond our wildest dreams.“

Principle filming of COURAGEOUS begins March 2010 in Albany. Like the previous three Sherwood films, COURAGEOUS will be marketed by Provident Films.
Sherwood Pictures is a ministry of Sherwood Church of Albany, Georgia, under the leadership of Senior Pastor Michael Catt and Executive Pastor Jim McBride.

To learn more, visit:

– COURAGEOUS www.CourageoustheMovie.com

– COURAGEOUS Pressroom (photos) www.CourageoustheMovie.com/pressroom

– Sherwood Pictures www.SherwoodPictures.com

– Provident Films www.ProvidentFilms.org

– Sherwood Baptist Church www.SherwoodBaptist.net

For interviews, contact: Monique Sondag Monique@Lovell-Fairchild.com 214-536-4319

*All Pro Dad www.AllProDad.com

Family Research Council Joins Rally for Religious Free Speech

Family Research Council Joins Rally for Religious Free Speech

WASHINGTON, Nov. 16 /Christian Newswire/ — Representatives from various churches and religious liberty organizations continue to join together with an ad hoc coalition of concerned ministers as they hold a press conference and Rally for Religious Free Speech in front of the Department of Justice in Washington, DC on Monday, November 16, 2009.

The official list of speakers and participating organizations now includes: Pierre Bynum of Family Research Council, Rick Scarborough of Vision America, Gary Cass of the Christian Anti Defamation Commission, Bishop Earl Jackson of STAND America, Paul Blair of Reclaiming Oklahoma for Christ, Steve Kern of Reclaiming Oklahoma for Christ, Dan Fisher of Reclaiming Oklahoma for Christ, Mat Staver of Liberty Council, Matt Barber of Liberty Council, Paul Diamond of Christian Legal Centre in London, Jim Garlow of Protect Marriage CA, Janet Porter of Faith2Action, J. Grace Harley of Jesus is the Answer Ministry, Pat Mahoney of Christian Defense Coalition, Richard Land &/or Barrett Duke of the Ethics and Religious Liberty Commission of the Southern Baptist Convention, Gordon Klingenshmitt of Pray in Jesus Name, and Peter LaBarbera of Americans for Truth.

Among the speakers will be testimonials of Christians who have been victims of workplace discrimination because of their Christian faith and others who have even faced felony charges simply for sharing their Christian faith with others.

„The Great Commission commands us to go and share the Good News of the saving Gospel of Jesus Christ,“ said Pastor Paul Blair of Reclaiming Oklahoma. „Hate Crimes laws currently in existence at the state level or in other countries have been used almost exclusively to silence Biblical teaching and Biblical thought. This law clearly violates the free exercise of religious liberty.“

After delivering a letter to Attorney General Eric Holder outlining the law’s unconstitutional infringements towards Christians, a press conference will be held outside the Department of Justice. At the conclusion of the press conference, several short sermons will be preached addressing the Biblical view of homosexuality.

„Pastors have preached the Bible in America for over 400 years, pointing people to Jesus Christ and standing against sin. If preaching the Bible is now against the law, then let us be arrested. If not, may every pastor across America know that he can stand strong and proclaim Biblical Truth without fear of persecution or prosecution,“ Blair summarized.

The press conference is scheduled to begin at 1:30 Eastern time.

Eidesstattliche Versicherung: Suche nach seit 1945 vermissten Großvater

Eidesstattliche Versicherung:

Suche nach seit 1945 vermissten Großvater

Berlin (red). Im Rahmen der Suche nach seinem französischen Großvater Haedi Sabaot hat der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor Andreas Klamm – Sabaot eine neue Versicherung an Eides Statt abgeben müssen. Zugleich sind alle Richter und Richterinnen, alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und Staatsanwälte und Staatanwältinnen in Deutschland ÖFFENTLICH dazu aufgefordert auch nur bei geringstem Zweifel an der RICHTIGKEIT der in der EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG gemachten Angaben unverzüglich STRAFANZEIGE und die notwendigen Ermittlungsverfahren gegen Andreas Klamm – Sabaot einzuleiten.

Die Eidesstattliche Versicherung in der französisch-deutsche Journalist Andreas Klamm – Sabaot, öffentlich behauptet angeblich einen französischen Großvater Haedi Sabaot zu haben, der seit 1945 vermisst werde, wurde heute bereits an das Landeskriminalamt (LKA) in Berlin und an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe übermittelt.

Die Eidesstattliche Versicherung, die der Journalist heute abgeben musste im Rahmen der Suche nach dem seit 1945 vermissten französischen Offizier HAEDI SABAOT lautet wie folgt:

To Whom It May
Concern

Zur Vorlage öffentlich, Polizei,
Staatsanwaltschaften,
Generalbundesanwaltschaft
Gericht, Behörden

Europäischer Gerichtshof für die Menschenrechte

U.N. General-Sekretär Ban Ki-Moon

U.S. Supreme Court

U.S. Präsident Barack H. Obama

OSCE

PRESSE, Film, Funk, Fernsehen
national und international

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt, Strafgesetzbuch

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Über die strafrechtlichen Folgen einer ABGABE einer FALSCHEN EIDESSTATTLICHEN, VERSICHERUNG, wurde ich Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein belehrt !

Öffentliche Versicherung an Eides Statt

Hiermit, erkläre ich, Andreas Klamm ( – Sabaot), Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Fernseh- Radio- und Medien-Produzent, geboren iam 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Nackomme des französischen Offiziers und französischen Staatsbürgers Haedi Sabaot, öffentlich im Rahmen der nachfolgenden Versicherung an Eides Statt folgende Dinge.

Personal-Ausweis No. 2252125076
Personen-Kennziffer: 06 02 68 K 4141 6 / Deutsche Bundeswehr / Luftwaffe
Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726

1.Über die Folgen einer FALSCHEN ABGABE einer Versicherung an Eides Statt wurde ich schriftlich informiert.

Öffentliche Erklärung einer Versicherung an Eides Statt

1.Mein Name ist Andreas Klamm.

2.Im Hauptberuf arbeite ich als Französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Buch-Autor von insgesamt 7 Büchern, sechs Bücher davon mit ISBN-Nummer. Die Bücher sind zu den Themen Politik, Soziales, Gesellschaft und Menschenrechte von mir geschrieben, verfasst und wurden von Verlagen veröffentlicht. Zudem arbeite ich an weiteren Büchern in englischer und deutscher Sprache.

3.Seit Jahren nutze ich mehrere Künstlernamen. Den Namen Andreas Klamm – Sabaot nutze ich öffentlich in Erinnerung und Würdigung meines französischen Großvaters, der seit 1945 nach dem Ende des 2. Welt-Krieges vermisst wird.
4.Einer meiner Großväter -müttlerlicherseits- ist der französische Staatsbürger und Offizier Haedi Sabaot. Er war Offizier des 5ème Regiment Du Cuirrassiers, 5tes Kürassier-Regiment, stationiert in Kaiserslautern in Deutschland bis 1992. Mein Großvater war 1945 in Kaiserlautern stationiert und verliebte sich in meine Großmutter Martha Maier. Anfang Mai 1946 entstand aus der Liebe dieser zweier Menschen die Geburt meiner Mutter.

Ich bin der Enkel-Sohn des französischen Offiziers Haedi Sabaot. Soweit mir bekannt steht mir damit nach französischen Rechten auch die französische Staatsbürgerschaft zu, was mir ein wichtiges Anliegen ist, da ich mich mehr mit Frankreich verbunden fühle als mit Deutschland. Soweit nach meinen Recherchen seit 1984 bekannt, war mein Großvater ein Afrikaner. In einem Brief schrieb 1963 meine Großmutter, dass ihr Geliebter, mein Großvater in Tunis, Tunesien in Nord-Afrika geboren wurde. Soweit mir bekannt ist Nord-Afrika ein Teil von Afrika und nicht von Deutschland. Damit müsste ich faktisch betrachtet ein afrikanisch-deutscher Bürger sein, zugleich, da mein Großvater französischer Staatsbürger ist, auch ein französisch-deutscher Bürger und zugleich damit auch ein bi-nationaler Bürger.

Im Rahmen meiner internationalen SUCHEN nach meiner eigenen Großmutter Martha Maier (aus Kaiserslautern) war ich 1987, DANK an die Australische Botschaft, erfolgreich in Australien, im State of Victoria in der Stadt ALTONA, vielmmehr konnte dort meine Großmutter finden.Meine Großmuttter ist leider gestorben. Meinen Großvater HAEDI SABAOT suche ich bereits ebenso seit 1984. Weshalb alle Hilfs-Gesuche meinerseits auch durch deutsche Behörden abglehnt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin nur ein Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Moderator, Buch-Autor, Verleger, Herausgeber, Fernseh- Radio- und Film-Produzent mit 25 Jahren Berufserfahrung und staatlich geprüfter GESUNDHEITS- und Krankenpfleger mit 16 Jahren Berufs-Erfahrung, Nachrichten-Korrespondent, Missionar und Missions-Leitung der Vertretung für Groß Britannien und der Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, natürlich kenne ich NICHT alle deutschen Gesetze.

Wenn ich alle Gesetze auswendig kennen würde, würde ich vermutlich Jura studieren und vermutlich dann auch Rechtsanwalt werden. Doch soweit mir bekannt, ist die SUCHE nach meinem eigenen Großvater, sprich die Suche nach Familien-Angehörigen, die seit 1945 in der Folge des Zweiten Welt-Krieges vermisst werden KEINE STRAFTAT in Deutschland oder in anderen Ländern. Weshalb mich tatsächlich schon mehrere Menschen daran hindern wollten, diese Informationen, die einem kleinen Teil der Wahrheit entsprechen, zu veröffentlichen, ist mir NICHT bekannt ! Weshalb diese Angaben von mir nicht “bekannten Zeugen” aus Ludwigshafen am Rhein und in der Nähe in FRAGE gestellt werden ist mir nicht bekannt.

Mein Großvater, HAEDI SABAOT war Offizier der Französischen Armee und ist französischer Staatsbürger. Er ist in Afrika geboren und verliebte sich in eine deutsche Frau, meine Großmutter MARTHA MAIER, vermutlich im AUGUST 1945. Das war keine Straftat und ist soweit mir bekannt keine Straftat. Weshalb mir die französische Regierung die französische Staatsbürgerschaft NICHT gewährt, entzieht sich meiner Kenntnis. Da ich mir nur schwer vorstellen kann aus Glaubens- Gewissens- und religiösen und POLITISCHEN Gründen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, habe ich Antrag auf die Amerikanische Staatsbürgerschaft gestellt. Als eine Kompromiss-Lösung betrachte ich eine Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft. Dies muss ich auch durch einen Anwalt prüfen lassen, da mir zur Zeit nicht bekannt ist, wozu die deutsche Staatsbürgerschaft für mich gut sein soll.

Ich betrachte mich seit 1986 als kosmopolitisch denkender Welt-Bürger und meine Verbundenheit zu Menschen in den Vereinigten Staaten von Amerika und einigen anderen Ländern ist um ein VIELFACHSES höher, als zu irgendwelchen Menschen in Deutschland. Mein Ziel ist es dem wunderbaren und schönen Beispiel meiner Großmutter Martha Maier zu folgen und in absehbarer Zeit aus Deutschland auszuwandern, bzw. Deutschland zu verlassen. Meine Großmutter reiste keine einzige Sekunde mehr nach Deutschland. Sie wurde heftig angegriffen im Jahr 1945 und folgende bis 1950, als diese Deutschland für immer verlassen hat, soweit mir bekannt wurde, sogar aus den Reihen eigener Verwandter, die 1945, noch von der Rassen-Lehre, den Einflüssen der Rasse-Hygiene-Gesetze, Feindlichkeit gegenüber Juden, Christen und vom Menschen-verachtenden nationalsozialistischen Gedankengut unter der Führung des vielerorts so sehr geliebten Reichs-Führer und Kanzlers Adolf Hitler, Waffen-SS, SA und zahlreicher anderer Nazi-Organisationen geprägt waren, die intensiv für den deutschen End-Sieg und die Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens, kämpften.

Den Menschen im Jahr 1945 nach der Kapitulation, kann man direkt vermutlich KEINEN Vorwurf machen, denn diese Menschen hatten in der Staats-Terror-Diktatur in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 kaum eine Chance sich der systematischen Verbreitung Menschen-Verachtender Ideologien zu entziehen, soweit mir heute bekannt. Die Anfeindungen heute, vielleicht weil ich NACHWEISBAR ein französisch-deutscher und tunesisch-deutscher Bürger bin, sind mir hingegen NICHT verständlich, es sei denn der Einfluss nationalsozialistischer Menschen-Verdachtender Ideologien hat noch rund 64 Jahre nach der Kapitulation vom 8. Mai 1945 Einfluss in Deutschland. Soweit mir bekannt, wurde durch die Alliierten Besatzungs-Truppen jedoch die Entnazifizierung angeordnet und damit sollte es, soweit mir heute bekannt auch KEIN Hass und Feindlichkeiten gegenüber bi-nationalen Bürgern in Deutschland geben. Doch genau solche zahlreichen Hass-Attacken muss ich seit mehreren Jahren in Deutschland GEGEN MEINEN FREIEN WILLEN erleben. Daher beabsichtigte ich Deutschland friedlich zu verlassen.

Wenn einige Nazis oder Faschisten an der kompletten Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens und von Israel noch arbeiten sollten, so kann ich mich aus verständlichen Gründen NICHT an diesen Vorhaben beteiligen, da ich Menschen-verachtende rassistische, nationalsozialistische und faschistische Ideologien aus Glaubens- Gewissen- und religiösen und POLITISCHEN Gründen ABLEHNEN muss und zudem solche Vorhaben NICHT meinen Glaubens-Überzeugungen oder Weltanschauungen entsprechen.

Mir ist es immer noch sehr, sehr, sehr, wichtig, zu erfahren, was mit meinem Großvater Haedi Sabaot geschehen ist, der seit 1945 vermisst wird. Letzter mir bekannter Aufenthalts-Ort: Kaiserslautern, Deutschland, im Jahr 1945. Zudem suche ich Fotos von meinem Großvater. Mir ist als ehemaliger Armee-Angehöriger der Bundeswehr LUFTWAFFE bekannt, dass es keine Soldaten gibt, die NICHT auch mittels Foto registriert werden. Mir liegen U.S.-amerikanische Fotos aus 1945 vor, so glaube ich, dass es auch Fotos von meinem Großvater bei der Französischen Armee geben muss.

Um etwagige Miss-Verständnissse zu vermeiden an der ERNSTHAFTIGKEIT dieser Eidesstattlichen Versicherung, erfolgt hiermit OFFIZIELLE INKENNTNIS-SETZUNG und die Aufforderungen an alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim VORLIEGEN GERINGSTER ZWEIFEL an den von mir gemachten ANGABEN UNVERZÜGLICH bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe oder der nächstgelegenen POLIZEI-DIENST-STELLE „STRAFANZEIGE wegen des VERDACHTS einer falschen ABGABE einer EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG“ zu erstatten und die notwendigen Ermittlungs-Verfahren einzuleiten. Unterschrieben und gezeichnet am 15. November 2009, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland:

Andreas Klamm – Sabaot

French-German Journalist, broadcast journalist, author, nurse (R.N.), director, missionary and news-correspondent

Französich-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung

www.andreasklamm.de.be
http://andreasklamm.radiotvinfo.org
www.andreasklamm.blogspot.com

Andreas Klamm – Sabaot

French-German Journalist, Broadcast journalist, author, nurse (R.N.), paramedic, director, missionary and news correspondent

Französisch-deutscher Journalist, staatl. geprft.Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missions-Leitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent

c/o
Schillerstr. 31
D 67141 Neuhofen
Deutschland
(Germany)

c/o
160 Greenford Road
Sudbury Hill – London
HA13QS
United Kingdom

Tel. 0049 6236 416 802
Tel. 0049 62 36 48 90 44
Fax.001 503 212 6883 (U.S.A.)
email:
andreasklamm@hotmail.com

November 15, 2009
Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726

Eidesstattliche Versicherung: Suche nach seit 1945 vermissten Großvater

Eidesstattliche Versicherung: Suche nach seit 1945 vermissten Großvater

Berlin (red). Im Rahmen der Suche nach seinem französischen Großvater Haedi Sabaot hat der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor Andreas Klamm – Sabaot eine neue Versicherung an Eides Statt abgeben müssen. Zugleich sind alle Richter und Richterinnen, alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und Staatsanwälte und Staatanwältinnen in Deutschland ÖFFENTLICH dazu aufgefordert auch nur bei geringstem Zweifel an der RICHTIGKEIT der in der EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG gemachten Angaben unverzüglich STRAFANZEIGE und die notwendigen Ermittlungsverfahren gegen Andreas Klamm – Sabaot einzuleiten.

Die Eidesstattliche Versicherung in der französisch-deutsche Journalist Andreas Klamm – Sabaot, öffentlich behauptet angeblich einen französischen Großvater Haedi Sabaot zu haben, der seit 1945 vermisst werde, wurde heute bereits an das Landeskriminalamt (LKA) in Berlin und an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe übermittelt.

Die Eidesstattliche Versicherung, die der Journalist heute abgeben musste im Rahmen der Suche nach dem seit 1945 vermissten französischen Offizier HAEDI SABAOT lautet wie folgt:

To Whom It May
Concern

Zur Vorlage öffentlich, Polizei,
Staatsanwaltschaften,
Generalbundesanwaltschaft
Gericht, Behörden

Europäischer Gerichtshof für die Menschenrechte

U.N. General-Sekretär Ban Ki-Moon

U.S. Supreme Court

U.S. Präsident Barack H. Obama

OSCE

PRESSE, Film, Funk, Fernsehen
national und international

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt, Strafgesetzbuch

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Über die strafrechtlichen Folgen einer ABGABE einer FALSCHEN EIDESSTATTLICHEN, VERSICHERUNG, wurde ich Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein belehrt !

Öffentliche Versicherung an Eides Statt

Hiermit, erkläre ich, Andreas Klamm ( – Sabaot), Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Fernseh- Radio- und Medien-Produzent, geboren iam 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Nackomme des französischen Offiziers und französischen Staatsbürgers Haedi Sabaot, öffentlich im Rahmen der nachfolgenden Versicherung an Eides Statt folgende Dinge.

Personal-Ausweis No. 2252125076
Personen-Kennziffer: 06 02 68 K 4141 6 / Deutsche Bundeswehr / Luftwaffe
Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726

1.Über die Folgen einer FALSCHEN ABGABE einer Versicherung an Eides Statt wurde ich schriftlich informiert.

Öffentliche Erklärung einer Versicherung an Eides Statt

1.Mein Name ist Andreas Klamm.

2.Im Hauptberuf arbeite ich als Französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Buch-Autor von insgesamt 7 Büchern, sechs Bücher davon mit ISBN-Nummer. Die Bücher sind zu den Themen Politik, Soziales, Gesellschaft und Menschenrechte von mir geschrieben, verfasst und wurden von Verlagen veröffentlicht. Zudem arbeite ich an weiteren Büchern in englischer und deutscher Sprache.

3.Seit Jahren nutze ich mehrere Künstlernamen. Den Namen Andreas Klamm – Sabaot nutze ich öffentlich in Erinnerung und Würdigung meines französischen Großvaters, der seit 1945 nach dem Ende des 2. Welt-Krieges vermisst wird.
4.Einer meiner Großväter -müttlerlicherseits- ist der französische Staatsbürger und Offizier Haedi Sabaot. Er war Offizier des 5ème Regiment Du Cuirrassiers, 5tes Kürassier-Regiment, stationiert in Kaiserslautern in Deutschland bis 1992. Mein Großvater war 1945 in Kaiserlautern stationiert und verliebte sich in meine Großmutter Martha Maier. Anfang Mai 1946 entstand aus der Liebe dieser zweier Menschen die Geburt meiner Mutter.

Ich bin der Enkel-Sohn des französischen Offiziers Haedi Sabaot. Soweit mir bekannt steht mir damit nach französischen Rechten auch die französische Staatsbürgerschaft zu, was mir ein wichtiges Anliegen ist, da ich mich mehr mit Frankreich verbunden fühle als mit Deutschland. Soweit nach meinen Recherchen seit 1984 bekannt, war mein Großvater ein Afrikaner. In einem Brief schrieb 1963 meine Großmutter, dass ihr Geliebter, mein Großvater in Tunis, Tunesien in Nord-Afrika geboren wurde. Soweit mir bekannt ist Nord-Afrika ein Teil von Afrika und nicht von Deutschland. Damit müsste ich faktisch betrachtet ein afrikanisch-deutscher Bürger sein, zugleich, da mein Großvater französischer Staatsbürger ist, auch ein französisch-deutscher Bürger und zugleich damit auch ein bi-nationaler Bürger.

Im Rahmen meiner internationalen SUCHEN nach meiner eigenen Großmutter Martha Maier (aus Kaiserslautern) war ich 1987, DANK an die Australische Botschaft, erfolgreich in Australien, im State of Victoria in der Stadt ALTONA, vielmmehr konnte dort meine Großmutter finden.Meine Großmuttter ist leider gestorben. Meinen Großvater HAEDI SABAOT suche ich bereits ebenso seit 1984. Weshalb alle Hilfs-Gesuche meinerseits auch durch deutsche Behörden abglehnt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin nur ein Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Moderator, Buch-Autor, Verleger, Herausgeber, Fernseh- Radio- und Film-Produzent mit 25 Jahren Berufserfahrung und staatlich geprüfter GESUNDHEITS- und Krankenpfleger mit 16 Jahren Berufs-Erfahrung, Nachrichten-Korrespondent, Missionar und Missions-Leitung der Vertretung für Groß Britannien und der Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, natürlich kenne ich NICHT alle deutschen Gesetze.

Wenn ich alle Gesetze auswendig kennen würde, würde ich vermutlich Jura studieren und vermutlich dann auch Rechtsanwalt werden. Doch soweit mir bekannt, ist die SUCHE nach meinem eigenen Großvater, sprich die Suche nach Familien-Angehörigen, die seit 1945 in der Folge des Zweiten Welt-Krieges vermisst werden KEINE STRAFTAT in Deutschland oder in anderen Ländern. Weshalb mich tatsächlich schon mehrere Menschen daran hindern wollten, diese Informationen, die einem kleinen Teil der Wahrheit entsprechen, zu veröffentlichen, ist mir NICHT bekannt ! Weshalb diese Angaben von mir nicht “bekannten Zeugen” aus Ludwigshafen am Rhein und in der Nähe in FRAGE gestellt werden ist mir nicht bekannt.

Mein Großvater, HAEDI SABAOT war Offizier der Französischen Armee und ist französischer Staatsbürger. Er ist in Afrika geboren und verliebte sich in eine deutsche Frau, meine Großmutter MARTHA MAIER, vermutlich im AUGUST 1945. Das war keine Straftat und ist soweit mir bekannt keine Straftat. Weshalb mir die französische Regierung die französische Staatsbürgerschaft NICHT gewährt, entzieht sich meiner Kenntnis. Da ich mir nur schwer vorstellen kann aus Glaubens- Gewissens- und religiösen und POLITISCHEN Gründen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, habe ich Antrag auf die Amerikanische Staatsbürgerschaft gestellt. Als eine Kompromiss-Lösung betrachte ich eine Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft. Dies muss ich auch durch einen Anwalt prüfen lassen, da mir zur Zeit nicht bekannt ist, wozu die deutsche Staatsbürgerschaft für mich gut sein soll.

Ich betrachte mich seit 1986 als kosmopolitisch denkender Welt-Bürger und meine Verbundenheit zu Menschen in den Vereinigten Staaten von Amerika und einigen anderen Ländern ist um ein VIELFACHSES höher, als zu irgendwelchen Menschen in Deutschland. Mein Ziel ist es dem wunderbaren und schönen Beispiel meiner Großmutter Martha Maier zu folgen und in absehbarer Zeit aus Deutschland auszuwandern, bzw. Deutschland zu verlassen. Meine Großmutter reiste keine einzige Sekunde mehr nach Deutschland. Sie wurde heftig angegriffen im Jahr 1945 und folgende bis 1950, als diese Deutschland für immer verlassen hat, soweit mir bekannt wurde, sogar aus den Reihen eigener Verwandter, die 1945, noch von der Rassen-Lehre, den Einflüssen der Rasse-Hygiene-Gesetze, Feindlichkeit gegenüber Juden, Christen und vom Menschen-verachtenden nationalsozialistischen Gedankengut unter der Führung des vielerorts so sehr geliebten Reichs-Führer und Kanzlers Adolf Hitler, Waffen-SS, SA und zahlreicher anderer Nazi-Organisationen geprägt waren, die intensiv für den deutschen End-Sieg und die Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens, kämpften.

Den Menschen im Jahr 1945 nach der Kapitulation, kann man direkt vermutlich KEINEN Vorwurf machen, denn diese Menschen hatten in der Staats-Terror-Diktatur in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 kaum eine Chance sich der systematischen Verbreitung Menschen-Verachtender Ideologien zu entziehen, soweit mir heute bekannt. Die Anfeindungen heute, vielleicht weil ich NACHWEISBAR ein französisch-deutscher und tunesisch-deutscher Bürger bin, sind mir hingegen NICHT verständlich, es sei denn der Einfluss nationalsozialistischer Menschen-Verdachtender Ideologien hat noch rund 64 Jahre nach der Kapitulation vom 8. Mai 1945 Einfluss in Deutschland. Soweit mir bekannt, wurde durch die Alliierten Besatzungs-Truppen jedoch die Entnazifizierung angeordnet und damit sollte es, soweit mir heute bekannt auch KEIN Hass und Feindlichkeiten gegenüber bi-nationalen Bürgern in Deutschland geben. Doch genau solche zahlreichen Hass-Attacken muss ich seit mehreren Jahren in Deutschland GEGEN MEINEN FREIEN WILLEN erleben. Daher beabsichtigte ich Deutschland friedlich zu verlassen.

Wenn einige Nazis oder Faschisten an der kompletten Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens und von Israel noch arbeiten sollten, so kann ich mich aus verständlichen Gründen NICHT an diesen Vorhaben beteiligen, da ich Menschen-verachtende rassistische, nationalsozialistische und faschistische Ideologien aus Glaubens- Gewissen- und religiösen und POLITISCHEN Gründen ABLEHNEN muss und zudem solche Vorhaben NICHT meinen Glaubens-Überzeugungen oder Weltanschauungen entsprechen.

Mir ist es immer noch sehr, sehr, sehr, wichtig, zu erfahren, was mit meinem Großvater Haedi Sabaot geschehen ist, der seit 1945 vermisst wird. Letzter mir bekannter Aufenthalts-Ort: Kaiserslautern, Deutschland, im Jahr 1945. Zudem suche ich Fotos von meinem Großvater. Mir ist als ehemaliger Armee-Angehöriger der Bundeswehr LUFTWAFFE bekannt, dass es keine Soldaten gibt, die NICHT auch mittels Foto registriert werden. Mir liegen U.S.-amerikanische Fotos aus 1945 vor, so glaube ich, dass es auch Fotos von meinem Großvater bei der Französischen Armee geben muss.

Um etwagige Miss-Verständnissse zu vermeiden an der ERNSTHAFTIGKEIT dieser Eidesstattlichen Versicherung, erfolgt hiermit OFFIZIELLE INKENNTNIS-SETZUNG und die Aufforderungen an alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim VORLIEGEN GERINGSTER ZWEIFEL an den von mir gemachten ANGABEN UNVERZÜGLICH bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe oder der nächstgelegenen POLIZEI-DIENST-STELLE „STRAFANZEIGE wegen des VERDACHTS einer falschen ABGABE einer EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG“ zu erstatten und die notwendigen Ermittlungs-Verfahren einzuleiten. Unterschrieben und gezeichnet am 15. November 2009, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland:

Andreas Klamm – Sabaot

French-German Journalist, broadcast journalist, author, nurse (R.N.), director, missionary and news-correspondent

Französich-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung

www.andreasklamm.de.be
http://andreasklamm.radiotvinfo.org
www.andreasklamm.blogspot.com

Andreas Klamm – Sabaot

French-German Journalist, Broadcast journalist, author, nurse (R.N.), paramedic, director, missionary and news correspondent

Französisch-deutscher Journalist, staatl. geprft.Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missions-Leitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent

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Schillerstr. 31
D 67141 Neuhofen
Deutschland
(Germany)

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160 Greenford Road
Sudbury Hill – London
HA13QS
United Kingdom

Tel. 0049 6236 416 802
Tel. 0049 62 36 48 90 44
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November 15, 2009
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Nationaltorhüter Enke ist tot!

Fußball-Deutschland trauert um Robert Enke

Fußball-Deutschland trauert um Robert Enke. Der 32-Jährige wurde am Dienstagabend (10.11.09) auf einem Bahnübergang nordwestlich von Hannover von einem Zug erfasst und tödlich verletzt. Die Polizei fand einen Abschiedsbrief, es gebe demnach keinen Zweifel mehr, dass Enke sich das Leben genommen hat. (Quelle)


So berichtet die Sportschau über den tragischen Tod von Robert Enke, dem Nationaltorhüter unseres Landes. Zurück bleiben seine Ehefrau und seine kleine Tochter. Vor etwa 2 Jahren verlor das Ehepaar seine erste Tochter, die an einem Herzfehler starb. Vor kurzem adoptierten beide ein kleines Mädchen, das mittlerweile acht Monate ist. Enke litt zeitweise an schweren Depressionen, so berichten zahlreiche Medien, die auch ärztlich und medikamentös behandelt wurden. Nun beging er, so stellen es die Ermittlungsbehörden als gesichert dar, Selbstmord. Der 32jährige Sportler hinterließ einen Abschiedsbrief, in dem er wohl diese Entscheidung erklären wollte.

Die Bestürzung in Deutschland, besonders unter den Fussballbegeisterten, ist groß. „Heute“ und die „Tagesschau“ berichteten, dass sich innerhalb einer Stunde nach Bekanntwerden seines Todes bereits mehr als 1000 Menschen vor dem Stadion von Hannover 96 sammelten und ihrer Trauer und Bestürzung Ausdruck verliehen. Ein Mensch, an schweren Depressionen leidend, sucht den Freitod. Er kann diesem Leben, trotz hoher gesellschaftlicher Stellung und ganz sicherlich guter finanzieller Absicherung, nichts mehr abgewinnen. Zu viel Last, zu viel Leid hat sein Leben unerträglich gemacht. Für manchen von uns mag sein Tod sinnlos erscheinen, mancher wird vielleicht nach einigen Tagen oder Wochen sagen „er hat sich einfach aus der Verantwortung gestohlen“.

Doch sinnlos ist ein Sterben nie und „aus der Verantwortung stehlen“ kann sich niemand. Die Verantwortung für das eigene Leben, das Leben anderer begleitet uns ständig Tag für Tag. Allenfalls ist die Verantwortung für seine Schultern zu groß geworden, sie hatte keinen Platz mehr und nahm ihm den Raum. Schwere Traumata und daraus resultierende psychische und psychosomatische Erkrankungen können einen Menschen töten. Hier wurde er medikamentös behandelt und er wurde therapeutisch unterstützt, doch half es wirklich? Traumata wie soziales Mobbing, Mobbing am Arbeitsplatz, der Verlust eines oder mehrerer geliebter Menschen, existenzielle Vernichtung und vieles mehr richten viel tiefere und viel stärker blutende Wunden an der Seele an, als sie jemals dem Körper zugefügt werden können. Diese Wunden reißen bei jeder weiteren Verletzung wieder auf, sie bluten wieder neu. Heilungschancen scheinen kaum vorhanden. Wenn bei solchen schweren Verletzungen kein stabiles und funktionierendes soziales Umfeld vorhanden ist, dann kann keine Besserung geschweige denn eine Heilung eintreten. Und wo findet sich noch ein solch stabiles und funktionierendes Umfeld? Ich wage zu bezweifeln, dass sich solches tatsächlich noch verbreitet hier in unserem Land finden lässt.

Der Nationaltorhüter hatte eigentlich beste Voraussetzungen, gesellschaftlich und finanziell. Doch fand er heraus, dass genau diese Dinge entweder nicht ausreichen um wieder in ein depressionsfreies Leben zurück zu kehren oder deren Voraussetzungen und Kernbedeutungen sich in die falsche Richtung entwickelt haben? Er wählte den Tod, doch war es tatsächlich ein „Freitod“? Ist der Suizid, begangen aus einer krankhaften Störung der Seele, aus überwältigenden emotionalen Situationen heraus denn wirklich ein frei gewählter Weg in den Tod? Ist er nicht eher eine natürliche Todesursache, als Folge einer Krankheit? Ist er nicht eher die mangelnde Fähigkeit zur Bewältigung enormer emotionaler Störungen, verursacht durch endogene oder exogene Noxen, wie z. B. langandauerndes Mobbing, langandauernde gesellschaftliche Ausgrenzung, ständige Unterdeckung eines Existenzminimums, bei denen der Betroffene selbst keinen anderen Weg mehr sieht als den in die vermeintliche „Freiheit“ der Zeitlosigkeit und Ewigkeit? Bei dem er sich dem ständigen Ansturm von Ängsten, der Hoffnungslosigkeit und dem andauernden seelischen Schmerz ergibt, weil keiner mehr da ist der ihm helfen will oder keiner mehr da ist, der ihm helfen kann, oder niemand wirklich zugehört hatte als er noch darüber reden wollte.

Enkes Weg in den Tod, heraus aus dem bewussten Erleben lähmender Depression, kann für seine Frau und vielleicht auch für das kleine Töchterchen ein schweres Trauma werden, oder ist es bereits. Mehr als ein Mitfühlen und Mittrauern kann von uns keiner geben, doch das sollte er von ganzem Herzen geben. Doch vielleicht hilft dieses tragische Ereignis doch ein wenig besser zu verstehen, dass Depressionen, dass schwere Traumatisierungen, nicht irgendwelche „Ausreden“ der Betroffenen sind um sich ihrer „gesellschaftlichen Pflichten“ zu entziehen, sondern dass es handfeste und bisweilen auch tödliche Erkrankungen sind, an deren Entstehung und Folgen immer auch die Umwelt, das Umfeld und die ganze Gesellschaft beteiligt ist.

Hier starb ein Mensch, der im Licht der Öffentlichkeit stand und damit ist auch die Trauer um ihm öffentlich geworden. Tagtäglich sterben Menschen auf diesem Globus, in diesem Land, die ebenfalls an Depressionen, Traumatisierungen litten und keinen anderen Weg mehr sahen. Sie standen nicht im Licht der Öffentlichkeit, um sie trauern nur wenige bis gar keine. Menschen, die in die Armut getrieben wurden, die keine Medikamente mehr bezahlten konnten, die verlassen wurden von ihren geliebten Angehörigen, die in die Arbeit getrieben wurden bis sie nicht mehr konnten, deren Existenz von anderen kaltblütig vernichtet wurde. Jeder von ihnen, der Mensch im Licht der Öffentlichkeit und der Mensch im Dunkel der Massen, ist es wert dass wir um ihn trauern, dass wir ihm gedenken und dass wir nachdenken. Nachdenken über den Sinn und die Auswirkungen mancher Veränderungen im Lande nur aufgrund finanzieller Interessen, nachdenken über unseren Umgang mit dem Nachbarn, dem Alten, dem Kranken, dem Fremden und dem Behinderten.

Robert Enke steht an der Spitze der Menschen in unserem Land, die stumme Schreie sandten und dann wohl aufgaben. Denn wir haben nicht gelernt die „Gebärdensprache der Seele“ zu verstehen.

Folter für Erwerbslose?

Nürnberg – Bremen, den 07. November 2009

Ein Kommentar von Hans-Jürgen Graf

Bremer FDP-Abgeordneter fordert ein Anziehen der Daumenschrauben bei Hartz IV-Geschädigten

berichtet DIE LINKE – Bremen auf ihrer Homepage (www.dielinke-bremen.de). Sie schreibt weiter:

Als wären Hartz und Agenda 2010 für die Betroffenen nicht bereits „Folter“ genug, fordert nun der Bremer FDP-Abgeordnete Oliver Möllenstädt verschärfte Sanktionen für arbeitsunwillige „Hartz IV-Kunden“. Möllenstädt wörtlich: „Wenn einige Hartz-IV-Kunden keine Lust haben und keine Leistungsbereitschaft zeigen, müssen endlich die Daumenschrauben angezogen werden.“ Viel zu selten würden im Stadtstaat Sanktionen eingesetzt. Es müsse endlich Schluss sein mit dem „Kuschelkurs“.

Berufen fühlte sich der Stadtstaatabgeordnete zu diesen Äußerungen aufgrund eines Berichtes der Bundesagentur für Arbeit, der besagt, dass sanktionierte Kunden um einen gewissen Prozentsatz eher eine Beschäftigung angenommen hätten als eben nicht sanktionierte. Allerdings wird nichts darüber geschrieben, welche Art von Beschäftigung diese Menschen dann angenommen haben um wieder Leistungen zu erhalten. Denn vielen von uns ist längst klar, dass spätestens seit der Einführung von Arbeitslosengeld II und der Möglichkeit der Sanktionierung von Menschen auf 0 Euro, die Ausbeutung, der Druck, der Zwang und die Nötigung auf dem Arbeitsmarkt massiv zugenommen hat.

Nun, ist Herr Möllenstädt ein Befürworter der Folter für Transferleistungsbezieher? Jedenfalls scheint er schon ein Anhänger der Folterinstrumente Daumenschrauben zu sein. Aus Wikipedia:

Die Daumenschraube, die in der Constitutio Criminalis Theresiana von 1769 als Daumenstock bezeichnet wurde, war ein Folterinstrument zur „Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Sie wurde bei einer peinlichen Befragung zur Erwirkung von Geständnissen eingesetzt.

Dabei werden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge gespannt und deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dieser Prozess ist äußerst schmerzhaft und nicht selten mit Frakturen verbunden, welche bleibende Schäden an der Hand verursachen können.

Sehr oft wurde diese Form der Folter zu Geständnissen bei der Hexenverfolgung eingesetzt.

Die Folter wurde oft von Medizinfachkundigen durchgeführt, wobei die Daumenschraube nur so weit zugedreht wurde, dass die Finger nicht gebrochen waren. Somit erzielte die Folter sehr häufig Geständnisse.

Oder hat er nur geäußert was viele seiner Kollegen auf allen Ebenen der Politik in unserem Lande denken? Ich jedenfalls betrachte solche Politiker, die sich derartig in der Öffentlichkeit äußern und so aller Wahrscheinlichkeit nach ihr innerstes Denken offenbaren, als eine große Gefahr für ein demokratisches Gemeinwesen. Wer so denkt und redet, der kann kein Freund von Demokratie und einem sozialen Staat sein.

Schwangere Natalie F. aus Berlin: Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen

Schwangere Natalie F. aus Berlin:

Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen

Hat Bordell-Besitzer David W. ein RTL-Fernseh-Team beschwindelt? Ehemann meldet sich bei der John Baptist Mission of Togo – „Ich vermisse meine Ehefrau und Tochter“ – Natalie war in einer Notlage – Weitere Zeugen bestätigen Notlage

Von Andreas Klamm – Sabaot

Nassau (Bahamas) / New York / Berlin. 1. November 2009. Überraschende Neuigkeiten und Informationen gibt es zu den Ereignissen und zur Geschichte zur schwangeren Natalie F. (24) und ihrer 3jährigen Tochter Jennifer. Die schwangere Mutter war mit ihrer 3jährigen Tochter in Nassau in Bahamas in eine Notlage geraten.


Die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter Jennifer kämpften in der Not in den Straßen von Bahamas um das Überleben. Foto: RTL Television, New York City, U.S.A. / Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.

Zwei Tage nach der Ankunft der jungen Mutter am 14. Oktober 2009 am Flughafen in Berlin, meldete sich der Zeuge David W., ein nach Informationen von Zeugen, „krimineller Besitzer eines Bordells“ in Nassau in Bahamas bei internationalen Medien mit der Behauptung: „Natalie, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien und der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Missionar Andreas Klamm – Sabaot hätten einen so genannten „Nationalen Deutschland Betrug“ begangen.“ So wörtlich schrieb der Zeuge David W. „Natalie und ihre 3jährige Tochter seien am 8. Oktober nach Miami in die U.S.A geflogen und von den U.S.A. nach Deutschland.“

Noch am Wochenende (Freitag, 9. Oktober und Samstag 10. Oktober 2009) begleitete ein eigens aus New York City eingeflogenes Fernseh-Team von RTL die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in den Straßen von Nassau in Bahamas. Da die RTL Fernseh-Producerin Daniela Hoffmann aus New York City skeptisch war, recherchierte die journalistische Kollegin sehr intensiv. Als die Kollegin versucht mehr über die Docks in Nassau in Bahamas zu erfahren, gehen bei der John Baptist Mission of Togo plötzlich Telefonanrufe in Hilfe-Zentrum „International Social and Medical Outreach Team“ ein. Zeugen am Telefon aus Bahamas warnen: „Damit könnten die schwangere Mutter und ihr Kind und weitere Menschen in Gefahr geraten. Die Menschen in den Docks sind verunsichert. Polizisten trauen sich erst gar nicht in die Docks von Nassau in Bahamas.“

Jetzt wurde bekannt, dass David. W., offenbar die RTL-Fernseh-Produzentin Daniela Hoffmann, die eigens mit einem Fernseh-Team aus New York City (U.S.A.) nach Nassau in Bahamas reiste, möglicherweise angeschwindelt hat. Die im RTL-Magazin „Explosiv“ gezeigten Fernseh-Bilder sind, nach Informationen des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F., in einem Bordell des Zeugen David W. entstanden. Der Zeuge David W. teilte schriftlich mit, dass er Strafanzeige gegen die Geschädigten und Helfer, das meint unter anderem die John Baptist Mission of Togo, gegen den französisch-deutschen Journalisten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter Andreas Klamm – Sabaot und gegen weitere Helfer bei der Royal Bahamas Police und bei der deutschen Polizei erstatten wolle.

Die internationale Mission betrachtet dies auch als einen Versuch der „Kriminalisierung von Einsatz- und Rettungs-Kräften und von staatlich geprüften Pflege-Fachkräften. Zum Rettungs-Einsatz für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter, wurden mehr als 24 internationale Rettungs- und Hilfs-Organisationen um Hilfe-Leistung und Unterstützung gebeten, weil es ernste Anzeichen für eine ernste Gefährdung der Mutter, ihr Baby und das Kind gab und zudem auch eine bestätigte Notlage gab.“

Der Ehemann versicherte in der gezeigten Bordell-Anlage habe seine Ehefrau mit der 3jährigen Tochter nicht gewohnt. Die Angaben des Ehemannes bestätigten zuvor bereits drei weiteren Zeugen, die schriftlich mehrfach mitteilten: „Die in Not geratene schwangere Natalie F. und ihre 3jährige Tochter JJ. waren obdachlos, in Not und mussten um Hilfe bitten.“ Mehr als 100 weitere Zeugen soll es geben, die Natalie F. gesehen haben in der Zeit der Notlage.

Am 19. Oktober 2009 meldeten sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklärten die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”

Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. Ein Sprecher der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte zu den offenbar falschen Anschuldigungen gegenüber der schwangeren Mutter Natalie F., der Mission und dem Missions-Leiter Andreas Klamm – Sabaot: „Der Notruf von Natalie F. ging am 29. September 2009 bei der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bei der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die im Dienst des Heiligen G-TTES von Israel und des HERRN Jesus Christus steht, ein. Die Angaben der Mutter, das meint die Notlage, wurden von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes bestätigt. Zudem fanden beim internationalen MJB Education Media Network, das der Mission im Hilfs-Einsatz zur Seite steht, mehrere Media Cross Checks statt. Die Notlage wurde auch dort mehrfach vom Auswärtigen Amt in Deutschland schriftlich bestätigt.

Der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung und die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland waren nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches zur Hilfleleistung für die in Not geratene schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter verpflichtet. Die jetzt vorzeitig, eingetretene verfrühte Geburt ist vielmehr ein klares Anzeichen dafür, dass es keine Zeit zu verlieren gab. Die John Baptist Mission of Togo muss die ganz klar als nicht richtig erkennbaren falschen Anschuldigungen als Angriff auf eine internationale Jüdisch-Christliche Mission im Dienst für Israel und für G-TT werten. Mit den Angriffen werden wichtige Hilfs-Projekte für bis zu mehrere Tausend Menschen in Afrika und in Deutschland gefährdet. Daher müssen wir verteidigen, denn sonst wird in der Folge der falschen Anschuldigungen die wirtschaftliche Existenz für bis zu mehrere Tausend Kinder, Frauen und Männer in Deutschland und in Afrika möglicherweise vernichtet und wirtschaftliche Existenz-Vernichtung ist als eine ernste Bedrohung für bis zu mehrere Tausend Kinder und deren Eltern in Deutschland und in Afrika zu bewerten. Besonders schlimm sind die falschen Anschuldigungen, weil es sich auch um kranke Kinder in Deutschland handelt, die mit den Hilfs-Projekten unterstützt werden könnten.

Die Mission könne es nicht zulassen, dass Rettungs- und Hilfs-Kräfte für Hilfe-Leistung kriminalisiert werden, sonst müsse im Zuge der gesetzlichen Pflicht zur Gleichbehandlung jeder Feuerwehrmann, jede Krankenschwester und jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Rettungs- und Hilfs-Einsätze eine Strafanzeige bei einem Hilfs-Einsatz erhalten. Daher haben eine Missions-Leitung und der Gründer und Präsident der John Baptist Mission of Togo, Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato, eine internationale und unabhängige Untersuchung der Ereignisse zur Notlage der schwangeren Mutter mit Kind bei den Vereinten Nationen beim U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon in New York City beantragt.“

Die verzweifelte, schwangere Mutter Natalie F. erteilte nach ihrem Notruf an die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo auch einen Auftrag den seit 6. Juli 2009 vermissten Ehemann zu suchen. Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir haben der jungen Frau keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Suche nach dem Ehemann gemacht, da dieser möglicherweise auch mittels Haftbefehl von der deutschen Polizei gesucht wird. Dennoch mussten wir, da auch eine Notlage des Ehemannes nicht ausgeschlossen werden konnte eine Vermissten-Anzeige erstatten. Wie die John Baptist Mission of Togo aus sicherer Quelle erfahren konnte hat auch eine Notlage des Ehemannes vorgelegen, jedoch nicht, das was die Ehefrau und auch Mitarbeiter der internationalen Mission befürchten mussten, etwa einen Selbst-Mord.“

Am Flughafen in Berlin Tegel traf die schwangere Mutter Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter am Mittwoch, 14. Oktober 2009, ein. Rund 14 Tage später am 27. Oktober 2009 erreichte die John Baptist Mission und das internationale MJB Education Media Network eine sonderbare email: „Sehr geehrter Herr Klamm….Da wir uns nicht kennen, also ich bin der Hans-Jürgen Rolf F. geb am 09.07.1963 in Siegen (*) meine Mutter heißt Linda Elisabeth Freya Johann (*) geb. Müller am 11.04.1939 (*)…falls sie diese Daten benötigen um meine Identität zu bestätigen. Also ich weiß noch nicht genau was hier abgeht. Habe erfahren was los ist oder los war.

Ich lebe und bin wohl auf. Zur Zeit befinde ich mich noch in Canada (*) aber morgen bin ich in Bolivien (*). Die Bilder im RTL Bericht sind nicht von einer Wohnanlage, sie sind von David´s Bordell. Hochachtungsvoll Hans-Jürgen F.“

Laut dem Fernseh-Bericht von RTL befindet sich der Ehemann vermutlich zur Zeit auf der Flucht mit seinem Segelboot nach Brasilien. Der Zeuge David W. aus Bahamas schrieb in seinen falschen Vorwürfen: „Hans segelt zur Zeit vermutlich nach Deutschland…“

Wieso „Natalie aufgeschmissen“ wurde sei ihm nicht bekannt, informierte der Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen Rolf F. Er habe jeden Monat das Geld für die Miete geschickt bis Anfang September.

Ein Sprecher der Mission sagte: „Wir waren uns nicht sicher, nachdem jedoch die email-Daten geprüft worden sind, konnten wir eine 94-prozentige Identitäts-Bestätigung erhalten und haben natürlich nach der Prüfung sofort die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin und die Royal Bahamas Police informiert, darüber dass der Ehemann sich offenbar bei der John Baptist Mission of Togo gemeldet hat und dieser damit vermutlich nicht mehr als vermisst gelten muss.“

Im RTL-Fernseh-Bericht des Magazines „Explosiv“ informierte ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken darüber, dass der Ehemann der in Not geratenen schwangeren Natalie F. in zwei laufenden Verfahren von der Polizei gesucht werde.

Der Redaktion liegt inzwischen auch die Bestätigung vor, dass zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Nassau in Bahamas in den Docks, das sind die Armen-Viertel in Nassau in Bahamas, offenbar tatsächlich nach dem ehemals vermissten und immer noch von der Polizei gesuchten Hans-Jürgen Rolf F. vor Ort gesucht und gefragt haben sollen. Den Beamten des Bundeskriminalamtes ist es, soweit jetzt bekannt, nicht gelungen den gesuchten Ehemann von Natalie F. in Nassau in Bahamas zu finden.

Um einen Missbrauch auszuschließen wurde von der Mission ein Identitäts-Nachweis (Lichtbild-Ausweis) des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F. gefordert. Dieser wurde von Hans-Jürgen Rolf F., dem Ehemann von Natalie an die John Baptist Mission of Togo an die internationalen Verteiler und Redaktionen der Mission gesendet.

Zeugen hatten zuvor berichtet, der Ehemann habe vor mehreren Monaten einen Segel-Unfall erlitten. Diese Informationen bestätigte jetzt auch der Ehemann der schwangeren Natalie F.. Er habe vor mehreren Monaten einen Unfall beim Segeln erlitten und wurde dabei auch schwer verletzt.

Ehemann hat Ehefrau nicht im Stich gelassen

Eigenen Angaben zufolge habe er die Miete für seine Ehefrau Natalie F. bis Anfang September bezahlt. Ein Landeskriminalamt habe allerdings sein Konto gesperrt wegen der Flucht. Damit konnte vermutlich der Ehemann die Miete für Natalie F. nicht mehr bezahlen und die junge schwangere Mutter ist in der Folge mit ihrer 3jährigen Tochter in schwere Not und Obdachlosigkeit geraten.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu einem Verdacht auf ein „sexuelles Delikt“ erklärte Hans-Jürgen Rolf F.: Der Vorwurf sei falsch. Es sei vermutlich eine Eifersucht einer bekannten Frau, die den Ehemann „ständig angemacht habe.“ Er habe ihr finanziell geholfen. Die Bekannte habe einen Schuldschein unterschrieben und Ratenzahlungen in der Höhe von 50 Euro vereinbart. Als die Bekannte nicht zahlen konnte, habe die Frau angeboten, sie könne die Schulden „mit Sex abarbeiten.“.

Das habe er, so erklärte der Ehemann abgelehnt. Daraufhin sei die bekannte Frau zur Polizei gegangen und habe behauptet, der Ehemann von Natalie F. habe diese gezwungen einen Schuldschein zu unterschreiben und „Sex von ihr gefordert.“, informierte Hans-Jürgen Rolf F. .

Bei der Kriminal-Polizei (Kripo) gebe es einen Vermerk in der Akte, „dass er als unglaubwürdig“ gelte. Der Ehemann bestätigte, die Angaben des Staatsanwaltes, dass es 25 Einträge im Bundeszentral-Register zu seiner Person gibt.

Zum Vorwurf wegen der „Entziehung von Arbeits-Entgelt“, erklärte der Ehemann: „Der Vorwurf ist neu für mich. Es kann zutreffen“. Doch sagen könne er dazu nichts, da er offenbar nicht darüber informiert sei, was ihm genau vorgeworfen wird. Sein Konto sei vom Landeskriminalamt (LKA) gesperrt worden, um seine Flucht zu beenden, vermutet Hans-Jürgen Rolf F. .

Seinen Glauben an ein „soziales und demokratisches Menschenrechts- und Sozial-Paradies Deutschland“ hat der Mann schon vor vielen Jahren verloren.

Seine Kindheit war alles andere als einfach, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F., der vier weitere Geschwister hat. Mit 16 Jahren sei er das erste Mal „kriminell“ geworden, wuchs in einer Familie mit fünf Kindern auf. Seine Mutter habe einen Mann aus den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet.

Im Jahr 1999 trifft den ehemals allein erziehenden Vater von drei Kindern ein harter Schicksals-Schlag. Am 13. Mai 1999 ist seine erste Ehefrau Patrizia gestorben. Die Gerichtsmediziner in der Pathologie in München hätten damals die Todesursache nicht herausfinden können. Seine Ehefrau hinterließ drei Kinder: Torsten, Daniel und Tatjana. Damals habe eine Auseinandersetzung um das Sorgerecht hauptsächlich um die Tochter Tatjana begonnen, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F..

Natalie F. ist die zweite Ehefrau des Ehemannes, der sich zur Zeit auf der Flucht nicht vor seiner Ehefrau, sondern auf der Flucht vor der deutschen Polizei befindet.

Die schwangere Mutter Natalie F. (24) und ihre 3jährige Tochter hatten bis kurz vor dem Rückflug nach Berlin (über London, mit Britisch Airways) am Dienstag, 13. Oktober 2009, die Hoffnung, dass der Ehemann doch wieder nach Nassau in Bahamas zurück kehren würde.

Baby geboren: Natalie ist möglicherweise jetzt 2fache Mutter

Vor einigen Tagen erreichte die John Baptist Mission of Togo die Nachricht, dass Natalie F. möglicherweise ihr Baby etwas früher als rechnerisch erwartet geboren haben soll und sich zur Zeit vermutlich in einem Krankenhaus in Berlin befindet. Schon die frühere Geburt des Kindes in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche kann ein deutlicher Beweis dafür sein, wie dringlich die Notlage der Mutter war. Die John Baptist Mission hatte sich auf den Ernstfall einer zu erwartenden Frühgeburt oder weiterer Komplikationen vorbereitet, für die Situation, dass eine Rückreise nicht mehr nach Deutschland möglich sein könnte und daher auch eine Anfrage bei der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart für den medizinischen Rückhol-Dienst für die schwangere Mutter gestellt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Rettungsflug-Wacht (DRF) kalkulierte die geschätzten Kosten: 83.500 Euro hätte ein medizinischer Rücktransport mit dem Lear-Jet von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland gekostet.

Demgegenüber standen die Kosten von rund 1.500 Euro für den Flug mit British Airways am Dienstag 13. Oktober 2009, die durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gespart werden sollten.

Frage: Ihre Ehefrau hat jetzt vermutlich Ihre Tochter geboren. Was empfinden Sie jetzt?

Hans-Jürgen Rolf F.: „ Es ist für mich jeden Tag aufs Neue eine Qual. Ich liebe meine Tochter über alles und sie fehlt mir. Jeden Tag sehe ich auf die Bilder von Natalie und meiner Tochter JJ. Ich hasse den deutschen Staat, dass ich nicht bei der Geburt meiner Tochter dabei sein durfte. Nun habe ich fünf Kinder. Bei der Geburt von vier Kindern war ich direkt dabei und hatte die Baby´s als Erster in den Arm genommen. Bei meiner jüngsten Tochter konnte ich nicht dabei sein und meiner Ehefrau zur Seite stehen.“

Danksagung an RTL Fernsehen und alle weiteren Helfer

Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir danken ausdrücklich dem RTL Fernseh-Team aus New York City für die Hilfeleistung. Rein rechtlich betrachtet war das Team natürlich auch nach dem Paragraphen § 323 c (Strafgesetzbuch) zur Hilfeleistung verpflichtet. Doch es ist schon als ein kleines Wunder zu bezeichnen, wenn ein großer Fernseh-Sender, wie RTL die Arzt-Kosten für die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in Nassau in Bahamas und die Kosten für ein Hotel in Nassau Bahamas für einige Tage bezahlt, damit die Mutter und Kind in einer unverschuldeten Notlage wieder Hilfe und geordnete Verhältnisse erleben können. Zudem danken wir allen weiteren Helfern und Unterstützern. Dazu zählen auch die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrt-Werkes Caritas, die Salvation Army in Nassau in Bahamas, St. Matthew´s Church, die armen Fischer in den Docks von Nassau in Bahamas, der Fischer Peter Lange mit seinem Boot, die Familie Goldberg aus Israel und viele weitere einzelne Menschen und Organisationen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Bahamas und Israel, die sich dem Hilferuf der Mutter nicht abweisend entgegen gestellt haben, sondern schnelle, unbürokratische und gute Hilfe für eine schwangere Mutter und Kind in Not geleistet haben. Wir hoffen bald zu erfahren, dass es der Mutter und ihren zwei Kindern gut geht und wieder Verbindung mit Natalie zu haben.“

Berlin: Wohnung für Mutter mit zwei Klein-Kindern gesucht

Sobald die junge Mutter und ihre Kinder die ersten Tage in Berlin gut zur Ruhe kommen konnten und gesund sind, gilt es jetzt auch eine gute und geeignete Wohnung für die junge zweifache Mutter mit ihrem Klein-Kind und Baby zu finden. Vermieter, die eine geeignete und gute Wohnung für eine junge Mutter und ihre Kinder bieten können, werden gebeten Hinweise an die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien zu schicken: email: aktuelles@radiotvinfo.org

Weitere Berichte und Informationen folgen.

(* …) Die richtigen Daten und Informationen sind den internationalen Redaktionen, der internationalen John Baptist Mission of Togo und der Polizei bekannt, wurden jedoch aus Sicherheits-Gründen geändert.

Foto-Nachweis: Foto von RTL Television New York City, U.S.A. – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen, New York, U.S.A.

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:

“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Presse- und Medien-Anfragen:

John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
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email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
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www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Notlage wurde am 1. Oktober 2009 von der Deutschen Botschaft bestätigt:

Zeugen bestätigen Notlage: Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland

Zeugen bestätigen Notlage:

Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland

Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich

Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen

Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden.

Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes. Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht.

Am 13. Oktober 2009 gelang das kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin.

„Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin.

Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“

Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.

Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“

Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.

Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden.

Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist gesucht.

Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”

Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet.

An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“

Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren.

Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet.

Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren?

Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“

Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung.

Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“

Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.

Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet.

Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt.

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:

“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Presse- und Medien-Anfragen:

John Baptist Mission of Togo

Vertretung für Deutschland

Vertretung für Groß Britannien

International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)

Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters

international media project for Human Rights

internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte

MJB Mission News, ISSN 1999-8414,

internationales Nachrichten- und Mission-Magazin

Tel. 0 62 36 416 802

FAX 001 503 212 6883

email: kontakt@radiotvinfo.org

email: andreasklamm@hotmail.com

www.johnbaptistmission.org

http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission

www.radiotvinfo.org

www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch

Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Tags: Baby, Bahamas, Berlin, Deutschland, Helfer in Bahamas, Helfer in Deutschand, Kind, Mütter, Nassau, Natalie F., Notlage, Tochter 3 Jahre, Zeugen besätigten Notlage, Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht

Schwangere Natalie F. aus Berlin: Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen

Schwangere Natalie F. aus Berlin:

Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen

Hat Bordell-Besitzer David W. ein RTL-Fernseh-Team beschwindelt? Ehemann meldet sich bei der John Baptist Mission of Togo – „Ich vermisse meine Ehefrau und Tochter“ – Natalie war in einer Notlage – Weitere Zeugen bestätigen Notlage

Von Andreas Klamm – Sabaot

Nassau (Bahamas) / New York / Berlin. 1. November 2009. Überraschende Neuigkeiten und Informationen gibt es zu den Ereignissen und zur Geschichte zur schwangeren Natalie F. (24) und ihrer 3jährigen Tochter Jennifer. Die schwangere Mutter war mit ihrer 3jährigen Tochter in Nassau in Bahamas in eine Notlage geraten.


Die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter Jennifer kämpften in der Not in den Straßen von Bahamas um das Überleben. Foto: RTL Television, New York City, U.S.A. / Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.

Zwei Tage nach der Ankunft der jungen Mutter am 14. Oktober 2009 am Flughafen in Berlin, meldete sich der Zeuge David W., ein nach Informationen von Zeugen, „krimineller Besitzer eines Bordells“ in Nassau in Bahamas bei internationalen Medien mit der Behauptung: „Natalie, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien und der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Missionar Andreas Klamm – Sabaot hätten einen so genannten „Nationalen Deutschland Betrug“ begangen.“ So wörtlich schrieb der Zeuge David W. „Natalie und ihre 3jährige Tochter seien am 8. Oktober nach Miami in die U.S.A geflogen und von den U.S.A. nach Deutschland.“

Noch am Wochenende (Freitag, 9. Oktober und Samstag 10. Oktober 2009) begleitete ein eigens aus New York City eingeflogenes Fernseh-Team von RTL die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in den Straßen von Nassau in Bahamas. Da die RTL Fernseh-Producerin Daniela Hoffmann aus New York City skeptisch war, recherchierte die journalistische Kollegin sehr intensiv. Als die Kollegin versucht mehr über die Docks in Nassau in Bahamas zu erfahren, gehen bei der John Baptist Mission of Togo plötzlich Telefonanrufe in Hilfe-Zentrum „International Social and Medical Outreach Team“ ein. Zeugen am Telefon aus Bahamas warnen: „Damit könnten die schwangere Mutter und ihr Kind und weitere Menschen in Gefahr geraten. Die Menschen in den Docks sind verunsichert. Polizisten trauen sich erst gar nicht in die Docks von Nassau in Bahamas.“

Jetzt wurde bekannt, dass David. W., offenbar die RTL-Fernseh-Produzentin Daniela Hoffmann, die eigens mit einem Fernseh-Team aus New York City (U.S.A.) nach Nassau in Bahamas reiste, möglicherweise angeschwindelt hat. Die im RTL-Magazin „Explosiv“ gezeigten Fernseh-Bilder sind, nach Informationen des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F., in einem Bordell des Zeugen David W. entstanden. Der Zeuge David W. teilte schriftlich mit, dass er Strafanzeige gegen die Geschädigten und Helfer, das meint unter anderem die John Baptist Mission of Togo, gegen den französisch-deutschen Journalisten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter Andreas Klamm – Sabaot und gegen weitere Helfer bei der Royal Bahamas Police und bei der deutschen Polizei erstatten wolle.

Die internationale Mission betrachtet dies auch als einen Versuch der „Kriminalisierung von Einsatz- und Rettungs-Kräften und von staatlich geprüften Pflege-Fachkräften. Zum Rettungs-Einsatz für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter, wurden mehr als 24 internationale Rettungs- und Hilfs-Organisationen um Hilfe-Leistung und Unterstützung gebeten, weil es ernste Anzeichen für eine ernste Gefährdung der Mutter, ihr Baby und das Kind gab und zudem auch eine bestätigte Notlage gab.“

Der Ehemann versicherte in der gezeigten Bordell-Anlage habe seine Ehefrau mit der 3jährigen Tochter nicht gewohnt. Die Angaben des Ehemannes bestätigten zuvor bereits drei weiteren Zeugen, die schriftlich mehrfach mitteilten: „Die in Not geratene schwangere Natalie F. und ihre 3jährige Tochter JJ. waren obdachlos, in Not und mussten um Hilfe bitten.“ Mehr als 100 weitere Zeugen soll es geben, die Natalie F. gesehen haben in der Zeit der Notlage.

Am 19. Oktober 2009 meldeten sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklärten die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”

Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. Ein Sprecher der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte zu den offenbar falschen Anschuldigungen gegenüber der schwangeren Mutter Natalie F., der Mission und dem Missions-Leiter Andreas Klamm – Sabaot: „Der Notruf von Natalie F. ging am 29. September 2009 bei der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bei der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die im Dienst des Heiligen G-TTES von Israel und des HERRN Jesus Christus steht, ein. Die Angaben der Mutter, das meint die Notlage, wurden von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes bestätigt. Zudem fanden beim internationalen MJB Education Media Network, das der Mission im Hilfs-Einsatz zur Seite steht, mehrere Media Cross Checks statt. Die Notlage wurde auch dort mehrfach vom Auswärtigen Amt in Deutschland schriftlich bestätigt.

Der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung und die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland waren nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches zur Hilfleleistung für die in Not geratene schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter verpflichtet. Die jetzt vorzeitig, eingetretene verfrühte Geburt ist vielmehr ein klares Anzeichen dafür, dass es keine Zeit zu verlieren gab. Die John Baptist Mission of Togo muss die ganz klar als nicht richtig erkennbaren falschen Anschuldigungen als Angriff auf eine internationale Jüdisch-Christliche Mission im Dienst für Israel und für G-TT werten. Mit den Angriffen werden wichtige Hilfs-Projekte für bis zu mehrere Tausend Menschen in Afrika und in Deutschland gefährdet. Daher müssen wir verteidigen, denn sonst wird in der Folge der falschen Anschuldigungen die wirtschaftliche Existenz für bis zu mehrere Tausend Kinder, Frauen und Männer in Deutschland und in Afrika möglicherweise vernichtet und wirtschaftliche Existenz-Vernichtung ist als eine ernste Bedrohung für bis zu mehrere Tausend Kinder und deren Eltern in Deutschland und in Afrika zu bewerten. Besonders schlimm sind die falschen Anschuldigungen, weil es sich auch um kranke Kinder in Deutschland handelt, die mit den Hilfs-Projekten unterstützt werden könnten.

Die Mission könne es nicht zulassen, dass Rettungs- und Hilfs-Kräfte für Hilfe-Leistung kriminalisiert werden, sonst müsse im Zuge der gesetzlichen Pflicht zur Gleichbehandlung jeder Feuerwehrmann, jede Krankenschwester und jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Rettungs- und Hilfs-Einsätze eine Strafanzeige bei einem Hilfs-Einsatz erhalten. Daher haben eine Missions-Leitung und der Gründer und Präsident der John Baptist Mission of Togo, Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato, eine internationale und unabhängige Untersuchung der Ereignisse zur Notlage der schwangeren Mutter mit Kind bei den Vereinten Nationen beim U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon in New York City beantragt.“

Die verzweifelte, schwangere Mutter Natalie F. erteilte nach ihrem Notruf an die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo auch einen Auftrag den seit 6. Juli 2009 vermissten Ehemann zu suchen. Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir haben der jungen Frau keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Suche nach dem Ehemann gemacht, da dieser möglicherweise auch mittels Haftbefehl von der deutschen Polizei gesucht wird. Dennoch mussten wir, da auch eine Notlage des Ehemannes nicht ausgeschlossen werden konnte eine Vermissten-Anzeige erstatten. Wie die John Baptist Mission of Togo aus sicherer Quelle erfahren konnte hat auch eine Notlage des Ehemannes vorgelegen, jedoch nicht, das was die Ehefrau und auch Mitarbeiter der internationalen Mission befürchten mussten, etwa einen Selbst-Mord.“

Am Flughafen in Berlin Tegel traf die schwangere Mutter Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter am Mittwoch, 14. Oktober 2009, ein. Rund 14 Tage später am 27. Oktober 2009 erreichte die John Baptist Mission und das internationale MJB Education Media Network eine sonderbare email: „Sehr geehrter Herr Klamm….Da wir uns nicht kennen, also ich bin der Hans-Jürgen Rolf F. geb am 09.07.1963 in Siegen (*) meine Mutter heißt Linda Elisabeth Freya Johann (*) geb. Müller am 11.04.1939 (*)…falls sie diese Daten benötigen um meine Identität zu bestätigen. Also ich weiß noch nicht genau was hier abgeht. Habe erfahren was los ist oder los war.

Ich lebe und bin wohl auf. Zur Zeit befinde ich mich noch in Canada (*) aber morgen bin ich in Bolivien (*). Die Bilder im RTL Bericht sind nicht von einer Wohnanlage, sie sind von David´s Bordell. Hochachtungsvoll Hans-Jürgen F.“

Laut dem Fernseh-Bericht von RTL befindet sich der Ehemann vermutlich zur Zeit auf der Flucht mit seinem Segelboot nach Brasilien. Der Zeuge David W. aus Bahamas schrieb in seinen falschen Vorwürfen: „Hans segelt zur Zeit vermutlich nach Deutschland…“

Wieso „Natalie aufgeschmissen“ wurde sei ihm nicht bekannt, informierte der Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen Rolf F. Er habe jeden Monat das Geld für die Miete geschickt bis Anfang September.

Ein Sprecher der Mission sagte: „Wir waren uns nicht sicher, nachdem jedoch die email-Daten geprüft worden sind, konnten wir eine 94-prozentige Identitäts-Bestätigung erhalten und haben natürlich nach der Prüfung sofort die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin und die Royal Bahamas Police informiert, darüber dass der Ehemann sich offenbar bei der John Baptist Mission of Togo gemeldet hat und dieser damit vermutlich nicht mehr als vermisst gelten muss.“

Im RTL-Fernseh-Bericht des Magazines „Explosiv“ informierte ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken darüber, dass der Ehemann der in Not geratenen schwangeren Natalie F. in zwei laufenden Verfahren von der Polizei gesucht werde.

Der Redaktion liegt inzwischen auch die Bestätigung vor, dass zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Nassau in Bahamas in den Docks, das sind die Armen-Viertel in Nassau in Bahamas, offenbar tatsächlich nach dem ehemals vermissten und immer noch von der Polizei gesuchten Hans-Jürgen Rolf F. vor Ort gesucht und gefragt haben sollen. Den Beamten des Bundeskriminalamtes ist es, soweit jetzt bekannt, nicht gelungen den gesuchten Ehemann von Natalie F. in Nassau in Bahamas zu finden.

Um einen Missbrauch auszuschließen wurde von der Mission ein Identitäts-Nachweis (Lichtbild-Ausweis) des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F. gefordert. Dieser wurde von Hans-Jürgen Rolf F., dem Ehemann von Natalie an die John Baptist Mission of Togo an die internationalen Verteiler und Redaktionen der Mission gesendet.

Zeugen hatten zuvor berichtet, der Ehemann habe vor mehreren Monaten einen Segel-Unfall erlitten. Diese Informationen bestätigte jetzt auch der Ehemann der schwangeren Natalie F.. Er habe vor mehreren Monaten einen Unfall beim Segeln erlitten und wurde dabei auch schwer verletzt.

Ehemann hat Ehefrau nicht im Stich gelassen

Eigenen Angaben zufolge habe er die Miete für seine Ehefrau Natalie F. bis Anfang September bezahlt. Ein Landeskriminalamt habe allerdings sein Konto gesperrt wegen der Flucht. Damit konnte vermutlich der Ehemann die Miete für Natalie F. nicht mehr bezahlen und die junge schwangere Mutter ist in der Folge mit ihrer 3jährigen Tochter in schwere Not und Obdachlosigkeit geraten.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu einem Verdacht auf ein „sexuelles Delikt“ erklärte Hans-Jürgen Rolf F.: Der Vorwurf sei falsch. Es sei vermutlich eine Eifersucht einer bekannten Frau, die den Ehemann „ständig angemacht habe.“ Er habe ihr finanziell geholfen. Die Bekannte habe einen Schuldschein unterschrieben und Ratenzahlungen in der Höhe von 50 Euro vereinbart. Als die Bekannte nicht zahlen konnte, habe die Frau angeboten, sie könne die Schulden „mit Sex abarbeiten.“.

Das habe er, so erklärte der Ehemann abgelehnt. Daraufhin sei die bekannte Frau zur Polizei gegangen und habe behauptet, der Ehemann von Natalie F. habe diese gezwungen einen Schuldschein zu unterschreiben und „Sex von ihr gefordert.“, informierte Hans-Jürgen Rolf F. .

Bei der Kriminal-Polizei (Kripo) gebe es einen Vermerk in der Akte, „dass er als unglaubwürdig“ gelte. Der Ehemann bestätigte, die Angaben des Staatsanwaltes, dass es 25 Einträge im Bundeszentral-Register zu seiner Person gibt.

Zum Vorwurf wegen der „Entziehung von Arbeits-Entgelt“, erklärte der Ehemann: „Der Vorwurf ist neu für mich. Es kann zutreffen“. Doch sagen könne er dazu nichts, da er offenbar nicht darüber informiert sei, was ihm genau vorgeworfen wird. Sein Konto sei vom Landeskriminalamt (LKA) gesperrt worden, um seine Flucht zu beenden, vermutet Hans-Jürgen Rolf F. .

Seinen Glauben an ein „soziales und demokratisches Menschenrechts- und Sozial-Paradies Deutschland“ hat der Mann schon vor vielen Jahren verloren.

Seine Kindheit war alles andere als einfach, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F., der vier weitere Geschwister hat. Mit 16 Jahren sei er das erste Mal „kriminell“ geworden, wuchs in einer Familie mit fünf Kindern auf. Seine Mutter habe einen Mann aus den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet.

Im Jahr 1999 trifft den ehemals allein erziehenden Vater von drei Kindern ein harter Schicksals-Schlag. Am 13. Mai 1999 ist seine erste Ehefrau Patrizia gestorben. Die Gerichtsmediziner in der Pathologie in München hätten damals die Todesursache nicht herausfinden können. Seine Ehefrau hinterließ drei Kinder: Torsten, Daniel und Tatjana. Damals habe eine Auseinandersetzung um das Sorgerecht hauptsächlich um die Tochter Tatjana begonnen, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F..

Natalie F. ist die zweite Ehefrau des Ehemannes, der sich zur Zeit auf der Flucht nicht vor seiner Ehefrau, sondern auf der Flucht vor der deutschen Polizei befindet.

Die schwangere Mutter Natalie F. (24) und ihre 3jährige Tochter hatten bis kurz vor dem Rückflug nach Berlin (über London, mit Britisch Airways) am Dienstag, 13. Oktober 2009, die Hoffnung, dass der Ehemann doch wieder nach Nassau in Bahamas zurück kehren würde.

Baby geboren: Natalie ist möglicherweise jetzt 2fache Mutter

Vor einigen Tagen erreichte die John Baptist Mission of Togo die Nachricht, dass Natalie F. möglicherweise ihr Baby etwas früher als rechnerisch erwartet geboren haben soll und sich zur Zeit vermutlich in einem Krankenhaus in Berlin befindet. Schon die frühere Geburt des Kindes in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche kann ein deutlicher Beweis dafür sein, wie dringlich die Notlage der Mutter war. Die John Baptist Mission hatte sich auf den Ernstfall einer zu erwartenden Frühgeburt oder weiterer Komplikationen vorbereitet, für die Situation, dass eine Rückreise nicht mehr nach Deutschland möglich sein könnte und daher auch eine Anfrage bei der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart für den medizinischen Rückhol-Dienst für die schwangere Mutter gestellt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Rettungsflug-Wacht (DRF) kalkulierte die geschätzten Kosten: 83.500 Euro hätte ein medizinischer Rücktransport mit dem Lear-Jet von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland gekostet.

Demgegenüber standen die Kosten von rund 1.500 Euro für den Flug mit British Airways am Dienstag 13. Oktober 2009, die durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gespart werden sollten.

Frage: Ihre Ehefrau hat jetzt vermutlich Ihre Tochter geboren. Was empfinden Sie jetzt?

Hans-Jürgen Rolf F.: „ Es ist für mich jeden Tag aufs Neue eine Qual. Ich liebe meine Tochter über alles und sie fehlt mir. Jeden Tag sehe ich auf die Bilder von Natalie und meiner Tochter JJ. Ich hasse den deutschen Staat, dass ich nicht bei der Geburt meiner Tochter dabei sein durfte. Nun habe ich fünf Kinder. Bei der Geburt von vier Kindern war ich direkt dabei und hatte die Baby´s als Erster in den Arm genommen. Bei meiner jüngsten Tochter konnte ich nicht dabei sein und meiner Ehefrau zur Seite stehen.“

Danksagung an RTL Fernsehen und alle weiteren Helfer

Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir danken ausdrücklich dem RTL Fernseh-Team aus New York City für die Hilfeleistung. Rein rechtlich betrachtet war das Team natürlich auch nach dem Paragraphen § 323 c (Strafgesetzbuch) zur Hilfeleistung verpflichtet. Doch es ist schon als ein kleines Wunder zu bezeichnen, wenn ein großer Fernseh-Sender, wie RTL die Arzt-Kosten für die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in Nassau in Bahamas und die Kosten für ein Hotel in Nassau Bahamas für einige Tage bezahlt, damit die Mutter und Kind in einer unverschuldeten Notlage wieder Hilfe und geordnete Verhältnisse erleben können. Zudem danken wir allen weiteren Helfern und Unterstützern. Dazu zählen auch die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrt-Werkes Caritas, die Salvation Army in Nassau in Bahamas, St. Matthew´s Church, die armen Fischer in den Docks von Nassau in Bahamas, der Fischer Peter Lange mit seinem Boot, die Familie Goldberg aus Israel und viele weitere einzelne Menschen und Organisationen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Bahamas und Israel, die sich dem Hilferuf der Mutter nicht abweisend entgegen gestellt haben, sondern schnelle, unbürokratische und gute Hilfe für eine schwangere Mutter und Kind in Not geleistet haben. Wir hoffen bald zu erfahren, dass es der Mutter und ihren zwei Kindern gut geht und wieder Verbindung mit Natalie zu haben.“

Berlin: Wohnung für Mutter mit zwei Klein-Kindern gesucht

Sobald die junge Mutter und ihre Kinder die ersten Tage in Berlin gut zur Ruhe kommen konnten und gesund sind, gilt es jetzt auch eine gute und geeignete Wohnung für die junge zweifache Mutter mit ihrem Klein-Kind und Baby zu finden. Vermieter, die eine geeignete und gute Wohnung für eine junge Mutter und ihre Kinder bieten können, werden gebeten Hinweise an die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien zu schicken: email: aktuelles@radiotvinfo.org

Weitere Berichte und Informationen folgen.

(* …) Die richtigen Daten und Informationen sind den internationalen Redaktionen, der internationalen John Baptist Mission of Togo und der Polizei bekannt, wurden jedoch aus Sicherheits-Gründen geändert.

Foto-Nachweis: Foto von RTL Television New York City, U.S.A. – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen, New York, U.S.A.

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:

“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Presse- und Medien-Anfragen:

John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Notlage wurde auch am 1. Oktober 2009 von der Deutschen Botschaft bestätigt: